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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 23. Mai 2022

Übernahmeangebot für Aktien der Deutschen EuroShop AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:
Hercules BidCo GmbH
c/o ECE Real Estate Partners GmbH
Heegbarg 30
22391 Hamburg Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 273857

Zielgesellschaft:

Deutsche EuroShop AG 
Heegbarg 36 
22391 Hamburg Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 91799 ISIN: DE0007480204 (WKN 748020)

Die Hercules BidCo GmbH ("Bieterin") hat am 23. Mai 2022 beschlossen, den Aktionären der Deutsche EuroShop AG ("DES") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche Stückaktien der DES mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("DES-Aktien") zu erwerben. Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, eine Barabfindung in Höhe von EUR 21,50 je DES-Aktie anzubieten. Darüber hinaus werden die DES-Aktionäre den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von voraussichtlich EUR 1,00 je DES-Aktie erhalten, sodass sich insgesamt ein Angebotswert von EUR 22,50 je DES-Aktie ergibt. Erfolgt der Vollzug des Übernahmeangebots vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der DES, die über die Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 beschließen wird, erhöht sich die Barabfindung um EUR 1,00 je DES-Aktie auf EUR 22,50 je DES-Aktie. Erfolgt der Vollzug des Übernahmeangebots nach der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der DES, erhalten die Aktionäre der DES zusätzlich zur Barabfindung die Dividende für das Geschäftsjahr 2021 von der DES.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.hercules-offer.com veröffentlicht.

Die Bieterin ist eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der Hercules Holdings S.à r.l., einer Holdinggesellschaft, die künftig gemeinsam kontrolliert wird von verbundenen Unternehmen der Oaktree Capital Group Holdings GP, LLC und der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., die letztlich von Herrn Alexander Otto kontrolliert wird.

Das Übernahmeangebot wird bestimmten Bedingungen unterliegen, die in der Angebotsunterlage dargelegt werden, wie einer Mindestannahmeschwelle von 50% plus einer Aktie (einschließlich bestimmter Aktien, die bereits von Herrn Alexander Otto und von ihm kontrollierten Gesellschaften, einschließlich der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., gehalten werden), fusionskontrollrechtlichen Freigaben und anderen üblichen Bedingungen.

Die Bieterin beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit DES abzuschließen. Die Bieterin beabsichtigt ebenfalls nicht, ein Delisting der DES-Aktien vom Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse durchzuführen.

Die Bieterin hat heute mit der DES eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, in der die Eckpunkte des Übernahmeangebots festgelegt sind. Auf der Grundlage der Investmentvereinbarung unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der DES das geplante Angebot und dessen Annahme durch die Aktionäre der DES.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DES-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von DES-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.hercules-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.   (...)

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere DES-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden DES-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder.   (...)

Hamburg, 23. Mai 2022

Hercules BidCo GmbH

Oaktree und CURA kündigen freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für Deutsche EuroShop AG an

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Eine gemeinsame Holdinggesellschaft von durch Oaktree verwalteten Fonds und CURA, dem Family Office der Familie Otto und Muttergesellschaft der ECE, hat mit der Deutsche EuroShop eine Investorenvereinbarung abgeschlossen

- Der Gesamtwert für Aktionäre in Höhe von EUR 22,50 pro Aktie entspricht einem substanziellen Aufschlag von 44,0 Prozent auf den unbeeinflussten Aktienkurs der Deutsche EuroShop von EUR 15,63 je Aktie zum Börsenschluss am 20. Mai 2022

- Die Partnerschaft zwischen Oaktree und dem derzeitigen Ankeraktionär CURA wird eine starke und robuste Aktionärsbasis schaffen, welche es der Deutsche EuroShop ermöglicht, strukturelle Herausforderungen des Einzelhandels zu bewältigen

- Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop begrüßen das Übernahmeangebot zu einem Preis, der deutlich über dem jüngsten Aktienkurs liegt


23. Mai 2022 - London & Hamburg - Ein Konsortium aus von Oaktree Capital Management, L.P. verwalteten und beratenen privaten Investmentfonds und der CURA Vermögensverwaltung, dem Family Office der Familie Otto und Muttergesellschaft der ECE Group, hat heute über die Hercules BidCo GmbH, die mittelbar von dem Konsortium kontrolliert werden wird, ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle Stückaktien der Deutsche EuroShop AG (ISIN: DE 000 748 020 4, WKN 748020) angekündigt. Die Deutsche EuroShop ist ein bedeutender Shoppingcenter-Investor, der ein Portfolio von 21 hochwertigen Einkaufszentren an erstklassigen Standorten in Deutschland und attraktiven Städten in Mittel- und Osteuropa besitzt.

Unterstützung der langfristigen Stabilisierung und Erholung der Deutsche EuroShop


Das Angebot ist eine strategische Investition in die Deutsche EuroShop, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auf bestehende Herausforderungen und Chancen im aktuellen Einzelhandelsumfeld reagieren kann. In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Volatilität im Einzelhandelssektor durch pandemiebedingte Schließungen, Beeinträchtigungen der Lieferketten sowie die allgemeine Verunsicherung der Verbraucher durch den Krieg in der Ukraine verstärkt. Das Konsortium ist fest davon überzeugt, dass langfristiger Erfolg in der Branche Geduld, Investitionen und eine weitere schnelle Anpassung an den Omni-Channel-Vertrieb, flexible Flächennutzung sowie eine Konsolidierung an den hochwertigsten Standorten erfordert. Durch dieses Angebot gewinnt die Deutsche EuroShop mit dem Konsortium einen starken und zuverlässigen Partner, der das Geschäft ebenfalls versteht und seine Expertise einbringt, um das Unternehmen dabei zu unterstützen, auf die Herausforderungen und Chancen des anhaltenden Strukturwandels im Einzelhandel zu reagieren.

"Die Deutsche EuroShop hat ein qualitativ hochwertiges Portfolio, das unserer Meinung nach wegen eines seit mehreren Jahren andauernden Ausverkauf des gesamten Einzelhandelssektors von den Kapitalmärkten unterbewertet wird", sagte Ben Bianchi, Managing Director und Head of European Real Estate bei Oaktree. "Wir sind davon überzeugt, dass wir durch die Partnerschaft mit CURA und ECE über die nötige Erfahrung im Immobiliensektor und finanziellen Ressourcen verfügen, das Unternehmen in einem zunehmend wettbewerbsintensiven und sich wandelnden Einzelhandelsumfeld zu unterstützen."

"Der anhaltende Gegenwind, mit dem der Einzelhandel zu kämpfen hat, hat das Unternehmen zuletzt daran gehindert, das Potenzial seiner ansonsten erfolgreichen und konservativen Strategie voll auszuschöpfen. Wir haben eine langfristige Perspektive und die Kraft, um das Unternehmen in enger Zusammenarbeit auf seinem weiteren Weg zu unterstützen", so Dr. Volker Kraft, Managing Partner bei ECE Real Estate Partners, dem Investmentberater des Konsortiums.

Details zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot

Das Angebot soll zu einem Preis von EUR 21,50 je Aktie der Deutsche EuroShop in bar abgegeben werden. Darüber hinaus erhalten die Aktionäre der Deutsche EuroShop, die das Angebot annehmen, entweder als zusätzliche Zahlung der Bieterin oder als Dividendenzahlung der Deutsche EuroShop den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von voraussichtlich EUR 1,00 je Aktie der Deutsche EuroShop. Daraus ergibt sich ein Gesamtangebotswert von EUR 22,50 je Aktie. Die Aktionäre der Deutsche EuroShop profitieren von einem deutlichen Aufschlag von 44,0 Prozent auf den Schlusskurs von EUR 15,63 je Aktie zum Börsenschluss am 20. Mai 2022, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der Absicht des Konsortiums, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Aktien der Deutsche EuroShop abzugeben.

Der kontrollierende Gesellschafter der CURA, Alexander Otto, sowie von ihm kontrollierte Unternehmen einschließlich der CURA, die insgesamt circa 20 Prozent des Grundkapitals der Deutsche EuroShop halten, haben Nichtandienungsvereinbarungen unterzeichnet und werden die von ihnen gehaltenen Aktien im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots nicht verkaufen. Diese Aktien unterliegen jedoch einer Stimmbindungsvereinbarung mit dem Konsortium, so dass die entsprechenden Stimmrechte nach Vollzug des Übernahmeangebots der Hercules BidCo GmbH zugerechnet werden. CURA und Oaktree haben einen Konsortialvertrag unterzeichnet, um bei dieser Transaktion auf exklusiver Basis zusammenzuarbeiten.

Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des Grundkapitals der Deutsche EuroShop zuzüglich einer Aktie. Dies inkludiert die Aktien, die der Stimmbindungsvereinbarung unterliegen und dem Konsortium zugerechnet werden. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt weiterer üblicher Bedingungen, einschließlich des Erhalts der behördlichen Genehmigungen.

Investorenvereinbarung

Die Deutsche EuroShop hat mit dem Konsortium eine Investorenvereinbarung zu den wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots geschlossen. Das Konsortium beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche EuroShop abzuschließen und beabsichtigt auch nicht, die Gesellschaft nach Vollzug des Angebots von der Börse zu nehmen.

Berater

J.P. Morgan tritt als Finanzberater und Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Rechtsberater des Konsortiums auf. Gibson, Dunn & Crutcher LLP fungiert als Rechtsberater für Oaktree und Milbank LLP als Rechtsberater für CURA.

