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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 17. Juni 2024

Spruchverfahren zur Verschmelzung von Heliad und FinLab: Bestellung der gemeinsamen Vertreter

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 10/24

Mehrere Aktionäre haben gegen die Heliad AG gem. § 1 Nr. 4 SpruchG Anträge auf gerichtliche Bestimmung der zusätzlich zu gewährenden Aktien und des dem Zinsanspruch zugrunde zu legenden Ausgleichsbetrags (§ 72a UmwG i.V.m. § 10a SpruchG) gestellt auf Grund eines Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2023 zwischen der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA als übertragende Gesellschaft und der Heliad AG (vormals firmierend unter FinLab AG) als übernehmender Gesellschaft.

In diesem Spruchverfahren wurde gemäß § 6 SpruchG den Aktionären, die vor Eintragung der Verschmelzung Aktionäre der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA waren und die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:

Rechtsanwalt
Dr. Peter Dreier
c/o Dreier Riedel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Graf-Adolf-Platz 1-2
40213 Düsseldorf

In diesem Spruchverfahren wurde zudem gemäß § 6 SpruchG den Aktionären, die bisher Aktionäre der Antragsgegnerin (vormals firmierend unter FinLab AG) waren und die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:

Rechtsanwalt
Dr. Daniel Lochner
c/o MEILICKE HOFFMANN & PARTNER
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Poppelsdorfer Allee 114
53115 Bonn

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.

Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Juni 2024

Streit um StaRUG-Verfahren beim Datingportal Spark

Zu dem Bericht auf dem Jura-Portal JUVE:

https://www.juve.de/verfahren/streit-um-starug-verfahren-beim-datingportal-spark/

"Die Aktionäre gehen nach dem Plan leer aus. Im StaRUG können sie nämlich überstimmt werden: Über den Plan wurde vor dem Gerichtstermin in drei Gläubigerklassen abgestimmt. MGG verfügt in zwei Klassen über eine Mehrheit und kann so die Aktionäre in der dritten Klasse überstimmen."

Zur Einreichung des Restrukturierungsplans:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/11/spark-networks-se-starug-proceeding.html

Sonntag, 16. Juni 2024

Biofrontera AG: Biofrontera AG gibt die Eintragung der Kapitalerhöhung bekannt

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Leverkusen (13.06.2024/16:30) - Die Biofrontera AG (ISIN: DE000A4BGGM7), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt die Handelsregistereintragung der am 4. April 2024 beschlossenen Kapitalerhöhung bekannt. Insgesamt gibt die Gesellschaft 3.038.431 neue Stammaktien aus, so dass sich die Grundkapitalziffer der Gesellschaft mit der Handelsregistereintragung auf 6.076.862 erhöht hat.

Die Kapitalmaßnahme wurde vollständig platziert, wobei das Unternehmen insgesamt Bruttoeinnahmen in Höhe von rd. EUR 3,3 Mio. erzielte.

"Die Emission der neuen Aktien wurde vom Kapitalmarkt mit großem Interesse aufgenommen, welches durch eine deutliche Überzeichnung bestätigt wurde. Wir schätzen die große Unterstützung unseres Hauptaktionärs, der mit einer Backstopvereinbarung über den Erwerb von bis zu 1,6 Millionen Aktien und einer Aktienleihe zur zeitnahen Handelbarkeit der auszugebenden Aktien zum Erfolg der Kapitalmaßnahme beigetragen hat. Wir freuen uns sehr, dass wir darüber hinaus mit der Biofrontera am Kapitalmarkt so viel Interesse wecken konnten, sodass ein deutlicher Überbezug generiert wurde. Der Mittelzufluss aus der Kapitalmaßnahme ermöglicht es uns, unsere Konzernstrategie weiter zu verfolgen, um das Europageschäft zu stärken und die Abhängigkeit von den US-Lizenzeinnahmen sukzessive zu reduzieren", kommentiert Pilar de la Huerta, Finanzvorstand der Biofrontera AG. "Obwohl das Jahr 2024 herausfordernd sein wird, sind wir zuversichtlich, dass unsere Produktlieferungen in die USA bald wieder auf ein normales Niveau zurückkehren werden, so dass wir zumindest das EBITDA-Niveau von 2023 wieder erreichen können. Zudem werden die Erweiterung des Portfolios und die Steigerung unserer Präsenz in weiteren Märkten unsere nächsten Schritte sein, wodurch wir die positive Entwicklung der Biofrontera weiter vorantreiben."

