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Sonntag, 1. Juni 2025

Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen

IDW ES 17

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 14.05.2025 den Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen verabschiedet.

Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine angemessene Abfindung von Aktionären nach § 305 AktG sowie auch ein angemessener Ausgleich nach § 304 AktG unter bestimmten Umständen allein anhand des Börsenkurses der Aktie bestimmt werden, sofern dieser im konkreten Einzelfall den sog. „wahren“ Wert der Anteile widerspiegelt. In den Urteilen des BGH werden verschiedene Kriterien angeführt, die hierfür relevant sein können.

In dem Entwurf werden für verschiedene Anwendungsfälle, in denen ein Wirtschaftsprüfer die Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen zu beurteilen hat, Anforderungen an die Beurteilungskriterien und -handlungen sowie die darauf basierende eigenverantwortliche Gesamtbeurteilung des Wirtschaftsprüfers formuliert. Dabei gilt es insb. zu beurteilen, ob im konkreten Einzelfall der Marktmechanismus für die betreffenden Anteile (tatsächlich) eine effektive Informationsverarbeitung und -bewertung abbildet.

Ansprechpartner/in: WP StB Dr. Ute Siebler
Quelle: IDW Website | Stellungnahmefrist: 31.08.2025

Meyer Burger Technology AG: Meyer Burger beantragt Insolvenz für deutsche Gesellschaften

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Thun, 31. Mai 2025

Die deutschen Tochtergesellschaften der Meyer Burger Technology AG, die Meyer Burger (Industries) GmbH und die Meyer Burger (Germany) GmbH, haben jeweils die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Im Rahmen der laufenden Sanierungsverhandlungen wurde intensiv um einen Erhalt der Standorte gerungen. Diese Bemühungen waren bisher nicht erfolgreich und sollen nun im Rahmen der Verfahren gemeinsam mit einem gerichtlich zu bestellenden vorläufigen Insolvenzverwalter fortgesetzt werden. Die Tochtergesellschaft Meyer Burger (Switzerland) AG mit etwa 60 Mitarbeitenden in Thun soll bestehen bleiben. Auch die Meyer Burger (Americas) Ltd., die alle Mitarbeitenden am 29. Mai 2025 entlassen hat, soll als Firma bestehen bleiben.

In der Solarzellenfertigung Meyer Burger Industries in Thalheim (Stadt Bitterfeld-Wolfen) sind 331 Mitarbeitende beschäftigt. Bei Meyer Burger Germany in Hohenstein-Ernstthal sind 289 Mitarbeitende im Maschinenbau und in der Technologieentwicklung beschäftigt.

Vor dem Hintergrund der weiterlaufenden Finanzierungsgespräche zur Restrukturierung beantragt Meyer Burger eine Fristverlängerung zur Vorlage der Geschäftszahlen 2024. Die bisherige Frist läuft am heutigen 31. Mai 2025 ab.


Freitag, 30. Mai 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Oberhausen, 30. Mai 2025 – Die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 2398, hat heute an die NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der NanoFocus AG Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Carl Mahr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) fassen soll. Die Carl Mahr Holding GmbH hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von unmittelbar 96,8575 % am Grundkapital der NanoFocus AG hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung wird, sobald diese nach Vornahme der hierfür notwendigen Bewertung der NanoFocus AG festgelegt ist, der NanoFocus AG mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im vierten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der NanoFocus AG wirksam. Die NanoFocus AG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

Donnerstag, 29. Mai 2025

Deutsche Konsum REIT-AG: Deutsche Konsum REIT-AG schließt Vereinbarung über eine Sanierungskapitalerhöhung

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Potsdam, Deutschland, 29. Mai 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute eine Sanierungsvereinbarung abgeschlossen, auf deren Grundlage eine gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht zu einem Bezugspreis von EUR 2,00 durchgeführt werden soll („Kapitalerhöhung“). Als Sacheinlage sollen unter anderem Forderungen gegen die Gesellschaft im Umfang von mindestens EUR 86 Mio., insbesondere aus besicherten Namensschuldverschreibungen, in die Gesellschaft gegen Ausgabe neuer Aktien eingebracht werden. Diese Sacheinlage reduziert sich in dem Umfang, in dem andere Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben. Vertragspartner der Sanierungsvereinbarung sind verschiedene Unternehmen, über welche die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR („VBL“) ihr Engagement an der Gesellschaft hält. Die Kapitalerhöhung soll durch eine außerordentliche Hautversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich Mitte September 2025 stattfinden soll.

Die Sanierungsvereinbarung sieht verschiedene aufschiebende Bedingungen vor, insbesondere (i) eine BaFin-Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜG für den Fall, dass es im Rahmen der Kapitalerhöhung zu einer Kontrollerlangung an der Gesellschaft durch die VBL oder einem verbundenen Unternehmen kommt (Sanierungsbefreiung), (ii) eine ggf. erforderliche Kartellfreigabe, (iii) die erfolgreiche Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch FTI-Andersch AG sowie (iv) den Abschluss erfolgreicher Verhandlungen mit anderen relevanten Gläubigern.

Die Gesellschaft hat die Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf die aktuelle Planung zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft noch nicht abschließend bewertet. In jedem Fall würde die Durchführung der Kapitalerhöhung zu einer Verbesserung der Finanzkennzahlen der Gesellschaft führen. Zudem geht die Gesellschaft derzeit davon aus, dass bei Umsetzung der Kapitalerhöhung Objektveräußerungen mit den in der Ad hoc-Mitteilung vom 7. Mai 2025 bekannt gemachten Verkaufserlösen im Volumen von EUR 350 bis 450 Mio. bis Ende 2027 nicht mehr in diesem Umfang erforderlich sein werden.

Die Gesellschaft strebt an, die Sanierungsverhandlungen mit den relevanten Stakeholdern bis Ende August 2025 abschließen zu können.

