Empfohlener Beitrag

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 8. August 2025

McDermott begleitet APONTIS PHARMA AG bei Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung mit Squeeze-out-Beschluss

Pressemitteilung

Düsseldorf, 5. August 2025 – McDermott Will & Schulte hat die APONTIS PHARMA AG bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juli 2025 umfassend gesellschafts- und kapitalmarktrechtlich beraten.

In der Hauptversammlung wurde mit großer Mehrheit der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Zentiva AG, gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 je Aktie gefasst (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland mit Spezialisierung auf sogenannte Single Pill-Kombinationen, die mehrere Wirkstoffe in einem Präparat vereinen und eine verbesserte Therapieadhärenz ermöglichen.

McDermott begleitet die Gesellschaft bereits seit ihrem Börsengang im Jahr 2021 regelmäßig in gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragen. Die virtuelle Hauptversammlung 2025 wurde – wie bereits in den vergangenen Jahren – in den Kanzleiräumen des Düsseldorfer McDermott-Standorts abgehalten.

McDermott Will & Schulte, Düsseldorf: Dr. Philipp Grenzebach; Associate: Annabelle Juliette Rau (Köln; beide Corporate/M&A)

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out soll folgen
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission 

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

KHD Humboldt Wedag International AG: KHD hebt Ergebnisprognose an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 8. August 2025 – Vor dem Hintergrund der aktualisierten Unternehmensplanung und der guten Entwicklung der Ertragslage im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahrs 2025 hebt die KHD Humboldt Wedag International AG (KHD), Köln, die Ergebnisprognose des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 an.

Im Gegensatz zu der im März veröffentlichten Prognose, in der beim operativen Ergebnis (EBIT) und der EBIT-Marge leicht negative Werte erwartet wurden, plant KHD nunmehr im Konzernabschluss 2025 für das EBIT und die EBIT-Marge klar positive Werte zu erreichen. Unter Berücksichtigung eines positiven Finanzergebnisses plant KHD damit ein deutlich positives Ergebnis vor Steuern (EBT) und einen Konzernjahresüberschuss.

Insbesondere aufgrund der ungünstigen Kursentwicklung der indischen Rupie im Verhältnis zum Euro werden die Umsatzerlöse allerdings niedriger als prognostiziert ausfallen. KHD erwartet Umsatzerlöse, die bis zu 20 % unterhalb des Wertes des Geschäftsjahres 2024 liegen werden.

CureVac kündigt Einigung zur Beilegung des Patentstreits mit Pfizer/BioNTech an

Corporate News

TÜBINGEN, Deutschland / BOSTON, USA – 7./8. August 2025 – CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, hat heute bekannt gegeben, dass CureVac N.V. und ein verbundenes Unternehmen (zusammen, „CureVac“) sowie ein verbundenes Unternehmen von GSK plc (LSE/NYSE: GSK, „GSK“) in Vereinbarungen mit BioNTech SE (Nasdaq: BNTX) und einem verbundenen Unternehmen (zusammen, „BioNTech“) sowie mit Pfizer Inc. (NYSE: PFE, „Pfizer“) eingetreten sind, um sämtliche anhängigen Patentstreitigkeiten zwischen den Unternehmen in den USA im Zusammenhang mit mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen beizulegen und einzustellen. Zudem wurde ein Rahmen geschaffen, um laufende Patentstreitigkeiten außerhalb der USA mit dem Abschluss der am 12. Juni 2025 bekannt gegebenen Übernahme von CureVac durch BioNTech beizulegen.

Gemäß den Bedingungen der Vereinbarungen erhalten CureVac und GSK eine Zahlung in Höhe von insgesamt 740 Millionen US-Dollar sowie eine Lizenzgebühr im einstelligen Prozentbereich auf den künftigen Verkaufserlös von COVID-19-Impfstoffen in den Vereinigten Staaten. Zusätzlich wird CureVac von GSK eine Zahlung in Höhe von 50 Millionen US-Dollar für die Monetarisierung eines Teils der US-Produktlizenzgebühren erhalten, die gemäß der bestehenden Lizenzvereinbarung vom 3. Juli 2024 fällig sind.

Gemäß den Vergleichsvereinbarungen wird CureVac BioNTech und Pfizer eine nicht-exklusive Lizenz gewähren, um mRNA-basierte COVID-19- und/oder Influenza-Produkte herzustellen, zu verwenden, in die USA zu importieren und zu verkaufen. Diese nicht-exklusive Lizenz wird nach Abschluss der Übernahme von CureVac durch BioNTech in eine weltweite Lizenz ausgeweitet.

Vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen wird die angekündigte Übernahme von CureVac durch BioNTech wie geplant umgesetzt und ihre Bedingungen bleiben unverändert.

Über CureVac


CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein wegweisendes multinationales Biotech-Unternehmen, das im Jahr 2000 gegründet wurde, um die Technologie der Boten-RNA (mRNA) für die Anwendung in der Humanmedizin voranzutreiben. In mehr als zwei Jahrzehnten der Entwicklung, Optimierung und Herstellung dieses vielseitigen biologischen Moleküls für medizinische Zwecke hat CureVac grundlegende Schlüsseltechnologien eingeführt und verfeinert, die für die Produktion von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 unerlässlich waren, und legt derzeit den Grundstein für die Anwendung von mRNA in neuen therapeutischen Bereichen mit hohem ungedecktem Bedarf. CureVac nutzt die mRNA-Technologie in Kombination mit fortschrittlichen Omics- und computergestützten Werkzeugen, um standardisierte und personalisierte Krebsimpfstoffkandidaten zu entwerfen und zu entwickeln. Darüber hinaus entwickelt das Unternehmen Programme für prophylaktische Impfstoffe und Behandlungen, die den menschlichen Körper in die Lage versetzen, seine eigenen therapeutischen Proteine zu produzieren. CureVac hat seinen Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und unterhält außerdem Standorte in den Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA. Weitere Informationen finden Sie unter www.curevac.com.

Nürnberger Beteiligungs-AG: NÜRNBERGER und VIENNA INSURANCE GROUP AG starten Due Diligence

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG („NÜRNBERGER“) befindet sich im Rahmen der in der Adhoc-Meldung vom 14. Mai 2025 kommunizierten ergebnisoffenen Prüfung der Strategie in Gesprächen mit mehreren Versicherungsunternehmen, die ein Interesse am Erwerb eines Mehrheitsanteils an der NÜRNBERGER haben.

Die NÜRNBERGER und VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) haben heute vor dem Hintergrund eines möglichen Erwerbs einer kontrollierenden Mehrheitsbeteiligung die Durchführung einer Due Diligence Prüfung vereinbart und eine Absichtserklärung abgeschlossen. Der Vorstand der NÜRNBERGER hat entschieden, zunächst die Gespräche mit einem der Unternehmen, der VIG, zu vertiefen. Maßgeblich dafür waren insbesondere die strategischen Optionen, die finanziellen Investmentindikatoren und die Zusagen zur Standortsicherung sowie zum Erhalt der Marke und Identität der NÜRNBERGER.

Das Ergebnis der Prüfungen und der Verhandlungen über Einzelheiten einer Transaktion sind ebenso offen wie deren Zustandekommen. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über weitere relevante Entwicklungen hierzu entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen informieren.

Donnerstag, 7. August 2025

FINEXITY AG kündigt Kapitalerhöhung an und bereitet Direktlisting an der Börse München im Segment m:access vor

Corporate News     7. August 2025 18:07

- Kapitalmaßnahme zur Finanzierung eines regulierten MTF-Handelsplatzes mit Abwicklungssystem und von Übernahmen

- Bezugsrechtsemission mit zwei Bezugsoptionen für Aktionäre, mit und ohne Lock-up

- Notierungsaufnahme im Segment m:access der Börse München

Der Vorstand der FINEXITY AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute die Durchführung einer Kapitalerhöhung im Rahmen eines unmittelbaren Bezugsrechtsangebots beschlossen. Die Ausgabe der neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erfolgt im Verhältnis 11:1 und ist eingeteilt in zwei Tranchen. Aktionäre können jeweils bis zu 100.000 Stück neue Aktien mit voller Dividendenberechtigung während der Bezugsfrist vom 12. August 2025 bis 26. August 2025 beziehen.

Der Bezugspreis für die erste Ausnutzung („Kapitalerhöhung 1“) von bis zu 100.000 neuen Aktien beträgt EUR 42,50. Diese Aktien sind frei handelbar. Der Bezugspreis für die zweite Ausnutzung („Kapitalerhöhung 2“) von ebenfalls bis zu 100.000 neuen Aktien beträgt EUR 29,50, wobei sich die Zeichner der Kapitalerhöhung 2 verpflichten, diese gezeichneten Aktien bis zum 30. August 2027 weder direkt noch indirekt an oder außerhalb der Börse zu veräußern noch sie aus ihren Wertpapierdepots zu übertragen ("Lock-up").

Den Aktionären wird darüber hinaus ein Überbezug gewährt. Nicht aufgrund des Bezugsrechts gezeichnete Aktien sollen insbesondere im Rahmen einer Privatplatzierung Investoren in Deutschland und bestimmten anderen Jurisdiktionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.