Nach der erfolgreichen Kapitalmaßnahme ist der Anteil des Großaktionärs Deutsche-Balaton-Gruppe auf 61,2 % gestiegen.

Der im Rahmen der Kapitalmaßnahme angemeldete Überbezug wurde im Verhältnis der Ausübung von Bezugsrechten eines jeden Aktionärs und der Summe aller Ausübungen von Rechten mit Überbezug zugeteilt.

Die Auslieferung der gezeichneten Aktien in die Depots kann nun in den nächsten Tagen wie angekündigt durch Lieferung von Aktien in der notierten ISIN DE000A4BGGM7 erfolgen, die aufgrund einer Aktienleihe von der Deutsche Balaton-Gruppe zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien, die zur Rückführung der Aktienleihe geliefert werden, erhalten zunächst die separate ISIN DE000A409625 und werden erst nach Billigung eines Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 zum Handel im regulierten Markt zugelassen. Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, die Zulassung der Neuen Aktien jedenfalls innerhalb der Jahresfrist des § 69 BörsZulV umzusetzen.

SdK zu Endor: Die Rolle von HVB, DZ Bank und Co.

Hintergründe zu dem geplanten StaRUG-Verfahren bei der Endor AG (FANATEC):

https://anlegerplus.de/endor-starug/

Samstag, 15. Juni 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IKB Deutschen Industriebank AG: Gericht bestellt neuen Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB Deutsche Industriebank AG hatte das LG Düsseldorf Anfang 2023 den sachverständigen Prüfer WP Michael Wahlscheidt (früher Baker Tilly, jetzt eigene Praxis) um ein Ergänzungsgutachten gebeten. Er sollte zunächst prüfen, ob der Börsenkurs im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Squeeze-out-Verlangens am 8. September 2016 und im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Erwerbsangebots am 8. August 2016 aussagekräftig war. Soweit der Börsenkurs nicht aussagekräftig sein sollte, sollte der sachverständige Prüfer zu den Einwendungen der Antragsteller Stellung nehmen. 

Herr WP Wahlscheidt hatte kürzlich um Entbindung von dieser Aufgabe gebeten. Das Landgericht hat ihn daraufhin entbunden und mit Beschluss vom 29. Mai 2024 Herrn Dr. Gerrit Lütkeschümer, c/o FALK & Co KG Wirtschaftsprüungsgesellschaft, mit der Erstellung der ergänzenden Stellungnahme beauftragt.

Die traditionsreiche IKB Deutsche Industriebank AG war als Folge der Krise am US-amerikanischen Subprime-Markt in eine existenzbedrohende Schieflage geraten und wurde 2008 an den  US-amerikanischen Finanzinvestor Lone Star verkauft. Nachdem die Geschäfte wieder etwas besser liefen, erfolgte ein Delisting und dann der Squeeze-out.

LG Düsseldorf, Az. 33 O 9/17 (AktE)
AAM-Atlantic Asset Management Inc. u.a. ./. LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
126 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP, 60327 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ADLER Real Estate AG hat das Landgericht Berlin II (aus dem geteilten LG Berlin entstanden, für Zivilsachen zuständig) der Antragsgegnerin nunmehr mit Beschluss vom 4. Juni 2024 aufgegeben, bis zum 13. September 2024 zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.

LG Berlin II, Az. 102 O 38/23 SpruchG
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. ADLER Group S.A
60 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ADLER Group S.A.:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 60323 Frankfurt am Main

Freitag, 14. Juni 2024

United Internet AG: Außerplanmäßige, nicht-cashwirksame Wertminderung auf Tele Columbus-Beteiligung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Montabaur, 14. Juni 2024. Die United Internet AG hat heute entschieden, keine weiteren Investitionen in die Beteiligungsholding Kublai GmbH (Kublai) zu tätigen. Kublai hält aktuell rund 95 % der Aktien der Tele Columbus AG (Tele Columbus).

Konkret verzichtet United Internet auf das Recht, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung im 1. Quartal 2024 erfolgte Verwässerung ihrer Anteile an Kublai auf rund 5 % wieder auf 40 % aufzustocken. Vor diesem Hintergrund erwartet United Internet im Rahmen ihres Halbjahresfinanzberichts 2024 eine nicht-cashwirksame Wertminderung auf die Beteiligung an Kublai in Höhe von rund 185 Mio. EUR.