Noerr berät artnet AG bei Übernahme- und Delistingangebot durch Beowolff Capital

Pressemitteilung der Kanzlei Noerr vom 28. Mai 2025

Mit einem Team um Dr. Holger Alfes und Dr. Philip M. Schmoll berät Noerr die artnet AG („artnet") bei dem Übernahme- und Delistingangebot durch die Beowolff Capital Management Ltd. („Beowolff Capital“) sowie zu der im Zusammenhang mit dem Angebot abgeschlossene Investment- und Delistingvereinbarung. Beowolff Capital hat am 27. Mai 2025 mitgeteilt, den Aktionären der artnet ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der artnet („artnet-Aktien“) zu unterbreiten. Das Angebot erfüllt gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots nach den Vorschriften des Börsengesetzes, das für den Widerruf der bestehenden Zulassung der artnet-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse erforderlich ist.

Beowolff Capital bietet den Aktionären von artnet einen Angebotspreis in Höhe von EUR 11,25. Dies entspricht einer Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025, dem letzten Handelstag der artnet-Aktie vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung des wesentlichen Aktionärs Weng Fine Art AG über ein mögliches Übernahmeangebot durch Dritte für artnet sowie ca. 38 % auf den XETRA-Schlusskurs der artnet-Aktie vom 10. April 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung von artnet über laufende Verhandlungen hinsichtlich eines möglichen Übernahmeangebots.

artnet ist ein führender Anbieter von Daten, Medien und digitalen Marktplätzen für den internationalen Kunstmarkt. Seit der Gründung im Jahr 1989 durch Hans Neuendorf hat artnet maßgeblich die Art und Weise beeinflusst, wie Sammler, Fachleute und Kunstmarkt-Enthusiasten heute Kunst entdecken, recherchieren und sammeln. Mit jährlich 67 Millionen Nutzern ist artnet die weltweit größte Plattform für Kunst.

Beowolff Capital ist eine private Investmentgesellschaft, die langfristiges Kapital von externen Partnern mit eigenen Mitteln kombiniert, um wesentliche Anteile an Unternehmen zu übernehmen und diese in einem attraktivem Anlageportfolio zu konzentrieren. Beowolff Capital fokussiert sich dabei vor allem auf die Einbringung von umfangreichen Erfahrungen in den Bereichen Digitalisierung, Datenverarbeitung und künstliche Intelligenz, um die Portfoliounternehmen zu vergrößern und attraktive Renditen zu erzielen.

Noerr berät artnet im Zusammenhang mit dem Übernahme- und Delistingangebot sowie dem anschließenden Delisting umfassend. In der Vergangenheit beriet Noerr die Gesellschaft bereits langjährig im Aktien- und Kapitalmarktrecht, einschließlich ihrer Hauptversammlungen, sowie im Rahmen von Finanzierungen.

Berater artnet AG: Noerr

Dr. Holger Alfes (Federführung), Partner, Frankfurt), Dr. Stephan Schulz (Partner, Hamburg), Dr. Laurenz Wieneke (Partner, Frankfurt), Dr. Philip M. Schmoll (Associated Partner, Frankfurt), Dr. Jörg-Peter Kraack (Associated Partner, Hamburg), Dr. Jan Hoffmann Linhard (Associated Partner, Hamburg), Sebastian de Schmidt (Counsel, Frankfurt; alle Kapitalmarktrecht)

Mittwoch, 28. Mai 2025

Biotest AG: Wechsel des Chief Executive Officer (CEO) der Biotest AG

Ad-hoc-MITTEILUNG
Mitteilung gemäß Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)


Dreieich, 28. Mai, 2025. Der Aufsichtsrat der Biotest AG hat heute einen Wechsel des Chief Executive Officer (CEO) beschlossen. Dr. Jörg Schüttrumpf wurde heute mit sofortiger Wirkung für drei Jahre zum Mitglied des Vorstands der Biotest AG bestellt. Er übernimmt ebenfalls mit sofortiger Wirkung die Funktion des CEO der Biotest AG. Er folgt Peter Janssen, bisheriger CEO der Biotest AG, der heute mit sofortiger Wirkung in gegenseitigem Einvernehmen als Mitglied des Vorstands und CEO der Biotest AG abberufen wurde.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Janssen für sein Engagement und die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Herr Dr. Schüttrumpf war bereits vom 1. Januar 2022 bis zum 31. August 2024 Mitglied des Vorstands der Biotest AG. Seit seinem Ausscheiden war er für die Grifols S.A., Hauptaktionärin der Biotest AG, tätig.

Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand

alstria office REIT-AG: Zurücknahme der Anfechtungsklage

alstria office REIT-AG
Hamburg
ISIN: DE000A0LD2U1

Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Die Gesellschaft gibt hiermit gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz bekannt:

Die Aktionäre Karl-Walter Freitag, Martin Nolle und Moritz Reimers hatten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Februar 2025 bei dem Landgericht Hamburg erhoben. Das Verfahren wurde dort unter dem Aktenzeichen 401 HKO 21/25 geführt. Als Nebenintervenienten sind Gerhard Lesker, Ursula Grebenstein und Andreas Fehring dem Rechtsstreit beigetreten.

Die drei Kläger haben die Klagen mit Schriftsätzen vom 21. Mai 2025 zurückgenommen. Das Verfahren betreffend die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Februar 2025 ist damit beendet. 

Hamburg, Mai 2025

alstria office REIT-AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Mai 2025

_____________

Anmerkung der Redaktion:

Nach der Verzögerung durch die Anfechtungsklage ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre am 23. Mai 2025 bei der alstria office REIT-AG im Handelsregister eingetragen worden:

"Die Hauptversammlung vom 11.02.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär, die BPG Holdings Bermuda Limited, eine
sog. exempted company with liability limited by shares nach dem Recht von Bermuda, mit Sitz in Hamilton/Bermuda (Bermuda Registrar of Companies, Registernummer 48464), gegen Barabfindung beschlossen."

Die Angemessenheit dieser Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

CPU Softwarehouse AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

Veröffentlichung nach Art. 17 MAR

Nicht zur direkten oder indirekten Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien oder in einem Rechtssystem, in dem eine solche Weitergabe oder Veröffentlichung unrechtmäßig ist.

