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Donnerstag, 28. Juni 2018

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG geht in die Verlängerung

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG hatte das Landgericht Potsdam die Spruchanträge ehemaliger Aktionäre mit Beschluss vom 16. Mai 2018 zurückgewiesen. Dagegen haben mehrere Antragsteller zwischenzeitlich Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem Oberlandesgericht fortgeführt wird.

LG Potsdam, Beschluss vom 16. Mai 2018, Az. 52 O 97/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Krieger
77 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Kurt Krieger:
FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, 10719 Berlin (zuvor: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70469 Stuttgart)


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Nachtrag vom 16. August:
Das LG Potsdam hat den Beschwerden mit Beschluss vom 30. Juli 2018 nicht abgeholfen und das Verfahren dem Brandenburgischen Oberlandesgericht vorgelegt.

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