Per Quartalsmitteilung Q1 2024 hatte United Internet darüber berichtet, dass Kublai zur Eigenkapitalausstattung von Tele Columbus im 1. Quartal 2024 eine Kapitalerhöhung durchgeführt hat, an der sich United Internet nicht beteiligte. Weiterer Gesellschafter von Kublai ist die Hilbert Management GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Morgan Stanley Infrastructure Inc. (MSI), ein von der Investmentbank Morgan Stanley verwalteter Infrastrukturfonds, welche die Kapitalerhöhung in Höhe von 300 Mio. EUR vollumfänglich gezeichnet hat. Dadurch wurden die Anteile von United Internet am Kublai-Stammkapital auf rund 5 % (zuvor 40 %) verwässert. Bis zum 17. Juni 2024 (zuvor vereinbart: 6. Juni 2024) besteht für United Internet die Möglichkeit, ihren Anteil am Stammkapital von Kublai durch einen Erwerb von Geschäftsanteilen von MSI gegen eine Zahlung von 120 Mio. EUR wieder auf 40 % zu erhöhen.

United Internet ist davon überzeugt, dass die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte Bewertung der Tele Columbus AG deutlich zu niedrig und demzufolge die Verwässerung der von United Internet gehaltenen Anteile zu weitreichend ist. Die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung ermöglichte es MSI jedoch, die Kapitalerhöhung auf Basis einer von MSI festgelegten Bewertung durchzuführen. United Internet wird nun das vertraglich vorgesehene Verwässerungsschutzverfahren einleiten und die von MSI vorgenommene Bewertung von einem Schiedsgericht überprüfen lassen. Wenn das Gericht der Auffassung von United Internet auf Basis einer vor der Kapitalerhöhung beauftragten Bewertung folgt, steht United Internet ein Ausgleichsbetrag von ca. 300 Mio. EUR zu.

Hintergrund der Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG gegen weitere Investitionen in Kublai sind unterschiedliche Auffassungen zwischen MSI und United Internet über die zukünftige Finanzierung von Kublai.

Mehrheitsbeteiligung an der SHS Viveon AG

SHS Viveon AG
München

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die SIDETRADE S.A., Boulogne-Billancourt/Frankreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der SHS Viveon AG gehört, und gemäß AktG § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der SHS Viveon AG gehört. 

SHS Viveon AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Juni 2024

Fernheizwerk Neukölln AG: Fernheizwerk Neukölln AG stellt Auszahlung der Dividende zurück

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Gegen den von der Hauptversammlung der Fernheizwerk Neukölln AG am 13. Juni 2024 gefassten Beschluss zur Zahlung einer Dividende von EUR 1,20 je nennwertloser Stückaktie haben mehrere Aktionäre Widerspruch zu Protokoll erklärt. Da nicht auszuschließen ist, dass von diesen Aktionären Klage gegen den Dividendenbeschluss erhoben wird, stellt die Gesellschaft die Auszahlung der Dividende zurück, bis geklärt ist, ob gegen den Dividendenbeschluss Klage erhoben worden ist oder nicht und – sollte Klage erhoben worden sein – geprüft worden ist, ob trotz einer etwaigen Klageerhebung eine Auszahlung der Dividende erfolgen kann.

Berlin, 14. Juni 2024

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Die Vorständin

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt

  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung (und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März 2024 (Fristende: 20. Juni 2024)
  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A.
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 11. Juni 2024

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Endor AG: StaRUG-Verfahren beantragt

  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)

  • Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, Hauptversammlung am 26. Juni 2024

  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ablauf des 17. Mai 2024

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geplant, Squeeze-out?
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot  

  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024, Eintragung im Firmenbuch am 15. Mai 2024
  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Hauptversammlung im Herbst 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Mai 2024

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu  EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 15. April 2024 (Fristende: 15. Juli 2024)

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement 
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, verschmelzungsrechtliche Squeeze-out am 10. Juni 2024 wirksam geworden (Fristende: 10. September 2024)

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Vectron Systems AG: Unternehmenszusammenschluss mit der Shift4-Unternehmensgruppe wird vollzogen, Delisting geplant

