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Sonntag, 28. Juli 2019

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG: Gremium bestellt Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nachdem in dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG eine vergleichsweise Beilegung nicht möglich war, hat das Gremium mit Beschluss vom 24. Juli 2019 Herrn Mag. Dr. Werner Hallas von der Keppert, Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 1060 Wien, zum Sachverständigen bestellt. Vorab hat die Antragsgegnerin einen Kostenvorschuss von EUR 50.000,- beim Gericht einzuzahlen. Das Gutachten soll bis Ende September 2019 erstellt werden.

Der Sachverständige soll bezüglich des in diesem Fall prozentual sehr geringen Ertragswerts des operativen Geschäfts (laut Übertragungsbericht ca. 3,62 Mio.) lediglich die methodische Vorgehensweise des Gutachters Prof. Dr. Bertl prüfen (Frage 1). Hinsichtlich des Finanzanlagevermögens (ca. EUR 27,32 Mio.) und der liquiden Mittel (EUR 9,74 Mio.) soll der Sachverständige in die Buchhaltungsunterlagen Einsicht nehmen (Frage 2). Bezüglich der Bewertung der Beteiligung an der VTU Holding GmbH (laut Übertragungsbericht EUR 15,25 Mio.) soll der Sachverständige prüfen, ob das gewählte vereinfachte Ertragswertverfahren angemessen und methodisch korrekt durchgeführt worden ist (Frage 3). Ggf. soll er eine eigenständige Bewertung durchführen.

Für Nachbesserungsrechte (AT0000A1X3B8) zu diesem Überprüfungsverfahren gab es im letzten Jahr mehrere Kaufangebote, u.a. zu EUR 0,30 je Recht vom IVA - Interessenverband für Anleger. Im April 2018 bot die Taunus Capital Management AG ebenfalls EUR 0,30.

Gremium zu Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG, Az. Gr 2/18 
LG für ZRS Graz, FN 279687 f, Az. 51 Fr 2301/17 k
Hoppe u.a. ./. BDI Beteiligungs GmbH
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt HonProf Dr. Axel Reckenzaun, Graz

Antragsgegnervertreter: Rechtsanwalt Dr. Gunter Griss

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