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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 4. März 2025

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: Aus V4Drive wird V4Smart: Porsche übernimmt Geschäftsfeld für Ultra-Hochleistungs-Lithium-Ionen-Rundzellen von der VARTA AG

Corporate Nwes

- Unternehmen zur Produktion von Hochleistungs-Akku-Rundzellen

- Bis Ende 2025 375 Mitarbeiter an Standorten Ellwangen und Nördlingen

- Know-how der Porsche Werkzeugbau GmbH für Produktionsanlagen


Stuttgart. Die Porsche AG hat zum 1. März 2025 die V4Drive GmbH von der VARTA AG-Gruppe übernommen. Der Sportwagenhersteller ist neuer Mehrheitseigner der Gesellschaft, die VARTA AG bleibt mit einer Minderheitsbeteiligung ohne operativen Einfluss am Unternehmen beteiligt. Porsche und die VARTA AG bündeln damit ihr Know-how in der Entwicklung und Produktion von Hochleistungs-Akku-Rundzellen. Die V4Drive wird in V4Smart umbenannt. Damit findet die Neuausrichtung des Unternehmens auch im Namen Ausdruck. Der Namenswechsel soll unterstreichen, dass der potenzielle Einsatz der Hochleistungszellen deutlich über den Automotive-Bereich hinausgeht. Neue Kundengruppen für Ultra-Hochleistungs-Lithium-Ionen-Rundzellen sollen erschlossen werden.

Die Zellen der V4Smart kommen derzeit bereits als Boosterzellen in den 911 GTS-Modellen bei Porsche zum Serieneinsatz. Sie heben die Fahrperformance der Sportwagenikone auf ein neues Leistungsniveau. Die Produktion der Booster-Zellen findet aktuell am Standort Ellwangen statt. Die dortige Produktionsanlage wurde bereits maßgeblich unter Mitwirkung der Porsche Werkzeugbau GmbH zur Serienreife gebracht. Ab voraussichtlich April sollen die Rundzellen zusätzlich auf einer neuen Anlage am Standort Nördlingen gefertigt werden.

„Mit den Booster-Zellen übertragen wir Motorsport-Technologie in unsere Serienfahrzeuge. Als Bestandteil des T-Hybrid-Antriebes sorgen die Zellen für eine außergewöhnliche Fahrdynamik in unserer Sportwagenikone 911. Diesen Speed nehmen wir mit in die V4Smart. Ich freue mich auf unser neues Team, das unsere Innovationskraft mit seinem Know-how weiter stärken wird", sagt Albrecht Reimold, Vorstand für Produktion und Logistik der Porsche AG. Die Leitung des Gemeinschaftsunternehmens übernehmen Lutz Kramer als Vorsitzender der Geschäftsführung (ehemals Porsche Werkzeugbau GmbH), Andreas Tschürtz als Geschäftsführer Produktion (ehemals VARTA AG) und Monika Steuss als Geschäftsführerin Finanzen (ehemals Porsche AG). Bis Ende 2025 plant das Unternehmen rund 375 Arbeitsplätze an beiden Produktionsstandorten aufzubauen und dabei eine Vielzahl an Mitarbeitern aus der VARTA-Gruppe zu übernehmen.

Der Ausbau der Produktionslinie am Standort Nördlingen wurde ebenfalls bereits federführend durch die Porsche Werkzeugbau GmbH vorgenommen – unterstützt durch weitere Unternehmen aus dem Anlagenbau. „Mit der Entwicklung von Batterie-Produktionsanlagen hat der Porsche Werkzeugbau seine Geschäftsfelder weiter ausgebaut. Durch die strategische Partnerschaft der V4Smart GmbH und der Porsche Werkzeugbau GmbH sind wir nun in der Lage, unseren Kunden die gesamte Prozesskette für Rundzellen anzubieten – von der Zellchemie über das Zelldesign bis zur fertigen Rundzelle oder kompletten Produktionsanlage“, sagt Markus Kreutel, Vorsitzender der Geschäftsführung der Porsche Werkzeugbau GmbH und zukünftiges Beiratsmitglied der V4Smart GmbH & Co. KG. Für die künftige Fertigung werden überwiegend neu entwickelte Anlagen genutzt, die ihre Energie auch aus regenerativen Quellen speisen.

Unabhängig davon beabsichtigt die Porsche AG auch weiterhin, eine Beteiligung an der VARTA AG zu erwerben, um die baden-württembergische VARTA AG-Gruppe auf ihrem Sanierungspfad zu unterstützen. Diese Transaktion ist noch nicht vollzogen.

Squeeze-out bei der home24 SE eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.

Bei der home24 SE ist heute am 4. März 2025 der Squeeze-out zugunsten ihrer zur XXL-Lutz-Gruppe gehörenden Mehrheitsaktionärin RAS Beteiligungs GmbH eingetragen worden. Die Minderheitsaktionäre verlieren damit ihr Aktieneigentum und sollen dafür eine Abfindung in Höhe von EUR 7,46 je Aktie erhalten.

Der den Minderheitsaktionären angebotene Barabfidnungbetrag wird in einem Spruchverfahren auf seine Angemessenheit hin überprüft werden.

Nach einem Delisting im vorletzten Jahr zugunsten von XXL Lutz wurden die home24-Aktien nur noch im Freiverkehr an der Börsen Hamburg gehandelt.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beabsichtigt Absenkung der Dividende für das Geschäftsjahr 2024 auf das gesetzliche Minimum

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die „Gesellschaft“) (ISIN: DE000A288904 | WKN: A28890) beabsichtigen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 lediglich das gesetzlich geforderte Minimum als Dividende auszuschütten. Dies entspräche bei unverändertem Bestand an eigenen Aktien einer Ausschüttung von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Aktie (Vorjahr: EUR 1,00). Der Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund der langfristigen Innovations- und Wachstumsstrategie der Gesellschaft, einschließlich von Investitionen in Infrastruktur und Ressourcen für eine größere Kundennähe sowie KI basierte Verfahren und Produkte. Er berücksichtigt zudem auf Basis des aufgestellten Konzernabschlusses die Umsatz- und Profitabilitätsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 gemäß der korrigierten Gesamtjahresprognose.