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Münster, 13. Juni 2024. Der am 1. Juni 2024 gemeldete Unternehmenszusammenschluss der Vectron Systems AG ("Vectron") mit der Shift4-Unternehmensgruppe („Shift4“) stand bisher unter der Bedingung, dass es Shift4 gelingt, insgesamt mindestens 70 % der Vectron-Aktien (unter Einrechnung der Aktien aus der geplanten Kapitalerhöhung) zu erwerben. Shift4 hat heute erklärt, dass sie auf diese Bedingung verzichtet bzw. die Bedingung als erfüllt gilt, da die Quote von 70 % fast erreicht ist. Das bedeutet nicht nur, dass der Erwerb von rund 41,4 % des Vectron-Aktienkapitals vom derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Thomas Stümmler und einem von ihm kontrollierten Unternehmen vollzogen wird, sondern auch, dass das vereinbarte Business Combination Agreement endgültig bindend ist und dass die 10%-Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von Shift4 gezeichnet und vollzogen wird. Für das laufende Erwerbsangebot für alle Vectron-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 10.50 je Vectron-Aktie spielt die Bedingung ebenfalls keine Rolle mehr. Im Anschluss an das Erwerbsangebot ist kurzfristig ein Delisting der Vectron-Aktie geplant.

Donnerstag, 13. Juni 2024

Weng Fine Art AG: Beteiligung an Artnet weiter erhöht

Monheim am Rhein (13.06.2024/09:00 UTC+2)

Die Weng Fine Art AG (WFA) hat ihre Beteiligung an der artnet AG (Artnet) weiter erhöht und damit die aus ihrer Sicht günstigen Kurse an den Märkten genutzt. Rüdiger K. Weng, Gründer und Mehrheitsaktionär der WFA, ist derzeit unmittelbar und mittelbar mit fast 30 % an Artnet beteiligt und damit der größte Aktionär des Unternehmens.

"Artnet ist eine herausragende Marke mit einem im Kunstmarkt einmaligen Datenschatz. Das Unternehmen verfügt über die mit großem Abstand führende Plattform im Kunstmarkt für die Werbung von Luxusgüterherstellern. Leider ist Artnet immer noch unprofitabel", stellt Rüdiger K. Weng fest.

WFA beabsichtigt, einen Investor beim Aufbau einer Mehrheitsbeteiligung an Artnet zu unterstützen, damit dieser den Datenschatz gewinnbringend monetarisieren sowie die Stellung von Artnet ausbauen kann. Rüdiger K. Weng: "Als vorrangiges Ziel muss das Unternehmen endlich profitabel gemacht werden." Dabei wäre die WFA weiterhin bereit, einen größeren Anteil ihrer Beteiligung für etwa 11 EUR an den Investor zu veräußern. Es haben sich im Laufe dieses Jahres verschiedene Optionen herauskristallisiert. Die Gespräche mit verschiedenen Interessenten haben bisher noch nicht zu einer verbindlichen Vereinbarung geführt.

Nach Einschätzung der WFA könnte ein neuer Investor mit einem professionellen Management den Wert von Artnet um ein Vielfaches erhöhen. An dieser Wertsteigerung würden alle Aktionäre teilhaben.

Momentan geht die WFA davon aus, dass im 3. Quartal 2024 eine Entscheidung über eine mögliche Zusammenarbeit mit einem Investor fallen wird.

ÜBER DIE WENG FINE ART AG

Die Weng Fine Art AG (WFA) ist eines der führenden Kunsthandelsunternehmen in Europa. Das Unternehmen mit Sitz in Monheim am Rhein wurde 1994 von Rüdiger K. Weng gegründet und ist seit 2012 die einzige an der Börse gelistete Kunsthandelsgesellschaft in Europa. Mit derzeit vier Geschäftsbereichen und einem Team aus Kunst-, Finanz- und Digital Experten betreut das Unternehmen Kunden auf der ganzen Welt. Im Fokus des Unternehmens stehen dabei der Handel von Werken international renommierter Künstler des 20. und 21. Jahrhunderts wie Pablo Picasso, Henri Matisse, Edvard Munch, Emil Nolde, Ernst Ludwig Kirchner, Wassily Kandinsky, Andy Warhol, Gerhard Richter, Joseph Beuys, Damien Hirst und Robert Longo.

Die Weng Fine Art konzentriert sich auf das Business-to-Business-Geschäft und beliefert die großen internationalen Auktionshäuser sowie namhafte Händler und Galerien. Mit ihrer Schweizer Tochtergesellschaft ArtXX AG betreibt die WFA unter der Marke "Weng Contemporary" ein E-Commerce-Geschäft für limitierte serielle Kunstwerke der wichtigsten zeitgenössischen Künstler. Die Weng Fine Art ist zudem maßgeblich an der Artnet AG beteiligt, dem weltweit führenden Daten- und Informationsanbieter für den Kunstmarkt, die 2020 ein assoziiertes Unternehmen der WFA geworden ist.