Augsburg, 28. Mai 2025 – Der Vorstand der CPU Softwarehouse AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals 2022 das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.503.348,00 um bis zu EUR 450.000,00 auf bis zu EUR 4.953.348,00 durch Ausgabe von bis zu 450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen (“Neue Aktien”). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung von der Otto M. Schröder Bank AG (“OMS”) in Absprache mit der Gesellschaft zum Bezugspreis von EUR 1,04 angeboten (“Privatplatzierung”). Die Neuen Aktien werden von der Bank im Umfang der erfolgten Privatplatzierung gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen, sie den Investoren zu übertragen. Die Zuteilung erfolgt nach freiem Ermessen des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Bezugspreis der neuen Aktien unterschreitet den Börsenpreis der an der Münchner Wertpapierbörse gehandelten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien haben einen rechnerischen Anteil von weniger als 10% des Grundkapitals.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung des weiteren Wachstums der CPU Softwarehouse AG, insbesondere Investitionen in neue Vertriebsstrukturen und zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen für die Etablierung des neu entwickelten Softwareprodukts „CPU.Bauträger“ am Markt eingesetzt werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der MEDION AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Dortmund hat die Spruchanträge zu dem am 6. Januar 2025 im Handelsregister eingetragenen Squeeze-out bei der MEDION AG mit Beschluss vom 29. April 2025 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Es führt das Aktenzeichen 18 O 5/25 AktE. Der zum Lenovo-Konzern gehörenden Antragsgegnerin wurde aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.

Mit Beschluss vom 30. April 2025 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Weimann vom Gericht zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Dortmund, Az. 18 O 5/25AktE
Rolle u.a. gegen Lenovo Germany Holding GmbH
32 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Clery Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main

Dienstag, 27. Mai 2025

METRO AG: EPGC veröffentlicht neues Erwerbsangebot

27. Mai 2025

Fünfwöchige Annahmefrist zu Delisting-Konditionen sowie weitere dreimonatige Annahmefrist zu niedrigerem Preis je Aktie

Die EP Global Commerce GmbH („EPGC“) hat gestern ein zusätzliches freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für den Erwerb aller nicht von EPGC unmittelbar gehaltenen METRO Aktien abgegeben. Damit soll Aktionären, die das im April 2025 abgeschlossene öffentliche Delisting-Angebot von EPGC verpasst hatten, erneut die Möglichkeit gegeben werden, ihre Aktien zu veräußern.

Das neue Erwerbsangebot sieht zunächst eine erste fünfwöchige Annahmefrist zum gleichen Angebotspreis wie beim zurückliegenden Delisting-Angebot vor. Nach Ablauf dieser ersten Annahmefrist ermöglicht EPGC die Annahme des Angebots während weiterer drei Monate zu einem reduzierten Barangebotspreis. Die erste Annahmefrist mit einem Barangebotspreis von EUR 5,33 je METRO Aktie begann am 26. Mai 2025 und endet am 30. Juni 2025; die zweite Annahmefrist mit einem Barangebotspreis von EUR 4,99 je METRO Aktie beginnt am 9. Juli 2025 und endet am 30. September 2025.

Der Handel der METRO Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapier­börse wurde mit Wirkung zum 16. April 2025 beendet (sog. Delisting). Aktuell können die METRO Aktien noch im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt werden. Daher richtet sich das neue Angebot nicht nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahme­gesetzes und den darin geregelten Veröffentlichungs­pflichten. Entsprechend werden Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG – anders als beim zurückliegenden Delisting-Erwerbsangebot – auch keine begründete Stellung­nahme zum neuen Erwerbs­angebot abgeben.

Im Hinblick auf den anfänglichen Angebotspreis von EUR 5,33 gelten die Erwägungen der erst am 31. März 2025 veröffentlichten begründeten Stellungnahme grundsätzlich fort.

Öffentliches Übernahme- und Delistingangebot für Aktien der artnet AG

Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, § 34 Wertpapiererwerbs‑ und Übernahmegesetz (WpÜG) und § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

Bieterin:

SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
c/o SCUR24 Holding GmbH
Schwanthalerstraße 73
80336 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 301582

Zielgesellschaft:
artnet AG
Niebuhrstraße 78
10629 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Deutschland, unter HRB 98006 B
ISIN DE000A1K0375 / WKN A1K037

Am 27. Mai 2025 hat die SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH) ("Bieterin"), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. beraten wird, entschieden, den Aktionären der artnet AG ("artnet") anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots sämtliche nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien von artnet (ISIN DE000A1K0375) mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie in artnet ("artnet Aktie") zu erwerben ("Angebot"). Die Bieterin beabsichtigt, eine Geldzahlung in Höhe von EUR 11,25 pro artnet Aktie anzubieten. Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG wird das Angebot unter keinen Bedingungen stehen.

Am heutigen Tag hat die Bieterin mit verschiedenen Aktionären von artnet (i) unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für ihre artnet Aktien anzunehmen, und (ii) Aktienkaufverträge über den Erwerb von artnet Aktien durch die Bieterin zum Angebotspreis abgeschlossen, einschließlich in Bezug auf 18.6 % aller artnet Aktien, die von Andrew E. Wolff, einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person, gehalten werden. Die Andienungsvereinbarungen und Aktienkaufverträge beziehen sich zusammen insgesamt auf ca. 65 % aller Stimmrechte und des Grundkapitals von artnet und stellen "Instrumente" im Sinne des § 38 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar.

Einige artnet Aktionäre haben sich darüber hinaus verpflichtet, einen bestimmten Teil ihrer Erlöse aus dem Angebot in die Beteiligungsstruktur der Bieterin gegen Ausgabe von Aktien zu reinvestieren, wobei der Bezugswert (berechnet pro artnet Aktie, die von der Bieterin nach Vollzug des Angebots gehalten wird) den Angebotspreis im Rahmen des Angebots nicht übersteigen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot hat die Bieterin am heutigen Tag eine Investitions- und Delistingvereinbarung mit artnet abgeschlossen, die die wesentlichen Regelungen des Angebots sowie die gemeinsamen Absichten und Absprachen im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit niederlegt. Die Bieterin und artnet haben sich darauf verständigt, dass artnet das Angebot, vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte, unterstützen und den Widerruf der Zulassung der artnet Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen wird. Zudem wird artnet nach Einreichung des Delistingantrags alle wirtschaftlich sinnvollen Schritte und Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der artnet Aktien in den Handel im Freiverkehr anderer Börsen zu beenden.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.leonardo-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von artnet dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhaber von Aktien von artnet wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch die Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

