Das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf hat den Beschluss der Hauptversammlung vom 17. August 2007 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Keramag AG auf die Allia Holding GmbH, Ratingen, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe 66,36 EUR je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Keramag AG auf die Allia Holding GmbH übergegangen. Die Notierung der Keramag AG wird in Kürze eingestellt.
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