Angebotsunterlage und weitere Informationen

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich über eine Angebotsunterlage, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss. Die Angebotsunterlage wird nach Genehmigung durch die BaFin veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot. Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sowie weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.hercules-offer.com

Deutsche EuroShop AG: Abschluss einer Investorenvereinbarung im Hinblick auf ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch Oaktree und CURA

- Gemeinsame Bietergesellschaft wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu Gesamtwert von EUR 22,50 je Aktie in bar unterbreiten

- Prämie von 44,0 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 20. Mai 2022

- Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop unterstützen das Angebot


Hamburg, 23. Mai 2022 - Die Deutsche EuroShop AG, Hamburg ("Gesellschaft"), hat heute mit der Hercules BidCo GmbH, München ("Bieterin"), eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, nach der die Bieterin ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft für EUR 21,50 je Aktie in bar unterbreiten wird. Darüber hinaus werden die Aktionäre der Gesellschaft, die das Angebot annehmen, den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von voraussichtlich EUR 1,00 je Aktie erhalten, sodass sich insgesamt ein Angebotswert von EUR 22,50 je Aktie ergibt. Die Bieterin ist eine Tochtergesellschaft der Hercules Holdings S.à r.l., einer Holdinggesellschaft, die künftig gemeinsam kontrolliert wird von verbundenen Unternehmen der Oaktree Capital Group Holdings GP, LLC und der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., die letztlich von Herrn Alexander Otto kontrolliert wird.

Das Angebot bewertet die Deutsche EuroShop mit einem Eigenkapitalwert von rund EUR 1,4 Mrd. Das Angebot entspricht einer Prämie von 44,0 % auf den Xetra-Schlusskurs der Aktie vom 20. Mai 2022 (EUR 15,63).

Die Bieterin beabsichtigt, die Angebotsunterlage zu gegebener Zeit bei der BaFin einzureichen, und es wird erwartet, dass die Annahmefrist im Juni 2022 beginnen wird. Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50,0 % plus einer Aktie der Gesellschaft (einschließlich bestimmter Aktien, die bereits von Herrn Alexander Otto und von ihm kontrollierten Gesellschaften, unter Einschluss der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., gehalten werden) und bestimmten weiteren üblichen Bedingungen, einschließlich der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Erwerbs durch die Europäische Kommission oder die ggf. zuständigen Behörden in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Transaktion wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 abgeschlossen.

Auf der Grundlage der Investorenvereinbarung begrüßen und unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft das geplante Angebot und sind der Ansicht, dass die Transaktion im Interesse des Unternehmens liegt. Vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin im Rahmen der Durchführung zu veröffentlichenden Angebotsunterlage beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat, den Aktionären der Gesellschaft die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Im Hinblick auf die im Falle einer erfolgreichen Durchführung des Angebots geänderte Aktionärsstruktur wird die Gesellschaft ihre für den 23. Juni 2022 einberufene ordentliche Hauptversammlung absagen und wird diese für Ende August 2022 neu einberufen.

Weitere Informationen zum Angebot werden nach dessen Veröffentlichung auf der Website der Deutsche EuroShop oder von der Bieterin zur Verfügung gestellt.

Die Deutsche EuroShop wird von Deutsche Bank beraten, die - ebenso wie Rothschild & Co - mit der Erstellung einer Fairness Opinion beauftragt wurde. Als Rechtsberater agiert Norton Rose Fulbright.

Deutsche EuroShop - Die Shoppingcenter-AG

Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das SDAX-Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.

Sonntag, 22. Mai 2022

Siemens Energy AG: Freiwilliges Kaufangebot in bar für ausstehende Aktien an Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A.

21.05.2022 / 22:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Siemens Energy AG kündigt ein freiwilliges Kaufangebot in Höhe von 18,05 EUR in bar pro Aktie für alle ausstehenden Aktien an der Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. an; Delisting und Integration von Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. beabsichtigt

Die Siemens Energy AG ("Siemens Energy") teilt mit, über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Siemens Energy Global GmbH & Co. KG (die "Bieterin") ein freiwilliges Kaufangebot in bar für alle ausstehenden Aktien an der Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. ("SGRE"), d.h. rund 32,9 Prozent des Grundkapitals der SGRE, abzugeben. Die übrigen rund 67,1 Prozent der Aktien an SGRE werden bereits von der Bieterin gehalten. Der Angebotspreis beträgt 18,05 EUR pro Aktie. Im Zuge des öffentlichen Kaufangebots erhalten Aktionäre von SGRE eine Prämie von 27,7 Prozent auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs der SGRE-Aktie von 14,13 EUR vom 17. Mai 2022. Der Angebotspreis übersteigt den volumengewichteten Durchschnittspreis ("VWAP") der SGRE-Aktie der vergangenen sechs Monate vor dem Tag dieser Veröffentlichung, berechnet im Einklang mit spanischer Marktpraxis und spanischem Übernahmerecht.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC wurde als unabhängiger Bewerter mit der Erstellung eines gemäß spanischen Rechts für Delistings erforderlichen Bewertungsberichts beauftragt. Nach erfolgreichem Vollzug der Transaktion beabsichtigt Siemens Energy ein Delisting der SGRE von den spanischen Wertpapierbörsen. Dort wird SGRE aktuell als Mitglied des IBEX-35-Index gehandelt.

Die Transaktion wird das Management bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen bei SGRE unterstützen. Gleichzeitig unterstreicht sie die Strategie von Siemens Energy als eines der führenden Energietechnologie-Unternehmen mit klarem Fokus auf ESG (Umwelt, Soziales, verantwortungsvolle Unternehmensführung) und bietet für das Unternehmen und seine relevanten Interessengruppen erhebliches Potential Wert zu schaffen. Das zusammengeführte Unternehmen kann von erheblichen Kosten- und Umsatzsynergien profitieren.

Für die Finanzierung des Kaufangebots bestehen verbindliche Finanzierungszusagen von Bank of America und J.P. Morgan. Siemens Energy strebt nach wie vor ein solides Investment-Grade-Rating an. Unter der Annahme, dass das Angebot vollumfänglich angenommen werden sollte, beabsichtigt Siemens Energy bis zu 2,5 Mrd. EUR des Transaktionsvolumens mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Instrumenten zu finanzieren. Die verbleibende Summe würde über Fremdkapital und vorhandene Barmittel finanziert. Abhängig von den Marktbedingungen könnte in einem ersten Schritt Eigenkapital unter Ausschluss von Bezugsrechten aufgenommen werden.

Die nach spanischem Übernahmerecht erforderliche Pflichtmitteilung wird auf der Website der spanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht ("CNMV") unter folgendem Link veröffentlicht: www.cnmv.es. Nach Genehmigung durch die CNMV wird auch die Angebotsunterlage mit den Einzelheiten der Transaktion auf der folgenden Website abrufbar sein: www.siemens-energy.com/sgre. Die Transaktion wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 vollzogen.

Samstag, 21. Mai 2022

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 S.à r.l. angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
  • Aves One AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH)
  • Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 6. April 2022 (Fristende 6. Juli 2022)
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer
  • Geratherm Medical AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
  • KTM AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 16. Februar 2022
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022 (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Verschmelzungsvertrag mit der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft, Hauptversammlung am 8. April 2022
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022 (Fristende 26. Juli 2022)
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Freitag, 20. Mai 2022

Noerr Public M&A Report 01/2022 - Der deutsche Markt für öffentliche Übernahmen im Jahr 2021

Mitteilung vom 19. Mai 2022

Das Jahr 2021 stellt mit 33 Angeboten und einem Gesamttransaktionsvolumen von EUR 84,1 Mrd. ein Rekordjahr für öffentliche Übernahmen in Deutschland dar, in dem die bisherigen Höchststände der Jahre 2019 (28 Transaktionen) und 2017 (Marktvolumen von EUR 58,6 Mrd.) deutlich übertroffen wurden. Ein Rekordwert liegt selbst dann vor, wenn man berücksichtigt, dass die Vonovia SE zwei Übernahmeangebote an die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE abgab, die beide ein sehr hohes Volumen aufwiesen, aber wirtschaftlich das gleiche Ziel hatten. Der bereits im letzten Jahr beobachtete Delisting-Trend setzte sich fort: Fast die Hälfte aller Angebote im Jahr 2021 hatten ausschließlich oder zumindest auch ein Delisting zum Ziel.

Dies sind die wesentlichen Erkenntnisse des Noerr Public M&A Report 01/2022, in dem die Herausgeber Volker Land und Stephan Schulz, beide Partner für Corporate und Aktien- und Kapitalmarktrecht im Hamburger Büro, die Entwicklung des Marktes für öffentliche Übernahmen im Jahr 2021 analysieren. Gegenstand des Reports sind Anzahl und Volumen der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung gebilligten Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz im Mehrjahresvergleich, ihre Verteilung über die Segmente Small-, Mid- und Large-Cap, die Entwicklung der Prämienhöhen und allgemeine Markttrends für Public M&A.

Über den Marktbericht 2021 hinaus enthält die vorliegende Ausgabe eine Studie von Juri Stremel zu „Übernahmeangeboten mit Mindestannahmeschwellen“ sowie einen Beitrag von Jens Göb über „Vereinbarungen schuldrechtlicher Reportingpflichten im grenzüberschreitenden Aktienkonzern“. Philipp Schmoll berichtet über die im Jahr 2021 veröffentlichten begründeten Stellungnahmen gemäß § 27 WpÜG.