Zusammen mit Partnern aus der Finanz- und Technologieindustrie beteiligt sich die WFA auch an der Entwicklung des digitalen Kunstmarkts auf Basis der Blockchain-Technologie, um den Zugang für Sammler und Investoren zum Kunstmarkt zu erleichtern und Transparenz für Kunst als Anlageklasse zu schaffen. Weitere Informationen unter: www.wengfineart.com.

Hamburger Hafen und Logistik AG: Hauptversammlung der HHLA stimmt allen Beschlussvorschlägen zu

Corporate News

Hamburg, 13. Juni 2024

- Dividendenausschüttung von 0,08 Euro je A-Aktie beschlossen

- Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 entlastet

Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat heute allen Beschlussvorschlägen zugestimmt. Damit wurde u.a. die Ausschüttung eine Dividende in Höhe von 0,08 Euro je A-Aktie beschlossen.


Die HHLA-Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath blickte in ihrer Rede auf ein herausforderndes Geschäftsjahr 2023 zurück. Der anhaltende Krieg in der Ukraine, geopolitische Spannungen, eine hohe Inflation und gestiegene Zinsen belasteten die Wirtschaft und bremsten die Erholung nach der Pandemie weiter aus, was sich bei der HHLA u.a. in rückläufigen Containerumschlag und –transportkennzahlen widerspiegelte. Vor diesem Hintergrund schloss die HHLA das Geschäftsjahr mit einem Umsatz in Höhe von 1.446,8 Mio. Euro sowie einem Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) von 109,4 Mio. Euro ab.

Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath: „Die HHLA bewegt sich weiterhin in einem schwierigen Marktumfeld. Kurz- und mittelfristig müssen wir weiter mit Volatilität in der globalen Logistik rechnen und umgehen. Eine neue Normalität, auf die wir uns bei der HHLA eingestellt haben. Wir halten an unserer Strategie fest, die HHLA zukünftig noch vernetzter, digitaler und nachhaltiger aufzustellen. Dafür werden wir weiter investieren – in unsere Terminals, in unser europäisches Netzwerk sowie in weitere innovative Logistiklösungen.“

Die Hauptversammlung stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, eine Bardividende je börsennotierter A-Aktie in Höhe von 0,08 Euro auszuzahlen. An die Aktionäre des Teilkonzerns Hafenlogistik werden somit insgesamt 5,8 Mio. Euro ausgeschüttet. Die Ausschüttungsquote beläuft sich auf 67 Prozent und liegt damit am oberen Ende der anstrebten Spanne von 50 bis 70 Prozent des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter. Für den nicht an der Börse gelisteten Teilkonzern Immobilien beschloss die Hauptversammlung, 2,20 Euro je S-Aktie auszuzahlen. Die S-Aktien befinden sich zu 100 Prozent im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Für beide Teilkonzerne zusammengenommen schüttet die HHLA insgesamt 11,8 Mio. Euro für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 aus.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung, die Rede der Vorstandsvorsitzenden Angela Titzrath sowie die begleitende Präsentation sind auf der Webseite der HHLA im Bereich Investor Relations unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht: www.hhla.de/hauptversammlung.

TOM TAILOR Holding SE i.I.: Widerruf der Börsenzulassung (Delisting)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass die Geschäftsführung der Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg die Zulassung der Aktien der TOM TAILOR Holding SE i.I. (ISIN DE000A0STST2) mit Ablauf des 31. Juli 2024 widerrufen hat und den Handel einstellt. Die Aktien der Gesellschaft sind mit Ablauf des 31. Juli 2024 nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse zugelassen und die Zulassungsfolgepflichten enden.

Mitteilende Person: Ole Brauer als Vorstand der Tom Tailor Holding SE i.I.

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Zapf Creation AG

MGA Zapf Creation AG
Frankfurt am Main
(vormals: MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main)

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Zapf Creation AG, Rödental

Die außerordentliche Hauptversammlung der Zapf Creation AG, Rödental, hat am 20. März 2024 die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Zapf Creation AG, Rödental, ("Minderheitsaktionäre") auf den Hauptaktionär, die MGA Zapf Creation AG, Frankfurt am Main (vormals: MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main), gegen Gewährung einer von der MGA Zapf Creation AG, Frankfurt am Main (vormals: MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main), zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen ("Übertragungsbeschluss"). Die Zapf Creation AG, Rödental, als übertragender Rechtsträger und die MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main (jetzt: MGA Zapf Creation AG, Frankfurt am Main), als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 30. Januar 2024 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem die Zapf Creation AG, Rödental, ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main (jetzt: MGA Zapf Creation AG, Frankfurt am Main), überträgt.

Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 5. Juni 2024 mit dem Vermerk, dass die Übertragung erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in das Handelsregister der Zapf Creation AG, Rödental, beim Amtsgericht Coburg unter HRB 2995 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der MGA Zapf Creation AG, Frankfurt am Main (vormals: MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main), beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 128498 als übernehmender Rechtsträger am 10. Juni 2024 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre in das Eigentum der MGA Zapf Creation AG, Frankfurt am Main (vormals: MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main), übergegangen und die Zapf Creation AG, Rödental, ist damit erloschen.

Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der MGA Zapf Creation AG, Frankfurt am Main (vormals: MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main), zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 30,23 je auf den Namen lautende Stückaktie der Zapf Creation AG, Rödental, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (Wertpapierkennnummer A2TSMZ // ISIN DE000A2TSMZ8). Die Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 und 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Zapf Creation AG, Rödental, beim Amtsgericht Coburg an, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der MGA Zapf Creation AG, Frankfurt am Main (vormals: MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main), beim Amtsgericht Frankfurt am Main mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der MGA Zapf Creation AG, Frankfurt am Main (vormals: MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main), ist am 10. Juni 2024 erfolgt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird durch die Quirin Privatbank AG, Berlin, vorgenommen. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Zinsen ("Abfindungsbetrag") nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme des Abfindungsbetrags sowie dessen Gutschrift auf dem Konto des jeweiligen ausgeschiedenen Minderheitsaktionärs wird von den jeweils depotführenden Instituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber vom Hauptaktionär Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, verwahrten Globalurkunden, mithin gegen Ausbuchung der Aktien durch die Clearstream Banking AG, zur Verfügung gestellt. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327f AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären von der MGA Zapf Creation AG, Frankfurt am Main (vormals: MGAE Deutschland Holding AG, Frankfurt am Main), gewährt werden. 

Frankfurt am Main, im Juni 2024

MGA Zapf Creation AG
(vormals: MGAE Deutschland Holding AG)
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Juni 2024

__________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den Zapf-Creation-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG (aktienrechtlicher Squeeze-out)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Lenovo Germany Holding GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat dem Vorstand der MEDION AG, Essen, heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der MEDION AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Lenovo Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (aktienrechtlicher Squeeze-out). Die Lenovo Germany Holding GmbH hat angekündigt, der MEDION AG die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, sobald diese festgelegt worden ist.

Die Lenovo Germany Holding GmbH hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von rund 98,06 % am maßgeblichen Grundkapital der MEDION AG hält und damit Hauptaktionärin i.S.d. § 327a Abs. 1 AktG ist.

Das Wirksamwerden des aktienrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ab. Die MEDION AG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

Essen, 13. Juni 2024

MEDION Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Mittwoch, 12. Juni 2024

SHS Viveon AG: SHS Viveon reicht Antrag auf Delisting ein – Verlängerung des Erwerbsangebots durch SIDETRADE - Olivier Novasque als neuer Vorstand bestellt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

München, 12. Juni 2024 – Die SHS Viveon AG („SHS Viveon“; ISIN DE000A0XFWK2) hat im Zusammenhang mit ihrer Übernahme durch die SIDETRADE S.A., Paris, Frankreich („SIDETRADE“) am 12. Juni 2024 den Antrag auf Delisting bei der Börse München eingereicht.

SIDETRADE hatte am 6. Mai 2024 ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb aller außenstehenden Aktien der SHS Viveon zu einem Preis von EUR 3,- je Aktie veröffentlicht. Die Angebotsfrist läuft seit dem 7. Mai 2024. Um den Aktionären mehr Zeit zu geben, das Angebot anzunehmen, wird SIDETRADE die Laufzeit des Angebots, das regulär noch bis zum 17. Juni 2024 läuft, darüber hinaus bis zum 29. Juli 2024 24:00 Uhr verlängern.

Olivier Novasque wurde vom Aufsichtsrat der SHS Viveon AG zum 4. Juni 2024 und bis zum 31. Dezember 2024 als Vorstand der SHS Viveon AG mit Einzelvertretungsmacht bestellt. Er übt die Funktion eines CEO aus.

Olivier Novasque folgt Christian Kren, der im Zuge der Übernahme der SHS Viveon durch
SIDETRADE zum 5. Juni 2024 von seinem Amt als Vorstand verabredungsgemäß zurückgetreten und aus der Gesellschaft ausgeschieden ist. Novasque ist gleichzeitig CEO und Gründer von SIDETRADE, einem weltweit führenden Anbieter von AI-basierten Order-to-Cash-Anwendungen.

