Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Korntal-Münchingen, 28. September 2015 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat heute den Wertpapierprospekt für die von der ordentlichen Hauptversammlung der VBH Holding AG (ISIN DE000A161002
/WKN A16100) am 31. Juli 2015 beschlossene Barkapitalerhöhung und die Börsenzulassung der neuen Aktien gebilligt. Der Wertpapierprospekt wird noch heute auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vbh-holding.com) veröffentlicht.
Im Zuge der vom Vorstand der VBH Holding AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung soll das derzeitige Grundkapital der Gesellschaft von nunmehr EUR 15.293.136,-- (Stand nach Kapitalherabsetzung) um bis zu EUR 20.390.848,00 durch Ausgabe von bis zu 20.390.848 Stückaktien gegen Bareinlage auf bis zu EUR 35.683.984,00 erhöht werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,30 je neuer Aktie. Die neuen Aktien haben einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien den Aktionären mittelbar über die die Emission begleitende equinet Bank AG im Verhältnis 3:4 (Stand nach Kapitalherabsetzung) zu einem Bezugspreis von EUR 1,30 je neuer Aktie zum Bezug angeboten werden (mittelbares Bezugsrecht gemäß § 186 Abs. 5 AktG). Die Bezugsfrist läuft vom 30. September 2015 bis einschließlich zum 13. Oktober 2015. Es wird kein organisierter Bezugsrechtshandel eingerichtet. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Die weiteren Einzelheiten zur Durchführung der Kapitalerhöhung können dem Bezugsangebot entnommen werden, das voraussichtlich am 29. September 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten registriert. Sie werden demzufolge dort weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act 1933. Sie werden außerdem nicht in Australien, Kanada oder Japan zum Bezug angeboten werden. Inwieweit Aktionäre mit Sitz außerhalb Deutschlands von ihrer Depotbank über das Bezugsangebot informiert werden und damit auch ihr Bezugsrecht ausüben können, steht allein in der Verantwortung der jeweiligen Depotbank des Aktionärs.
Der Vorstand beabsichtigt, die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, nach Ablauf der Bezugsfrist zum Preis von EUR 1,30 je Aktie an die Ascalon Holding GmbH zu verkaufen und, soweit die Ascalon Holding GmbH danach auf einen Anteilsbesitz von mindestens 51 % kommt, bis zu 150.000 Stück zu EUR 1,30 je Aktie der Allerthal-Werke AG zum Erwerb anzubieten.
Der Wertpapierprospekt für die Barkapitalerhöhung und die Börsenzulassung der neuen Aktien wurde heute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt und wird noch heute auf der Internetseite der Gesellschaft (
www.vbh-holding.com) veröffentlicht.
Die neuen Aktien sollen unverzüglich nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Börse Stuttgart zugelassen und an die Aktionäre geliefert werden. Die Planung des Vorstands geht derzeit davon aus, dass die Börsenzulassung am 22. Oktober 2015 und die Lieferung der neuen Aktien auf die Depots der Aktionäre unter Einbeziehung in den Börsenhandel am 23. Oktober 2015 erfolgen wird.
Der Vorstand