Die Kapitalerhöhung 2 mit Lock-up werden mit einem erheblichen Discount zum Marktwert angeboten und richtet sich an langfristig orientierte Anleger. Bereits im Vorfeld des anstehenden Börsenlistings haben sich die Vorstände bzw. die von ihnen kontrollieren Gesellschaften verpflichtet, ihre Aktien einem Lock-up von 30 Monaten zu unterwerfen. Strategische Investoren, Business Angels und VCs haben sich ebenfalls zu einem Lock-up von 24 Monaten für den Großteil ihrer Aktien verpflichtet.

Diese Commitments zeigen das starke Engagement und Vertrauen aller Beteiligten in die zukünftige Entwicklung des Unternehmens und sollen die Stabilität des Aktienkurses nach der Notierungsaufnahme fördern.

Mit dieser Kapitalmaßnahme führt FINEXITY die letzte Finanzierungsrunde vor dem geplanten Börsenlisting durch. Sie dient der Finanzierung des Aufbaus eines eigenen regulierten DLT-basierten multilateralen Handels- (MTF) und Abwicklungssystems für die Zulassung als DLT-Trading and Settlement System (DLT-TSS), der geplanten Übernahme eines in Deutschland ansässigen, regulierten Wertpapierinstituts sowie des allgemeinen Unternehmenswachstums. Insbesondere befindet sich die FINEXITY AG in fortgeschrittenen Verhandlungen zu der Übernahme des Wertpapierinstituts mit einem Kaufpreis im unteren einstelligen Millionen-Bereich.

„Mit dem Angebot zur Kapitalerhöhung bieten wir unseren Aktionären die Möglichkeit, an der nächsten Wachstumsphase von FINEXITY zu partizipieren“, sagt Paul Huelsmann, CEO der FINEXITY Group und Managing Director Capital Markets.

Er ergänzt: „Das zusätzliche Kapital versetzt uns in die Lage, unsere Exchange-Lösungen zügiger umzusetzen und gezielt am Markt zu etablieren. Im Einklang mit unserer anorganischen Wachstumsstrategie planen wir zudem ausgewählte Akquisitionen. Gleichzeitig ermöglicht uns die Kapitalerhöhung den gezielten Ausbau unseres Capital-Markets-Angebots – mit einem erweiterten Instrumentenspektrum und einem verstärkten Fokus auf Fondsprodukte sowie den Ausbau unserer Vertriebsaktivitäten in der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten.“

FINEXITY sieht sich damit bestens positioniert, um von der wachsenden globalen Nachfrage nach digitalen Anlageprodukten zu profitieren und neue Märkte zu erschließen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Pressemitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Finexity AG dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist. Potenzielle Investoren werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Gesellschaft führt ausschließlich ein Bezugsangebot an eine Zahl von weniger als 150 Aktionären durch sowie darüber hinaus eine Privatplatzierung an einen begrenzten ausgewählten Personenkreis.

Diese Bekanntmachung stellt kein öffentliches Angebot und keine Werbung für ein öffentliches Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar, insbesondere nicht im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung).


Über FINEXITY AG

FINEXITY ist im Bereich Digital Assets mit Standorten in Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig. Über eine eigens entwickelte OTC-Handelsplatzinfrastruktur vernetzt FINEXITY über 50 Emittenten von tokenisierten Private-Market-Investments mit sechs Handelspartnern und über registrierten 14.000 Anlegern.

Der Handelsplatz ermöglicht Investitionen in eine breite Auswahl alternativer Anlageklassen – darunter Private Equity, Private Credit, Immobilien, Infrastruktur, erneuerbare Energien und Collectibles. Zu den angeschlossenen Handelspartnern zählen neben unabhängigen Anlagevermittlern und Vermögensverwaltern auch Sparkassen und Volksbanken.

Ergänzt wird die Plattform durch ein inhouse Capital Markets Team, das Emittenten sowohl bei der effizienten Strukturierung als auch bei der Platzierung gegenüber privaten und professionellen Anlegern unterstützt. Mit dieser Kombination aus Handelsplatzinfrastruktur und Kapitalmarktkompetenz bietet FINEXITY die vollständige Wertschöpfungskette tokenisierter Wertpapiertransaktionen – von der Strukturierung und Tokenisierung über die Platzierung bis hin zum OTC-Handel und zur Abwicklung.

Die Gruppe hat in den vergangenen Jahren über 25 Millionen Euro an Wachstumskapital von Business Angels, strategischen Investoren als auch Venture Capital eingesammelt.

PharmaSGP Holding SE: Delisting der PharmaSGP-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 11. August 2025

Veröffentlichung von Insider-Informationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Gräfelfing, 06. August 2025 – Der Vorstand der PharmaSGP Holding SE („PharmaSGP“) wurde heute über den Beschluss der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse informiert, dass der von der PharmaSGP beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der PharmaSGP zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A2P4LJ5 mit Ablauf des 11. August 2025 wirksam wird. PharmaSGP wird zudem gegenüber allen Wertpapierbörsen, an denen die Aktien der PharmaSGP im Freiverkehr gehandelt werden, die Einstellung des Handels bzw. die Beendigung der Einbeziehung in den Handel zum Ablauf des 11. August 2025 bzw. zeitnah danach beantragen.

Der Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) erfolgt im Zuge des Delisting-Erwerbsangebots der FUTRUE GmbH vom 14. Juli 2025, dessen Annahmefrist am 11. August 2025 auslaufen wird. Wie bereits in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 10. Juni 2025 bekanntgemacht, hat sich PharmaSGP im Rahmen einer Delisting-Vereinbarung mit der FUTRUE GmbH vom 10. Juni 2025 unter anderem verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Bedingungen ein Delisting der PharmaSGP zu unterstützen, indem die PharmaSGP vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots der FUTRUE GmbH den Widerruf der Zulassung aller PharmaSGP-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt.

Stimmrechtsmitteilung der ABOUT YOU Holding SE: Zalando SE hält nunmehr mehr als 90 %

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält die Zalando SE nunmehr 90,55 % an der ABOUT YOU Holding SE. Diese werden von der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG direkt gehalten.

Aareal Bank AG: Aareal Bank steigert bereinigtes Betriebsergebnis im ersten Halbjahr 2025 um mehr als 20 Prozent

Corporate News

- Bereinigtes Betriebsergebnis im ersten Halbjahr um 21 Prozent auf 223 Mio. € gesteigert

- Keine erkennbaren Auswirkungen der jüngsten Markvolatilität

- Höhere Neugeschäftsaktivitäten als im Vorjahreszeitraum

- Einfluss des niedrigeren Zinsumfelds im Rahmen der Erwartungen

- Gesamtrisikovorsorge sinkt um ein Drittel auf 116 Mio. €

- Verwaltungsaufwand um 8 Prozent gesunken, ‚best in class‘ Cost-Income-Ratio

- Starkes Wachstum der BDS-Einlagen auf 14,0 Mrd. € im zweiten Quartal

- Sehr robuste Kapital- und Liquiditätsquoten

- Bereinigte Eigenkapitalrendite steigt von 8,0 auf 9,1 Prozent

- Strategie Aareal Ambition in aktiver Umsetzung


Wiesbaden, 7. August 2025 – Die Aareal Bank hat das bereinigte Betriebsergebnis im ersten Halbjahr 2025 in einem volatilen und anspruchsvollen Marktumfeld kräftig gesteigert. Es stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 21 Prozent auf 223 Mio. € an (H1 2024: 185 Mio. €). Davon entfielen 116 Mio. € auf das zweite Quartal (Q2 2024: 93 Mio. €). Einschließlich Einmalkosten erhöhte sich das Betriebsergebnis auf 208 Mio. € (H1 2024: 181 Mio. €), davon wurden 108 Mio. € im Zeitraum von April bis Juni (Q2 2024: 90 Mio. €) erzielt.

Dr. Christian Ricken, Vorstandsvorsitzender der Aareal Bank: „Unsere hervorragenden Zahlen zeigen, dass sich die Aareal Bank äußerst erfreulich entwickelt. Das ist eine starke Leistung des gesamten Teams. Wir sind auf einem sehr guten Weg, unsere ambitionierten Jahresziele zu erreichen.“ Mit Blick auf die strategische Weiterentwicklung der Bank sagte Christian Ricken: „Wir haben Anfang des Jahres zügig damit begonnen, unsere Strategie Aareal Ambition umzusetzen. Unter anderem sind wir in die neue Assetklasse Data Center eingestiegen und haben den Aufbau einer zentralen Einheit für IT und Operations angeschoben. Bei der Realisierung der beschlossenen Kostensenkungen kommen wir schneller als geplant voran.“

Der Zinsüberschuss ging im ersten Halbjahr angesichts des niedrigeren Zinsumfelds und verstärkter Refinanzierungsaktivitäten der Bank erwartungsgemäß auf 473 Mio. € zurück (H1 2024: 530 Mio. €). Er blieb damit aber weiterhin auf einem guten Niveau, dank eines im Vorjahresvergleich höheren durchschnittlich Kreditvolumens und guter Margen. Im zweiten Quartal lag der Zinsüberschuss bei 224 Mio. € (Q2 2024: 262 Mio. €). Für den weiteren Jahresverlauf ist die Aareal Bank zuversichtlich, dass der Zinsüberschuss pro Quartal auf dem aktuellen Niveau stabil bleiben wird.

Die Gesamtrisikovorsorge sank sowohl im Halbjahres- als auch im Quartalsvergleich. Im ersten Halbjahr ging sie um 34 Prozent auf 116 Mio. € (H1 2024: 176 Mio. €) zurück. Im zweiten Quartal betrug sie 61 Mio. € (Q2 2024: 90 Mio. €). Die Aareal Bank hält insbesondere in dieser Zeit erhöhter geopolitischer und makroökonomischer Unsicherheit an ihrer konservativen Risikopolitik fest.

