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Montag, 25. Oktober 2010

Squeeze-out USU AG: LG Stuttgart lehnt Anhebung des Abfindungsbetrags ab

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Stuttgart hat die Anträge ausgeschlossener Minderheitsaktionäre der USU AG, Möglingen, mit Beschluss vom 18. Oktober 2010 zurückgewiesen (Az. 32 AktE 5/04 KfH). Der von der Hauptaktionärin, der Firma USUS-Software AG (früher: USU-Openshop AG), angebotene Barabfindungsbetrag für den Ende 1003 durchgeführten Squeeze-out sei angemessen. Gegen den Beschluss des Landgerichts kann Beschwerde zum OLG Stuttgart eingereicht werden.

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