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Donnerstag, 12. Oktober 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft nunmehr vor dem OLG Stuttgart

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft, einem führenden Pressen- und Werkzeughersteller für die metallverarbeitende Industrie, hatte das LG Stuttgart die Spruchanträge mit Beschluss vom 16. Mai 2023 zurückgewiesen. Die zum Andritz-Konzern gehörende Antragsgegnerin Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH (nunmehr: Andritz Deutschland Beteiligungs GmbH) hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,30 je Schuler-Aktie angeboten. 

Über die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden entscheidet das OLG Stuttgart, bei dem die Sache nunmehr anhängig ist. Das OLG hat den Beschwerdeführern, die ihre Beschwerden noch nicht bzw. nicht abschließend begründet haben, eine Frist bis zum 1. Dezember 2023 gesetzt. Danach will das OLG eine Stellungnahmefrist für den gemeinsamen Vertreter und eine Erwiderungsfrist für die Antragsgegnerin festsetzen. 

OLG Stuttgart, Az. 20 W 14/23
LG Stuttgart, Beschluss vom 16. Mai 2023, Az. 40 O 64/20 KfHSpruchG
Rolle u.a. ./. Andritz Deutschland Beteiligungs GmbH
(bisher: Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH)
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

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