Link zu der Studie:

Donnerstag, 19. Mai 2022

wallstreet:online AG: wallstreet:online AG plant Umfirmierung - Bedeutung des Smartbrokers soll sich künftig auch im Namen widerspiegeln

Corporate News 

- Mit der geplanten Umfirmierung möchte die wallstreet:online AG ihre strategische Ausrichtung unterstreichen

- Name soll auf Smartbroker Holding AG geändert werden

- Tochtergesellschaft wallstreet:online capital AG beabsichtigt, ihren Namen in Smartbroker AG zu ändern


Berlin, 18. Mai 2022


Zweieinhalb Jahre nach dem Start ist der Smartbroker fest im deutschen Markt verankert. Erst vor wenigen Wochen wurde das Angebot der wallstreet:online-Gruppe (ISIN DE000A2GS609, FSE: WSO1) von der Handelsblatt-Redaktion zum besten Online-Broker des Jahres gewählt[1], bereits zuvor hatte der Smartbroker zahlreiche Auszeichnungen gewonnen, unter anderem den Bankentest 2021 der Fachzeitschrift Euro (in der Kategorie Brokerage)[2]. Bis Ende März 2022 konnte der Berliner Neobroker planmäßig ca. 16.000 neue Wertpapierdepots eröffnen. Mit Assets under Custody in Höhe von ca. 9,1 Mrd. ist die Smartbroker-Betreibergesellschaft wallstreet:online capital AG innerhalb kürzester Zeit zum größten Neobroker-Betreiber in Deutschland aufgestiegen.

Um dieser rasanten Entwicklung Rechnung zu tragen, plant die wallstreet:online AG nun eine Umfirmierung, über die auf der Hauptversammlung am 24. Juni 2022 abgestimmt werden soll. Dies geht aus der am 17. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung hervor.

Neue Corporate Identity wird sich am Smartbroker-Design orientieren

Konkret beabsichtigt die wallstreet:online AG eine Umfirmierung zur Smartbroker Holding AG beschließen zu lassen. Parallel dazu plant die Tochtergesellschaft wallstreet:online capital AG, sich in Smartbroker AG umzubenennen. Mit den neuen Namen soll der bereits vor einiger Zeit eingeschlagene Fokus auf den Bereich Finanzdienstleistungen klar zum Ausdruck gebracht werden. Der Smartbroker als Kernmarke soll sich auch im Namen widerspiegeln. Auch mit Blick auf die Corporate Identity wollen sich beide Unternehmen künftig am neuen Layout des Smartbrokers orientieren, das mit dem Launch von Smartbroker 2.0 inklusive eigener Trading-App im 2. Halbjahr 2022 veröffentlicht werden soll.

Publizistische Angebote laufen weiter unter dem Namen wallstreet:online

Die publizistischen Angebote der wallstreet:online-Gruppe (insbesondere die vier Finanzportale wallstreet-online.de, finanznachrichten.de, ariva.de, boersennews.de) bleiben unverändert und laufen weiterhin unter dem Namen wallstreet:online. Somit bleibt der bekannte Name in Verbindung mit dem Mediengeschäft erhalten. Zum Medienportfolio der wallstreet:online-Gruppe gehören die folgenden Beteiligungen: wallstreet:online AG, Markets Inside Media GmbH, ABC New Media AG, Ariva.de AG, Smart Investor Media GmbH und die wallstreet:online Publishing GmbH.

Matthias Hach, CEO der wallstreet:online AG und der wallstreet:online capital AG zu den Umfirmierungsplänen: Für das gesamte Team ist der Smartbroker bereits seit längerer Zeit das treibende Thema. Das Produkt ist gewissermaßen zur Vision für die Gruppe geworden und deshalb ist es nur richtig, dass wir unsere stärkste Marke in den Vordergrund stellen. Die WOC als lizenzierte Betreibergesellschaft unseres Neobrokers soll Smartbroker AG heißen und die WSO als Mutterkonzern den Zusatz Holding erhalten. Diese Umbenennung ist auch für unsere Equity Story interessant, da der Smartbroker am Kapitalmarkt sichtbarer wird.

Über die wallstreet:online-Gruppe:

Die wallstreet:online-Gruppe betreibt den Smartbroker einen mehrfach ausgezeichneten Online-Broker, der als einziger Anbieter in Deutschland das umfangreiche Produktspektrum der klassischen Broker mit den äußerst günstigen Konditionen der Neobroker verbindet. Gleichzeitig betreibt die Gruppe vier reichweitenstarke Börsenportale (wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de). Mit mehreren Hundert Millionen monatlichen Seitenaufrufen ist die Gruppe der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und unterhält die größte Finanz-Community.


[1] Handelsblatt vom 2.5.2022: Das sind die besten Online-Broker: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/ranking-das-sind-die-besten-onlinebroker-2022/28290936.html

[2] Euro, Ausgabe 5/21, Seite 115: Beste Bank 2021

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der Barabfindung für die in Rahmen des kürzlich abgeschlossenen Squeeze-outs ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der wallstreet:online capital AG wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 18. Mai 2022

ADLER Real Estate AG: KPMG nicht Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022

Veröffentlichung einer Mitteilung nach Artikel 17 Abs. 1 der Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

Berlin, 17. Mai 2022: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") gibt bekannt, dass KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("KPMG") der Gesellschaft heute mitgeteilt hat, dass KPMG nicht als Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zur Verfügung steht.

Die Gesellschaft wird ein Auswahlverfahren zur Bestellung eines neuen Abschlussprüfers für die Gesellschaft in die Wege leiten.

Berlin, 17. Mai 2022

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Landesbank Berlin Holding AG: Verhandlungstermin am 27. September 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Landesbank Berlin Holding AG, Berlin, hat das Landgericht Berlin nunmehr einen Verhandlungstermin auf den 27. September 2022, 10:00 Uhr, bestimmt.
 
Bei diesem Anhörungstermin dürfte insbesondere das Gutachten des vom Gericht mit Beschluss vom 27. Januar 2015 bestellten Sachverständigen, Herrn WP/StB Andreas Creutzmann, c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG, erörtert werden.

LG Berlin, Az. 102 O 100/12.SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Analytik Jena AG ohne Erhöhung abgeschlossen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Analytik Jena AG, Jena, hatte das LG Gera mit einer nur kursorisch begründeten Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen (Beschluss vom 25. Juni 2018). Die dagegen von mehrere Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Jena nunmehr mit Beschluss vom 16. Mai 2022 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung abgeschlossen.
 
Nach Ansicht des OLG kommt es auf den höheren Vorerwerbspreis (EUR 14,- je Aktie) nicht an. Zutreffend sei auf den nach dem Bewertungsstandard IDW S1 ermittelten Ertragswert abgestellt worden. Trotz Auswahl des sachverständigen Prüfers durch die Antragsgegnerin und dessen direkte Bezahlung (ohne Einschaltung des Gerichts) der privat ausgehandelten Vergütung (bis zu EUR 325,-/h) bestünden keine Bedenken gegen dessen Unabhängigkeit.

OLG Jena, Beschluss vom 16.Mai 2022, Az. 2 W 197/19
LG Gera, Beschluss vom 25. Juni 2018, Az. 11 HK O 55/16
Buis, J. u.a. ./. Endress + Hauser (Deutschland) AG + Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Oliver Pöschko, SMP Schinogl Müller & Partner GbR, 60486 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Endress + Hauser (Deutschland) AG + Co. KG: Rechtsanwälte Friedrich Graf von Westphalen & Partner, 79098 Freiburg

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Grohe AG ohne Erhöhung abgeschlossen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Sanitärtechnikunternehmen Grohe AG zugunsten der zur LIXIL-Konzern gehörenden Grohe Beteiligungs GmbH hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 3. Juli 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehrere Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 9. Mai 2022 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung abgeschlossen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2022, Az. I-26 W 3/21 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 3. Juli 2020, Az. 18 O 7/18 AktE
Coello Garcia Coello u.a. ./. Grohe Beteiligungs GmbH
26 Antragstellergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Clifford Chance, 60325 Frankfurt am Main

Montag, 16. Mai 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin am 18. Mai 2022 aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft hat das LG Stuttgart den  auf den 18. Mai 2022 anberaumten Termin wegen einer Erkrankung der Vorsitzenden Richterin aufgehoben. Bei diesem Termin sollte der sachverständige Prüfer von der Mazars Wirtschaftprüfungsgesellschaft zur ergänzenden Erläuterung des Prüfungsberichts angehört werden.

Die zum Andritz-Konzern gehörende Antragsgegnerin Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,30 je Schuler-Aktie angeboten.

LG Stuttgart, Az. 40 O 64/20 KfHSpruchG
Rolle u.a. ./. Andritz Deutschland Beteiligungs GmbH (bisher: Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH)
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

Spruchverfahren zur Fusion der Bewag Holding AG abgeschlossen: Auszahlung der Zuzahlung verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren zur Verschmelzung der Bewag Holding Aktiengesellschaft, Berlin, auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 28. März 2017 eine Zuzahlung in Höhe von EUR 2,30 je Bewag-Aktie angeordnet, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/04/spruchverfahren-zur-fusion-der-bewag.html. Das Kammergericht (das Oberlandesgericht für Berlin) hat dagegen eingelegte Rechtsmittel mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 zurückgewiesen.

Die Auszahlung der Zuzahlung verzögert sich etwas. Die Verfahrensbevollmächtigen der Antragsgegnerin haben uns mitgeteilt:

"Aufgrund der zurückliegenden Zeit ist die Aufbereitung durch die beteiligten Banken mühsamer als sonst üblich. Unserer Mandantin bittet Sie und Ihre Mandanten insofern um etwas Verständnis und Geduld. Dass die Auszahlung einschl. Verzinsung erfolgt, daran besteht kein Zweifel."

Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2021, Az. 2 W 9/17 .SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 28. März 2017, Az. 102 O 126/03 AktG
Lägeler u. a. ./. Vattenfall GmbH (früher: Vattenfall Europe AG)
19 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, 10789 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, 53175 Bonn

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 S.à r.l. angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
  • Aves One AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH)
  • Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 6. April 2022
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out
  • Geratherm Medical AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
  • KTM AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 16. Februar 2022
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022 (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 8. April 2022
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022 
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Sonntag, 15. Mai 2022

Anfechtungsklagen gegen den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schaltbau Holding AG

Schaltbau Holding AG
München
ISIN DE000A2NBTL2

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:
 
Im Nachgang zur außerordentlichen Hauptversammlung der Schaltbau Holding AG vom 3. Februar 2022 wurde von drei Aktionären Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen erhoben gegen
 
(i) den Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Voltage BidCo GmbH als herrschendem Unternehmen und der Schaltbau Holding AG als abhängigem Unternehmen (TOP 1) und
 
(ii) die Beschlüsse über die Wahlen von Herrn Dr. Friedel Drees (TOP 3.1), Frau Vanessa Lemmer (TOP 3.2), Herrn Wilko Andreas Stark (TOP 3.3) sowie Herrn Willi Westenberger (TOP 3.4) zum Aufsichtsrat.
 
Die Klagen sind vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 2654/22 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. 
 
München, im April 2022
 
Schaltbau Holding AG
- Der Vorstand -

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. April 2022

alstria office REIT-AG: Ergebnis für das erste Quartal 2022

Pressemitteilung

- Umsatzerlöse in Höhe von EUR 45,9 Mio. und operatives Ergebnis (FFO) in Höhe von EUR 27,5 Mio. 

- Substanzwert (EPRA-NTA) bei EUR 19,09 pro Aktie

- Neue dreijährige EUR 200 Mio. revolvierende Kreditlinie (RCF) 

Hamburg, 2. Mai 2022 - Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) berichtet über den Geschäftsverlauf in den ersten drei Monaten des Jahres 2022. 

Umsatzerlöse in Höhe von EUR 45,9 Mio. und FFO in Höhe von EUR 27,5 Mio. 

alstrias Umsatz entwickelte sich im Jahresverlauf plangemäß und erreicht im ersten Quartal des Jahres 2022 EUR 45,9 Mio. (3M 2021: EUR 44,7 Mio.). Die Steigerung um 2,8 % resultiert hauptsächlich aus dem Nettoeffekt der Transaktionen im Jahr 2021.

Das operative Ergebnis (FFO nach Minderheiten) lag im Berichtszeitraum bei EUR 27,5 Mio. (3M 2021: EUR 29,4 Mio.). Die höheren Mieteinnahmen wurden teilweise durch höhere Grundstücksbetriebskosten infolge einer höheren Aktivität im Immobilienportfolio kompensiert. Das Konzernperiodenergebnis belief sich im Berichtszeitraum auf EUR 20,7 Mio. (3M 2021: EUR 26,2 Mio.).

Steigerung des Substanzwertes (EPRA-NTA) auf EUR 19,09 pro Aktie

Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien lag zum 31. März 2022 mit EUR 4.767 Mio. leicht unter dem Niveau zum 31. Dezember 2021 (EUR 4.776 Mio.). Der leichte Rückgang resultierte hauptsächlich aus dem Verkauf einer Immobilie in Düsseldorf. Zum 31. März 2022 verfügte alstria über liquide Mittel in Höhe von EUR 378 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 314 Mio.).

In den ersten drei Monaten des Jahres 2022 stieg alstrias Eigenkapital bedingt durch das positive Konzernperiodenergebnis um 0,6 % auf EUR 3.388 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 3.367 Mio.). Im Zuge dessen verbesserte sich der EPRA-NTA auf EUR 19,09 je Aktie. Zum 31. März 2022 belief sich die REIT-Eigenkapitalquote auf 70,4 % und der Nettoverschuldungsgrad (LTV) betrug 27,7 %.

Gesteigertes Vermietungsergebnis

alstrias Vermietungsergebnis verbesserte sich von 16.900 Quadratmeter in den ersten drei Monaten des Jahres 2021 auf 34.100 Quadratmeter in der Berichtsperiode. Dies bildet neue Mietverträge über eine Fläche von 11.600 Quadratmeter und Mietvertragsverlängerungen über eine Fläche von 22.500 Quadratmeter ab. Die EPRA-Leerstandsquote lag bei 7,7 % (31. Dezember 2021: 6,9 %). Die Verbesserung des Vermietungsergebnisses spiegelt teilweise die verbesserte Stimmung auf dem Vermietungsmarkt im ersten Quartal 2022 wider, nachdem die wahrgenommene Unsicherheit in Bezug auf die Corona-Pandemie nachgelassen hat.

Beabsichtigte Anpassungen der Kapitalstruktur - neue RCF-Fazilität 

Als Folge der Überprüfung der Kapitalstruktur der Gesellschaft beabsichtigt der Vorstand der alstria, Finanzverbindlichkeiten in Höhe von voraussichtlich bis zu EUR 850 Mio. aufzunehmen. Die Gesellschaft beabsichtigt, mit einem Verschuldungsgrad zu operieren, der die Mindestkriterien für ein Investment-Grade-Rating erfüllt und einem Verschuldungsgrad des Unternehmens von ca. 50 % LTV entspricht. Die zusätzliche Verschuldung kann durch die Emission besicherter oder unbesicherter Schuldtitel, wie z. B. Unternehmensanleihen und / oder durch Bankfinanzierung erfolgen.

Der erwartete Erlös soll dazu verwendet werden, ca. EUR 1 Mrd. an Kapital an die Aktionäre zurückzugeben, und zwar in Form eines Aktienrückkaufs gemäß der bestehenden Ermächtigung oder - vorbehaltlich eines Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft - in Form einer Sonderausschüttung.

alstria hat zudem kürzlich eine revolvierende Kreditfazilität (RCF) in Höhe von EUR 200 Mio. mit einer Laufzeit von drei Jahren unterzeichnet, um die bereits starke Liquiditätsposition zu verbessern. 

Bestätigung der Prognose für das Jahr 2022

Das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022 verlief erwartungsgemäß. Vor diesem Hintergrund bestätigt alstria die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 mit erwarteten Umsatzerlösen in Höhe von rund EUR 183 Mio. und einem operativen Ergebnis (FFO) von EUR 106 Mio.

"Während die Auswirkungen der Corona-Pandemie langsam nachlassen und erste positive Auswirkungen auf den Vermietungsmärkten spürbar sind, haben andere bedeutende Makro-Ereignisse die allgemeine Unsicherheit im Markt erhöht", sagt Olivier Elamine, CEO der alstria. "Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sind über alle Branchen durch eine dramatisch gestiegene Inflation spürbar. Unser Portfolio mit indexierten Einnahmen in Kombination mit starken Realwerten und aktivem Management bietet eine solide Basis, um das Unternehmen sicher durch das derzeitige Umfeld zu navigieren."   (...)

Samstag, 14. Mai 2022

Adecco-Gruppe erwirbt vollständige Beteiligung an AKKA Technologies

AD-HOC-MITTEILUNG gemäss Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange

ERGEBNISSE DES SQUEEZE-OUT-ANGEBOTS FÜR AKKA TECHNOLOGIES - DELISTING

Die Adecco Gruppe gibt heute bekannt, dass während der Annahmefrist des Squeeze-out-Angebots für AKKA Technologies 604'672 Aktien (entsprechend 5,89% der Aktien, auf die sich das Angebot bezieht) angedient wurden.

Alle Wertpapiere, die im Rahmen des Squeeze-Out nicht angedient werden, gelten als an die Adecco Group über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Modis übertragen, wobei die erforderlichen Mittel zur Zahlung des Angebotspreises für diese Wertpapiere bei der Hinterlegungs- und Konsignationsstelle hinterlegt werden.

Modis wird somit alle Aktien und Wandelschuldverschreibungen von AKKA erwerben.

Die Auszahlung des Squeeze-out ist für den 13. Mai 2022 vorgesehen.

Auslistung

Mit Wirkung vom 12. Mai 2022 wurde die Notierung der von AKKA ausgegebenen Wertpapiere an der Euronext Brüssel und der Euronext Paris (für die Aktien) und am Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Börse (für die Wandelanleihen) eingestellt.

Freitag, 13. Mai 2022

Geratherm Medical AG: Freiwilliges Delisting-Übernahmeangebot der JotWe GmbH veröffentlicht

Angebotspreis EUR 8,50 je Aktie / Annahmefrist beginnt heute

(Geratal, 11.05.2022) Die JotWe GmbH mit Sitz in Steinbach am Wald hat nach erfolgter Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für alle Aktien der Geratherm Medical AG, Geratal (ISIN: DE0005495626) veröffentlicht und dem Vorstand der Geratherm Medical AG übersandt. Die JotWe GmbH bietet den Aktionären der Geratherm Medical AG EUR 8,50 je Aktie in bar. Die Angebotsunterlage ist unter www.jotwebe-offer.de zu finden.

Die Annahmefrist beginnt heute am 11. Mai 2022 und läuft voraussichtlich bis zum 8. Juni 2022, soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) verlängert wird. Falls eine solche Fristverlängerung eintritt, wird diese unverzüglich veröffentlicht. Die weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 14. Juni 2022 und endet am 27 Juni 2022. Zur Annahme des Angebots ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der jeweiligen Depotbank erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat der Geratherm Medical AG werden das Angebot sorgfältig prüfen und innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG veröffentlichen. Wie bereits in der Ad hoc Meldung vom 13. April 2022 angekündigt, begrüßen der Vorstand und der Aufsichtsrat grundsätzlich das Angebot und streben nach Vollzug des Angebots ein Downlisting mit künftiger Notierung im Segment Scale – dem Börsensegment für mittelständische Unternehmen – an der Frankfurter Wertpapierbörse an. Die gemeinsame Stellungnahme wird auf der Homepage der Gesellschaft unter https://geratherm.com unter der Rubrik Investor Relations veröfffentlicht werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft hat das LG Düsseldorf mit dem unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 17. März 2022 gefassten Beschluss die Spruchanträge zurückgewiesen.

