Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 4. September 2024
IMMOFINANZ AG: IMMOFINANZ beginnt Verhandlungen zum Kauf des restlichen 38,37 % S IMMO-Anteils von CPIPG
Wien, 4. September 2024
IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) und ihre Kernaktionärin CPI Property Group SA („CPIPG“) haben heute vereinbart, Verhandlungen zum Erwerb der restlichen Anteile an der S IMMO AG („S IMMO“) durch IMMOFINANZ zu starten. Derzeit hält IMMOFINANZ direkt rd. 50,60% an S IMMO und CPIPG direkt rd. 38,37 1%.
Eine potentielle Transaktion soll den restlichen Anteil der CPIPG an der S IMMO, das sind 28.241.094 Stück Aktien der S IMMO (rd. 38,37%) umfassen. Ein möglicher Erwerb erfolgt zu einem angemessenen Marktpreis, mit der Barabfindung von EUR 22,05 pro Aktie an die Minderheitsaktionäre der S IMMO im Zuge des Squeeze-out als Obergrenze und einem zu verhandelnden Abschlag. Für einen Teil des Kaufpreises soll eine langfristige Finanzierung durch CPIPG an IMMOFINANZ erfolgen.
Mit Abschluss eines Erwerbs sowie des Squeeze-outs wird IMMOFINANZ 100%iger Aktionär von S IMMO.
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ Group ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ auf ihre etablierten Immobilienmarken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro) sowie auf komplementäre Produkte und Portfolios, wie jenes der S IMMO. Die IMMOFINANZ hält mehr als 50% der Aktien der S IMMO und konsolidiert diese Gesellschaft vollständig. Die IMMOFINANZ Group besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 8,2 Mrd., das sich auf rund 490 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com
Noratis AG: Annahme des Angebots der Merz Real Estate GmbH & Co. KG vom 2. Juli 2024 bezüglich ihrer weiteren Einlageverpflichtung i.H.v. bis zu EUR 16 Mio.
Eschborn, 3. September 2024 – Der Vorstand der Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4/ WKN: A2E4MK, Anleihen: ISIN: DE000A3H2TV6/WKN: A3H2TV, ISIN: DE000A3E5WP8/WKN: A3E5WP) gibt bekannt, dass unter Bezugnahme auf die in der am 3. Juli 2024 veröffentlichten Ad hoc Mitteilung zu führenden weiteren Verhandlungen mit der Merz Real Estate GmbH & Co. KG („Merz Real Estate“), Mehrheitsaktionär der Noratis AG, über zusätzliche Bareinlagen der Merz Real Estate in Höhe von bis zu EUR 16 Mio. die Gesellschaft das Angebot der Merz Real Estate vom 2. Juli 2024 angenommen hat.
Demnach hat sich die Merz Real Estate gegenüber der Noratis AG verpflichtet, zusätzlich zu den bis zu EUR 10 Mio., die im Rahmen von Kapitalerhöhungen noch im laufenden Geschäftsjahr als Einlagen geleistet werden, für den Fall, dass wider Erwarten aus den geplanten Sanierungsmaßnahmen nicht genügend Liquidität generiert wird, um den unter dem Sanierungsgutachten beschriebenen Sanierungspfad einzuhalten, der Gesellschaft durch eine weitere Kapitalerhöhung den fehlenden Betrag bis zum Höchstbetrag von EUR 16 Mio. zuzuführen. Diese Verpflichtung der Merz Real Estate steht unter den Voraussetzungen (a) einer erfolgreichen Verlängerung der Laufzeiten (i) der bis zu EUR 50 Mio. 5,5 % Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3H2TV6/WKN: A3H2TV), valutierend in Höhe von EUR 30 Mio., bis zum 31. Dezember 2028 und (ii) der bis zu EUR 40 Mio. 4,75% Anleihe 2021/2027 (ISIN: DE000A3E5WP8/WKN: A3E5WP), valutierend in Höhe von EUR 10 Mio., bis zum 31. Dezember 2029, jeweils zu unveränderten Konditionen und (b) einer Bestätigung des Sanierungsgutachters FTI-Andersch AG, dass sich die Noratis AG unter Berücksichtigung des jeweiligen zusätzlich zugeführten Kapitals weiterhin bzw. wieder auf dem im für die Noratis AG von FTI-Andersch erstellten Independent Business Review vorgesehenen Sanierungspfad befindet und in den nachfolgenden 24 Monaten (gerechnet ab der geplanten Kapitalzuführung) durchfinanziert ist. Sie reduziert sich in dem Umfang, in dem andere Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben.
