Das Handelsregister des Amtsgerichts Fürth hat den Beschluss der Jahreshauptversammlung der WaveLight AG vom 28. August 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der WaveLight AG (Minderheitsaktionäre) auf die Alcon, Inc. mit Sitz in Hünenberg, Schweiz (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 20,02 EUR je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft am 12. Oktober 2009 eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der WaveLight AG auf die Alcon, Inc. übergegangen. Die Notierung der Aktie der WaveLight AG wird in Kürze eingestellt.
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