Auf Grundlage des aufgestellten Konzernabschlusses erzielte die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von ca. EUR 1,154 Mrd. (Vorjahr: ca. EUR 1,188 Mrd.). Die organische Umsatzentwicklung ging im Vorjahresvergleich um rund zwei Prozent zurück. Das bereinigte EBITDA sank um rund 15 Prozent auf ca. EUR 224,6 Mio. (Vorjahr: ca. EUR 264,8 Mio.). Das bereinigte Ergebnis je Aktie belief sich auf ca. EUR 1,27 (Vorjahr: ca. EUR 2,06).

Eine Dividendenzahlung auf Basis des endgültigen Dividendenvorschlags der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Hauptversammlung, die voraussichtlich im August 2025 stattfinden wird, sowie dem Vorliegen weiterer gesetzlicher Voraussetzungen.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA wird wie vorgesehen am 6. März 2025 den vollständigen Geschäftsbericht des Geschäftsjahres 2024 veröffentlichen.

„Bereinigtes EBITDA“ und „bereinigtes Ergebnis je Aktie“ sind im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 ab S. 45 ff. definiert.

Montag, 3. März 2025

voxeljet AG: Außerordentliche Hauptversammlung – Erste Hauptversammlung zum Verkauf des voxeljet-Geschäfts abgeschlossen

FRIEDBERG, Deutschland-- Die voxeljet AG ("voxeljet") gab heute bekannt, dass voxeljet auf der außerordentlichen Hauptversammlung der voxeljet AG am Donnerstag, den 27. Februar 2025, die erste Aktionärsversammlung mit Beschlüssen über den Verkauf des Geschäfts von voxeljet abgeschlossen hat. Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5, der Satzungsänderung zur Verkleinerung des Aufsichtsrats - bekannt gemacht im Bundesanzeiger vom 17. Januar 2025, wurde von der Hauptversammlung angenommen.

Die anwesenden Aktionäre stimmten der Vertagung weiterer diesbezüglicher Beschlüsse (Tagesordnungspunkte 1, 2, 3, 4 und 6) zu. Die Verschiebung bietet der Gesellschaft die Möglichkeit, den Aktionären im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres stattfinden wird, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

ÜBER VOXELJET

Die Wurzeln von voxeljet reichen zurück bis ins Jahr 1995 mit der ersten erfolgreichen Dosierung von UV-Harzen. Im Rahmen eines „geheimen“ Projekts werden erste 3D-Druckversuche an der Technischen Universität München durchgeführt. Unser Unternehmen wird am 5. Mai 1999 als Spin-Off der TUM in München gegründet mit der klaren Vision, durch die Entwicklung neuer generativer Verfahren für die Serienfertigung komplexer Bauteile mittels 3D-Druck einen neuen Fertigungsstandard zu etablieren. Zu Beginn wird der Betrieb mit vier Mitarbeitern an der TUM aufgenommen. Heute sind wir ein weltweit agierender, führender Anbieter von schnellen, großformatigen 3D-Druckern und On-Demand-3D-Druckteilen für industrielle und gewerbliche Kunden. Bauteile, die mit Hilfe unserer Technologie hergestellt werden, fliegen im Weltraum, machen Mobilität effizienter und ermöglichen die Produktion neuer technischer Lösungen. Besuchen Sie unsere Website www.voxeljet.com, und folgen Sie uns auf LinkedIn oder auf Twitter.

Virtueller Rundgang durch die voxeljet-Zentrale in Deutschland:

https://www.youtube.com/watch?v=BVt4h_6oWkc.

Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren

Ad-Hoc Mitteilung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Der Vorstand der Fresenius Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die derzeitige Beteiligung von Fresenius an der Fresenius Medical Care AG ("FME") zu reduzieren.

Fresenius beabsichtigt, ungefähr 10,5 Mio. Aktien, das entspricht ungefähr 3,6 % des ausgegebenen Grundkapitals der FME, im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zu veräußern. Darüber hinaus beabsichtigt Fresenius, Anleihen mit Umtauschrecht in Aktien der FME zu begeben, wobei ungefähr 10,5 Mio. FME-Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME entspricht. Das endgültige Volumen der jeweiligen Instrumente wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Fresenius wird nicht weniger als 25 % plus eine Aktie an FME behalten.

Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den erklärten Prioritäten der Kapitalallokation von Fresenius verwenden, einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie der Erzielung von langfristigem Wachstum und Steigerung des Unternehmenswertes.

Fresenius bleibt auch nach Abschluss dieser Transaktion der mit Abstand größte Aktionär der FME und wird den Vorstand der FME als Aktionär und über die beiden Vertreter von Fresenius im Aufsichtsrat der FME weiterhin tatkräftig unterstützen.

WICHTIGE HINWEISE


Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in oder nach irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.

Dieses Dokument und das Angebot sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung oder der UK-Prospektverordnung sind ("qualifizierte Anleger"), und richten sich an diese. Jede Person in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich, die die hierin beschriebenen Wertpapiere erstmalig erwirbt oder der solche Wertpapiere angeboten werden, und, soweit zutreffend, alle Fonds, in deren Namen diese Person die Anleihen erwirbt und die in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, gelten als zugesichert, anerkannt und einverstanden, dass sie ein qualifizierter Anleger ist.

Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") fallen, (ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die es anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden kann, verteilt bzw. gerichtet (alle diese Personen zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet) und ist nur an diese gerichtet. Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen geschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder darauf vertrauen.

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. (...)

Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.  (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft): Keine Erhöhung nach Zurückverweisung an das LG Frankfurt am Main

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main im ersten Durchgang mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung zunächst auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.html

Das OLG Frankfurt am Main, dem die Sache aufgrund von Beschwerden mehrerer Antragsteller vorgelegt wurde, verwies das Verfahren jedoch an das Landgericht zurück. Nach Auffassung des OLG stellte der vom Landgericht herangezogene Börsenkurs keine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts dar. Dieser könne nicht ohne weitere Ermittlungen anhand des Börsenwerts geschätzt werden. Vorliegend habe der Börsenkurs angesichts eines fehlenden liquiden Aktienhandels keine Aussagekraft.
 