Nach Ansicht des Gerichts sind bei dem Börsenkurs nicht nur den durchschnittlichen Börsenkurs im regulierten Markt (hier EUR 9,87) abzustellen, sondern auf den Handel sowohl im regulierten Markt, als auch im Freiverkehr (EUR 9,70). Eine Trennung zwischen beiden Märkten sei nicht gerechtfertigt. Bei dem Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und Hauptversammlung läge mit 6 Monaten und 3 Tagen kein "längerer Zeitraum" vor, der eine Hochrechnung des ermittelten Durchschnittskurses erfordern würde (S. 11). Außerbörsliche Vorerwerbspreise seien dagegen nicht zu berücksichtigen. Bei einer Anwendung der Ertragswertmethode ergebe sich kein über dem durchschnittlichen Börsenkurs liegender Betrag.

Die Antragsgegnerin KD River Invest AG hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 9,70 angeboten. Nach Zeitungsberichte haben die Investoren (d.h. die Antragsgegnerin) ihren Kaufpreis bereits nach drei Jahren zu zwei Dritteln wieder hereingeholt.

Mehrere Antragsteller haben angekündigt, in die Beschwerde gehen zu wollen. Über diese entscheidet das OLG Düsseldorf.

LG Düsseldorf, Az. 31 O 27/17 AktE
Zürn u.a.. ./. KD River Invest AG
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Möller, c/o WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH, 72103 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 50578 Köln

Donnerstag, 12. Mai 2022

Unternehmens Invest AG: Delisting - Widerruf der Zulassung vom Amtlichen Handel festgesetzt - Letzter Handelstag: 19. August 2022

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Wien (11.05.2022/15:25) - Die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft hat am 4. Mai 2022 nach der Veröffentlichung des Delisting-Angebotes der Knünz GmbH den Widerruf der Zulassung der Aktien der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft (ISIN AT0000816301) vom Amtlichen Handel der Wiener Börse gemäß § 38 Abs 6 BörseG beantragt (Delisting).

Mit Beschluss vom 11. Mai 2022 hat die Wiener Börse den Widerruf der Zulassung vom Amtlichen Handel mit Ablauf des 19. August 2022 verfügt und als letzten Handelstag somit den 19. August 2022 festgesetzt.

Rechtlicher Hinweis:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft dar.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG): Erstinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hat das Landgericht Dortmund mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 6. April 2022 die Spruchanträge zurückgewiesen. Erstinstanzlich gibt es somit keine Erhöhung von Abfindung und Ausgleich.

Nach Ansicht des Gerichts sind keine Korrekturen der Planungen vorzunehmen. Zwar seien Synergien in Höhe von EUR 3 Mio. nicht berücksichtigt worden. Dies mache jedoch nur eine Wertsteigerung von ca. 1 % aus (S. 26). "Unschärfen" in dieser Größenordnung seien "regelmäßig hinzunehmen".  

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des LG Dortmund können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Beschlusses Beschwerde einlegen. 

LG Dortmund, Beschluss vom 6. April 2022, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, zuvor: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA) 
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

PNE AG: Starkes Q1-Ergebnis getrieben durch Stromerzeugung und kontinuierliche Geschäftserweiterung

Corporate News

- Bestes Q1-EBITDA der Unternehmensgeschichte

- Projektpipeline Wind und PV jetzt bei 7,2 GW/GWp

- Ausbau Eigenbetrieb und Service-Geschäft fortgesetzt


Cuxhaven, 11. Mai 2022 - Die PNE AG ist operativ und finanziell dynamisch in das Geschäftsjahr 2022 gestartet. Dies geht aus der heute veröffentlichten Quartalsmitteilung hervor.

Für das erste Quartal 2022 weist der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 29,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 16,1 Mio. Euro), eine Gesamtleistung von 37,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 49,4 Mio. Euro), ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 15,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,3 Mio. Euro) und ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von 0,13 Euro (im Vorjahr: 0,01 Euro) auf.

"Wir haben das beste Q1-EBITDA-Ergebnis in der Unternehmensgeschichte erzielt und unsere bereits gut gefüllte Projektpipeline auf 7,2 GW/GWp weiter vergrößert. Gleichzeitig sorgen wir durch den Ausbau des Eigenbestands und des Service-Geschäfts für die Verstetigung unserer Erträge auf hohem Niveau", sagte Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender der PNE AG. "Ergebnistreiber war das Segment "Stromerzeugung", in dem sich die Gesamtleistung aufgrund unserer größeren installierten Basis in Verbindung mit dem verbesserten Windangebot und den hohen Strompreisen erheblich erhöht hat. Außerdem haben wir durch unsere eigene Stromerzeugung im ersten Quartal rund 110.000 Tonnen CO2 eingespart und damit einen Beitrag zu Klimaschutz und Energiesicherheit geleistet", so Lesser weiter.

Projektpipeline Wind und PV wächst signifikant

Die Pipeline für Wind- und Photovoltaikprojekte stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 939 MW/MWp auf 7,2 GW/GWp. Davon entfallen 5.778 MW auf Onshore-Windenergieprojekte und 1.423 MWp auf Photovoltaikprojekte. Allein in Deutschland hatte die PNE-Gruppe Windparks mit einer Nennleistung von rund 1.957 MW (Q1 2021: 1.817 MW) in Bearbeitung. Davon waren acht Windparks mit einer Nennleistung von 135,1 MW in Bau, darunter ein Dienstleistungsprojekt. Der Bau von Windparks im Kundenauftrag in Schweden, Polen und Frankreich wurde fortgesetzt und die Entwicklung weiterer Projekte national und international vorangetrieben.

Ausbau des Eigenbetriebs wird fortgesetzt

Das Windparkportfolio im Eigenbetrieb lag Ende des ersten Quartals bei 233,2 MW. Gleich nach Quartalsende konnte das Windparkportfolio bereits im April auf 252,6 MW erweitert werden. Bis zum Jahresende wird mit der Inbetriebnahme weiterer Windparks für das eigene Portfolio gerechnet. Insgesamt hat PNE aktuell 112,3 MW für den Eigenbetrieb im Bau. Genehmigungsverfahren für zusätzliche Projekte laufen. Damit kommt der Konzern dem angestrebten Ausbau des eigenen Betriebs auf bis zu 500 MW bis Ende 2023 immer näher.

Servicegeschäft wächst - Markteintritt in Litauen

Der Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts trägt ebenfalls dazu bei, den Anteil der stetigen Erträge weiter zu erhöhen. Im ersten Quartal 2022 konnte das internationale Geschäft der Betriebsführung sowie der technischen Inspektionen und Prüfungen in Schweden und Polen mit zusätzlichen Dienstleistungen ausgeweitet und um den neuen Markt Litauen erweitert werden. Damit wurde das von uns betreute Auftragsvolumen im Betriebsmanagement nochmals deutlich auf über 2.200 MW gesteigert.

Prognose bestätigt

Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender der PNE AG fasst zusammen: "PNE ist auf Kurs und für die weitere Entwicklung hervorragend aufgestellt. Entsprechend den Ergebnissen im ersten Quartal 2022 bestätigen wir unser Ziel für das Gesamtjahr: Wir rechnen für unsere Guidance des Geschäftsjahres 2022 mit einem EBITDA im Konzern in Höhe von 20 bis 30 Mio. Euro."

Über die PNE-Gruppe

Die international tätige PNE-Gruppe mit den Marken PNE und WKN ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Auf dieser erfolgreichen Basis entwickelt sie sich weiter zu einem "Clean Energy Solutions Provider", einem Anbieter von Lösungen für saubere Energie. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren, über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von Windparks. Neben der Windenergie sind Photovoltaik, Speicherung, Dienstleistungen und die Lieferung sauberen Stroms Teil unseres Angebotes. Wir beschäftigen uns dabei auch mit der Entwicklung von Power-to-X-Lösungen.

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der UNIWHEELS AG (jetzt: Superior Industries Europe AG): LG Frankenthal ordnet Vorlage der Planbilanzen an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Aluminiumräderhersteller UNIWHEELS AG hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 10. Mai 2022 aufgegeben, die verwendeten Planbilanzen 2017 - 2020, die Kapital- und Liquiditätsplanung und die Synergieplanung vorzulegen. Das Gericht begründete dies damit, dass die angeforderten Unterlagen entscheidungserheblich sein könnten.

Das Gericht hatte einen weiteren Verhandlungstermin auf den 10. November 2022, 9:00 Uhr, anberaumt. Bei diesem Termin sollen die sachverständigen Prüfer, die Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Martin Jonas und Silke Jacobs (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton), als "sachverständige Zeugen" angehört werden.

LG Frankenthal (Pfalz), Az. 2 HK O 8/18 AktG
Hoppe, M. u.a. ./. Superior Industries International Germany AG
76 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Adolf C. Erhart, 67061 Ludwigshafen/Rhein
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
(RA Dr. Jens Wagner)

Mittwoch, 11. Mai 2022

Kaufangebot für die delisteten Aktien der Agrarius AG zu EUR 0,56

Taunus Capital Management AG
Frankfurt am Main 

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Agrarius AG 
WKN A2BPL9, ISIN: DE000A2BPL90 

Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Agrarius AG an, deren Aktien (WKN A2BPL9, ISIN: DE000A2BPL90) zu einem Preis von 0,56 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 250.000 Aktien begrenzt. Bei darüber hinaus gehenden Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 03.06.2022, 18:00 Uhr. 

Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. 

Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 03.06.2022, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 716 254 54 bei der Merkur Privatbank, BLZ 701 308 00, zu übertragen. Dafür stehen auf der Homepage 


die beiden Formulare ´Annahmeerklärung´ und ´Depotübertrag´ zur Verfügung. Dabei fungiert die Merkur Privatbank nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen. 

Frankfurt, 10.05.2022

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Mai 2022

________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Agrarius-Aktien notieren bei Valora deutlich höher:

Geratherm Medical AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

11. Mai 2022

JotWe GmbH 
Ludwigsstädter Straße 31, 96361 Steinbach am Wald

Bekanntmachung gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Mitteilung über Ziele von Inhabern wesentlicher Beteiligungen an die Gesellschaft gemaß § 43 Abs. 1 WpHG


Mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33, 34 WpHG von Joachim Wiegand betreffend die Geratherm Medical AG vom 13. April 2022 und vom 27. April 2022, die auch für die JotWe Beteiligungs GmbH & Co. KG und die JotWe GmbH als Tochterunternehmen (Joachim Wiegand, die JotWE Beteiligungs GmbH & Co. KG und die JotWe GmbH, die "Meldepflichtigen") abgegeben wurden, teilen die Meldepflichtigen der Geratherm Medical AG gemäß § 43 Abs. 1 WpHG wegen des Überschreitens der Schwelle von 10 % der Stimmrechte der Geratherm Medical AG im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der fur den Erwerb verwendeten Mittel Folgendes mit:

1. Der Erwerb der Stimmrechte an der Geratherm Medical AG dient der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Geratherm Medical AG zu erwerben. Die JotWe GmbH hat am 11. Mai 2022 eine Angebotsunterlage fur ein freiwilliges öffentliches Delisting-Übernahmeangebot (das "Angebot") an alle Aktionäre der Geratherm Medical AG zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender nennwertloser Stuckaktien der Geratherm Medical AG veröffentlicht. Auch Erwerbe außerhalb des Angebots sind möglich. Wir möchten nach Durchführung des Angebots eine Beteiligungsquote am Grundkapital und den Stimmrechten der Geratherm Medical AG von mindestens 30 %, aber nicht mehr als 52 % erreichen.

3. Wir beabsichtigen nicht, auf eine Änderung der Zusammensetzung und/oder Große des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats der Geratherm Medical AG hinzuwirken. Allerdings beabsichtigen wir mittelfristig, entsprechend unserer Beteiligung im Aufsichtsrat vertreten zu sein und einen Sitz im Aufsichtsrat mit einer von uns vorgeschlagenen Person besetzen zu können.

4. Wir streben derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Geratherm Medical AG insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

5. Die mit dem Angebot verfolgten Absichten, auch der angestrebte Widerruf der Zulassung aller Geratherm Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard), sind im Einzelnen in der am 11. Mai 2022 veröffentlichten Angebotsunterlage (siehe: https://www.jotwebe-offer.de) dargestellt.

6. Soweit Aktien und Stimmrechte durch die JotWe GmbH erworben wurden, teilen wir gemäß § 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Erwerb der Aktien aus Eigenmitteln der JotWe Beteiligungs GmbH & Co. KG finanziert wurde, welche der JotWe GmbH als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt wurden. Soweit Stimmrechte aus Aktien der Geratherm Medical AG den Meldepflichtigen aufgrund eines Poolvertrags mit der G M F Capital GmbH nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden, wurden dafür weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet.

Übernahmeangebot für Aktien der Geratherm Medical AG zu EUR 8,50

Wie angekündigt hat die JotWe GmbH den Aktionären der Geratherm Medical AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting-Angebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 8,50 Euro je Geratherm-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 11. Mai 2022 bis zum 8. Juni 2022.

Zu der Angebotsunterlage der JotWe GmbH vom 11. Mai 2022 auf der Webseite der BaFin:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/geratherm_medical_ag.html

Diese Veröffentlichung steht ab dem 11. Mai 2022 auch im Internet unter https://www.Jotwebe-offer.de zur Verfügung. 

Dienstag, 10. Mai 2022

Beta Systems Software AG: SPARTA AG veröffentlicht Unternehmensbewertung der Beta Systems Software AG

UNTERNEHMENSMITTEILUNG 

Berlin, 10. Mai 2022 - Die SPARTA AG ("SPARTA") hatte am 16. Februar 2022 per Ad-Hoc Meldung mitgeteilt, dass die Deutsche Balaton AG ("Deutsche Balaton") der SPARTA am selbigen Tag ein Angebot unterbreitet hat, bis zu 2.707.517 von der Deutsche Balaton gehaltene Aktien der Beta Systems Software AG ("Beta Systems", BSS, ISIN DE000A2BPP88) zu übernehmen. Zur Umsetzung der Transaktion hatte die Deutsche Balaton die Einbringung der Beta Systems Aktien in die SPARTA in Form einer gemischten Sach- und Barkapitalerhöhung unter Wahrung des Bezugsrechts der weiteren Aktionäre der SPARTA vorgeschlagen. 

In diesem Zusammenhang haben der Vorstand der SPARTA und der Deutsche Balaton den Vorstand der Beta Systems im März 2022 darüber informiert, dass sie beabsichtigen, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, ("Rödl & Partner") mit der Durchführung einer Unternehmensbewertung der Beta Systems nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gemäß IDW S1 zu beauftragen. Für die Durchführung einer objektivierten Unternehmensbewertung war es erforderlich, Rödl & Partner interne Planungsunterlagen, die nicht zum Zwecke der Kapitalmarktkommunikation, sondern rein zur internen Steuerung der Gesellschaft erstellt worden waren, zur Verfügung zu stellen. Um eine Weitergabe von vertraulichen Informationen zu vermeiden, haben die im Rahmen der Unternehmensbewertung involvierten Parteien (Beta Systems, SPARTA, Deutsche Balaton, Rödl & Partner) mit Datum vom 28. März 2022 eine "Clean-Team-Vereinbarung" getroffen. Hierin vereinbart wurde insbesondere, dass lediglich Rödl & Partner Zugriff auf sensible und vertrauliche Informationen für den Zweck der Erstellung des Bewertungsgutachtens erhält, während in dem Bewertungsgutachten selbst lediglich aggregierte Informationen (öffentlich verfügbare Informationen sowie aggregierte Analysen der Planungsrechnungen) dargestellt und den Auftraggebern zugänglich gemacht werden.

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Aktionäre weist der Vorstand der Beta Systems darauf hin, dass das vollständige Bewertungsgutachten der Beta Systems seit dem 10. Mai 2022 auf der Internetseite der SPARTA unter https://sparta.de/spv2/investoren/hauptversammlung/ abrufbar ist. Der Vorstand der Beta Systems weist außerdem darauf hin, dass den in dem Bewertungsgutachten dargestellten Zahlen keine Prognosen des Vorstands zugrunde liegen, sondern mehrjährige interne Planungsrechnungen, die rein zum Zwecke der mittel- und langfristigen Steuerung der Gesellschaft erstellt wurden.

Gemäß der Ad-hoc Meldung der SPARTA vom 5. Mai 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat der SPARTA beschlossen, der für den 1. Juni 2022 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der SPARTA einen Beschlussvorschlag für eine Kapitalerhöhung von derzeit 27.853.742,00 Euro um bis zu 83.561.226,00 Euro auf bis zu 111.414.968,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.968.659 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro zur Abstimmung vorzulegen. Die Deutsche Balaton ist dabei berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 3.342.306 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus bis zu 2.707.517 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems. Dabei darf die Deutsche Balaton für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA 0,81007454 Aktien der Beta Systems an die SPARTA übertragen. Dem Einbringungsverhältnis liegt ein Wert von 45,07 Euro je Aktie der Beta Systems zugrunde, der sich im Rahmen der durch Rödl & Partner durchgeführten Unternehmensbewertung ergeben hat. 

Der Vorstand der Beta Systems erwartet aus der möglichen Übertragung der Beta Systems Aktien von der Deutsche Balaton an die SPARTA keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Beta Systems.

ECHOS Holding AG: BaFin untersagt Pflichtangebot

Mitteilung der BaFin

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. April 2022 das Pflichtangebot der Astutia Venture Capital AG, Walzenhausen, Schweiz, an die Aktionäre der ECHOS Holding AG, Frankfurt am Main, wie es am 23. Februar 2022 im Bundesanzeiger angekündigt wurde, untersagt.

Die Untersagung erfolgte auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).

Die Astutia Venture Capital AG, Walzenhausen, Schweiz, hatte keine Angebotsunterlage, die den Anforderungen des WpÜG entspricht, bei der BaFin eingereicht.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. 

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der ECHOS Holding AG handelt es sich um die frühere Vascory AG. Ein Aktienhandel findet seit Februar 2020 nicht mehr statt.

Aareal Bank veröffentlicht begründete Stellungnahme zum erneuten Übernahmeangebot der Atlantic BidCo GmbH

Corporate News

Wiesbaden, 6. Mai 2022 – Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank AG haben heute die gesetzlich vorgesehene gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Atlantic BidCo GmbH veröffentlicht. Die Atlantic BidCo GmbH ist eine Bietergesellschaft, an der jeweils von Advent International Corporation ("Advent") und Centerbridge Partners ("Centerbridge") verwaltete und beratene Fonds sowie weitere Minderheitsgesellschafter indirekt beteiligt sind.