München, 27 Mai 2025

SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)

artnet AG: SCUR-Alpha 1849 GmbH (künftig: Leonardo Art Holdings GmbH) kündigt Übernahme- und Delistingangebot auf Grundlage einer mit artnet abgeschlossenen Investment- und Delistingvereinbarung an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

New York/Berlin, 27. Mai 2025 – Die SCUR-Alpha 1849 GmbH (künftig: Leonardo Art Holdings GmbH) ("Bieterin"), eine von Beowolff Capital Management Ltd., London ("Beowolff Capital"), beratene Investmentgesellschaft, hat heute ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots an die Aktionäre der artnet AG ("Gesellschaft") zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der artnet ISIN: DE000A1K0375) ("artnet-Aktien") (nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sowie § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz veröffentlicht ("Angebot"). Beowolff Capital ist eine private Kapitalanlagegesellschaft mit dem Chief Executive Officer Andrew E. Wolff und dem Chief Investment Officer Jan Petzel.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Gesellschaft eine Geldgegenleistung in Höhe von EUR 11,25 je artnet-Aktie anzubieten. In Übereinstimmung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 Börsengesetz wird das Angebot keinen Vollzugsbedingungen unterliegen. Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, deren Veröffentlichung unter dem Vorbehalt der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht.

Im Zusammenhang mit der Ankündigung des Angebots haben die Gesellschaft und die Bieterin heute eine Investment- und Delistingvereinbarung geschlossen. In dieser haben die Bieterin und die Gesellschaft vereinbart, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte, (i) das Angebot unterstützen wird, (ii) den Widerruf der Zulassung der artnet-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen wird und (iii) alle wirtschaftlich sinnvollen Schritte und Maßnahmen ergreifen wird, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden.

Zudem hat die Bieterin heute mit verschiedenen Aktionären der Gesellschaft (i) unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für ihre artnet-Aktien anzunehmen, und (ii) Aktienkaufverträge über den Erwerb von artnet-Aktien durch die Bieterin zu einem dem Angebotspreis entsprechenden Preis abgeschlossen, einschließlich über 18,6 % aller artnet-Aktien, die von Andrew E. Wolff, einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person, gehalten werden. Die Andienungsvereinbarungen und Aktienkaufverträge beziehen sich zusammen auf artnet-Aktien, die insgesamt rund 65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entsprechen.

Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben und veröffentlichen.

artnet AG: Beowolff Capital kündigt ein freiwilliges öffentliches Übernahme- und Delisting-Angebot für die artnet AG an

Pressemitteilung

NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE

- Das Angebot basiert auf einer zwischen Beowolff Capital und artnet geschlossenen Investitions- und Delisting-Vereinbarung, die die gemeinsame Strategie für artnet in einem privaten Marktumfeld vorsieht

- Barangebot von 11,25 € je artnet-Aktie; dies entspricht einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den unbeeinflussten XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025

- Beowolff Capital hat bereits einen Anteil von 65 % des Grundkapitals von artnet gesichert

- Die geplante Transaktion würde Beowolff Capital als führende Investmentgesellschaft etablieren, um den Kunstmarkt sowohl für Käufer als auch für Verkäufer weiterzuentwickeln

- Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie zu realisieren

- Vorstand und Aufsichtsrat von artnet begrüßen das Angebot und die Entscheidung von Beowolff Capital, die langfristige Entwicklung von artnet in einem privaten Marktumfeld mit einem stabilen, langfristigen Aktionär zu unterstützen

Berlin, Deutschland/New York, USA/London, Großbritannien – 27. Mai 2025: SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, hat heute eine Investitions- und Delisting-Vereinbarung mit der artnet AG („artnet“) abgeschlossen und die Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahme- und Delistingangebot (das „Angebot”) für die artnet AG („artnet”) abzugeben. Beowolff Capital bietet den Aktionären von artnet als Gegenleistung 11,25 € in bar (der „Angebotspreis”). Das entspricht einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025, dem letzten Handelstag der artnet-Aktie vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung des wesentlichen Aktionärs Weng Fine Art AG über ein mögliches Übernahmeangebot durch Dritte für artnet zu einem Angebotspreis von 11,00 € und ca. 56 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate in Höhe von 7,20 € vor diesem Datum. Darüber hinaus entspricht dies einer Prämie von ca. 38 % auf den XETRA-Schlusskurs der artnet-Aktie vom 10. April 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung von artnet über laufende Verhandlungen hinsichtlich eines möglichen Übernahmeangebots für artnet zu einem Angebotspreis von mindestens 11,00 €.

artnet ist ein führender Anbieter von Daten, Medien und digitalen Marktplätzen für den internationalen Kunstmarkt. Seit der Gründung im Jahr 1989 durch Hans Neuendorf hat artnet maßgeblich die Art und Weise beeinflusst, wie Sammler, Fachleute und Kunstmarkt-Enthusiasten heute Kunst entdecken, recherchieren und sammeln. Mit jährlich 67 Millionen Nutzern ist artnet die weltweit größte Plattform für Kunst.

Beowolff Capital ist eine private Investmentgesellschaft, die langfristiges Kapital von externen Partnern mit eigenen Mitteln kombiniert, um wesentliche Anteile an Unternehmen aufzubauen und diese in einem attraktivem Anlageportfolio zu konzentrieren. Beowolff Capital fokussiert sich dabei vor allem auf die Einbringung von umfangreichen Erfahrungen in den Bereichen Digitalisierung, Datenverarbeitung und künstliche Intelligenz, um die Portfoliounternehmen zu vergrößern, attraktive Renditen zu erzielen und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.

Das Angebot für artnet folgt auf den kürzlich erfolgten Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von Beowolff Capital an Artsy, dem größten Online-Marktplatz für die Suche und den Kauf von Kunst. Diese beiden Transaktionen sind grundlegende Schritte auf dem Weg zum Aufbau eines Portfolios marktführender Unternehmen mit dem Ziel, diese zu vergrößern, ihre Zusammenarbeit zu fördern und die Rentabilität zu steigern.