Das LG Frankfurt am Main hält nach der Zurückverweisung den Aktienkurs in seinem Beschluss von 21. Februar 2025 für nicht mehr relevant. Das Landgericht verweist hierzu auf den relativ hohen Bid-Ask-Spread (S. 17 f) und die erheblichen Kurssprünge (S. 18 f). Von einem liquiden Handel können daher nicht ausgegangen werden. Damit sei der Börsenkurs vorliegend keine ausreichend tragfähige Grundlage zur Schätzung des Unternehmenwerts.
 
Das Landgericht schätzt den Unternehmenswert stattdessen anhand der vom Sachverständigen vorgenommenen Bewertung nach dem Net Asset Value (S. 20). Der Net Asset Value (NAV) sei eine geeignete Bewertungsmethode, da die gesamte Gruppe im Wesentliche ihre eigenen Immobilien verwaltete und betrieb. Synergien beim Personal seien angesichts von nur vier Mitarbeitern vernachlässigbar (S. 22). Unter Zugrundelegung der NAV-Methode folgt das Gericht dem Sachverständigengutachten und schätzt die angemessene Barabfindung auf (maximal) EUR 69,69. Der Barwert der Verwaltungskosten in Höhe von knapp EUR 2,2 Mio. sei nicht zu hoch (S. 23). "Echte" Synergien seien unabhängig von dem Entwurf des neuen IDW S 1 (der insoweit einen Ansatz vorsieht) nicht zu berücksichtigen (S.24).
 
Die Börsenkurse könnten angesichts der festgestellten Marktenge nicht als Untergrenze herangezogen werden (S. 26 ff). Der Ausweis von Geldkursen sei jedenfalls im vorliegenden Fall nicht für ausreichend, um anzunehmen, dass der Minderheitsaktionär zum Börsenkurs hätte deinvestieren können (S. 28). Zwar lagen an mindestens einem der Handelsplätze jeweils Geldkurse für die Elikraft-Aktie vor. Jedoch kann daraus aus Sicht des Gerichts vorliegend nicht darauf geschlossen werden, dass der einzelne Aktionär seine Aktien zum Börsenkurs hätte veräußern können. Denn gerade, weil zum Geldkurs kein passender Briefkurs vorlag, und also kein Handel stattfand, zeigt dies, dass ein Handel zu diesem Preis nicht möglich war.
 
Der vom Gericht anhand des NAV geschätzte Unternehmenswert (umgerechnet EUR 69,69) liege 
nur geingfügig über der festgelegten Abfindung von EUR 69,39 (S. 31). Jedenfalls bei einer Abweichung von 1 - 2 % greife regelmäßig eine "Bagatellgrenze" (S. 32).
 
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2025, Az. 3-05 O 79/19
OLG Frankfurt am Main,  Beschluss vom 15. Juni 2022, Az. 21 W 135/20
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. August 2020, Az. 3-05 O 79/19
SCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
GSK Stockmann, 80539 München (zuvor: RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München)

Hauptversammlung der STEMMER IMAGING AG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 9. April 2025

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der STEMMER IMAGING AG am 9. April 2025 soll unter TOP 4 wie angekündigt einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der STEMMER IMAGING AG und der Ventrifossa BidCo AG als herrschender Gesellschaft zugestimmt werden. Die Ventrifossa BidCo AG verpflichtet sich in dem Vertrag, eine Barabfindung in Höhe von EUR 48,38 je STEMMER-Aktie (etwas mehr als die im Rahmen des Übernahmeangebots angebotenen EUR 48,-) oder eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 3,40 brutto pro STEMMER-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr zu zahlen.

Hinter dem Transaktionsvehikel Ventrifossa BidCo AG stehen Fonds, die von dem Private-Equity-Unternehmen MiddleGround Management L.P. verwaltet oder beraten werden.

Aus der Einladung zur Hauptversammlung:

"TOP 4  Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der STEMMER IMAGING AG und der Ventrifossa BidCo AG

Die Ventrifossa BidCo AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294069, („BidCo“) und die STEMMER IMAGING AG („STEMMER“) haben am 21. Februar 2025 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („Vertrag“) abgeschlossen. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung von STEMMER und der Hauptversammlung der BidCo. Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt, wobei sich die genannten Paragraphen ohne nachfolgende Gesetzesbezeichnung auf den Vertrag beziehen: (…)

Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr von STEMMER pro STEMMER-Aktie jeweils brutto EUR 3,40 (sog. Bruttoausgleichsbetrag), abzüglich Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag zu dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei dieser Abzug nur auf den im Bruttoausgleichsbetrag enthaltenen Teilbetrag von EUR 2,77 vorzunehmen ist, der sich auf die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegenden Gewinne von STEMMER bezieht. Künftige Änderungen des Steuerrechts, die Auswirkungen auf die Steuerbelastung von STEMMER haben, führen nicht zu einer Änderung des Bruttoausgleichsbetrags. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gelangen auf den im Bruttoausgleichsbetrag enthaltenen Teilbetrag von EUR 2,77 je STEMMER-Aktie 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, d.h. insgesamt EUR 0,44, zum Abzug. Zusammen mit dem übrigen Bruttoausgleichsbetrag von EUR 0,63 je STEMMER-Aktie, der sich auf die nicht mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne bezieht, ergibt sich daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags nach kaufmännischer Rundung auf einen vollen Cent-Betrag eine Ausgleichszahlung in Höhe von netto EUR 2,96 je STEMMER-Aktie für jedes volles Geschäftsjahr von STEMMER. Vorstehendes ist in § 4.2 geregelt. (...)

Weiter verpflichtet sich die BidCo auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs von STEMMER, dessen STEMMER-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 48,38 je STEMMER-Aktie („Abfindung“) ohne Kosten für die Veräußerung und Abfindung zu erwerben. Die Verpflichtung der BidCo zum Erwerb der STEMMER-Aktien ist befristet und endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister von STEMMER nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Unter bestimmten genannten Umständen kann sich diese Frist verlängern."

