Unternehmensmitteilung nach Entry Standard-Bedingungen
Quasi-Ad-hoc
Hauptversammlung beschließt Übertragung der Aktien auf neuen Hauptaktionär / Unternehmen in guter Verfassung
- Erfolgreiches Geschäftsjahr 2014 mit Wachstum bei Umsatz und Ertrag
- Erstes Vierteljahr 2015 mit leichtem Plus bei Umsatzerlösen von 24,7 Millionen Euro (Vorjahr: 23,2 Millionen Euro), jedoch geringerem Vorsteuerergebnis von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 1,6 Millionen Euro)
- Ausländische Konzerngesellschaften erfüllen auch im April und Mai 2015 Erwartungen - schwache Entwicklung der inländischen Konzerngesellschaften
- Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit entlastet
- Ralf Kesseböhmer in den Aufsichtsrat gewählt
- Zahlung einer Dividende von 10 Eurocent pro Aktie (Vorjahr: 11 Eurocent pro Aktie) für 2014
Enger / Bielefeld, 16. Juli 2015 - Die Konzernholding wird künftig nach der Verschmelzung als Ehlebracht Holding AG firmieren und einen Hauptaktionär haben. Zudem werden mit der Verschmelzung auch die Notierungen der EHLEBRACHT AG an den Börsen beendet werden. Das ist das wesentliche Ergebnis der Beschlussfassungen auf der 26. ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens vor ca. 100 Aktionären in der Bielefelder Stadthalle.
Unternehmensgruppe in guter Verfassung Andererseits setzt die EHLEBRACHT AG ihre jüngste Erfolgsgeschichte fort. Die Unternehmensgruppe befindet sich in guter Verfassung. Der Engeraner Konzern hat im 50. Jubiläumsjahr 2014 mit einem deutlichen Wachstum bei Umsatzerlösen auf 100,8 Millionen Euro (Vorjahr: 82,1 Millionen Euro) und beim Vorsteuerergebnis auf 6,0 Millionen Euro (Vorjahr: 4,1 Millionen Euro) nach 2013 eines der besten Resultate der Unternehmensgeschichte erzielt, berichtete Alleinvorstand Bernd Brinkmann.
Auch das erste Vierteljahr 2015 verzeichnete steigende Umsätze in Höhe von 24,7 Millionen Euro (Vorjahr: 23,2 Millionen Euro). Die schwächere Ergebnisentwicklung der inländischen Konzerngesellschaften und zusätzliche Aufwendungen für die Neupositionierung der ELEKTRA Industrial China mit einem neuen und doppelt so großen Standort in Shenzhen führten allerdings zu einem rückläufigen Ergebnis vor Steuern von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 1,6 Millionen Euro). Verhalten unter dem Vorjahresniveau verlaufen sei auch das Inlandsgeschäft der Unternehmensgruppe in den Folgemonaten April und Mai 2015. Es fehle an Rückenwind durch die Konjunktur. Hingegen hätten sich die ausländischen Konzerngesellschaften in der Slowakei und China planmäßig und über Vorjahr entwickelt. Brinkmann betonte, dass das Unternehmen besonders mit seinen wachstumsdynamischen Auslandgesellschaften in der Slowakei und in China stark in den internationalen Märkten aufgestellt sei. Insbesondere die chinesische Konzerngesellschaft ELEKTRA Industrial China sei Wachstumstreiber im Konzern.
Im Mittelpunkt des Aktionärstreffens stand allerdings die Frage nach der künftigen Aktionärsstruktur des Unternehmens. Brinkmann hatte bereits in seinem Vorstandsbericht sehr deutlich gemacht, dass die bekundeten Absichten der Ehlebracht Holding AG und damit die Absichten von Herrn Ralf Kesseböhmer nachvollziehbar und zudem vorteilhaft für die Unternehmensgruppe seien. Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG haben daher den Aktionären empfohlen, den Übertragungsbeschluss der Aktien gemäß TOP 6 der Tagesordnung mit einer Barabfindung von 3,82 Euro je Aktie zu fassen.
Hauptversammlung beschließt Übertragung der Aktien Die Anteilseigner der Gesellschaft beschlossen mit großer Mehrheit den von der Verwaltung vorgelegten Tagesordnungspunkt 6. Danach werden die noch verbliebenen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der EHLEBRACHT AG ihre Aktien im Umfang von rund 9,9 Prozent des Grundkapitals der Engeraner Aktiengesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von 3,82 Euro, auf den Hauptaktionär, die Ehlebracht Holding AG, die bereits mehr als 90 Prozent aller EHLEBRACHT Aktien hielt, übertragen. Die Übertragung der Aktien erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung der Barabfindung nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses durch Eintragung ins Handelsregister.
Konzernholding mit neuem Namen, Rückzug von der Börse Die Konzernholding wird künftig nach der Verschmelzung unter Ehlebracht Holding AG firmieren. Zudem wird mit der Verschmelzung der EHLEBRACHT AG auf die Ehlebracht Holding AG die Notierung an der Börse aufgehoben. Der Gesetzgeber hat mit den einschlägigen Bestimmungen des Umwandlungs- und Aktiengesetzes die Möglichkeit eines sogenannten "verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out" für einen Aktionär vorgesehen, der 90 Prozent des Grundkapital der übertragenden Aktiengesellschaft hält. Die Ehlebracht Holding AG hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, nachdem Sie mit 90,0832 Prozent aller EHLEBRACHT-Aktien die 90 Prozent-Beteiligungsschwelle erreicht hatte. So betonte Alleinvorstand Bernd Brinkmann in seiner Rede, dass der verschmelzungsrechtliche Squeeze Out ein völlig legales, vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenes Verfahren sei. Das Verfahren sei zudem mit großer Transparenz und Offenheit geführt worden. Alle wichtigen Dokumente seien über die Homepage der Gesellschaften zugänglich gemacht worden. Er äußerte allerdings Verständnis für eine gewisse Unzufriedenheit der Altaktionäre, zumal diese die Gesellschaft und ihn persönlich loyal durch "Dick und Dünn" begleitet und mit ihrer Stimme EHLEBRACHT den Rücken gestärkt hätten.
Die Aktionäre beschlossen überdies mit großer Mehrheit die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Dividende von 10 Eurocent pro Aktie (Vorjahr: 11 Eurocent pro Aktie) für das Geschäftsjahr 2014. Ralf Kesseböhmer wurde als Vertreter der Ehlebracht Holding AG ebenfalls mit breiter Mehrheit nach seiner bereits gerichtlich erfolgten Bestellung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Die Anteilseigner entlasteten auch Vorstand und Aufsichtsrat mit deutlicher Mehrheit.
Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand, Tel.:05223/185128,
E-mail:
b.brinkmann@ehlebracht-ag.com,
Internet:
http://www.ehlebracht-ag.com