Andrew Wolff, Chief Executive Officer von Beowolff Capital sagt: „Der digitale Kunstmarkt ist reif für beschleunigte Innovation. Durch unser wachsendes Beteiligungsportfolio an marktführenden Unternehmen bauen wir ein vernetztes Ökosystem basierend auf gemeinsam genutzten KI-Tools auf. Unsere Plattform wird aus Produkten der nächsten Generation bestehen, allen Akteuren einen besseren Service bieten und Kunst für alle zugänglicher machen.”

Durch die geplante Transaktion würde es Beowolff Capital artnet ermöglichen in einer privaten Eigentümerstruktur, das umfangreiche Angebot für die Kunden weiter auszubauen und die Wettbewerbsposition der Geschäftsbereiche Daten, Medien und digitale Marktplätze zu verbessern.

Jan Petzel, Chief Investment Officer von Beowolff Capital, fügt hinzu: „artnet ist eine hervorragende Möglichkeit, die perfekt zu unserem Ziel passt, einen vernetzten Kunstmarkt aufzubauen. Die Stärke der Marke artnet und ihre globale Reichweite sind beträchtlich. Wir beabsichtigen, die Position des Unternehmens weiterzuentwickeln und zu verbessern.”

Jacob Pabst, Chief Executive Officer von artnet, sagte: „Diese Transaktion kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Innovation und Produktentwicklung von artnet. Ich bin sehr stolz auf das artnet-Team, dessen Engagement und harte Arbeit maßgeblich zu unserer globalen Expansion beigetragen hat. Es ist sehr schön, dass die Bemühungen unseres Teams anerkannt werden. So kann es endlich die Initiativen vorantreiben, für die es so hart gearbeitet hat. Die langjährige Unterstützung von artnet durch Beowolff Capital gibt mir Vertrauen in ihr Engagement und stimmt mich optimistisch für unsere Partnerschaft. Wir sind überzeugt, dass die vorgeschlagene Transaktion unseren Kunden neue Möglichkeiten bietet, ihr Geschäft und Engagement in der Kunstwelt zu stärken.“

Der Vorstand und Aufsichtsrat von artnet begrüßen das Angebot und schätzen den konstruktiven Dialog mit Beowolff Capital. Sie sind überzeugt, dass die vorgeschlagene Transaktion die Möglichkeit bietet, die langfristige Entwicklung des Unternehmens in einem stabileren, privaten Umfeld zu fördern und gleichzeitig für die Aktionäre von artnet eine Gelegenheit ist, den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren.

Eckdaten der Transaktion

Beowolff Capital wird das Angebot vollständig mit Eigenmitteln finanzieren und benötigt keine externe Finanzierung oder sonstiges Fremdkapital. Beowolff Capital hat sich bereits durch unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen und Aktienkaufverträge, unter anderem mit der Weng Fine Art AG, einen Anteil von 65% des Grundkapitals von artnet gesichert.

Darüber hinaus sind Beowolff Capital und artnet der Ansicht, dass artnet als Unternehmen in privater Eigentümerstruktur mit einem stabilen, langfristigen Aktionär am besten aufgestellt ist. Dies würde es artnet ermöglichen, die Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie – unabhängig von der Volatilität des Aktienmarkts, den Kosten einer Börsennotierung und dem Druck, kurzfristige Gewinne erzielen zu müssen – zu beschleunigen. Dementsprechend haben Beowolff Capital und artnet heute eine Investitions- und Delisting-Vereinbarung unterzeichnet und vereinbart, dass artnet – vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte – das Angebot unterstützen wird, den Widerruf der Zulassung der artnet-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen wird und alle wirtschaftlich vernünftigen Schritte und Maßnahmen ergreifen wird, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden. Dies kann zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Kursverfügbarkeit der artnet-Aktien führen. Weiterhin enden mit dem Delisting vom regulierten Markt auch die umfassenden Finanzberichterstattungspflichten und Kapitalmarkt-Veröffentlichungspflichten von artnet. Vor dem Delisting haben die Aktionäre von artnet die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren.

Nächste Schritte

Das Angebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und erfolgt gemäß den Bestimmungen, die in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu prüfenden Angebotsunterlage für das Angebot (die „Angebotsunterlage”) festgelegt werden. Nach Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage entsprechend den Vorschriften des Börsengesetzes sowie des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht, womit zugleich die Annahmefrist des Angebots beginnt.

Die Angebotsunterlage (sobald verfügbar) und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.

Berater

Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt. Artnet wird von Noerr als Rechtsberater unterstützt.

Über das Führungsteam von Beowolff Capital

Andrew Wolff ist Chief Executive Officer von Beowolff Capital. Er ist seit 30 Jahren als Investor in privaten Märkten in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien tätig. Den Großteil seiner Karriere verbrachte er bei Goldman Sachs, zuletzt als Global Co-Head der Merchant Banking Division und Global Co-Head des Corporate Equity Investing Business. Andrew war zudem Co-CIO der führenden Private-Equity-Fonds von Goldman Sachs. Im Jahr 2006 wurde er zum Partner ernannt. Andrew hat einen B.A. in Philosophie von der Yale University und einen J.D. und M.B.A. von der Harvard Law and Business School.

Jan Petzel ist Chief Investment Officer von Beowolff Capital und verfügt über 27 Jahre Erfahrung mit Investitionen und dem Aufbau von Unternehmen in Europa, den Vereinigten Staaten und Asien. Er begann seine Karriere bei McKinsey & Company, wo er Kunden bei Integrations- und Transformationsprojekten unterstützte. Im Jahr 2003 trat Jan in die Merchant Banking Division von Goldman Sachs ein, wo er 2011 zum Managing Director aufstieg, und später die Leitung des Bereichs Private Credit für Deutschland und Nordeuropa übernahm. Seit er Goldman Sachs verlassen hat, investiert er selbst und über Partner in die Bereiche Clean- und Fintech. Jan hat einen Master of Engineering der ETH Zürich, war Gastwissenschaftler am MIT und erwarb seinen M.B.A. an der Harvard Business School.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.beowolff.com

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STEMMER IMAGING AG im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung der STEMMER IMAGING AG hat am 9. April 2025 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Ventrifossa BidCo AG (eine von MiddleGround Capital kontrollierte Holdinggesellschaft) als herrschender Gesellschaft zugestimmt. Der Beschluss wurde am 23. Mai 2025 in das Handelsregister der STEMMER IMAGING AG eingetragen und ist damit wirksam geworden:

"Die Gesellschaft hat am 21.2.2025 mit der Ventrifossa BidCo AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 294069) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 9.4.2025 zugestimmt."

Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Weng Fine Art AG: ARTNET-BETEILIGUNG FÜR 15,2 MIO. € VERKAUFT

Pressemeldung vom 27. Mai 2025

WFA ermöglicht größte M&A-Transaktion in der Geschichte des deutschsprachigen Kunstmarktes

Die Weng Fine Art AG (WFA) hat heute ihre Beteiligung an der artnet AG (Artnet) zum Preis von 11,25 EUR je Aktie an eine anglo-amerikanische Investorengruppe veräußert. Die Veräußerung ist Teil eines Gesamtpakets von Artnet-Aktien (Beteiligung von 29,99 %) durch die WFA und Rüdiger K. Weng in einem Gesamtvolumen von fast 20 Mio. EUR. Der Vollzug des Vertrags ist bereits für den 30. Mai 2025 vorgesehen.

Das Gesamtvolumen der Übernahme von Artnet zu einem Preis von etwa 65 Mio. EUR macht diese Transaktion zum größten M&A-Deal in der Geschichte des deutschsprachigen Kunstmarktes.

Mit seinem Angebot hat sich die Käufergruppe in einem jederzeit fairen und spannenden Wettkampf gegen eine ebenfalls attraktive Offerte der ATH aus dem kalifornischen Silicon Valley sowie gegen vier weitere Interessenten durchgesetzt.

Vorstand Rüdiger K. Weng: „Es erfüllt mich mit großer Genugtuung, dass ich es nach einem mehr als fünf Jahre andauernden epischen Kampf gegen die Gründerfamilie geschafft habe, Artnet eine erfolgversprechende Zukunft zu verschaffen und dem Unternehmen die Chance zu geben, als Teil eines Konglomerates von Kunst-Internetunternehmen endlich auch wirtschaftlich zu reüssieren. Nachdem die freien Artnet-Aktionäre in 25 Jahren nicht eine einzige Dividende erhalten haben, konnte ich seit dem Einstieg bei Artnet im Herbst 2019 zu einem Preis von 3,40 EUR je Aktie sowohl für die Aktionäre von Artnet als auch jetzt für die Aktionäre der WFA einen erheblichen Mehrwert schaffen. Dies, obwohl die Unternehmensergebnisse von Artnet sich seit dem Einstieg der WFA im Jahr 2019 kontinuierlich verschlechtert haben.“

Der WFA werden durch den Verkauf 15.187.500 EUR in bar zufließen. Nachdem bereits 2021 durch Optionsgeschäfte ein Gewinn aus der Artnet-Beteiligung von etwa 1.400.000 Mio. EUR realisiert werden konnte, wird im Halbjahresabschluss zum 30.06.2025 für den Artnet-Verkauf ein Ertrag von etwa 7.270.000 EUR nach Steuern ausgewiesen werden. Gleichzeitig wird das ohnehin hohe Eigenkapital der WFA um diese 7.270.000 EUR steigen. Im Einzelabschluss der WFA wird sich nach Erlöseingang die Eigenkapitalquote auf mehr als 90 % erhöhen, was nennenswerte Auswirkungen auf die Dividendenausschüttungen in den Jahren 2025 und 2026 haben könnte.

Die Auswirkungen der Transaktion für die WFA gehen weit über diesen Einmalertrag hinaus: Von großer Bedeutung ist, dass die Einnahmen in den kommenden Jahren zu einer Reduktion des jährlichen Zinsaufwands von 700.000 - 800.000 EUR pro Geschäftsjahr führen werden, was auch den jeweiligen Jahresgewinn in entsprechendem Maße erhöhen wird.

Nachdem es mit der aktuellen Artnet seit Jahren keine nennenswerte Geschäftstätigkeit mehr gegeben hat, könnte eine von Andrew Wolff geführte „Neue Artnet“ in Zukunft ein wichtiger Geschäftspartner der WFA, der ArtXX AG und der Weng Art Invest werden. Gespräche dazu sollen nach dem Abschluss des in Kürze anlaufenden Übernahme- und Delisting-Angebotes für die Artnet-Aktien aufgenommen werden.

Rüdiger K. Weng: „Ich freue mich sehr, dass ich mit diesem, seit nunmehr fast drei Jahren angestrebten Vertragsabschluss mit unseren Partnern, alle selbstgesetzten Ziele erreichen bzw. sogar übertreffen konnte. Dies ist mir mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand als Einzelkämpfer und gegen eine Vielzahl von Widerständen gelungen. Mit dem Verkauf unserer Beteiligung möchte ich mein Involvement bei Artnet aber nicht beenden.“

Über die Auswirkungen der Transaktion auf die weitere Geschäftstätigkeit von WFA und ArtXX werden die Aktionäre in den nächsten Wochen und Monaten sukzessive unterrichtet werden.

Über die Weng Fine Art

Die Weng Fine Art AG (WFA) ist ein führendes Kunsthandelsunternehmen in Europa. Das Unternehmen mit Sitz in Monheim am Rhein wurde 1994 von Rüdiger K. Weng gegründet und ist seit 2012 die einzige an der Börse gelistete Kunsthandelsgesellschaft in Europa. Mit derzeit drei Geschäftsbereichen und einem Team aus Kunst-, Finanz- und Digital Experten betreut das Unternehmen Kunden auf der ganzen Welt. Im Fokus des Unternehmens stehen dabei der Handel von Werken international renommierter Künstler des 20. und 21. Jahrhunderts wie Pablo Picasso, Henri Matisse, Edvard Munch, Emil Nolde, Ernst Ludwig Kirchner, Wassily Kandinsky, Andy Warhol, Gerhard Richter, Joseph Beuys, Ai Weiwei, Damien Hirst und Robert Longo.

Die Weng Fine Art konzentriert sich derzeit auf das Business-to-Business-Geschäft und beliefert die großen internationalen Auktionshäuser sowie namhafte Händler und Galerien. Mit ihrer Schweizer Tochtergesellschaft ArtXX AG betreibt die WFA unter der Marke “Weng Contemporary” ein E-Commerce-Geschäft für limitierte serielle Kunstwerke der wichtigsten zeitgenössischen Künstler.