Samstag, 1. März 2025

Artnet AG: Ergebnisse der Hauptversammlung und strategische Neuausrichtung

Berlin, 28.02.2025 – Die Artnet AG, führender Anbieter von Kunstmarktdaten, Medien und Online-Transaktionen, hat am gestrigen Tag ihre Hauptversammlung in Berlin abgehalten.

Wesentliche Punkte der Vorstandsrede

  • Artnet sieht großes Potenzial für weiteres Wachstum und Innovation, insbesondere im Bereich Künstlicher Intelligenz. Neue technologische Entwicklungen, wie ein KI-gestützter Chatbot, zeigen vielversprechende Möglichkeiten für die Zukunft.
  • In einem schwierigen Marktumfeld konnte sich Artnet besser als der Gesamtmarkt behaupten und seine Position als führende digitale Plattform im Kunstmarkt festigen.
  • Das Unternehmen setzt ein ambitioniertes Restrukturierungsprogramm um, das Kosteneinsparungen in Höhe von 5 Millionen USD erzielt hat.

Aufsichtsratswahl: Neue Mitglieder mit starkem Potenzial Ein zentraler Punkt der Hauptversammlung war die Wahl des neuen Aufsichtsrats. Es gab mehrere Vorschläge, wobei die letztlich gewählte Besetzung vom Großaktionär Galerie Neuendorf AG unterstützt wurde, jedoch nicht vom zweiten Großaktionär Weng Fine Art. Die neuen und wiedergewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

  • Roy Israel, renommierter New Yorker Unternehmer und Gründer von NAM (National Arbitration and Mediation), einem führenden Anbieter für Streitbeilegung.
  • Rory Normanton, CEO von ArtFacts, mit umfangreicher Erfahrung im digitalen Kunstmarkt.
  • Dr. Pascal Decker, der erneut in den Aufsichtsrat gewählt wurde.

Kapitalerhöhung erneut blockiert Ein weiterer bedeutender Abstimmungspunkt war die geplante Kapitalerhöhung, die jedoch nicht die erforderliche Mehrheit fand. Großaktionär Weng Fine Art stimmte – wie bereits seit 2019 auf jeder Hauptversammlung – dagegen. Dies ist bedauerlich, da dadurch eine Kapitalzufuhr über diese Maßnahme nicht zustande kam.

Herr Weng hat die von der Gesellschaft vorgeschlagene und öffentlich kommunizierte Einigung zur Aufsichtsratswahl völlig unverständlich nicht eingehalten. Damit hat er nun konsequent seine persönlichen Interessen über die des Unternehmens gestellt – obwohl der Kunstmarkt sich seit Jahren in einer schweren Krise befindet und gerade in solchen Zeiten der Zugang zu Kapital essenziell ist.

Die Hauptversammlung dauerte 14 Stunden. Der Aufsichtsrat und der Vorstand gaben den Aktionären ausführlich Zeit, Fragen zur Unternehmensleitung und Strategie zu stellen – und beantworteten alle Fragen sehr detailliert. Die Versammlung verlief zeitweise turbulent, da ein Aktionär oder einige Aktionäre versuchten, ihre persönlichen Interessen mit Hilfe von professionellen Störenfrieden durchzusetzen.

Artnet zählt zu den fünf stärksten und bekanntesten Marken im Kunstmarkt. Die Hauptversammlung, an der fast 88 % der Aktionäre teilgenommen haben, hat eindrucksvoll gezeigt, wie groß das Interesse an Artnet ist.

Blick nach vorn Trotz dieser Herausforderungen bleibt Artnet zuversichtlich, dass die neue Aufsichtsstruktur und anhaltende Gespräche mit potenziellen Investoren neue Finanzierungsoptionen eröffnen werden. CEO Jacob Pabst erklärte: „Mit diesem starken Aufsichtsrat und unserer klaren strategischen Ausrichtung wollen wir die Marktführerschaft von Artnet weiter ausbauen. Wir treiben die Digitalisierung des Kunstmarktes aktiv voran, indem wir Transparenz schaffen und die Effizienz von Transaktionen erhöhen, um den Markt für alle Akteure zugänglicher und wirtschaftlicher zu gestalten.

Über Artnet:

Artnet ist mit über 60 Millionen Nutzern pro Jahr die weltweit größte Plattform für Kunst. Artnet wurde 1989 gegründet und hat die Art und Weise, wie Menschen heute Kunst entdecken, recherchieren und sammeln, revolutioniert. Die Marktdaten von Artnet sind eine entscheidende Ressource für die Kunstbranche. Sie umfassen mehr als 17 Millionen Auktionsergebnisse und KI- und ML-gesteuerte Analysen, die ein beispielloses Maß an Transparenz sowie Einblick in den Kunstmarkt bieten. Der Marktplatz von Artnet verbindet führende Galerien und Auktionshäuser mit unseren weltweiten Nutzern und Kunden und bietet eine kuratierte Auswahl von über 290.000 Kunstwerken zum Verkauf an. Die Online-Kunstauktions-Plattform Artnet Auctions bietet Käufern und Verkäufern unvergleichbare Reichweite, Liquidität und Effizienz. Artnet News berichtet mit aktuellen Analysen und Expertenkommentaren über die Ereignisse, Trends und Menschen, die den globalen Kunstmarkt prägen. Artnet News ist die meistgelesene Nachrichtenpublikation der Kunstbranche. Die Synergien zwischen den Produkten der Artnet AG bilden ein umfassendes Ökosystem, das den modernen Kunstmarkt antreibt und informiert. 

Die Artnet AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert, dem Segment mit den höchsten Transparenzvorschriften. Der Großteil der Geschäfte wird über die 1989 gegründete Artnet Worldwide Corporation, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft mit Sitz in New York, abgewickelt. Artnet Worldwide Corp. besitzt eine in London ansässige Tochtergesellschaft, Artnet UK Ltd.

