von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 24. November 2014 die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Bien-Zenker AG, Schlüchtern, - siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/07/verschmelzungsrechtlicher-squeeze-out_29.html - verbunden und Herrn Rechtsanwalt Dr. Kay-Michael Schanz zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Hinsichtlich der Antragsfrist bei einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hat das Landgericht als vorläufige Rechtsauffassung mitgeteilt, dass entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin auf die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft abzustellen sei und somit die Frist nicht bereits mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses beginne (unter Verweis auf Schockenhoff/Lumpp ZIP 2013, 749).
Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 63/14
Buis ./. Bien Zenker GmbH
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bien-Zenker AG:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart
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