Der Beschluss der Hauptversammlung vom 21.04.2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Constantin Film AG auf die Highlight Communications AG mit Sitz in Pratteln/Schweiz gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. AktG ist am 07.Oktober 2009 in das Handelsregister der Constantin Film AG eingetragen worden.
Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Highlight Communications AG übergegangen. Die amtliche Notierung der Aktien der Constantin Film AG wird in Kürze eingestellt.
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