Freitag, 28. Februar 2025

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der HolidayCheck Group AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung von Ausgleich und Abfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Burda Digital SE mit der HolidayCheck Group AG, München, als beherrschter Gesellschaft hat das LG München I wie angekündigt am 28. Februar 2025 seine Entscheidung verkündet. Das Landgericht hat die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung und eines höheren Ausgleichs zurückgewiesen.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen. Über diese entscheidet das Bayerische Oberste Landesgericht.

LG München I, Beschluss vom 28. Februar 2025, Az. 5 HK O 8475/23
Weber, M. u.a. ./. Burda Digital SE
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Burda Digital SE:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP, München

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sinner AG: Beweisbeschluss des LG Mannheim

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sinner AG, Karlsruhe, zugunsten der SBS Familien - Verwaltungs AG hat das LG Mannheim mit Beschluss vom 27. Februar 2025 die Einholung eines Sachverständigengutachten angeordnet:

"Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten über die Angemessenheit der von der Hauptversammlung der Sinner AG Karlsruhe festgesetzten Entschädigung für die ausscheidenden Aktionäre Sinner AG Karlsruhe zum Stichtag 11.11.2021 einzuholen.

Die Einwendungen der Antragsteller gegen die Festsetzung der Entschädigung sind auf der Basis der gegenwärtigen betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse auf ihre Begründetheit zu überprüfen. Eine Neubewertung ist nur insoweit vorzunehmen, als dies aufgrund der Begründetheit der Einwendungen bzw. zu deren Überprüfung erforderlich ist.

Dem Sachverständigen wird aufgegeben, die Angaben des Abfindungsprüfers in der gerichtlichen Anhörung und in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 30.09.2024 - hier insbesondere zum überschlägig ermittelten Net Assed Value (NAV) sowie die Stellungnahmen der Beteiligten zu dieser Frage in seine Ausführungen einzubeziehen."

Zum Sachverständigen wurde Herr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, 76829 Landau, bestellt.

LG Mannheim, Az. 23 O 10/22 SpruchG
Stein, H. u.a. ./. SBS Familien - Verwaltungs AG
47 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, 70173 Stuttgart

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, danach Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beim LG Frankfurt am Main beantragt
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský)

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 27. Februar 2025

Allianz SE beschließt neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien im Volumen von bis zu 2 Milliarden Euro

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Allianz SE hat heute ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Das Volumen dieses neuen Programms beträgt bis zu 2 Milliarden Euro. Das Programm soll im März 2025 starten und spätestens bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Die Allianz SE wird die gekauften Aktien einziehen.

Northern Data AG: Northern Data Group beabsichtigt, 2025 einen Antrag auf ein Uplisting in den Prime Standard zu stellen

Corporate News

- Northern Data verpflichtet sich zu einer starken Corporate Governance und einer transparenten Finanzberichterstattung

- Das Uplisting in den Prime Standard wird die Handelsliquidität steigern, die Investorenbasis der Gruppe erweitern und den Bekanntheitsgrad bei den Institutionen weltweit erhöhen

- Northern Data bleibt weiterhin darauf fokussiert, zusätzliche Listing-Alternativen für die gesamte Gruppe und/oder Tochtergesellschaften an anderen führenden globalen Börsen zu prüfen


Frankfurt/Main – 27. Februar 2025 – Northern Data AG (ETR: NB2) („Northern Data“ oder „Gruppe“), ein führender Anbieter von KI- und High-Performance-Computing (HPC)-Lösungen, gibt heute bekannt, dass sie einen Prozess eingeleitet hat, um ein Uplisting in den Regulierten Markt, Prime Standard (Frankfurter Wertpapierbörse), anzustreben – ein Segment des EU-regulierten Marktes mit den höchsten Transparenzstandards und eines der Aufnahmekriterien für die hoch angesehene Familie der DAX-Aktienindizes.

Die Absicht der Gruppe, ein Uplisting vorzunehmen, basiert auf ihrem Engagement für eine starke Corporate Governance sowie für Transparenz in der Finanzberichterstattung. Das Uplisting ist auch ein bedeutender Schritt, den Shareholder Value zu steigern, die Marktpräsenz zu erhöhen und das Ziel zu erreichen, ein globales institutionelles Anlegerpublikum anzuziehen. Außerdem bleibt Northern Data weiterhin darauf fokussiert, zusätzliche Listing-Alternativen für die gesamte Gruppe und/oder Tochtergesellschaften an anderen führenden globalen Börsen sowie mögliche Alternativen der Eigen- und Fremdfinanzierung zu prüfen.

Northern Data beabsichtigt, das Uplisting im Jahr 2025 abzuschließen und hat Berenberg als Zulassungsberater beauftragt.

Über die Northern Data Group:

Northern Data Group (ETR: NB2) ist ein führender Anbieter von KI- und High-Performance Computing (HPC)-Lösungen, der flüssigkeitsgekühlte, GPU-basierte Technologie mit hoher Leistungsdichte einsetzt, um die innovativsten Unternehmen der Welt zu unterstützen. Gemeinsam mit unseren Partnern sind wir begeistert von dem Potenzial des HPC, nicht nur technologische Entwicklungen, sondern auch den gesellschaftlichen Fortschritt voranzutreiben.

Douglas AG: Kreke-Familie wandelt indirekte Beteiligung an der Douglas AG über Lobelia Lux S.à r.l. in eine direkte Beteiligung um

Corporate News

Düsseldorf, 27. Februar 2025 – Lobelia Lux S.à r.l., das Investmentvehikel der Familie Kreke, hat die indirekte Beteiligung an der Douglas AG in eine direkte Beteiligung umgewandelt. Die Gesellschaft hat dazu von der Kirk Beauty International S.A., dem bisher von CVC Capital Partners und der Familie Kreke gemeinsam geführten Investmentvehikel, gegen Bar- und Sacheinlagen Aktien im Gesamtwert von 188 Millionen Euro erworben. CVC ist nun alleiniger Investor hinter Kirk Beauty International S.A.

Durch die Transaktion hält Lobelia Lux S.à r.l. nun direkt etwas mehr als 11 % an der Douglas AG.