Auf Basis der zwischen der Aareal Bank AG und der Atlantic BidCo GmbH am 6. April 2022 abgeschlossenen Investorenvereinbarung, die in der am 26. April 2022 von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage reflektiert ist, liegt das Angebot nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat aus strategischer Sicht im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Stakeholder. Daneben halten Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsunterlage die Höhe des Angebotspreises von 33,00 € in bar je Aareal-Bank-Aktie für fair und angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG. Bei der Prüfung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurde der Vorstand von Perella Weinberg Partners beraten, der Aufsichtsrat von der Deutschen Bank. Von beiden Häusern liegt jeweils eine Fairness Opinion vor, die die Angemessenheit bestätigt.

Die Prüfung haben die jeweiligen Gremien eigenständig und unabhängig voneinander vorgenommen. Sie empfehlen den Aktionären, das Angebot anzunehmen. Unabhängig von dieser Empfehlung weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass alle Aktionäre der Aareal Bank AG unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie ihrer persönlichen Situation und Einschätzung bezüglich der möglichen künftigen Entwicklung in jedem Einzelfall selbst entscheiden müssen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 26. April 2022 begonnen und endet voraussichtlich am 24. Mai 2022, 24:00 Uhr (MEZ). Das Übernahmeangebot sieht, neben weiteren üblichen Bedingungen, eine Mindestannahmeschwelle von 60 Prozent vor. Ein Vollzug des Übernahmeangebotes steht unter dem Vorbehalt der Erteilung regulatorischer Freigaben. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der folgenden Internetseite zu finden ist: www.atlantic-offer.com.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aareal-bank.com/investorenportal/aktieninvestoren/investorenvereinbarung-und-uebernahmeangebot in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung abgerufen werden. Exemplare der Stellungnahme werden zudem bei Aareal Bank AG, Investor Relations, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 (0)611 348 3009, Fax: +49 (0) 611 348 2637, E-Mail: IR@Aareal-Bank.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

IMMOFINANZ AG: Aktualisierter Ausblick für das Geschäftsjahr 2022

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

26.04.2022 / 09:00 CET/CEST

Die IMMOFINANZ AG wird im Rahmen des Kontrollwechselereignisses für ihre beiden Unternehmensanleihen mit den Laufzeiten bis 2023 und 2027 einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf von rund EUR 568,8 Mio. haben. Bis 25. April haben Inhaber der Unternehmensanleihe mit Laufzeit 2023 (XS1935128956) ein Nominale von EUR 295,7 Mio. sowie der Unternehmensanleihe mit Laufzeit 2027 (XS2243564478) ein Nominale von EUR 262,2 Mio. der IMMOFINANZ zum Rückkauf angedient. Das Recht, die Rückzahlung zu 101% des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, konnte von den Anleiheinhabern aufgrund des Kontrollwechselereignisses bis zum 25. April 2022 ausgeübt werden und betraf ein Nominale von insgesamt EUR 982,8 Mio.

Die Rückzahlung der angedienten Anleihen wird aus liquiden Mitteln der IMMOFINANZ bedient. Diese belaufen sich per 31. Dezember 2021 auf EUR 987,1 Mio.

Die Höhe des Liquiditätsabflusses hat Auswirkungen auf den von der IMMOFINANZ gegebenen Ausblick zur Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 in Bezug auf das Portfoliowachstum auf rund EUR 6 Mrd., dem Ziel für den FFO 1 (vor Steuern) von mehr als EUR 135 Mio. und folglich auch auf die Höhe der Dividendenzahlungen für die Geschäftsjahre 2021 und 2022. Diese Guidance wird daher zurückgenommen und der Vorstand wird die voraussichtliche Geschäftsentwicklung neu bewerten.

Über die IMMOFINANZ

Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Mit der neuen Marke On Top Living expandiert die IMMOFINANZ in nachhaltiges und leistbares Wohnen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,2 Mrd., das sich auf mehr als 220 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com

IVA: S IMMO Vorstand - Höchststimmrecht für höheren Übernahmepreis

IVA-News Nr. 05 / Mai 2022

Der Vorstand der S IMMO hat sich in einer Aussendung positiv zur Aufhebung des satzungsmäßigen Höchststimmrechts geäußert. Dies wurde gleichzeitig mit einem avisierten Übernahmeangebotspreis von EUR 23,50 cum Dividende durch die CPI Properties kommuniziert. Die ordentliche HV ist am 1. Juni und findet leider virtuell statt. Der in der Branche wichtige EPRA NAV liegt zum Ultimo 2021 bei EUR 29,50. CPI besitzt mit ihrer demnächst vollkonsolidierten Beteiligung IMMOFINANZ ca. 47 % an S IMMO. In der Vergangenheit sind bereits mehrere Versuche am kämpferischen Streubesitz gescheitert, das Höchststimmrecht (75 % erforderlich) zu beseitigen.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, mit Beschluss vom 9. Mai 2022 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 HK O 7993/20 verbunden. Gleichzeitig hat das Gericht Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 München, zur gemeinsamen Vertreterin der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionären bestellt. Die Antragsgegnerin und die gemeinsame Vertreterin können bis zum 5. August 2022 zu den Spruchanträgen Stellung nehmen.

Das Gericht hat im Übrigen mitgeteilt, dass es derzeit die Einwände gegen die Nichtberücksichtigung des Börsenkurses für berechtigt hält. Insoweit dürfte der durchschnittliche Kurs von EUR 14,35 je Aktie vor der Squeeze-out-Ankündigung als Untergrenze für die Barabfindung heranzuziehen sein. Die Antragsgegnerin hatte lediglich EUR 9,83 je Stückaktie der BHS tabletop AG angeboten.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/20
Rolle u.a. ./. BHS Verwaltungs AG
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München

Montag, 9. Mai 2022

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot
  • AGROB Immobilien AG: BuG angekündigt
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 9. Februar 2022 bzw. bei der Antragsgegnerin am 10. Februar 2022 (Fristende am 10. Mai 2022)
  • alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
  • Aves One AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH)
  • Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 6. April 2022
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out
  • Geratherm Medical AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
  • KTM AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 16. Februar 2022
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 8. April 2022
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022 
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Freitag, 6. Mai 2022

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG: RA/WP Prof. Dr. Schüppen zum gemeinsamen Vertreter bestellt

Landgericht München I

Bekanntmachung

5 HK O 8626/21

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der AMIRA Verwaltungs AG anhängig. Antragsgegnerin ist die AMIRA VERWALTUNGS SE (vormals Blitz 11263 SE). Zur gemeinsamen Vertreterin [sic] der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Schüppen
Ottostraße 380333 München
Tel.: 089 23 23 96 89 0 

Dr. Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. April 2022

Your Family Entertainment AG: Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2021 - positive Entwicklung bei Umsatz und EBITDA, Einstieg des strategischen Investors Genius Brands International, Inc.

Corporate News 

München, den 29. April 2022

Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft (YFE), München, (WKN A161N1; ISIN DE000A161N14 und WKN A3M QDJ; ISIN DE000A3MQDJ8) hat am 28. April 2022 ihren Geschäfts-/Jahresfinanzbericht 2021 veröffentlicht.

Das Unternehmen vermeldete weiter steigende Umsatzerlöse, die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 mit TEUR 3.114 rund 3 % höher als im Vorjahreszeitraum lagen.

Auch das operative Ergebnis der YFE, das EBITDA, konnte auf TEUR 54 gesteigert werden. Insgesamt weist die YFE zum 31. Dezember 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 79 aus, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von TEUR 47 erwirtschaftet wurde.

Im Dezember 2021 konnte durch den Einstieg eines weltweit führenden US-Medienunternehmens im Kinderbereich Genius Brands International (GNUS), Inc. ein wesentlicher Meilenstein in der Entwicklung der Your Family Entertainment AG erreicht werden. In den Zahlen des Geschäftsjahres 2021 sind noch keine Synergieeffekte durch die Beteiligung der Genius Brands International eingeflossen.

Die zuletzt im Halbjahresfinanzbericht 2021 abgegebene Prognose seitens des Vorstands hinsichtlich Umsatz und EBITDA wurde durch den vorliegenden Bericht bestätigt.

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf TEUR 17.640 (Vj.: TEUR 17.311), die Eigenkapitalquote beträgt 46 %.

Das Unternehmen verzeichnet seit dem 1. Dezember 2021 eine sehr erfreuliche Aktienkursentwicklung mit einem Plus rund 140 % an der Börse Frankfurt. Daneben konnte sich die Your Family Entertainment im 1. Quartal 2022 über die Wandlung der Wandelanleihe (rund EUR 4,4 Mio.) deutlich entschulden und wird sein Eigenkapital im Rahmen der laufenden Kapitalerhöhung deutlich stärken. Wie am 28. April 2022 bereits bekannt gegeben, wird die YFE im Rahmen dieser Kapitalerhöhung mindestens EUR 3,6 Mio. über die Bezugsrechte vereinnahmen. Nicht bezogene Aktien werden im Rahmen des Private Placement, welches bis voraussichtlich 6. Mai 2022 laufen soll, Investoren angeboten.

Der Vorstand des Unternehmens ist daher zuversichtlich, was die weitere positive Entwicklung des Unternehmens betrifft, insbesondere mit dem neuen Partner Genius Brands International, Inc.