EQS Group AG: Pineapple German Bidco GmbH legt die Barabfindung für den Squeeze-Out bei der EQS Group AG auf EUR 40 je Aktie fest

Corporate News

München, 12. Juni 2024 – Die Pineapple German Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden, hat heute ihr Verlangen vom 1. März 2024 auf Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der EQS Group AG (Minderheitsaktionäre) auf die Pineapple German Bidco GmbH bestätigt und konkretisiert. Im Squeeze-out Verfahren nach §§ 327a ff. AktG wird die Pineapple German Bidco GmbH, als Hauptaktionärin der EQS Group AG, die Aktien der Minderheitsaktionäre übernehmen. Sie hat der EQS Group AG mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung für die Übertragung der Aktien auf EUR 40,00 je Aktie festgelegt hat.

Der für die Durchführung des Squeeze-out erforderliche Übertragungsbeschluss soll auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der EQS Group AG gefasst werden, die zu gegebener Zeit auf den 30. Juli 2024 einberufen werden soll.

FOCUS-MONEY zu "ENDSPIELE: Renditeträchtige Etappenläufe"

"Squeeze-outs, Beherrschungsverträge, Aufkäufe - derzeit läuft an der deutschen Börse hier einiges. Es lohnt sich oftmals, hinzuschauen. Teils allerdings notwendig: etwas Ausdauer"

https://www.focus.de/magazin/archiv/endspiele-renditetraechtige-etappenlaeufe_id_260004141.html

DAVIGOworx GmbH & Co. KGaA: Geplanter Börsengang kommt vorerst nicht zu Stande

Corporate News

- Zeichnungsvolumen trotz großem Interesse nicht ausreichend für den operativen Start des Geschäftsmodells

- Der Zielgruppe der Millennials fehlt häufig noch ein Zugang, um sich an Neuemissionen beteiligen zu können. Hier kam es durch Entscheidungen einzelner großer Banken darüber hinaus zu Enttäuschungen

- Möglichkeiten für ein späteres Börsenlisting und Alternativen werden nun geprüft, hier könnte sich auch eine Einbeziehung institutioneller Investoren ergeben


Hamburg, 12. Juni 2024 – Die DAVIGOworx GmbH & Co. KGaA (WKN: DWRX24, ISIN: DE000DWRX249, folgend DAVIGOworx) hat in der Zeichnungsphase vom 22. Mai bis 12. Juni 2024 bis zu 5.000.000 Aktien zur Zeichnung angeboten. Trotz sehr lebhafter Resonanz, insbesondere aus der Adressierung von Anlegern unter den sogenannten Millennials, reichten die Zeichnungen aber nicht aus, um das selbst gewählte Mindestvolumen zu erreichen.

Damit werden der geplante Börsengang und die Einbeziehung der Aktien in den gehobenen Freiverkehr (Primärmarkt) der Börse Düsseldorf aktuell nicht erfolgen. Das Unternehmen prüft aber verschiedene Wege und Maßnahmen, um zu einem späteren Zeitpunkt eine Einbeziehung ihrer Aktien an einer Börse oder eine Alternative zu realisieren.

Hierbei werden die in der Zeichnungsfrist gemachten Erfahrungen eine wesentliche Rolle spielen. So gab es größere Banken, die entgegen ersten konkreten Informationen dann doch keine Zeichnungen ermöglichten. Enttäuschend für Anleger, die dort nicht ordern konnten. Zudem verfügen viele interessierte private Investoren derzeit nur über Verbindungen zu Neobrokern, welche keine Zeichnungen von Neuemissionen ermöglichen. Hier gilt es Lösungen zu finden, die einer breiteren Anlegerschicht den Zugang ermöglichen.

Auch wird die Gesellschaft prüfen, sich institutionellen Investoren zu öffnen, die in Gesprächen vor dem Hintergrund der erzielten Renditen aus dem Einsatz der Investmenttechnologie Interesse an DAVIGOworx gezeigt haben.

Kaufangebot für Aktien der Superior Industries Europe (früher: UNIWHEELS AG) deutlich unter dem Barabfindungsbetrag aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsbetrag

Taunus Capital Management AG
Frankfurt a.M.