Dr. Henning Kreke, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Douglas AG, sagte: „Die DOUGLAS Group hat eine klare und überzeugende Wachstumsstrategie, und ich glaube fest an ihr Management und ihren Geschäftsplan.“

Über die DOUGLAS Group

Die DOUGLAS Group ist mit ihren Marken DOUGLAS, NOCIBÉ, parfumdreams und Niche Beauty der führende Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty in Europa. Die DOUGLAS Group inspiriert ihre Kund*innen, ihre eigene Art von Schönheit zu leben, indem sie ein einzigartiges Sortiment online und in rund 1.900 Geschäften anbietet. Die DOUGLAS Group ist der Partner der Wahl für Brands und bietet ein ausgewähltes Sortiment exklusiver Marken sowie eigener Unternehmensmarken. Das Sortiment umfasst Düfte, Make-up, Hautpflege, Haarpflege, Accessoires sowie Beauty- Dienstleistungen. Die Stärkung der erfolgreichen Omnichannel-Positionierung und die konsequente Weiterentwicklung des Kund*innenerlebnisses stehen im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie „Let it Bloom – DOUGLAS 2026″. Das erfolgreiche Geschäftsmodell stützt sich auf das Omnichannel- Angebot, die führenden Marken und die Datenkompetenz der DOUGLAS Group. Im Geschäftsjahr 2023/24 erwirtschaftete die DOUGLAS Group einen Umsatz von 4,45 Milliarden Euro und beschäftigte europaweit rund 19.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die DOUGLAS Group wurde von Forbes 2025 als weltweit führender Arbeitgeber für Frauen im Bereich Einzel- und Großhandel ausgezeichnet. Die DOUGLAS Group (Douglas AG) ist an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der DOUGLAS Group.

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DISO Verwaltungs AG (früher: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG)

Das LG München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DISO Verwaltungs AG zu dem führenden Verfahren mit dem Az. 5 HK O 14438/24 verbunden. 26 außenstehende Minderheitsaktionäre hatten eine Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung beantragt.

LG München I, Az. 5 HK O 14438/24
Susvent GmbH u.a. ./. Matica Technologies Group SA
26 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Lupp + Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, 80333 München

Mittwoch, 26. Februar 2025

Biotest AG veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen 2024 – Prognosen 2024 teilweise übertroffen

Ad-hoc-MITTEILUNG
Mitteilung gemäß Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Dreieich, 26. Februar 2025. Im Geschäftsjahr 2024 erreichte die Biotest Gruppe nach vorläufigen und noch nicht testierten Zahlen Umsatzerlöse in Höhe von 726,2 Mio. € nach 684,6 Mio. € im Vorjahr (+6,1%). Damit liegt der erreichte Umsatz über dem prognostizierten unteren einstelligen Umsatzwachstum. Hierin enthalten sind u.a. der Umsatzanteil aus der Technologieoffenlegung und der Entwicklungsleistungen mit Grifols S.A.

Der erwartete Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit wurde in einen negativen mittleren zweistelligen Millionenbereich erwartet. Mit einem positiven Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von 62,0 Mio. € wurde die Erwartung deutlich übertroffen.

Die Biotest Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 ein EBIT von 94,5 Mio. € erreicht nach 143,5 Mio. € im Vorjahr. Damit liegt das erzielte EBIT am oberen Rand der prognostizierten Bandbreite von 80 Mio. € bis 100 Mio. €.

Für das Jahr 2024 wurde ein Return on Capital Employed (ROCE) von 5-8 % erwartet. Der ROCE belief sich für das Geschäftsjahr 2024 auf 7,9 % nach 12,3 % im Jahr 2023.

Die zuvor genannten vorläufigen und noch nicht testierten Zahlen der Biotest Gruppe werden nach IFRS ermittelt.

Die endgültigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 und den Geschäftsbericht wird Biotest am 31. März 2025 veröffentlichen.

Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Verhandlung am 24. und ggf. 25. Juli 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out  bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentfirma Thoma Bravo, L.P.) hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 24. Juli 2025 mit möglicher Fortsetzung am 25. Juli 2025 anberaumt. Zu diesem Termin sollen die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Creutzmann und Herr WP Dr. Jörn Stellbrink, IVA Valuation & Advisory AG, geladen werden. 

LG München I, Az. 5 HK O 14435/24
Schädl, M. u.a. ./. Pineapple German Bidco GmbH
34 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Dabiele Bergdolt
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Software Aktiengesellschaft: LG Frankfurt am Main bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Software AG hat das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 24. Februar 2025 die als zulässig angesehenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 3-05 O 78/24 verbunden. Gleichzeitig wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 78/24
Rolle u.a. ./. Software GmbH
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Travel Viva AG: Verhandlungstermin vom 27. Februar 2025 aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2014 laufenden Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Travel Viva AG hatte das OLG München mit Beschluss vom 13. Juni 2019 das mit Beschluss vom 30. Juli 2018 angeordnete Ruhen des Verfahrens für beendet erklärt. Nach mehreren pandemiebedingten Verschiebungen hatte das LG Nürnberg-Fürth einen Termin für die Anhörung des Prüfers IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den 29. August 2024 und zuletzt auf den 27. Februar 2025 angesetzt. Beide Termin wurden aufgehoben, bei dem auf den 27. Februar 2025 anberaumten Termin aus dienstlichen Gründen und wegen eines Krankheitsfalls.

Über das Vermögen der Antragsgegnerin Travel Viva GmbH hatte das Amtsgericht Leipzig im Rahmen des Zusammenbruchs der UNISTER-Gruppe im Jahr 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 403 IN 1494/16). Als Antragsgegner wird in dem Spruchverfahren nunmehr der Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 04109 Leipzig, geführt.