Im Einklang mit ihrer langfristigen Strategie betreibt die Bank weiterhin ein proaktives Management ihrer leistungsgestörten Kredite (NPLs), die sich per 30. Juni 2025 auf 1,4 Mrd. € beliefen (31.12.2024: 1,4 Mrd. €).

Der bereinigte Verwaltungsaufwand reduzierte sich aufgrund einer hohen Kostendisziplin und positiven Effekten aus Effizienzmaßnahmen um 8 Prozent auf 162 Mio. € (H1 2024: 176 Mio. €). Auf das zweite Quartal entfielen davon 74 Mio. € (Q2 2024: 92 Mio. €). Insgesamt fielen im ersten Halbjahr 15 Mio. € an Einmalkosten an (H1 2024: 4 Mio. €). Die Cost-Income-Ratio der Bank lag ohne Sonderaufwendungen bei 32 Prozent, ein auch im internationalen Vergleich sehr guter Wert.

Nach Abzug von Steuern und Verzinsung der AT1-Anleihe erhöhte sich das Nettoergebnis deutlich auf 133 Mio. € (H1 2024: 112 Mio. €), im zweiten Quartal auf 73 Mio. € (Q2 2024: 54 Mio. €). Die bereinigte Eigenkapitalrendite nach Steuern stieg auf 9,1 Prozent (H1 2024: 8,0 Prozent).

Die Kapitalausstattung blieb weiterhin auf einem sehr soliden Niveau. Die Basel IV CET1 Quote (fully-phased) stieg an auf 15,5 Prozent von 15,2 Prozent zum Ende letzten Jahres. Die Basel IV CET Quote (phase-in) lag zum Ende des ersten Halbjahrs bei 21,8 Prozent (31.12.2024: 20,2 Prozent). Die Gesamtkapitalquote (Basel IV phase-in) belief sich auf 29,9 Prozent (31.12.2024: 26,6 Prozent). Ihre seit 2013 bestehende AT-1-Anleihe löste die Aareal Bank im ersten Halbjahr erfolgreich mit einer neuen AT1-Anleihe ab.

Im ersten Halbjahr war die Areal Bank mit ihren Refinanzierungsaktivitäten am Kapitalmarkt sehr aktiv. Insgesamt wurden Anleihen und Pfandbriefe von insgesamt 2,1 Mrd. € am Kapitalmarkt platziert. Ihren Funding Plan für 2025 hat die Aareal Bank damit bereits weitgehend umgesetzt. Die Liquiditätsquoten LCR und die NSFR lagen mit 262 bzw. 121 Prozent auf einem sehr guten Niveau.

Entwicklung der Geschäftssegmente


Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen war die Entwicklung im Neugeschäft im ersten Halbjahr sehr erfreulich. Nach einem starken Jahresauftakt hielt die Dynamik im Neugeschäft auch im zweiten Quartal an. Das Volumen von Prolongationen und neu ausgereichten Krediten lag bei insgesamt 4,7 Mrd. € und damit deutlich über dem Vorjahresniveau von 3,1 Mrd. €. Damit liegt die Aareal Bank voll im Plan, ihr anvisiertes Neugeschäftsziel von 9 bis 10 Mrd. € für das Gesamtjahr zu erreichen. Auf die Erstkreditvergabe entfielen 2,8 Mrd. €, bei guten Margen und niedrigen Beleihungsausläufen. Die durchschnittliche Bruttomarge belief sich auf 251 Basispunkte (H1 2024: 259 Basispunkte). Die durchschnittlichen Beleihungsausläufe betrugen konservative 55 Prozent (H1 2024: 46 Prozent).

Das Portfoliovolumen lag per 30.06.2025 mit 32,4 Mrd. € aufgrund des schwächeren US-Dollars etwas unter dem Niveau des Jahresendes 2024 (31.12.2024: 33,5 Mrd. €). Bei konstanten Währungskursen wird das Portfoliovolumen zu Jahresende weiterhin in einer Spanne von 34 bis 35 Mrd. € erwartet. Die Portfoliokennzahlen blieben auf einem konservativen Risikoniveau: Der durchschnittliche Beleihungsauslauf im Portfolio betrug 56 Prozent (31.12.2024: 57 Prozent), der durchschnittliche Yield-on-debt 9,9 Prozent (31.12.2024: 9,6 Prozent).

Die Aareal Bank hat ihr Angebot um die neue Assetklasse Data Center erweitert und ein erstes Rechenzentrum in der Nähe von Frankfurt über 160 Mio. € finanziert.

Das Einlagenvolumen von Kunden aus der Wohnungs- und Energiewirtschaft im Segment Banking & Digital Solutions (BDS) belief sich über das erste Halbjahr hinweg auf durchschnittlich 13,7 Mrd. € und blieb damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Im zweiten Quartal wuchs das Volumen auf durchschnittlich 14,0 Mrd. €. Die Einlagen aus diesem Kundensegment, das rund 4.000 Unternehmen mit insgesamt mehr als neun Millionen Wohneinheiten umfasst, sind ein wichtiger Baustein im Refinanzierungsmix der Aareal Bank. Der im Segment generierte Zinsüberschuss lag aufgrund des allgemein niedrigeren Zinsniveaus im ersten Halbjahr bei 120 Mio. € (H1 2024: 135 Mio. €).

Außerdem hat das Segment BDS mit den Zeitwertkonten ein neues Produkt für den deutschen Markt eingeführt und seine mit Aareal Ambition angekündigte Internationalisierung weiter vorangetrieben. Der Markteintritt in diesem Segment in den Niederlanden steht bevor und soll im zweiten Halbjahr 2025 stattfinden.

Ausblick

Die Aareal Bank hat einen guten Start in das Jahr gehabt und bestätigt ihre Jahresziele.

Über die Aareal Bank


Die Aareal Bank AG mit Hauptsitz in Wiesbaden ist ein führender internationaler Immobilienspezialist. Die Bank nutzt ihre Expertise, um Trends, Herausforderungen und Chancen frühzeitig zu erkennen und für ihre Stakeholder zu nutzen. Sie bietet Finanzierungs-, Banking- und Zahlungsverkehrslösungen für die Immobilienbranche und angrenzende Branchen und ist auf drei Kontinenten – in Europa, Nordamerika und Asien – vertreten. Die Geschäftsstrategie ist auf einen nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet, mit ESG-Aspekten (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) als zentrale Bestandteile.

Die Aareal Bank umfasst die Geschäftssegmente Strukturierte Immobilienfinanzierungen und Banking & Digital Solutions. Das Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen beinhaltet die Immobilienfinanzierungs- und Refinanzierungsaktivitäten. Hier begleitet sie Kunden bei großvolumigen Investitionen in gewerbliche Immobilien. Dabei handelt es sich vor allem um Bürogebäude, Hotels, Shoppingcenter, Logistik- und Wohnimmobilien sowie Studierenden-Appartements. Im Geschäftssegment Banking & Digital Solutions bietet die Aareal Bank Unternehmen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie der Energiewirtschaft als Digitalisierungspartner umfassende Beratungsservices und Produktlösungen an und bündelt diese mit klassischem Firmenkunden-Banking und Einlagengeschäft.

Mittwoch, 6. August 2025

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Wohnen SE

In dem vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) geführten Handelregister der Deutschen Wohnen SE, Berlin, ist der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft nach Beilegung der Anfechtungsklage nunmehr am 1. August 2025 eingetragen worden:

"Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15.12.2024 mit der Vonovia SE mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 16879), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 23.01.2025 zugestimmt hat. Die Hauptversammlung der Vonovia SE hat dem Unternehmensvertrag durch Beschluss vom 24.01.2025 zugestimmt."

Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 5. August 2025

Artnet AG zeigt Widerstandsfähigkeit und strategische Innovationskraft im Geschäftsjahr 2024 trotz Marktgegenwind

Corporate News

New York/ Berlin, 5. August 2025 – Die Artnet AG, führender Anbieter für Marktdaten, Medieninhalte und digitale Transaktionen im internationalen Kunstmarkt, hat heute ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Dieser unterstreicht ein Jahr geprägt von Widerstandsfähigkeit, Innovationskraft und strategischem Wandel – trotz eines herausfordernden makroökonomischen Umfelds.

Trotz erheblicher Gegenwinde im globalen Kunstmarkt – darunter ein Rückgang der Fine Art-Verkäufe um 27 % sowie anhaltender geopolitischer und wirtschaftlicher Spannungen – erzielte Artnet stabile Leistungskennzahlen in allen Geschäftsbereichen. Die Plattform verzeichnete über 30 Millionen neuer Nutzer und verzeichnete fast 100 Millionen Seitenaufrufe – ein weiterer Beleg für ihre Stellung als meistbesuchte Kunstplattform weltweit. Die Artnet Preisdatenbank bleibt mit über 18 Millionen Auktionsergebnissen das vertrauenswürdigste und umfassendste Archiv für Kunstmarktdaten.

