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Montag, 8. Juli 2019

IVA zum Überprüfungsverfahren Bank Austria

In der Hauptversammlung am 3.5.2007- d.h. vor über 12 Jahren (!) - wurde der Gesellschafterausschluss beschlossen. Die bisherigen Verfahrensergebnisse sind für die Anleger nicht ermutigend. Das Gremium hat in seinem Gutachten eine Nachbesserung von 1,77 EUR (ohne Zinsen) für gerechtfertigt gehalten. Vor einigen Tagen wurde ein Angebot zum Ankauf von Bank Austria Nachbesserungsrechte zu 4,00 EUR veröffentlicht, das einige bereits frustrierte und ermüdete Aktionäre verwirrte. Daher wird der IVA Bemühungen starten, um einen Teilvergleich zu erreichen. Eine Einigung mit dem aggressiven Aktionär Polygon ist unrealistisch. Hauptstoßrichtung ist das „Erga Omnes“-Prinzip, d.h. die Gleichbehandlung aller ausgeschlossenen Aktionäre, da einige Aktionärsgruppen doch deutlich mehr „erkämpft“ haben.

Quelle: IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger

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