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Superior Industries Europe AG
WKN: A13STW, ISIN: DE000A13STW4

Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Superior Industries Europe AG an, deren Aktien (WKN: A13STW, ISIN: DE000A13STW4) zu einem Preis von 10,50 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 20 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 25.000 Aktien begrenzt. Bei darüber hinausgehenden Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 14.06.2024, 18:00 Uhr.

Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. (...)

Frankfurt, 23.05.2024

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Mai 2024

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Anmerkung der Redaktion:

Die Aktien der Superior Industries Europe AG können noch im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BuG) zu EUR 62,18 je Aktie zzgl. Zinsen eingereicht werden. Das Spruchverfahren zu dem BuG läuft noch: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/spruchverfahren-zu-dem-beherrschungs.html Eine Einreichung ist bis zwei Monate nach Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens möglich. 

Dienstag, 11. Juni 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG: LG Kiel will Sachverständigengutachten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel nach Ablehnung eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags durch den Antragsgegner nunmehr eine Beweiserhebung angeordnet. Zum Sachverständigen hat es Herrn WP/StB Dr. Oliver Welp, c/o Turnbull & Irrgang GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & Steuerberatungsgesellschaft, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung, ernannt.

In dem zu erstellenden schriftlichen Sachverständigengutachten soll der Sachverständige folgende Fragen beantworten:

"1. Welchen Wert hatte die im Rahmen der Kapitalerhöhung vom 26.08.2008 eingebrachte wellyou Betriebsstätten GmbH zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung?

Der Sachverständige soll die Gutachten der Knischewski & Boßlet GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Berlin vom 01.10.2008 (Anlage 1 zur Anlage A 1), der Hortmann GmbH von 2015 (Anlage A 12) und der Moore Stephens Düsseldorf AG vom 20.10.2014 (Anlage A 1) sowie den Prüfbericht der KPMG vom 28.01.2016 (Anlage A 11) berücksichtigen. Dabei soll er davon ausgehen, dass die wellyou Betriebsstätten GmbH zum Einbringungszeitpunkt über kein operatives Geschäft verfügte und dass die Finanzierung des geplanten Kaufs der Fitnessstudios der wellyou-Fitnessstudiogesellschaften nicht gesichert war.

2. Sofern die wellyou Betriebsstätten GmbH zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung einen Unternehmenswert von unter € 7.000.000,- gehabt haben sollte: In welcher Höhe ist der Differenzhaftungsanspruch gegen die Inferenten HBG Hanseatische Beteiligungsgesellschaft mbH, Helmag AG und AHK Consulting GmbH zum Stichtag 22.03.2016 jeweils werthaltig gewesen?

3. Welchen Wert hatte die Börsennotierung, also der Börsenmantel der KENA Verwaltungs AG zum Stichtag 22.03.2016, bei der Ermittlung des Substanzwerts der AG?"
 
LG Kiel, Az. 15 HKO 47/21 SpruchG (zuvor: 16 HKO 44/16 SpruchG)
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Witt, H.
13 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigter des Antragsgegners: Rechtsanwalt Michael Puhl, 10785 Berlin

Montag, 10. Juni 2024

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Zapf Creation AG wirksam

Die Verschmelzung (und damit der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out) der Zapf Creation ist mit der heute (10. Juni 2024) erfolgten Eintragung im Handelsregister der übernehmenden MGAE Deutschland Holding AG wirksam geworden.

Aus der heutigen Handelsregistereintragung:

"Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2024 mit der Zapf Creation AG mit Sitz in Rödental (Amtsgericht Coburg HRB 2995) verschmolzen."

SPARTA AG: Reinvermögen zum 07.06.2024

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Heidelberg (10.06.2024/08:37 UTC+2)

Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 7. Juni 2024 mit rd. 216,5 Mio. Euro und damit rd. 44,90 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) und unter Ansatz verfahrensabhängiger Sicherheitsabschläge bewertet. Optionen werden zu ihrem inneren Wert angesetzt. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AGO AG Energie + Anlagen: Verhandlungstermin 13. Juni 2024 aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2019 eingetragenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren AGO AG Energie + Anlagen, Kulmbach, hat LG Nürnberg-Fürth den auf den 13. Juni 2024 angesetzten Anhörungstermin wegen Erkrankung des Vorsitzenden Richters aufgehoben. Ein neuer Termin ist noch nicht bestimmt worden.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 2321/19
Langhorst, K. u.a. ./. AGO AG Energie + Anlagen, bisher: HCS Holding AG

59 Antragsteller 
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Krammer Jahn Rechtsanwälte PartG mbh, 95444 Bayreuth