„Im Jahr 2024 haben wir unsere Ziele konsequent verfolgt: einen transparenten, effizienten und zugänglichen Kunstmarkt zu schaffen“, sagte Jacob Pabst, CEO der Artnet AG. „Durch diszipliniertes Kostenmanagement, kontinuierliche Produktinnovationen und strategische Partnerschaften haben wir substanzielle Fortschritte erzielt und zugleich die Weichen für künftiges Wachstum gestellt.“

Zu den wichtigsten Initiativen zählte die Einführung von Artnet Enterprise Data Services, mit denen B2B-Kunden Marktdaten direkt über eine API abrufen können. Zudem wurde ein KI-gestützter Chatbot entwickelt, der die Interaktion mit Auktionsdaten revolutionieren soll. Die Technologieabteilung von Artnet realisierte bedeutende Infrastrukturmaßnahmen, darunter eine globale Nutzer-ID, moderne UX-Redesigns sowie nahtlose plattformübergreifende Nutzererfahrungen.

Artnet News behauptete seine Marktführerschaft als meistgelesene Publikation der Kunstwelt mit über 96 Millionen Seitenaufrufen und einem Anstieg der Downloads des „Intelligence Reports“ um 30 %. Trotz Umsatzrückgängen in den Segmenten Media (–3,7 %) und Marketplace (–3,4 %) führte das Unternehmen über 47 Auktionen und Private Sales durch. Zu den bemerkenswerten Ergebnissen zählen u.a. 450.000 USD für ein Werk von Lee Ufan und 840.000 USD für ein Gemälde von Damien Hirst.

„Für das Jahr 2025 erwarten wir eine beschleunigte Transformation“, ergänzte Albert Neuendorf, Chief Strategy Officer. „Der Marktrückgang war herausfordernd, hat aber auch spannende Entwicklungen im Kunstsektor angestoßen, die wir gezielt nutzen wollen. Besonders die Anwendungen von KI im Kunstmarkt bieten vielversprechende Perspektiven.“

Artnets asset-light Geschäftsmodell, die umfangreichen proprietären Datenbestände sowie die treue, globale Nutzerbasis bilden das Fundament einer stabilen finanziellen Struktur. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen Umsatzerlöse in Höhe von 22,2 Mio. USD und realisierte Kosteneinsparungen von 3,5 Mio. USD im Zuge laufender Restrukturierungsmaßnahmen.

Das Management der Artnet AG unterstützt das öffentliche Übernahmeangebot von Beowolff Capital ausdrücklich und erwartet durch das geplante Delisting eine nachhaltige Stärkung der langfristigen Unternehmensstrategie – mit dem Ziel, weiteren Mehrwert für Sammler, Galerien und Investoren weltweit zu schaffen.

Den vollständigen Geschäftsbericht 2024 finden Sie unter:
https://www.artnet.com/investor-relations

CLIQ Digital AG: CLIQ Digital zieht den Ausblick für das Geschäftsjahr 2025 zurück

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

CLIQ Digital sieht sich bei der Abwicklung von Zahlungen und der Gewinnung neuer Kunden mit Hindernissen konfrontiert, die sich aus den weltweiten Änderungen von Kartensystemen und Acquiring-Banken ergeben, und zieht daher den Ausblick für das Geschäftsjahr 2025 zurück


Düsseldorf, 5. August 2025 – Die CLIQ Digital AG („CLIQ Digital“ oder die „Gesellschaft“) wurde von ihren Zahlungs-dienstleistern darüber informiert, dass bestimmte Kartensysteme und Acquiring-Banken die Verarbeitung von Zahlungen, die von bestehenden Kunden von CLIQ Digital autorisiert wurden, nicht mehr zulassen. Der Hintergrund dieser Ablehnungen sind bedeutende Entwicklungen im Ökosystem des digitalen Zahlungsverkehrs, die durch neu angekündigte weltweite regulatorische Standards, die von Kreditkartenunternehmen und Acquiring-Banken eingeführt wurden, vorangetrieben werden.

Diese neuen Standards schränken derzeit die Fähigkeit der Gesellschaft ein, Zahlungen von einem Teil seiner bestehenden Kundenbasis zu verarbeiten und neue Kunden zu gewinnen. Die kürzlich geführten Gespräche haben nicht zu einer kurzfristigen Lösung geführt, so dass CLIQ Digital jetzt davon ausgeht, dass die Auswirkungen erheblich sein werden, und hart daran arbeitet, wieder neue Kunden zu gewinnen und den verlorenen Zahlungsprozess wiederherzustellen.

Derzeit kann CLIQ Digital die finanziellen Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Gesellschaft nicht zuverlässig quantifizieren, da weitere Informationen von seinen Zahlungsdienstleistungspartnern erforderlich sind, um das volle Ausmaß des Risikos zu beurteilen. CLIQ Digital geht jedoch davon aus, dass diese Änderungen einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Umsatzerlöse im verbleibenden Teil des laufenden Geschäftsjahres haben werden.

Infolgedessen werden das erwartete EBITDA und bestimmte Bilanzpositionen – insbesondere die aktivierten Vertragskosten – sowie die nichtbilanzielle operative Kennzahl Lifetime Value of Customer Base (LTVCB) negativ beeinflusst werden.

In Anbetracht der erhöhten Unsicherheit und der Unmöglichkeit, die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt in vollem Umfang abzuschätzen, nimmt der Vorstand hiermit bis auf Weiteres die zuvor kommunizierte Prognose der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zurück.

The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA: The Payments Group Holding – Zustimmung der MFSA zu ihrer Übernahme der The Payments Group

Pressemitteilung

- Entscheidender Meilenstein für die Transformation der The Payments Group Holding in ein operatives PayTech-Unternehmen

- Nachhaltige Profitabilität und Wachstumsstärke im Visier


Frankfurt am Main, 5. August 2025 – Die The Payments Group Holding (PGH), 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, hat von ihren Anwälten die Mitteilung erhalten, dass die im September 2024 beantragte Zustimmung der Malta Financial Services Authority (MFSA) zur Übernahme der Calida Financial Ltd. nun mutmaßlich abschließend positiv beschieden wurde. Die formelle schriftliche Bestätigung steht noch aus.

Damit dürfte der langwierige Prüfprozess abgeschlossen und die wesentliche Hürde für die Übernahme der The Payments Group (TPG) überwunden sein. Die im August 2024 vereinbarte Transaktion umfasst vier untereinander kooperierende FinTech- und PayTech-Unternehmen, darunter auch das MFSA-lizensierte E-Geldinstitut Calida Financial Ltd., dessen E-Geld-Lizenz jüngst von der Malta Financial Services Authority (MFSA) aktiviert wurde. Mit der Zustimmung der MFSA ist die entscheidende aufschiebende Bedingung des Kaufvertrags betreffend einen 75%igen Anteil an der TPG nun erfüllt.

„Das ist ein Meilenstein für die Zukunft unseres Unternehmens und auf unserem Weg zu einem nachhaltig profitablen, wachstumsstarken FinTech-Unternehmen der nächsten Generation, dank wegweisender, proprietärer PayTech-Lösungen“, sagt Christoph Gerlinger, CEO der The Payments Group Holding.

Für das Closing des Erwerbs der 72,9 bzw. 75%igen Anteile an den als The Payments Group bezeichneten Zielunternehmen ist von der PGH eine variable Gegenleistung zu erbringen, ganz überwiegend in eigenen Aktien und zu einem untergeordneten Teil in Geld. Die Geschäftsführung rechnet damit, dass die PGH zwischen 19 und 23 Mio. PGH-Aktien wird aufwenden müssen. Die Anzahl ausstehender PGH-Aktien beläuft sich derzeit auf 11,4 Mio. Stück. Daneben hält die PGH 34,9 Mio. eigene Aktien.

Mit der Akquisition entsteht eine operative PayTech-Gruppe mit guten Gewinn- und hohen Wachstumsaussichten.

Über The Payments Group Holding

Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit Sitz in Frankfurt am Main.

Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden:

Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe – The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten.

TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen.

Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company Builder namens ‚Softmax AI‘. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH.

Weitere Informationen: www.tpgholding.com.

Veröffentlichung wegen des Angebots an die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen SE zum Umtausch ihrer Aktien in Aktien der Vonovia SE nach Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTMACHUNG ODER VERBREITUNG - WEDER VOLLSTÄNDIG NOCH TEILWEISE -IN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, NACH AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.

Vonovia SE
Bochum
ISIN: DEOOOA1ML7J1 / WKN: A1ML7J

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz wegen des Angebots an
die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen SE zum Umtausch ihrer Aktien in Aktien
der Vonovia SE nach Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Die Vonovia SE, Bochum (die „Gesellschaft") als herrschende Gesellschaft und die Deutsche Wohnen SE, Berlin (die „Tochtergesellschaft“) als beherrschte Gesellschaft haben am 15. Dezember 2024 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der „BGAV") abgeschlossen. Diesem BGAV haben die außerordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaft und der Tochtergesellschaft am 24. Januar 2025 bzw. am 23. Januar 2025 zugestimmt. Der BGAV ist am 1. August 2025 in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin eingetragen worden und damit wirksam geworden.

Im Rahmen des BGAV hat sich die Gesellschaft u.a. verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Tochtergesellschaft dessen Aktien („Deutsche-Wohnen-Aktien“) gegen Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils EUR 1,00 („Vonovia-Aktien“) im Umtauschverhältnis von 0,7947 Vonovia-Aktien für je eine Deutsche-Wohnen-Aktie („Umtauschverhältnis“) zu erwerben („Abfindungsangebot“). Infolge der am 24. Juni 2025 im Handelsregister eingetragenen Sachkapitalerhöhung der Gesellschaft unter Gewährung von Bezugsrechten aus genehmigtem Kapital im Zusammenhang mit einer Aktiendividende wurde das Umtauschverhältnis gemäß § 5 Abs. 4 des BGAV auf 0,7950 je eingereichter Stückaktie der Deutsche Wohnen angepasst.

