Offenlegung von Insider-Informationen nach § 17 Abs. (1) 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung (Marktmissbrauchsverordnung - MAR).
Frankfurt am Main, 23. April 2024 – Der Vorstand der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) hat heute in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss und dem vorläufigen Sachwalter im Zuge des angeordneten Schutzschirmverfahrens gem. § 270d InsolvenzOrdnung mit der Teylor AG, Schweiz, einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag über nahezu alle wesentlichen Vermögensgegenstände und den operativen Geschäftsbetrieb der creditshelf AG abgeschlossen. Der Erlös aus der Transaktion wird zur Befriedigung der Gläubiger der creditshelf AG verwendet. Die beteiligten Parteien gehen derzeit davon aus, dass die Gläubiger nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion einen nennenswerten Anteil an ihren Forderungen erhalten, dessen Höhe noch nicht feststeht.
Die Einhaltung der Frist für den Jahresfinanzbericht am 30.04.2024 bleibt aufgrund der Herausforderungen durch das Insolvenzverfahren, den Zugriff auf die notwendige Wirtschaftsprüfung und nun zusätzlich durch den Einfluss des Asset Verkaufs herausfordernd, so dass sich eine Verzögerung der Veröffentlichung ergeben könnte.
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