Nach der derzeitigen (unzureichenden) gesetzlichen Regelung sind durch die von der Hauptaktionärin bei einem Squeeze-out zu erbringenden Bankgarantie nur die Ansprüche auf Zahlung des (einseitig festgelegten) Barabfindungsbetrags abgesichert, nicht aber Nachbesserungsansprüche bei einer gerichtlichen Anhebung der Barabfindung.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart

Dienstag, 25. Februar 2025

STINAG Stuttgart Invest AG: Aktie der STINAG Stuttgart Invest AG im elektronischen Handelssystem XETRA

Der Vorstand der STINAG Stuttgart Invest AG gibt bekannt, dass die STINAG Aktie, die im Freiverkehr Plus, Börse Stuttgart, und Freiverkehr m:access, Börse München, notiert ist, seit 03. Februar 2025 im elektronischen Handelssystem XETRA gelistet ist.

Stuttgart, im Februar 2025

Der Vorstand

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG: LG Frankfurt am Main hebt Ausgleich auf EUR 7,83 netto/EUR 8,54 brutto an (+ 7 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschter Gesellschaft zugunsten der zur Busch-Gruppe gehörenden Pangea GmbH hat das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 14. Februar 2025 den Ausgleich auf EUR 7,94 netto bzw. EUR 8,54 brutto angehoben. In dem Vertrag waren EUR 7,32 netto bzw. 7,93 brutto festgelegt. Eine höhere Abfindung hat das Landgericht dagegen nicht festgesetzt.

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.

Das Landgericht begründet die Anhebung des Ausgleichs mit einer marktorientierten Bewertung des Unternehmenswerts anhand des Börsenkurses (S. 31). Eine Bindung an die Methodenwahl seitens der Antragsgegnerin bestehe auch bezüglich der Ausgleichszahlung nicht. Das Gericht geht von einem Verrentungszins von 5,96 % vor Einkommenssteuer als sachgerecht aus, entsprechend dem vom Bewertungsgutachter zugrunde gelegten Mittelwertansatz (S. 32). Da der BuG-Vertrag keine Klausel zum Wiederaufleben des Abfindungsangebots bei seiner Kündigung enthalte, bilde das Mittelwertverfahren die Risiken zutreffend ab.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Februar 2025, Az. 3-05 O 19/23
Divantis GmbH u.a. ./. Pangea GmbH
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

PIERER Mobility: Back on Track – Sanierungsplan der KTM AG von Gläubigern angenommen

Corporate News

Wels, 25. Februar 2025

- Sanierungsplan angenommen:
Kassaquote von 30 %, zahlbar bis 23. Mai 2025

- Weiteres frisches Kapital im Ausmaß von rund EUR 800 Mio. notwendig

- Produktion wird ab Mitte März 2025 wieder hochgefahren

Die KTM AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG, hat am 29. November 2024 ein gerichtliches Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Ziel des Verfahrens war es, innerhalb von 90 Tagen mit den Gläubigern einen Sanierungsplan zu vereinbaren.

Sanierungsplan angenommen

In der heutigen Sanierungsplantagsatzung nahmen die Gläubiger den von der KTM AG vorgelegten Sanierungsplan an. Er sieht vor, dass die Gläubiger eine Kassaquote in Höhe von 30 % ihrer Forderungen erhalten. Diese Kassaquote ist von der KTM AG bis 23. Mai 2025 dem Sanierungsverwalter zu erlegen.

Gottfried Neumeister, CEO der PIERER Mobility AG: „Ich bin heute dankbar und glücklich. KTM ist back on track. Unsere Mitarbeiter haben in den letzten drei Monaten alles dafür gegeben, damit das Rennen weitergehen kann. Wir haben heute ein wichtiges Kapitel abgeschlossen. Aber ein einziges Kapitel erzählt nie die ganze Geschichte. Nun können wir die großartige Geschichte von KTM fortschreiben. Wir tun es für die Millionen KTM-Fans weltweit, denen wir jeden Tag dankbar sind. Für unsere Rennfahrer, auf die wir verdammt stolz sind. Und für unseren Standort Österreich, dem wir im Herzen tief verbunden sind. KTM bleibt einer der Top-Arbeitgeber in der oberösterreichischen Industrie.“

Frisches Kapital in Höhe von rund EUR 800 Mio. notwendig

 Zur Finanzierung der Kassaquote und der weiteren Produktion benötigt die Gruppe frisches Kapital in Höhe von rund EUR 800 Mio. Um diesen Prozess strukturiert, transparent und im Sinne aller Stakeholder effizient durchzuführen, wurde die Citigroup Global Markets Europe AG ("Citigroup") mit der Begleitung dieses Investmentprozesses beauftragt.

 Produktion wird ab Mitte März 2025 wieder hochgefahren

Damit die Produktion schrittweise ab Mitte März 2025 wieder hochgefahren werden kann, werden der KTM AG aus dem erweiterten Aktionärskreis finanzielle Mittel in Höhe von EUR 50 Mio. zur Verfügung gestellt. Die geplante Vollauslastung der vier Produktionslinien im Einschichtbetrieb soll innerhalb von drei Monaten erreicht werden.

PIERER Mobility AG: Sanierungsplan der KTM AG von Gläubigern angenommen

Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 25. Februar 2025

- Kassaquote von 30 %, zahlbar bis 23. Mai 2025

- Liquidität in Höhe von EUR 50 Mio. für das Hochfahren der Produktion im März 2025 gesichert


Die KTM AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG, hat am 29. November 2024 ein gerichtliches Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Ziel des Verfahrens war es, innerhalb von 90 Tagen mit den Gläubigern einen Sanierungsplan zu vereinbaren.

In der heutigen Sanierungsplantagsatzung nahmen die Gläubiger den von der KTM AG vorgelegten Sanierungsplan an. Dieser sieht vor, dass die Gläubiger eine Barquote in Höhe von 30 % ihrer Forderungen durch eine Einmalzahlung erhalten (Kassaquote). Für die Erfüllung der Quote in Höhe von 30 % muss die KTM AG einen Betrag in Höhe von EUR 548 Mio. bis längstens 23. Mai 2025 beim Sanierungsverwalter erlegen. Anschließend wird das Gericht Anfang Juni 2025 den Sanierungsplan bestätigen und nach Eintritt der Rechtskraft ist das Sanierungsverfahren der KTM AG beendet.