Ab dem 1. August 2025 sind die außenstehenden Aktionäre der Tochtergesellschaft berechtigt, von diesem Umtauschrecht Gebrauch zu machen. Die Frist zur Annahme des Abfindungsangebots endet vorbehaltlich einer eventuellen Verlängerung am 1. Oktober 2025, um 24 Uhr (MESZ) („Annahmefrist“).

Die Gesellschaft garantiert und leistet für die Laufzeit des BGAV den außenstehenden Aktionären der Tochtergesellschaft, die das Abfindungsangebot nicht annehmen möchten, eine jährlich wiederkehrende feste Ausgleichszahlung in bar (die „Ausgleichszahlung“). Die Ausgleichszahlung beläuft sich für jedes Geschäftsjahr der Tochtergesellschaft und für jede auf den Inhaber lautende Deutsche-Wohnen-Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 auf einen Bruttobetrag von EUR 1,22 (der „Bruttoausgleichsbetrag“), abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (der sich hieraus ergebende Nettobetrag, der „Nettoausgleichsbetrag“). Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des BGAV gelangen daher auf den Bruttoausgleichsbetrag von EUR 1,22 je Deutsche-Wohnen-Aktie 15% Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag hierauf, d.h. EUR 0,19, zum Abzug. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des BGAV ein Nettoausgleichsbetrag in Höhe von EUR 1,03 je Deutsche-Wohnen-Aktie für ein volles Geschäftsjahr. Klargestellt wird, dass, soweit gesetzlich vorgeschrieben, anfallende Quellensteuern (etwa Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) von dem Nettoausgleichsbetrag einbehalten werden.

Die Ausgleichszahlung ist am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der Tochtergesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf dieses Geschäftsjahres und erstmals für das im Zeitpunkt der Eintragung des BGAV im Handelsregister der Deutsche Wohnen laufende Geschäftsjahr, fällig.

Das Umtauschverhältnis und die Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre der Tochtergesellschaft sind aus den Unternehmenswerten der Gesellschaft und der Tochtergesellschaft abgeleitet und durch den Vorstand der Gesellschaft und der Tochtergesellschaft mit Zustimmung des jeweiligen Aufsichtsrats festgelegt worden. Zu diesem Zweck haben die Vorstände der Gesellschaft und der Tochtergesellschaft gemeinschaftlich die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, beauftragt, ein Gutachten über die Angemessenheit der Abfindung (Umtauschverhältnis) und der Ausgleichszahlung zu erstellen. Zudem wurde die I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, auf gemeinsamen Antrag beider Vorstände durch das Landgericht Berlin II zum Vertragsprüfer bestellt. Die I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Abfindung (Umtauschverhältnis) und die Ausgleichszahlung gemäß § 293e Aktiengesetz für angemessen erklärt.

Die außenstehenden Aktionäre der Tochtergesellschaft können ihre Deutsche-Wohnen-Aktien (ISIN DE000A0HN5C6) zur Entgegennahme der Abfindung in Vonovia-Aktien über ihre jeweilige Depotbank giromäßig bei der als Abwicklungsstelle tätigen Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (die „Abwicklungsstelle“), übertragen lassen. Daneben müssen die außenstehenden Aktionäre der Tochtergesellschaft für die Annahme des Abfindungsangebots bis zum Ende der Annahmefrist zwingend eine schriftliche Weisung und Bevollmächtigung nebst Ausübungserklärung bei ihrer Depotbank abgeben. Dieses Formular erhalten die außenstehenden Aktionäre der Tochtergesellschaft bei ihrer jeweiligen Depotbank.

Die Gesellschaft und die Abwicklungsstelle haben Schritte unternommen, um zu ermöglichen, dass der Erhalt der Abfindung für außenstehende Aktionäre der Tochtergesellschaft, die ein inländisches Wertpapierdepot unterhalten, provisions- und kostenfrei ist. Die Depotbanken werden gebeten, sich wegen der Erstattung etwaiger Depotbankenprovision mit der Abwicklungsstelle in Verbindung zu setzen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die außenstehenden Aktionäre der Tochtergesellschaft bis zur Übertragung ihrer Deutsche-Wohnen-Aktien auf ein internes Abwicklungskonto der Gesellschaft bei der Abwicklungsstelle Eigentümer ihrer Deutsche-Wohnen-Aktien bleiben.

Die an die außenstehenden Aktionäre der Tochtergesellschaft, die das Abfindungsangebot angenommen haben, auszugebenden Vonovia-Aktien werden nach der Übertragung der Deutsche-Wohnen-Aktien und nach Übersendung der vom jeweiligen außenstehenden Aktionär vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Weisung und Bevollmächtigung nebst Ausübungserklärung von der jeweiligen Depotbank an die Abwicklungsstelle von der Abwicklungsstelle im Namen und auf Rechnung der außenstehenden Aktionäre in offener Stellvertretung voraussichtlich einmal wöchentlich geschaffen („Zeichnung“) und nach Durchführung aller erforderlichen Abwicklungsmaßnahmen, die erst nach Eingang der vollständigen und korrekten Unterlagen und der Zurverfügungstellung der Deutsche-Wohnen-Aktien bei der Abwicklungsstelle eingeleitet werden können, den Wertpapierdepots der ehemaligen Aktionäre der Tochtergesellschaft gutgeschrieben.

Die für die Abwicklung des Abfindungsangebots benötigten Vonovia-Aktien werden durch eine Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital von bis zu 55.000.000 neuen Aktien ohne Nennbetrag geschaffen („Bedingtes Kapital 2025“). Es wird darauf hingewiesen, dass es im zeitlichen Umfeld der Hauptversammlungen der Gesellschaft bzw. der Tochtergesellschaft und etwaiger dort zu beschließender Dividendenzahlungen bzw. der Ausgleichszahlung zu einer kurzzeitigen Verzögerung bei der Zeichnung und Lieferung der neuen Vonovia-Aktien kommen kann.

Etwaige sich aufgrund des Umtauschverhältnisses ergebenden Aktienspitzen werden in bar abgefunden. Für die dafür erforderlichen Barmittel werden die den einzelnen außenstehenden Aktionären der Tochtergesellschaft zustehenden Aktienspitzen zu ganzen Vonovia-Aktien für alle zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgegebenen Aktien zusammengelegt und die daraus entstehenden Vonovia-Aktien werden durch die Abwicklungsstelle über die Börse veräußert. Inhaber von Aktienspitzen erhalten eine Barabfindung entsprechend ihrem Anteil am Erlös aus der Veräußerung der aus den Aktienspitzen geschaffenen Vonovia-Aktien. Soweit sich in einem Abwicklungsdurchgang keine ganzen Vonovia-Aktien durch Zusammenlegung von Aktienspitzen schaffen lassen, wird die Abwicklungsstelle eine Barabfindung zahlen, die dem anteiligen XETRA-Schlusskurs (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) der Vonovia-Aktien zwei Tage bevor diese Barmittel durch die Abwicklungsstelle an die jeweiligen Depotbanken überwiesen werden, entspricht.

Die bis zu 55.000.000 Vonovia-Aktien aus dem Bedingten Kapital 2025 sind am 1. August 2025 zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse prospektfrei zugelassen worden. Im Zusammenhang mit dem Abfindungsangebot und der Zulassung der Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung wurde am 1. August 2025 ein Dokument nach Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft, www.vonovia.com, unter der Rubrik „Investoren“, Unterkategorie „News & Publikationen“ veröffentlicht.

Falls ein Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung oder eine höhere Ausgleichszahlung festsetzt oder wenn sich die Gesellschaft gegenüber einem außenstehenden Aktionär der Tochtergesellschaft in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens nach dem Spruchverfahrensgesetz zur Erhöhung der Abfindung verpflichtet, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der von ihnen bereits erhaltenen Ausgleichszahlungen bzw. eine entsprechende Ergänzung der Abfindung verlangen, soweit gesetzlich vorgesehen. 

Bochum, im August 2025
Vonovia SE
Der Vorstand 

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in oder in die Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht oder verbreitet werden. Diese Unterlage ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Die Umtauschrechte und die hierin genannten Aktien sind nicht, und werden nicht, gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert. Die Umtauschrechte können nur ausgeübt werden bzw. die neuen Aktien können nur angeboten oder verkauft werden gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act bzw. im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot für solche Wertpapiere in den Vereinigten Staaten abgegeben. Darüber hinaus stellt dieses Dokument weder ein Angebot zum Erwerb noch zum Tausch von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar, und das Abfindungsangebot unterliegt weder den Regelungen über öffentliche Übernahmeangebote noch den Vorschriften zur Einholung von Stimmrechtsvollmachten gemäß dem U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung.

Quelle: Bundesanzeiger vom 1. August 2025

______________

Anmerkung der Redaktion:

Das Umtauschverhältnis wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Eckert & Ziegler SE: Umsetzung des Aktiensplits durch Ausgabe von Gratisaktien erfolgt am 15. August 2025

Corporate News

Berlin, 5. August 2025. Nachdem alle formellen Voraussetzungen des am 18. Juni 2025 von der Hauptversammlung beschlossenen Aktiensplits erfüllt sind, erfolgt nun die bankenseitige Umsetzung dieser Kapitalmaßnahme der Eckert & Ziegler SE (ISIN DE0005659700).