Dienstag, 3. September 2024
IMMOFINANZ AG: Barabfindung für Minderheitsaktionäre der S IMMO AG mit EUR 22,05 je Aktie festgesetzt
Wien, 3. September 2024
Die IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) gibt bekannt, dass IMMOFINANZ als Hauptgesellschafterin im Rahmen des eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens die angemessene Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von S IMMO AG mit EUR 22,05 je Aktie festgesetzt hat.
Als Grundlage für die Ermittlung der Barabfindung hat PwC Advisory Services GmbH ein Bewertungsgutachten erstellt.
Im Rahmen des Gesellschafter-Ausschlussverfahrens wird IMMOFINANZ zusammen mit dem Vorstand der S IMMO AG den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz („GesAusG“) erstatten. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung werden von BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständigen Prüferin geprüft.
Über den Gesellschafterausschluss („Squeeze-Out“) soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG, die für den 14. Oktober 2024 geplant ist, beschlossen werden. Das Unternehmenswertgutachten sowie der gemeinsame Bericht über den geplanten Ausschluss gemäß § 3 Abs 1 GesAusG werden zusammen mit den weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen während eines Monats vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der S IMMO AG bereitgestellt.
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ Group ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ auf ihre etablierten Immobilienmarken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro) sowie auf komplementäre Produkte und Portfolios, wie jenes der S IMMO. Die IMMOFINANZ hält mehr als 50% der Aktien der S IMMO und konsolidiert diese Gesellschaft vollständig. Die IMMOFINANZ Group besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 8,2 Mrd., das sich auf rund 490 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com
Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den S-IMMO-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren geprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Instapro II AG
Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Montag, 2. September 2024
Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG eingetragen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der auf der Hauptversammlung der Consus Real Estate AG, Berlin, am 11. Juni 2024 gefasste Beschluss zum Squeeze-out zugunsten der ADLER Group S.A., Luxemburg, wurde am 30. August 2024, in Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE: Ergänzende Stellungnahme des Prüfers (Alternativberechnungen mit jeweils geänderter Peer Group)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hatte das LG München I zur Vorbereitung des Verhandlungstermins am 10. Oktober 2024 den Abfindungsprüfer Forvis Mazars (zuvor: Mazars) mit Beschluss vom 22. August 2024 um eine ergänzende Stellungnahme mit Alternativberechnungen gebeten. In der nunmehr vorgelegten Stellungnahme kommen Frau Wirtschaftsprüferin Ihlau und Herr Wirtschaftsprüfer Duscha zu Werten zwischen EUR 71,89 (Einbeziehung von Traton unter Ausschluss von Mercedes-Benz, Tata Motors, Dongfeng und Sinotruk) und EUR 79,71 je MAN-Aktie (Einbeziehung von Traton unter Ausschluss von Tata Motors, Dongfeng und Sinotruk).
Traton hatte für den Squeeze-out eine Barabfindung in Höhe von EUR 70,68 je Vorzugs- und Stammaktie der MAN SE angeboten.
LG München I, Az. 5 HK O 12085/21121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
STEMMER IMAGING AG: Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von MiddleGround Capital für die STEMMER IMAGING AG beginnt
Puchheim, 02. September 2024 – Die Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“), eine von MiddleGround Capital kontrollierte Holdinggesellschaft, hat heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot („Übernahmeangebot“) für die Aktien der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) veröffentlicht. Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet.
Ab heute haben die Aktionäre der STEMMER IMAGING AG die Möglichkeit, das Übernahmeangebot anzunehmen und ihre Aktien zu 48,00 Euro je Aktie anzudienen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING AG-Aktie am 19. Juli 2024, und einer Prämie von ca. 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 21. Juli 2024. Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.project-oculus.de.
Um ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen, sollten sich Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden. Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 30. September 2024 um 24:00 Uhr (MESZ). Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage. Die gesetzlich erforderliche begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot werden Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsunterlage abgeben und veröffentlichen.
Das Übernahmeangebot sieht marktübliche Vollzugsbedingungen vor und enthält keine Mindestannahmeschwelle. Es steht zudem unter dem Vorbehalt der erforderlichen regulatorischen Freigaben. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin, die STEMMER IMAGING AG von der Börse zu nehmen, was u. a. durch ein Delisting erfolgen könnte.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Übernahmeangebot dar. Alleinverbindlich für das Übernahmeangebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.