Damit die Produktion schrittweise ab Mitte März 2025 wieder hochgefahren werden kann, werden der KTM AG aus dem erweiterten Aktionärskreis finanzielle Mittel in Höhe von EUR 50 Mio. zur Verfügung gestellt. Mit der Zustimmung zum Sanierungsplan wird dieser Betrag nun der KTM AG zugeführt, damit die Kosten für die phasenweise Wideraufnahme der Produktion im Monat März 2025 gedeckt werden können. Die geplante Vollauslastung der vier Produktionslinien im Einschichtbetrieb soll innerhalb von drei Monaten erreicht werden.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT. 

Manz AG: Eröffnung Insolvenzverfahren über das Vermögen der Manz AG – Vertrag über teilweisen Erwerb des Reutlinger Standorts durch Tesla Automation unterzeichnet

Corporate News

- Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Stuttgart eröffnet, Rechtsanwalt Martin Mucha zum Insolvenzverwalter bestellt

- Tesla Automation übernimmt den Großteil der Mitarbeiter am Standort Reutlingen und erwirbt Vermögensgegenstände der Manz AG

- Der operative Geschäftsbetrieb wird bei der Manz AG nicht fortgeführt


Reutlingen, 25. Februar 2025 – Über das Vermögen der Manz AG (ISIN DE000A0JQ5U3) hat das Amtsgericht Stuttgart gestern, am 24. Februar 2025, das Insolvenzverfahren eröffnet. Der seit dem 20. Dezember 2024 als vorläufiger Insolvenzverwalter tätige Rechtsanwalt Martin Mucha aus der Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Insolvenzverwalter der Manz AG und die Tesla Automation GmbH mit Sitz in Prüm, eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Herstellers von Elektrofahrzeugen Tesla, Inc., Austin (USA), haben am 24. Februar 2025 einen Kaufvertrag unterzeichnet. Die an ihren drei deutschen Standorten auf den Sondermaschinenbau spezialisierte Tesla Automation beabsichtigt, künftig in Reutlingen einen weiteren Standort zu betreiben. Hierfür werden von Tesla Automation über 300 Mitarbeiter am Standort Reutlingen übernommen sowie bewegliches Sachanlagevermögen erworben. Ferner wird Tesla Automation die Betriebsimmobilie von Manz in Reutlingen nutzen. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt. Der Verkaufserlös fließt der Insolvenzmasse zu. Über die Höhe des Kaufpreises wurde Stilschweigen vereinbart.

Insolvenzverwalter Martin Mucha erklärt: „Wir sind froh darüber, die mit Tesla geführten Verhandlungen erfolgreich zum Abschluss gebracht zu haben, viele Arbeitsplätze zu erhalten und den Mitarbeitern somit eine berufliche Zukunft in dem wohl bekanntesten Automobilkonzern der Elektromobilität ermöglicht zu haben.“

Herr Lothar Thommes, Geschäftsführer bei Tesla Automation, äußert sich sehr zufrieden mit den Übernahmeplänen: “Wir gewinnen qualifizierte Mitarbeiter mit hoher Expertise im Hightech-Maschinenbau. Der Standort in Reutlingen ist eine ideale Ergänzung zur weiterhin erfolgreichen Umsetzung unserer weltweiten Automatisierungsprojekte im Tesla Konzern. Wir freuen uns sehr, dort zukünftige Innovationen zu realisieren.“

Manz hatte bereits am 10. Januar 2025 mitgeteilt, den Verkaufsprozess auf alle Geschäftsbereiche auszuweiten. So sollen auch die wirtschaftlich eigenständigen und weiterhin am Markt tätigen Tochtergesellschaften und sonstige Beteiligungen der Manz AG veräußert werden. Martin Mucha führt aus: „Der strukturierte Verkaufsprozess über die weiteren Assets wird – in einem sehr anspruchsvollen Marktumfeld – mit höchster Priorität vorangetrieben. Wir führen derzeit mit mehreren Interessenten aussichtsreiche Gespräche.“

Eine Erhaltung des Unternehmens der Manz AG ist nicht möglich, so dass das Vermögen im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwertet werden muss. Der operative Geschäftsbetrieb kann daher bei der Manz AG nicht fortgeführt werden. Den rund 100 ausscheidenden Mitarbeitern der Manz AG, die nicht zur Tesla Automation GmbH wechseln, wird der Übertritt in eine Transfergesellschaft angeboten, um die sozialen Nachteile des Verlustes ihrer Arbeitsplätze bestmöglich abzufedern. Aller Voraussicht nach werden die Verwertungserlöse nur zur teilweisen Befriedigung der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger ausreichen. Auszahlungen an die Inhaber von Manz-Aktien als nachrangige Insolvenzgläubiger sind nicht zu erwarten.

Winter-Ausgabe des European Business Valuation Magazine (EBVM) erschienen

Die Winter-Ausgabe des European Business Valuation Magazine (EBVM) ist erschienen und kann kostenlos heruntergeladen werden:

https://eacva.com/wp-content/uploads/EBVM_2025-01_European_Business_Valuation_Magazine.pdf

Das EBVM wird von der European Association of Certified Valuators and Analysts (EACVA) und dem International Valuation Standards Council (IVSC) veröffentlicht.

Aus dem Inhalt:

Editorial: Revision of the Business Valuation Standards in Germany and Austria: Exposure Drafts PublishedWolfgang Kniest, CVA

Assessment of Damage to a Companyʼs Image
Hugo Martinez

Patent-based Startup Valuation
Fabian Völker, M.Sc. / Dr. Christian Reichert, CVA, MBA

Cost of Capital Study 2024: The New Dilemma: Balancing Interest Rates and Growth
Heike Snellen / Dr. Andreas Tschöpel, CVA/CEFA/CIIA

Data: Industry Betas and Multiples (for Eurozone Companies)
Dr. Martin H. Schmidt / Dr. Andreas Tschöpel, CVA, CEFA, CIIA

Data: Transaction Multiples (Scandinavia and Britain)
Prof. Dr. Stefan O. Grbenic, StB, CVA

News from IVSC

Data: Discounts for Lack of Marketability (Europe)
Prof. Dr. Stefan O. Grbenic, StB, CVA