Danach stehen den Aktionären der Gesellschaft aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE0005659700 am 14. August 2025 (Record Date), abends nach Börsenschluss, im Verhältnis 1:2 neue Aktien zu, d.h. auf jede alte Aktie entfallen zusätzlich zwei neue Gratisaktien. Die Zuteilung der neuen Aktien durch die jeweiligen Depotbanken erfolgt für die berechtigten Aktionäre am 15. August (Zahlbarkeitstag) mittels Depotgutschrift unter Berücksichtigung offener Börsengeschäfte.

Insgesamt verdreifacht sich somit die Anzahl der handelbaren Aktien mit dem Ziel, die Liquidität in der Eckert & Ziegler Aktie zu optimieren. Der jeweilige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Kapital der Eckert & Ziegler SE verändert sich dadurch nicht.

Da sich sämtliche Aktien der Eckert & Ziegler SE in Girosammelverwahrung befinden, brauchen die Aktionäre für die Zuteilung der neuen Aktien nichts zu veranlassen. Die neuen Aktien werden am 13. August 2025 in die bestehende Notierung der Aktien der Eckert & Ziegler SE an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen.

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt und notieren unter der gleichen ISIN DE0005659700 wie die alten Aktien.

Über Eckert & Ziegler

Die Eckert & Ziegler SE gehört mit über 1.000 Mitarbeitern zu den führenden Anbietern von isotopentechnischen Komponenten für Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Das Unternehmen bietet weltweit an seinen Standorten Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Radiopharmazie an, von der frühen Entwicklung bis hin zur Kommerzialisierung. Die Eckert & Ziegler Aktie (ISIN DE0005659700) ist im TecDAX der Deutschen Börse gelistet.
Wir helfen zu heilen.

Shareholder Value Beteiligungen AG: Innerer Wert 31.7.2025

Der Innere Wert der Shareholder Value Beteiligungen AG zum 31. Juli 2025 betrug 110,33 € pro Aktie und liegt damit 6,5% über dem Jahresanfangswert in Höhe von 103,54 €. Auf Basis des Xetra Schlusskurses vom 31.7.2025 von 91,00 € pro Aktie beträgt der Discount zum Inneren Wert aktuell -17,5%.

Die Reduzierung des Inneren Wertes gegenüber Juni 2025 geht größtenteils auf die negative Kursentwicklung des Investments Acceleratio Topco SCA zurück, welches mit dem Börsengang der NielsonIQ (NIQ) fungible geworden ist. Bereits der Börsengang war mit 21 USD pro Aktie unter dem erhofften Wert von mehr als 23 USD der Beteiligungsfirma KRR. In den darauffolgenden Tagen verlor die Aktie der NIQ weitere 12 %, was zu einer Abschreibung von 22% auf unseren Einstandswert und einer Reduzierung von mehr als 3 % des Inneren Werts beitrug. Auf Grund von Lock-up-Vereinbarungen wird uns das Investment in NIQ noch mindestens drei weitere Monate begleiten. Anschließend hoffen wir, dass wir ein fast neunjähriges Investment in GFK/NIQ zu einem versöhnlichen Ende führen können.

Positiv trugen die Wertentwicklungen der FamiCord AG (+ 22 %) und Agfa-Gevaert N.V. (+ 8 %) zum Inneren Wert bei. Bei FamiCord zeigte sich der Vorstand in der vergangenen Hauptversammlung optimistisch, dass sich die operative Erholung verstetigt und die EBITDA-Marge weiter verbessert. Bei Agfa-Gevaert N.V. antizipiert der Markt seit langem einen Verkauf des US IT-Geschäfts. Gesunkene Kreditzinsen und historisch niedrige Kreditspreads für Unternehmensanleihen niedriger Qualität lassen auf einen hohen Verkaufserlös hoffen. Zusätzlich erhielt die Firma eine Barzahlung über mehr als 30 Mio EUR aus der Beendigung eines Rechtsstreits. Gleichzeitig wurde eine Einladung für die Eröffnung der neuen Zirfon-Wasserstoffmembranproduktionsline für September ausgesprochen, was zeigt, dass die Agfa ihre operativen Meilensteine erreicht.

Am Kapitalmarkt herrscht weiterhin Optimismus, welcher durch rekordhohe Bewertungsmultiples, beispielsweise des S&P 500 von durchschnittlich 3,3x EV/Sales, des Buffett Indikators Marktkapitalisierung / Bruttoinlandsprodukt auf Rekordniveau von 2,08x und einer Lotterieticketmentalität von Anlegern zum Ausdruck kommt. So sind beispielsweise bei Kleinaktionären mit Aktien der Unternehmen GoPro und Krispy Kreme wieder Meme-Stocks en vogue, die in Reddit’s WallStreetBets Forum gehypt und anschließend in einem Monat um 100% an Wert gewinnen, ohne dass sich das operative Geschäft der Firmen verändert hat.

Weiterhin heizt sich der Kryptomarkt aufgrund der erwarteten Deregulierung durch die Tramp-Administration weiter an und ein Bitcoin-Kursrekord feiert den nächsten. Mittlerweile erreicht die Beleihung von Bitcoins und die damit einhergehende Spekulation auf Kredit einen neuen Höhepunkt.

Gleichzeitig hat sich die Risikowahrnehmung von professionellen Investoren reduziert, was zu rekordniedrigen Kreditspreads für Unternehmensanleihen geringer Qualität von unter 1% führt. Sogenannte „private credit“ Geschäfte, also Kredite, die von Unternehmen direkt vergeben werden, die diese dann wiederum in Tranchen oder komplett an ihre Kunden bzw. Fonds weiterverkaufen, steigen rasant, auf mittlerweile 10% des US-Kreditmarktes, an. Beachtlich dabei ist, dass Banken, die aufgrund der schmerzhaften Erfahrungen der großen Finanzkriese größerer Regulierung unterliegen, diese riskanten Geschäfte nicht abwickeln dürfen.

Auf der Seite der Realwirtschaft verschlechtern sich allerdings zunehmend die Bedingungen. Die Unsicherheit wird durch die Amerikanische Zollpolitik angetrieben und hinterlässt erste Spuren in Arbeitsmarkt- und Konjunkturdaten.

Aufgrund des anhaltenden Optimismus am Kapitalmarkt hält die SVB weiterhin ein Liquiditätspolster von rund 13% vor. Damit sieht sich das Management gut gerüstet Bestandspositionen bei einer Marktschwäche zu erhöhen beziehungsweise neue Investments zu tätigen und damit mittelfristig das Ist-Portfolio dem definierten Ziel-Portfolio anzugleichen. Die Recherche-Pipeline konzentriert sich aus diesem Grund auf resiliente, cash-generative Firmen mit nachhaltigen Wettbewerbsvorteilen und hohen Kapitalrenditen.

Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder persönlich zu sprechen und laden Sie ein, sich für unser nächstes Webinar am Freitag, 26.9.2025 anzumelden: https://events.teams.microsoft.com/event/9deba382-9d28-4ba2-becd-749e7e1657f3@bf9122b3-ca65-4c5c-a416-784cc9067035

Montag, 4. August 2025

Angebotsunterlage für Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG veröffentlicht

Die Apeiron Investment Group Ltd., Malta, hat den Aktionären der Heidelberger Beteiligungsholding AG ein Pflichtangebot (Barangebot) gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 99,15je Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 4. August 2025 bis zum 1. September 2025,.

Zu der Angebotsunterlage der Apeiron Investment Group Ltd. vom 4. August 2025 auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/heidel.html

Gerresheimer AG: Gerresheimer separiert Moulded Glass und beabsichtigt anschließend einen Verkaufsprozess zu initiieren

Corporate News

- Beste Wachstumschancen für Moulded Glass als starke, unabhängige Einheit mit acht Werken in Europa, Amerika und Asien

- Weiterer Schritt in der Transformation der Gerresheimer zu einem reinen System- und Lösungsanbieter für die Pharma- und Biotechbranche


Düsseldorf, 4. August 2025. Gerresheimer, innovativer System- und Lösungsanbieter und globaler Partner für die Pharma-, Biotech- und Kosmetikbranche, hat nach einer umfassenden strategischen Überprüfung des Moulded-Glass-Geschäfts entschieden, das Geschäft zu separieren und beabsichtigt anschließend, einen Verkaufsprozess für die Sparte zu initiieren. Ziel der strategischen Überprüfung war es, verschiedene Optionen für beste Wachstumsaussichten und Wettbewerbsfähigkeit des Moulded-Glass-Geschäfts zu evaluieren. Diese sieht das Unternehmen nun außerhalb der Gerresheimer Gruppe. Mit der Bormioli Pharma-Akquisition hat Gerresheimer ein Moulded Glass Powerhouse formiert mit acht Werken in Europa, Amerika und Asien und einem diversifizierten Produktportfolio für die Pharma-, Kosmetik- sowie Lebensmittel- und Getränkebranche. Die Moulded-Glass-Sparte erwirtschaftete 2024 einen Umsatz von rund 735 Mio. Euro und eine Adjusted EBITDA-Marge von rund 20 %. Die geplante Veräußerung ist Teil der umfassenden Transformation der Gerresheimer zu einem reinen System- und Lösungsanbieter für die Pharma- und Biotech-Branche mit einem spezialisierten Portfolio von Primärverpackungen und Verabreichungssystemen für Medikamente.

