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Montag, 4. Oktober 2010

Squeeze-out Texas Instruments Berlin AG: Kammergericht lehnt Erhöhung der Barabfindung ab

Auf Beschwerde der Firma Texas Instruments Inc. hin hat das Kammergericht (das Oberlandesgericht von Berlin) den für die Antragsteller positiven Beschluss des Landgerichts Berlin vom 14. Juli 2008 aufgehoben und damit eine Erhöhung der Barabfindung auf über EUR 12,- bei dem Squeeze-out bei der Firma Texas Instruments Berlin AG (früher: Condat AG) abgelehnt (Beschluss vom 29. September 2009, Az. 2 W 143/08). Das Landgericht Berlin hatte dagegen einen Betrag in Höhe von EUR 15,95 je Stückaktie für angemessen erklärt.

Nach Ansicht des ohne mündliche Verhandlung entscheidenden Kammergerichts genügt es, wenn das Gericht in dem Spruchverfahren zu der Überzeugung gelangt, "dass eine bestimmte konkret vorgenommene Berechnung auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausiblen Ergebnis" führe. Bei der Marktrisikoprämie seien 5,5% anzusetzen, nicht wie vom Landgericht 3%. Auch ein Wachstumsabschlag von 1,25% sei plausibel. Diese beiden Zahlen zugrunde gelegt ergebe sich ein Barwert pro Aktie unter dem angebotenen Abfindungebetrag von EUR 12,-.

Rechtsanwalt Martin Arendts

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