Zusammen mit Partnern aus der Finanz- und Technologieindustrie beteiligt sich die Weng Art Invest an der Entwicklung des digitalen Kunstmarkts auf Basis der Blockchain-Technologie, um den Zugang für Sammler und Investoren zum Kunstmarkt zu erleichtern und Transparenz für Kunst als Anlageklasse zu schaffen. Weitere Informationen unter: www.wengfineart.com

Montag, 26. Mai 2025

Orascom Development Holding AG: Dekotierung der Namenaktien der Orascom Development Holding AG durch SIX Exchange Regulation per 5. Juni 2025 genehmigt

Ad-hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KR 

Altdorf, 26. Mai 2025 - SIX Exchange Regulation hat die Dekotierung der Namenaktien der Orascom Development Holding AG von der SIX Swiss Exchange per 5. Juni 2025 genehmigt. Der letzte Handelstag wurde auf den 4. Juni 2025 festgelegt. 

Die Dekotierung der Namenaktien der Orascom Development Holding AG wurde von den Aktionären im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung vom 8. Mai 2025 beschlossen. 

Über Orascom Development Holding AG: 

Orascom Development Holding AG (ODH) ist ein führender Entwickler von integrierten Ortschaften, die Hotels, Privatvillen, Wohnungen, Freizeiteinrichtungen wie etwa Golfplätze und Jachthäfen aber auch unterstützende Infrastruktur umfassen. Das breit diversifizierte Portfolio von ODH umfasst Destinationen in sieben Ländern (Ägypten, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Schweiz, Marokko, Montenegro und Grossbritannien). Die Gruppe betreibt momentan zehn Destinationen: Fünf in Ägypten (El Gouna, Taba Heights, Makadi Heights, O West und Byoum), The Cove in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Jebel Sifah und Hawana Salalah in Oman , Lutica Bay in Montenegro und West Carclaze Garden Village in Grossbritannien. Die Aktien von ODH sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. 

Für weitere Informationen siehe auch https://www.orascomdh.com/.

Scherzer & Co. AG: Ordentliche Hauptversammlung 2025 erfolgreich durchgeführt / NAV zum 23.05.2025

Die ordentliche Hauptversammlung 2025 der Scherzer & Co. AG hat heute als Präsenzveranstaltung in Köln stattgefunden. Sämtliche Beschlüsse, u. a. eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, wurden mit großer Mehrheit gefasst. Dabei wurde auch Joachim Schmitt mit großer Mehrheit erneut in den Aufsichtsrat gewählt.

Net Asset Value (NAV): Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum 23.05.2025 3,21 Euro je Aktie.

Die Präsentation zur Hauptversammlung ist ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse https://www.scherzer-ag.de/unternehmenspraesentationen abrufbar.

Köln, 26. Mai 2025

Der Vorstand

Samstag, 24. Mai 2025

Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 empfehlen, das Übernahmeangebot von MFE nicht anzunehmen – Angebot aus finanzieller Sicht nicht angemessen

Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media SE

Unterföhring, 22. Mai 2025. Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE empfehlen den Aktionär:innen, das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (MFE) nicht anzunehmen. Nach Prüfung der Angebotsunterlage vom 8. Mai 2025 kommen beide Gremien zu dem Schluss, dass das Angebot aus finanzieller Sicht nicht angemessen ist. Diese Einschätzung wird jeweils durch eine entsprechende Opinion von Morgan Stanley als Berater des Vorstands und Goldman Sachs als Berater des Aufsichtsrats bestätigt. Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot der MFE gemäß § 27 WpÜG wurde heute auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. 

Die angebotene Gegenleistung von 4,48 Euro in bar sowie 0,4 MFE-A-Aktien (ISIN NL0015001OI1) pro ProSiebenSat.1-Aktie entspricht einem rechnerischen Angebotspreis von 5,75 Euro. Dieser liegt nur geringfügig über dem von der BaFin ermittelten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs von 5,74 Euro, der den gesetzlichen Mindestpreis darstellt. Der rechnerische Angebotspreis liegt um rund 18 Prozent unter dem Schlusskurs vom 21. Mai 2025 von rund 7,01 Euro und reflektiert aus Sicht von ProSiebenSat.1 nicht die erwartete künftige Wertentwicklung des Unternehmens. 

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die von MFE beabsichtigte Unterstützung bei der Umsetzung der Strategie von ProSiebenSat.1 und befürworten Kooperationen im Kerngeschäft Entertainment. 

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass MFE nach eigenen Angaben mit dem aktuellen Angebot weder das Ziel einer vollständigen Übernahme noch den Erwerb einer Mehrheit an ProSiebenSat.1 verfolgt. Vielmehr dient das Angebot von MFE nach eigenen Angaben dazu, die Flexibilität für zukünftige Aktienerwerbe zu erhöhen. Solche Aktienerwerbe können von MFE nach Vollzug des Übernahmeangebots durchgeführt werden, ohne ein erneutes Angebot an alle Aktionär:innen abgeben zu müssen. 

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist abrufbar auf der Unternehmenswebsite unter https://www.prosiebensat1.com/investor-relations/publikationen/freiwilligesoeffentliches-uebernahmeangebot-mfe und kostenlos erhältlich bei der ProSiebenSat.1 Media SE, Investor Relations, Medienallee 7, 85774 Unterföhring sowie per E-Mail an Investor.Relations@ProSiebenSat1.com. 

Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder Zusammenfassung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG dar. Den Aktionär:innen wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Übernahmeangebot annehmen oder nicht, die begründete Stellungnahme vollständig zu lesen.

Freitag, 23. Mai 2025

Squeeze-out bei der alstria office REIT-AG eingetragen

Nach einer Verzögerung durch eine Anfechtungsklage ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre nunmehr am 23. Mai 2025 bei der alstria office REIT-AG im Handelsregister eingetragen worden:

"Die Hauptversammlung vom 11.02.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär, die BPG Holdings Bermuda Limited, eine
sog. exempted company with liability limited by shares nach dem Recht von Bermuda, mit Sitz in Hamilton/Bermuda (Bermuda Registrar of Companies, Registernummer 48464), gegen Barabfindung beschlossen."