„Wir sehen die besten Wachstumschancen für unser neu geschaffenes Moulded Glass Powerhouse außerhalb der Gerresheimer Gruppe“, erläutert Dietmar Siemssen, CEO der Gerresheimer AG. “Gerresheimer wird sich im Rahmen unserer strategischen Transformation noch stärker auf das System- und Lösungsportfolio für die Pharma- und Biotechbranche konzentrieren.“

Globales „Moulded Glass Powerhouse“

Das kombinierte Moulded-Glass-Geschäft von Gerresheimer und Bormioli Pharma umfasst acht Produktionswerke in Deutschland, Belgien, Italien, USA und Indien. Mit rund 3.700 Mitarbeitenden erwirtschaftete die Sparte im Geschäftsjahr 2024 einen pro-forma Umsatz von rund 735 Mio. Euro und eine Adjusted EBITDA-Marge von rund 20 %. Das Moulded Glass Powerhouse verfügt über umfassende Expertise und globale Produktionskapazitäten für Glasprodukte der Typen I, II und III, einschließlich Dekoration und Individualisierung. Das diversifizierte Portfolio umfasst alle Arten von Glasverpackungen für die Pharma-, Kosmetik- und Lebensmittel- und Getränkeindustrie, wie Flaschen, Behälter, Tiegel und Flakons. Gerresheimer investiert kontinuierlich in modernste Glasproduktionstechnologie in allen Moulded-Glass-Werken. So hat das Unternehmen beispielsweise am Moulded-Glass-Standort Lohr am Main in den letzten zwei Jahren rund 100 Mio. Euro in ein Erweiterungs- und Modernisierungsprojekt investiert und dort eine hochmoderne, energieeffiziente Oxy-Hybrid-Schmelzwanne installiert.

Start des Separationsprozesses für Moulded Glass

Im Rahmen der Integration der Bormioli Pharma in die Gerresheimer Gruppe hat Gerresheimer damit begonnen, das kombinierte Moulded-Glass-Geschäft als globales, eigenständiges Powerhouse aufzustellen. Mit der heutigen Entscheidung wird nun der Separationsprozess gestartet. Anschließend beabsichtigt das Unternehmen, einen Verkaufsprozess zu initiieren. Gerresheimer wird auf dem Capital Market Day am 15. Oktober 2025 weitere Informationen dazu bekanntgeben.

Gerresheimer fokussiert sich noch stärker auf Pharma- und Biotechbranche


Die geplante Veräußerung des Moulded-Glass-Geschäfts ist ein weiterer Schritt in der Transformation der Gerresheimer zu einem reinen System- und Lösungsanbieter für die Pharma- und Biotech-Branche mit einem steigenden Anteil von spezifischen Lösungen für Biopharmazeutika und anderen High Value Solutions. Mit der Akquisition von Bormioli Pharma hat Gerresheimer das Portfolio um weitere pharmazeutische Primärverpackungen, Verschlusslösungen, Zubehör und Dosiersysteme ergänzt und neue Möglichkeiten der Systemintegration für High Value Solutions aus Kunststoff für die Pharma- und Biotech-Branche erschlossen.

Über Gerresheimer

Gerresheimer ist als innovativer System- und Lösungsanbieter der globale Partner für die Pharma-, Biotech- und Kosmetikbranche. Die Gruppe bietet ein umfassendes Portfolio an Drug-Containment-Lösungen inklusive Verschlüsse und Zubehör, sowie Drug-Delivery-Systemen, Medizinprodukten und Lösungen für die Gesundheitsbranche an. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem digitale Lösungen für die Therapiebegleitung, Medikamentenpumpen, Spritzen, Pens, Autoinjektoren und Inhalatoren sowie Injektionsfläschchen, Karpulen, Ampullen, Tablettenbehälter, Infusions-, Tropf- und Sirupflaschen. Gerresheimer sorgt dafür, dass Medikamente sicher zum Patienten gelangen und zuverlässig verabreicht werden können. Gerresheimer unterstützt seine Kunden mit umfassenden Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette und der Adressierung der wachsenden Nachfrage nach mehr Nachhaltigkeit. Mit über 40 Produktionsstandorten in 16 Ländern in Europa, Amerika und Asien ist Gerresheimer weltweit präsent und produziert vor Ort für die regionalen Märkte. Die Gruppe erwirtschaftete zusammen mit Bormioli Pharma 2024 einen Umsatz von rund 2,4 Mrd. Euro und beschäftigt aktuell rund 13.600 Mitarbeitende. Die Gerresheimer AG notiert im MDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN: DE000A0LD6E6).
www.gerresheimer.com

Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG: Verhandlung am 30. September 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG hat das LG Berlin II Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 30. September 2025, 10 Uhr, anberaumt. Die Kammer will bei diesem Termin die Verschmelzungsprüferin Ebner Stolz anhören. Hierfür hat das Gericht eine ganze Reihe von klärungsbedürftigen Punkten aufgeführt.

Bei der Instapro II AG fand kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out statt. Diesbezüglich ist ein Spruchverfahren beim LG Düsseldorf zu dem Az. 35 O 91/24 AktE anhängig.

LG Berlin II, Az. 102 O 108/22
Jaeckel, J. u.a. ./. Instapro II AG
172 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Rechtsanwälte Dreier Riedel, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

Die Biotest AG erhält ein Einberufungsverlangen von Grifols S.A. für eine außerordentliche Hauptversammlung

PRESSEMITTEILUNG

- Beschlussvorschlag zur Umwandlung der Biotest AG in die Biotest GmbH & Co. KGaA

- Vorstand prüft, ob der Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt

Dreieich, 04. August 2025: Die Biotest AG gibt hiermit bekannt, dass ihr Großaktionär, die Grifols S.A., Barcelona, Spanien, am 31. Juli 2025 vorab elektronisch und am 01. August 2025 schriftlich dem Vorstand gegenüber beantragt hat, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um über den Formwechsel der Biotest AG von einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zu beschließen. Der Aufsichtsrat wurde umgehend über den Eingang des Einberufungsverlangens informiert.

Als persönlich haftender Gesellschafter soll eine GmbH, künftig firmierend als Biotest Management GmbH, der Gesellschaft beitreten, so dass die Biotest AG nach dem Formwechsel die Firma Biotest GmbH & Co. KGaA tragen soll. Der Beschlussvorschlag aus dem Einberufungsverlangen sieht vor, dass die Beteiligung der Aktionäre an der Biotest GmbH & Co. KGaA ihrer Beteiligung an der Biotest AG im Zeitpunkt des Formwechsels entsprechen wird und insbesondere der Vorzug der Vorzugskommanditaktien genauso ausgestaltet werden soll wie bisher der Vorzug der Vorzugsaktien.

Der Vorstand prüft derzeit, ob die Grifols S.A. mit ihrem Antrag die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 AktG für die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erfüllt und ob er sich für den vorgeschlagenen Beschluss aussprechen will, oder abweichende Beschlussvorschläge unterbreiten möchte.

Für den Fall, dass das Einberufungsverlangen die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird der Vorstand eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und die Aktionäre rechtzeitig hierüber informieren.

Über Biotest

Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.500 Mitarbeiter. Seit Mai 2022 ist Biotest Teil der Grifols Gruppe, Barcelona, Spanien (www.grifols.com).

Die Biotest AG wird ab sofort offizielle Pressemitteilungen auch über X verbreiten. Sie finden uns unter: https://twitter.com/BiotestAG

Freitag, 1. August 2025

Shareholder Value Beteiligungen AG: Shareholder Value Beteiligungen AG schließt öffentliches Aktienrückkaufangebot ab

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Shareholder Value Beteiligungen AG („SVB AG“), Frankfurt, hat ihr Aktienrückkaufprogramm erfolgreich abgeschlossen. Der SVB AG wurden im Rahmen des Aktienrückkaufangebotes insgesamt 17.915 Stückaktien angedient. Die Gesellschaft hat von der in den Angebotsbedingungen vorgesehenen Angebotserhöhung Gebrauch gemacht und alle zum Erwerb eingereichten Aktien zu einem Preis von 91,00 Euro je Aktie übernommen. Dies entspricht 2,57 % Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft.

Detaillierte Informationen zum Aktienrückkaufprogramm finden Sie auf der Unternehmenswebsite www.svb-ag.de.

Frankfurt, 1.8.2025

Shareholder Value Beteiligungen AG
Der Vorstand

Katjes International GmbH & Co. KG: Katjes International erwirbt Mehrheitsbeteiligung an der Bogner Gruppe

Corporate News

DIESE MITTEILUNG IST NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT.

- Katjes International hat heute einen Vertrag zum Erwerb von 60% an Bogner unterzeichnet

- Die Familie Bogner bleibt weiterhin mit 40% beteiligt

- Vollzug der Transaktion im September 2025 erwartet

Düsseldorf/München, 01. August 2025 – Die Katjes International hat heute über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die Katjes Quiet Luxury, einen Vertrag zum Erwerb von 60% der Geschäftsanteile an der Willy Bogner GmbH („Bogner Gruppe“) unterschrieben. Die übrigen 40% der Geschäftsanteile werden weiterhin von der Familie Bogner gehalten.

Die international tätige Bogner Gruppe ist die größte familiengeführte Luxusbekleidungsmarke in Deutschland. Sie hat einen Fokus auf Premium Sport- und Freizeitbekleidung und ist insbesondere bekannt für ihre Ski- und Outdoor-Kollektionen unter den Marken „Bogner“ sowie „Bogner Fire + Ice“. Im vergangenen Geschäftsjahr 2024/25 erzielte die Bogner Gruppe einen Nettoumsatz von fast EUR 200 Mio. und ist profitabel.

