Freiwilliges
Übernahmeangebot ISIN: DE000A0LBFE4 / WKN: A0LBFE
Veröffentlichung der
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§
29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebots
(WpÜG)
Bieter:
VMS Deutschland Holdings GmbH
Alsfelder Str.
6
64289 Darmstadt
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Darmstadt unter HRB 8654
Zielgesellschaft:
MeVis Medical Solutions
AG
Caroline-Herschel-Str. 1
28359 Bremen
eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 23791
Die Aktien der
MeVis Medical Solutions AG (die 'Zielgesellschaft') sind im Regulierten Markt
in Frankfurt (Prime Standard) notiert und werden im XETRA und Freiverkehr von
Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart gehandelt.
VMS
Deutschland Holdings GmbH (der 'Bieter') hat heute entschieden,
den Aktionären der Zielgesellschaft im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots (das 'Übernahmeangebot') anzubieten, ihre auf
den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Zielgesellschaft
(ISIN: DE000A0LBFE4/WKN: A0LBFE) gegen Zahlung eines Betrags in Höhe
von
EUR 17,50 in bar je Aktie
zu erwerben.
Die genauen
Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden
der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot zu entnehmen sein.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer, das
Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt im Internet
unter:
http://www.variango1.de.
Die Angebotsunterlage wird
außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Aktionäre, die über 70 Prozent des stimmberechtigten
Grundkapitals der Zielgesellschaft (eingetragenes Grundkapital der
Zielgesellschaft abzüglich der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen
Aktien) vertreten, haben mit dem Bieter jeweils separate Vereinbarungen
geschlossen, in der sich diese Aktionäre unwiderruflich verpflichten, das
Übernahmeangebot für sämtliche jeweils von ihnen gehaltene Aktien an der
Zielgesellschaft zu den Bedingungen des Übernahmeangebots
anzunehmen.
Der Bieter hält zum heutigen Tag keine Aktien an der
Zielgesellschaft.
Der Bieter beabsichtigt, im Rahmen des
Übernahmeangebots sämtliche Aktien der Zielgesellschaft, mindestens jedoch 75
Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals (eingetragenes Grundkapital
abzüglich der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) zu
erwerben.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein
Übernahmeangebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Übernahmeangebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft oder anderer
Wertpapiere dar. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des
beabsichtigten Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in
der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von
Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die maßgeblichen
das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung
durch den Bieter zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten
werden. Investoren und Inhaber von Aktien der Zielgesellschaft können
diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der
Internetseite http://www.variango1.de einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung
wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden
Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von Aktien
der Zielgesellschaft auf Wunsch kostenfrei zugesandt.
Das
Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der
Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung
und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') durchgeführt
werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von
Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik
Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von MeVis Medical Solutions AG
können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger
nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland
berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des
Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.
Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung
oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot
im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem
Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz
3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit
der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung
oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren
Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen
Gründen den Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten
sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese
befolgen.
Darmstadt, den 17. Dezember 2014
VMS Deutschland
Holdings GmbH
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