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Donnerstag, 25. Juni 2015

Vergleich im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Jerini AG: Anhebung des Barabfindungsbetrags um EUR 0,82 auf EUR 8,35 (ca. 10,9%)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die zum britischen Pharmakonzern Shire plc gehörende Shire Deutschland Investments GmbH, Köln, hatte 2009 den Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Pharmaunternehmen Jerini AG, Berlin, betrieben. Der Squeeze-out wurde von der Hauptversammlung der Jerini AG am 16. Juni 2009  beschlossen und dieser Beschluss nach Freigabe durch das Kammergericht am 15. Dezember 2009 eingetragen.

Der von der Hauptaktionärin auf 7,53 Euro je Jerini-Aktie festgelegte Barabfindungsbetrag wurde nunmehr in dem von zahlreichen Minderheitsaktionären eingeleiteten Spruchverfahren um ca. 10,9% auf EUR 8,35 erhöht. Das Zustandekommen eines entsprechendes Vergleichs wurde vom Landgericht Berlin mit Beschluss vom 9. Juni 2015 festgestellt.

LG Berlin, Az. 102 O 25/10 SpruchG
NEXBTL Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann GmbH u.a. /. Shire Deutschland Investments GmbH
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Malte Diesselhorst, 10719 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin,  Shire Deutschland Investments GmbH:
Rechtsanwälte v. Boetticher Hasse Lohmann, 10969 Berlin

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