Eine Zahlung der Barabfindung dürfte in den nächsten Tagen erfolgen.

Die Angemessenheit dieser Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Delticom AG: Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2025

Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

Hannover, den 23. Mai 2025 – Die Delticom AG ("Gesellschaft") hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 3. März 2025 den Erwerb eigener Aktien im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms für den Zeitraum vom 4. März 2025 bis 5. Juli 2025 angekündigt.

Bereits in der Ankündigung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass sie sich die Möglichkeit vorbehält, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen.

Im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Einberufung zur Hauptversammlung sollen keine Aktien zurückgekauft werden.

Vor diesem Hintergrund wird das von der Gesellschaft eingeschaltete Kreditinstitut in dem Zeitraum vom 26. bis 28. Mai 2025 (jeweils einschließlich) keine Aktien zurückkaufen.

DATAGROUP SE: Vorstand und Aufsichtsrat der DATAGROUP SE begrüßen und unterstützen das öffentliche Erwerbsangebot von KKR für DATAGROUP und empfehlen, das Angebot anzunehmen

Corporate News

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN HOHEITSGEBIETEN UND TERRITORIEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRCIT OF COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN") ODER IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Vorstand und Aufsichtsrat der DATAGROUP SE begrüßen und unterstützen das öffentliche Erwerbsangebot von KKR für DATAGROUP und empfehlen, das Angebot anzunehmen, um damit die zukünftige Partnerschaft von HHS und KKR weiter umzusetzen

Pliezhausen, 23.05.2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der DATAGROUP SE haben heute ihre begründete Stellungnahme zu dem öffentlichen Erwerbsangebot (auch zur Vorbereitung der Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr (sog. Delisting)) der Dante Beteiligungen SE, einer Holdinggesellschaft, kontrolliert von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. und ihren verbundenen Unternehmen (zusammen „KKR“) beraten und verwaltet werden, vom 9. Mai 2025 an die Aktionäre der DATAGROUP SE zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der DATAGROUP SE abgegeben.

Die Dante Beteiligungen SE hat zu dem Erwerbsangebot am 9. Mai 2025 die Angebotsunterlage veröffentlicht, die auf folgender Website veröffentlicht ist: www.dante-offer.com.

In ihrer Stellungnahme erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass sie den von der Bieterin angebotenen Angebotspreis für fair, angemessen und attraktiv halten. Sie sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der Zielgesellschaft, ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden gerecht wird.

Max H.-H. Schaber und seine Familien-Holding HHS als derzeitige Mehrheitsaktionärin der DATAGROUP SE haben im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot eine strategische Partnerschaft vereinbart. Diese beinhaltet, dass HHS zusammen mit KKR künftig jeweils zu 50% indirekt an der Dante Beteiligungen SE beteiligt sein wird, und so die DATAGROUP SE langfristig gemeinschaftlich kontrollieren werden.

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen und unterstützen daher das Angebot, das ihrer Auffassung nach im besten Interesse der Gesellschaft liegt, und heißen dieses willkommen. Daher empfehlen sie den Inhabern der DATAGROUP-Aktien, das Erwerbsangebot anzunehmen und beabsichtigen, alle von ihnen persönlich direkt oder indirekt gehaltenen DATAGROUP-Aktien in das Angebot einzureichen.

Die Stellungnahme ist im Internet unter der Adresse

https://www.datagroup.de/oeffentliches-erwerbsangebot/

in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Kopien davon werden bei der DATAGROUP SE unter der Anschrift DATAGROUP SE, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die Zusendung kann telefonisch unter +49 711- 4900 500 oder per E-Mail an anke.banaschewski@datagroup.de unter Angabe der vollständigen Anschrift des Anfragenden angefordert werden.

In der Investorenvereinbarung haben DATAGROUP SE und Dante Beteiligungen SE vereinbart, dass die Einbeziehung der DATAGROUP-Aktien in den Freiverkehr nach der Abwicklung des Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, beendet werden soll (sog. Delisting). Vorstand und Aufsichtsrat weisen in der Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass ein separates Delisting-Angebot hierfür nicht erforderlich ist. Den DATAGROUP-Aktionären wird über das am 9. Mai 2025 veröffentlichte Angebot die Möglichkeit gegeben, ihre DATAGROUP-Aktien vor einem Delisting an die Dante Beteiligungen SE zu veräußern.

Über DATAGROUP

DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 3.700 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil.
www.datagroup.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

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Donnerstag, 22. Mai 2025

PIERER Mobility AG: Pierer und Bajaj schließen Call-Optionsvereinbarung ab, die einen künftigen Kontrollwechsel ermöglicht

Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR


Wels, 22. Mai 2025

Die Pierer Bajaj AG ist die Mehrheitsaktionärin der PIERER Mobility AG. Pierer Industrie AG ist zu 50,1% an der Pierer Bajaj AG beteiligt. Die übrigen 49,9% werden von der Bajaj Auto International Holdings B.V. („Bajaj BV“) gehalten.

Die Pierer Industrie AG hat heute mit der Bajaj BV eine Call-Optionsvereinbarung abgeschlossen, welche es der Bajaj BV ermöglicht, bis Ende Mai 2026 die Anteile der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG und somit indirekt die Kontrolle über die PIERER Mobility AG zu erwerben. Ein derartiger Kontrollwechsel erfordert regulatorische Freigaben. Erst nach Vorliegen sämtlicher regulatorischer Freigaben können Aktien unter dieser Call-Option an die Bajaj BV übertragen werden.

Bis zum Erhalt dieser Freigaben bleibt die derzeitige Kontrollsituation jedenfalls unverändert aufrecht.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der vOffice SE: Videoverhandlung am 8. Oktober 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der vOffice SE zugunsten der RA-MICRO Holding GmbH & Co KG hat das LG Flensburg Haupttermin bestimmt auf Mittwoch, den 8. Oktober 2025. Dieser soll als Videoverhandlung durchgeführt werden. Zu diesem Termin soll der Sachverständige, Herr WP/StB Timmo Wagner von der Stolze - Dr. Diers - Beermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens geladen werden.

LG Flensburg, Az. 6 HKO 4/24
Jaeckel, J. u.a. ./. RA-MICRO Holding GmbH & Co KG
12 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte klkb, 25746 Heide