von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bei der Softline AG, Leipzig, wurde Anfang Dezember 2023 ein außerinsolvenzliches Verfahren im Rahmen des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) durchgeführt. Der dabei von der Softline AG vorgelegte Restrukturierungsplan sah einen Kapitalschnitt (Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung) unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre sowie einen Formwechsel in eine GmbH vor. Damit wurde die bisherige Großaktionärin Noventiq Holdings plc Alleingesellschafterin der GmbH.
Die in dem Plan vorgesehene Abfindung in Höhe von EUR 1,- je ehemaliger Softline-Aktie ist nunmehr ausgezahlt worden.
Pressemitteilung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/softline-ag-mittels-restrukturierungspl.html
Genehmigung des Restrukturierungsplans: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/amtsgericht-dresden-restrukturierungsge.html
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