Der vollständige Geschäfts-/Jahresfinanzbericht 2021 ist abrufbar auf der Homepage der Your Family Entertainment AG im Bereich Investor Relations unter dem folgenden Link:

https://www.yfe.tv/finanzberichte

Donnerstag, 5. Mai 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VEDES AG: LG Nürnberg-Fürth bestellt Rechtsanwalt Markus Jaeckel zum gemeinsamen Vertreter

Landgericht Nürnberg-Fürth

Bekanntmachung

1 HK O 405/22

Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 405/22 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in der Hauptversammlung der VEDES AG vom 22.09.2021 beschlossenen Übertragung ihrer Aktien auf die VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eingetragene Genossenschaft als Hauptaktionärin anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt:

Rechtsanwalt Markus Jaeckel, Spilhofstrasse 58, 81927 München 

Walther, Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. April 2022

Unternehmens Invest AG: Unternehmens Invest Aktiengesellschaft beantragt Delisting - Vorstand stellt Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Wien (04.05.2022/14:05) - Die Aktien der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft ("UIAG") sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment "standard market auction" (ISIN: AT0000816301).

Die Knünz GmbH, die Knünz Invest Beteiligungs GmbH, die Nucleus Beteiligungs GmbH und Paul Neumann (die "Aktionäre") haben am 21. März 2022 als Aktionäre der UIAG verlangt, dass die UIAG die Zulassung ihrer 6.369.157 Stück Aktien vom Amtlichen Handel der Wiener Börse beantragt.

Die Knünz GmbH hat als Bieterin ein Angebot zur Beendigung der Handelszulassung gemäß § 38 Abs 6 bis 8 BörseG 2018 iVm dem 5. Teil des Übernahmegesetzes an die Aktionäre der UIAG gestellt, das am 29. April 2022 veröffentlicht wurde. Das Angebot ist auf den Erwerb aller UIAG-Aktien gerichtet, die nicht von der Knünz GmbH oder von mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern gehalten werden oder sich im Eigentum von Aktionären befinden, die auf eine Einlieferung von Aktien verzichtet haben.

Der Angebotspreis beträgt EUR 29,41 cum Dividende 2021/22 je UIAG-Aktie. Die Annahmefrist läuft vom 29. April 2022 bis zum 27. Mai 2022.

Der Vorstand der UIAG hat die Voraussetzungen für ein Delisting geprüft. Da sämtliche Voraussetzungen gemäß § 38 Abs 5 bis 8 BörseG 2018 vorliegen, hat der Vorstand heute den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der UIAG vom Amtlichen Handel der Wiener Börse gemäß § 38 Abs 6 BörseG bei der Wiener Börse eingebracht.

Die Wiener Börse wird binnen zehn Wochen über diesen Antrag entscheiden. Die Wiener Börse AG wird den Zeitpunkt des Delistings festlegen und bekanntgeben; zwischen der Veröffentlichung der Entscheidung der Wiener Börse AG und dem Wirksamwerden des Delistings muss ein Zeitraum von mindestens drei Monaten liegen.

Rechtlicher Hinweis


Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft dar.

Mittwoch, 4. Mai 2022

Spruchverfahren zur Fusion der Bewag Holding AG abgeschlossen: Es bleibt bei der erstinstanzlich ausgeurteilten Zuzahlung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren zur Verschmelzung der Bewag Holding Aktiengesellschaft, Berlin, auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 28. März 2017 eine Zuzahlung in Höhe von EUR 2,30 je Bewag-Aktie angeordnet, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/04/spruchverfahren-zur-fusion-der-bewag.html 

Gegen diese Entscheidung hatten fünf Antragsteller Beschwerden und die Antragsgegnerin Anschlussbeschwerde erhoben. Das Kammergericht (das Oberlandesgericht für Berlin) hat diese Rechtsmittel nunmehr mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.

Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2021, Az. 2 W 9/17 .SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 28. März 2017, Az. 102 O 126/03 AktG
Lägeler u. a. ./. Vattenfall GmbH (früher: Vattenfall Europe AG)
19 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, 10789 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, 53175 Bonn

Dienstag, 3. Mai 2022

SdK fordert Neuanfang bei den Gesellschaften der Adler-Gruppe

Pressemitteilung der SdK

Anleger sollten Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung ziehen


Die Adler Group S.A. und beherrschte Tochtergesellschaft ADLER Real Estate AG haben am 29. April bekannt gegeben, dass die jeweiligen Abschlussprüfer der Gesellschaften die Abgabe eines Prüfungsurteils verweigert haben und einen Versagungsvermerk erteilt haben. Hintergrund für die Erteilung der Versagungsvermerke ist in beiden Fällen der Umstand, dass die Gesellschaften die Herausgabe von E-Mail-Verkehr und weiteren Informationen verweigert haben und die Abschlussprüfer daher nicht beurteilen konnten, inwieweit Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen getätigt worden sein könnten. In der Folge konnten die Abschlussprüfer auch nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilen, ob alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens vollständig sowie dem wirtschaftlichen Gehalt entsprechend angesetzt und bewertet worden sind. Dieser Umstand war auch bereits durch die Vorlage des Berichts über die Ergebnisse der Sonderuntersuchung durch KPMG öffentlich geworden.

Aus Sicht der SdK hat der Umgang mit den Ergebnissen der Sonderuntersuchung und der Versagungsvermerke jegliches Vertrauen in die Organe der Gesellschaften zerstört und die Unternehmensgruppe in eine tiefe Unternehmenskrise gestürzt. Anstatt über die festgestellten Mängel zu berichten, beschränkten sich die Organe darauf, mitzuteilen, dass man „den Großteil der Vorwürfe aus dem im Oktober veröffentlichten Short-Seller-Report nach wie vor für substanzlos“ halte und dass viele der Vorwürfe bereits widerlegt worden seien. Zuvor weigerte man sich aber, Hunderttausende E-Mails und weitere Informationen an die Abschlussprüfer bzw. den Sonderprüfer für Prüfungszwecke herauszugeben. Die aufgeführte Begründung für die Verweigerungshaltung ist aus Sicht der SdK in sich schon widersprüchlich, da man den E-Mail-Verkehr sehr wohl anderen externen Beratern und Dienstleistern zur Verfügung gestellt hatte, um zu prüfen, ob darin entsprechende Informationen enthalten sind, die KPMG nicht sehen dürfe, um diese schlussendlich KPMG nicht zur Verfügung zu stellen. Wieso dann aber andere externe Dritte diese sehen durften, erschließt sich uns nicht. Generell darf aus Sicht der SdK jeder Abschlussprüfer als außenstehende Kontrollinstanz mit öffentlicher Funktion sämtliche von ihm angeforderten Informationen erhalten.

Der Umgang des Verwaltungsrats der Adler Group S.A. bzw. des Aufsichtsrates der ADLER Real Estate AG mit der aktuellen Situation ist aus Sicht der SdK völlig inakzeptabel. Anstatt dafür Sorge zu tragen, dass dem Sonderprüfer bzw. den Abschlussprüfern sämtliche Unterlagen ausgehändigt werden und fragwürdige Geschäftsvorfälle aus der Vergangenheit aufgeklärt werden, beschränkt man sich stattdessen darauf, die Vorfälle herunterzuspielen und auf den Wert der Bestandsimmobilien zu verweisen. Im gleichen Moment weist die Adler Group S.A. aber einen Konzernjahresfehlbetrag von fast 1,2 Mrd. Euro aus. Daher begrüßt die SdK den Rücktritt des Veraltungsrates der Adler Group S.A. Eine wie vom Verwaltungsratsvorsitzenden der Adler Group S.A. vorgeschlagene Wiederwahl von Teilen des derzeitigen Verwaltungsrates auf der kommenden Hauptversammlung der Gesellschaft lehnen wir ab. Stattdessen fordert die SdK einen personellen Neuanfang auf allen Ebenen der Adler-Gruppe, sowohl im Verwaltungsrat und Vorstand der Adler Group S.A. als auch in Aufsichtsrat und Vorstand sowohl der ADLER Real Estate AG als auch der Consus Real Estate AG. Die SdK fordert in diesem Zusammenhang auch von der Vonovia SE, dem mit einer Beteiligung in Höhe von 20,5 % größten Aktionär der Adler Group S.A, dass diese sich in naher Zukunft auch proaktiv in die Gestaltung der Zukunft der Unternehmensgruppe einbringt und geeignete Kandidaten zur Wahl des Verwaltungsrates vorschlägt.

Die SdK hat mittlerweile eine rechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, um mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Gesellschaften, Vorständen, Aufsichtsräten und den im KPMG-Bericht genannten verbundenen Personen prüfen zu lassen. Ferner befinden wir uns aktuell mit zwei Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften im Austausch, um gegebenenfalls geschädigten Aktionären und Anleiheinhabern eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ohne eigenes Kostenrisiko zu ermöglichen. Nach derzeitiger vorläufiger Einschätzung der Rechtsanwälte dürfte allen Anlegern, die zwischen dem 1.1.2017 und dem 29.4.2022 mit Wertpapieren der Adler Group S.A., der ADLER Real Estate AG oder der Consus Real Estate AG Verluste erlitten haben, Schadensersatzansprüche zustehen.

Die SdK bietet allen interessierten Anlegern einen kostenlosen Newsletter an, über den wir über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten werden. Eine Anmeldung kann auf der Homepagevorgenommen werden. Die SdK wird die kommenden Hauptversammlungen der Gesellschaften besuchen und ruft alle Aktionäre dazu auf, daran teilzunehmen und für einen Neuanfang bei den Gesellschaften zu unterstützen. Die SdK bietet ebenfalls eine kostenlose Vertretung auf den Hauptversammlungen an. Die SdK möchte außerdem auf ihr Video mit ihrer aktuellen Einschätzung hinweisen, dass auf dem YouTube-Kanal der SdK zu finden ist.

Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org zur Verfügung.

München, den 02. Mai 2022

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien der der Adler Group S.A., der ADLER Real Estate AG oder der Consus Real Estate AG!