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Donnerstag, 21. Juni 2018

BUWOG AG: Vonovia stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs 1 GesAusG

Ad-hoc-Mitteilung 

Wien, 20. Juni 2018

Die Vonovia SE ("Vonovia") hat heute an die BUWOG AG ("BUWOG") das schriftliche Verlangen nach § 1 Abs 1 GesAusG gestellt, die Hauptversammlung der BUWOG möge über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Vonovia gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen einer Hauptversammlung der BUWOG beschließen.

Vonovia hält nach der Abwicklung des erfolgreichen Übernahmeangebots und auch nach Abwicklung der innerhalb der Nachfrist eingelieferten Aktien insgesamt 112.672.652 Stückaktien an der BUWOG; dies entspricht einer Beteiligung am Grundkapital der BUWOG in der Höhe von 90,7 %. Vonovia ist somit Hauptgesellschafterin der BUWOG im Sinne des § 1 GesAusG.

Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung werden nach Abschluss der erforderlichen Unternehmensbewertung gesondert bekanntgegeben.

Über die BUWOG Group

Die BUWOG AG, Hietzinger Kai 131, 1130 Wien, ist der führende deutsch-österreichische Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich und blickt auf eine mittlerweile 67-jährige Erfahrung zurück. Das Immobilienbestandsportfolio umfasst rund 48.800 Bestandseinheiten und befindet sich in Deutschland und Österreich. Neben dem Asset Management der eigenen Bestandsimmobilien wird mit den Geschäftsbereichen Property Sales und Property Development die gesamte Wertschöpfungskette des Wohnungssektors abgedeckt. Die Aktien der BUWOG AG (ISIN AT00BUWOG001) sind seit Ende April 2014 an den Börsen in Frankfurt am Main, Wien (ATX) und Warschau notiert. Die Wandelschuldverschreibung 2016 - 2021 (ISIN AT0000A1NQH2 ) notiert am Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse.

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