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Donnerstag, 21. Oktober 2010

Actris AG: Eintragung Übertragungsbeschluss

Ad-hoc-Mitteilung der Actris AG vom 13. Oktober 2010

Die Hauptversammlung der Actris AG (WKN 610700 und 610702, ISIN DE0006107006) hat am 30. August 2010 u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Actris AG auf die Hauptaktionärin ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist heute in das Handelsregister der Actris AG beim Amtsgericht Mannheim (HRB 9147) eingetragen worden.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der Barabfindung in Höhe von EUR 4,14 je Aktie auf die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG übergegangen. Die Börsennotierung der an der zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zugelassenen Actris-Aktien (WKN 610700) wird damit voraussichtlich in Kürze eingestellt. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur noch ein Handel mit Barabfin-dungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 4,14 je Aktie wird die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG gesondert veröffentlichen. Die entsprechende Bekanntmachung wird im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen.

Der Vorstand

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