Die Katjes International fügt mit dem Schritt eine weitere sehr bekannte Marke im Bereich der Consumer Goods zu ihrem Portfolio bestehender Marken hinzu.

„Wir haben mit unseren Erfolgen im Personal Care Bereich – mit Bübchen, Theramed und Shirin Beauty – bewiesen, dass wir Marken außerhalb unseres ursprünglichen Geschäfts profitabel weiterentwickeln können. Die Weiterentwicklung von Marken im Consumer Goods-Segment in Europa ist unsere Stärke und steht im Einklang mit unserer langfristigen Strategie. Mit Bogner erweitern wir unser Markenportfolio auf das Luxusgüter-Segment und werten es damit weiter auf“, so Tobias Bachmüller, geschäftsführender Gesellschafter der Katjes International.

Der Vollzug der Transaktion steht unter Vorbehalt der Genehmigung durch deutsche Kartellbehörden. Das Closing wird im September 2025 erwartet. Die Katjes International erwägt zur Kaufpreisfinanzierung eine mögliche Aufstockung der bestehenden Unternehmensanleihe (WKN A30V78/ISIN NO0012888769) vorzunehmen.

ÜBER KATJES INTERNATIONAL

Die rechtlich selbständige Katjes International GmbH & Co. KG ist gemeinsam mit ihren Schwestergesellschaften Katjes Fassin GmbH + Co. KG und Katjesgreenfood GmbH & Co. KG Teil der Katjes-Gruppe. Katjes International akquiriert vornehmlich Unternehmen mit etablierten Marken im Bereich Consumer Goods in Europa. Zu dem Unternehmen gehören die Tochtergesellschaften Sperlari mit Dulcioliva und Paluani in Italien, die deutschen Gesellschaften Piasten, Dallmann‘s Pharma Candy mit Bübchen Body Care und Bübchen Oral Care sowie Harlekijntjes in den Niederlanden. Darüber hinaus hält die Gesellschaft Beteiligungen in Höhe von ca. 88 % an der britischen Candy Kittens Limited und von rund 23 % an der französischen Carambar & Co. (CPK). Weitere Informationen finden Sie unter www.katjes-international.de

INFORMATIONEN UND ERLÄUTERUNGEN DES EMITTENTEN ZU DIESER MITTEILUNG:

Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, beruhen diese Aussagen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Katjes International derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die Katjes International übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren bzw. weiterzuentwickeln. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

WICHTIGER HINWEIS


Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Katjes International GmbH & Co. KG dar. (...)

Ashurst berät APONTIS PHARMA zum verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out

Pressemitteilung der Kanzlei Ashurst vom 31. Juli 2025

Ashurst hat die APONTIS PHARMA AG umfassend zum verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out der Hauptaktionärin Zentiva AG beraten. Die Zentiva AG hält rund 91,95 % des Grundkapitals der APONTIS PHARMA AG.

Die ordentliche Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG hat am 29. Juli 2025 mit einer Mehrheit von über 99 % einen Beschluss gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der APONTIS PHARMA AG.

Zuvor hatte die Zentiva AG als Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA AG mit Schreiben vom 5. März 2025 dem Vorstand der APONTIS PHARMA AG mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf sie beabsichtigt und hat das entsprechende Verlangen gestellt. Am 13. Juni 2025 haben die Zentiva AG und die APONTIS PHARMA AG einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen, nach dem die APONTIS PHARMA AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Zentiva AG überträgt. Die Wirksamkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von der Eintragung in das Handelsregister ab.

APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patienten, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken.

Das Ashurst-Team beriet umfassend zu sämtlichen Aspekten des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens, der hiermit verbundenen Hauptversammlung und zur Kommunikationsstrategie unter Federführung von Counsel Martina Rothe und wurde unterstützt von Partner Dr. Stephan Hennrich und Senior Associate Benedikt Lerp (alle Corporate, alle Frankfurt). 

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out soll folgen
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission 

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr vergleichsweise beigeleg
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting-Erwerbsangebot, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

PPF IM LTD: PPF hält an seinem Barangebot von EUR 7 je Aktie für ProSiebenSat.1 fest

Prag  1. August 2025

- PPF nimmt das erhöhte Angebot von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (MFE) als Reaktion auf das eigene Barangebot von EUR 7 je Aktie zur Kenntnis

- Das reine Barangebot von PPF in Höhe von EUR 7 je Aktie ist gegenüber dem überarbeiteten Angebot von MFE vorteilhaft, da es Aktionären einen klaren und sicheren Wert gegenüber dem komplexen Vorschlag von MFE bietet, der möglicherweise illiquide Aktien mit ungewissem Wert und lediglich eine Bargegenleistung von EUR 4,48 je Aktie enthält

- PPF ist weiterhin davon überzeugt, dass seine Strategie für ProSiebenSat.1 als eigenständiges Unternehmen der Vision von MFE einer paneuropäischen Sendergruppe überlegen ist

- Die Aktionäre von ProSiebenSat.1 sollten ihre Optionen angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den Angeboten von PPF und MFE sorgfältig abwägen

- Das Angebot von EUR 7 je Aktie stellt das beste und endgültige Angebot von PPF dar und läuft noch bis zum 13. August 2025. Die Auszahlung des Angebotspreises wird spätestens bis zum 28. August 2025 erwartet

- PPF begrüßt, dass sein Angebot dazu beigetragen hat, den Wert von ProSiebenSat.1 für alle Aktionäre zu steigern, wie das verbesserte Angebot von MFE belegt.


PPF IM LTD, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe PPF Group N.V. (zusammen „PPF“), gibt bekannt, dass sie an dem Angebotspreis im Rahmen ihres öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots (das „Angebot“) an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE („ProSiebenSat.1“) von EUR 7 festhält. PPF wird den Angebotspreis nicht erhöhen. Das aktuelle Angebot stellt das beste und endgültige Angebot von PPF dar.

Das Angebot von PPF bietet den Aktionären eine sofortige und sichere Möglichkeit, den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren. Das konkurrierende Angebot von MFE bietet keine Sicherheit über den Wert des enthaltenen Aktienanteils und ist mit Risiken verbunden, beispielsweise in Bezug auf die von MFE in Aussicht gestellten Synergieeffekte.

„Wir begrüßen, dass unser Angebot zu einem deutlich verbesserten Angebot von MFE geführt hat und damit zusätzlichen Wert für alle Aktionäre von ProSiebenSat.1 schafft. Wir empfehlen den Aktionären jedoch, ihre Optionen sehr sorgfältig abzuwägen, da sich die beiden Angebote erheblich unterscheiden. Die MFE-A-Aktien waren in der Vergangenheit vergleichsweise illiquide, und es ist fraglich, ob die Aktionäre ihren impliziten Wert zum Zeitpunkt eines Verkaufs vollständig realisieren können. Wir sind überzeugt, dass unser Angebot vorteilhafter ist, da wir eine deutlich attraktivere Bargegenleistung bieten (EUR 7 versus EUR 4,48). Wir sind weiter der Ansicht, dass die Transformation von ProSiebenSat.1 als eigenständiges Unternehmen den besten Weg zur Wertsteigerung für die verbleibenden Aktionäre darstellt“, sagte Kasper Taczek, Investment Director bei PPF Group.

Alle regulatorischen Voraussetzungen für das Angebot von PPF sind erfüllt. Die Auszahlung des Angebotspreises wird spätestens bis zum 28. August 2025 erwartet. Das Angebot von MFE unterliegt hingegen zusätzlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben in den USA, wenn MFE durch sein Angebot eine Beteiligung von mindestens 50 % an ProSiebenSat.1 erlangt. Ein solches Verfahren würde die Abwicklung und Auszahlung erheblich verzögern.

Das Angebot von PPF läuft bis zum 13. August 2025, 24:00 Uhr (MEZ). Aktionäre, die das transparente, vollständig in bar abgewickelte und nicht auf Kontrolle ausgerichtete Angebot von PPF annehmen möchten, werden gebeten, sich umgehend an ihre Depotbank oder ihren Wertpapierdienstleister zu wenden.

Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sowie weitere Informationen zu dem Angebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.prism-offer.com.

Für Fragen zum Angebot oder zur Annahme des Angebots steht den Aktionären eine Hotline unter +49 69 92014 9707 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:30 MEZ) oder per E-Mail unter Prism_Offer@emberapartners.com zur Verfügung.

Hinweis für Redakteure:


PPF Group, eine familiengeführte und diversifizierte internationale Unternehmensgruppe, ist in 25 Ländern in Europa, Asien, Nordamerika und Südafrika in verschiedenen Sektoren tätig, darunter Medien, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Immobilien, E-Commerce und Technik. Die Mediensparte von PPF, CME, betreibt TV- und digitale Medienunternehmen in sechs Ländern sowie die regionale SVOD-Plattform Voyo (Subscription Video On Demand). Die kürzlich eingeführte Oneplay-Plattform von CME auf dem tschechischen Markt integriert Over-the-Top-Video-Streaming und bezahltes Live-Fernsehen für 1,4 Millionen Abonnenten. PPF besitzt Vermögenswerte im Wert von EUR 41,7 Mrd. und beschäftigt weltweit 45.000 Mitarbeiter (31. Dezember 2024).