Über STEMMER IMAGING AG
Über Middleground Capital
MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über USD 3,5 Mrd. MiddleGround Capital tätigt Kontrollinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://middleground.com/.
Vectron Systems AG: Zahlen für das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht / Delisting erfolgt zum 30.09.2024
Der detaillierte Halbjahresbericht kann ab sofort auf der Vectron-Website heruntergeladen werden.
Nach der im Juni vollzogenen Mehrheitsübernahme durch den börsennotieren US-Konzern Shift4 hatte die Gesellschaft bereits in mehreren Veröffentlichungen darauf hingewiesen, dass die Börsennotiz eingestellt werden soll. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Vectron Systems AG mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der Vectron-Aktien (ISIN: DE000AOKEXC7) zum Handel in Scale und in Basic Board an der Frankfurter Wertpapierbörse stattgeben wurde.
Ausweislich der Mitteilung der Frankfurter Wertpapierbörse wird das Delisting mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2024 wirksam.
Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Vectron Systems AG nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.
Über Vectron Systems AG:
Mit bisher mehr als 250.000 verkauften Kassensystemen zählt die börsengelistete Vectron Systems AG zu den größten europäischen Anbietern von Kassenlösungen. Darauf aufbauend gewinnt der Bereich von in die Kassen integrierten Apps sowie digitalen und cloudbasierten Services in den Branchen Gastronomie und Bäckerei zunehmend an Bedeutung. Das Spektrum der Lösungen reicht von Loyalty- und Paymentfunktionen über Omni-Channel-Ordering bis hin zu Online-Reservierung und Online Reporting.
Im Handelssegment ist die 100-prozentige Tochtergesellschaft acardo AG einer der führenden Anbieter für Consumer-Activation-Tools, wie Coupons, Cashback-Lösungen und Konsumenten-Apps in Deutschland. Diese werden heute in mehr als 30.000 Filialen, bestehend aus Lebensmittelhändlern, Drogerien, Kinos und Apotheken eingesetzt. Dabei bietet acardo den Kunden einen FullService, von der Konzeption, über die technische Umsetzung bis hin zum Coupon-Clearing. Zu den Kunden zählen die größten Unternehmen der jeweiligen Branche, bspw. EDEKA, Müller, Nestlé, Unilever, Kellogg´s, Krombacher, Coca-Cola, PEPSI, Beiersdorf, Hexal, CinemaxX, Cineplex, Universal und Warner Bros.
Im Juni 2024 erfolgte der Zusammenschluss der Vectron Systems AG mit Shift4. Der in New York börsennotierte US-Konzern mit mehr als USD 2,5 Mrd. Umsatz (2023) ist ein führender Anbieter von Software- und Zahlungsabwicklungslösungen. Shift4 bedient Betreiber aller Größenordnungen aus zahlreichen Branchen, von kleinen inhabergeführten Geschäften vor Ort bis hin zu multinationalen Konzernen, die weltweit Handel treiben. Letztere können durch den Unternehmenszusammenschluss künftig in den USA und Europa nahtlos bedient werden.
Stimmrechtsmitteilung der infas Holding Aktiengesellschaft: Ipsos hält über 85 %
creditshelf Aktiengesellschaft: Außerordentliche Hauptversammlung
Frankfurt am Main, 2. September 2024 – Der Vorstand der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) hat heute anhand des Beschlusses des Amtsgericht Frankfurt am Main vom 26. August 2024 Kenntnis darüber erlangt, dass die Aktionärin der creditshelf, die PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, („PVM“) ermächtigt hat, eine Hauptversammlung einzuberufen.
Die außerordentliche Hauptversammlung soll am 11. Oktober 2024 um 10:00 Uhr (MESZ) in Frankfurt am Main stattfinden.
Gemäß dem Gerichtsbeschluss umfasst die Tagesordnung die Abwahl der verbliebenen vier Aufsichtsratsmitglieder, die Reduzierung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder, Neuwahlen zum Aufsichtsrat sowie die Entscheidung über Sonderprüfungen zum Verkauf des Geschäftsbetriebs der creditshelf an die schweizerische Teylor AG und zu etwaigen Beziehungen zu nahestehenden Personen. Ausweislich des Gerichtsbeschlusses wird bei etwaigen Sonderprüfungen der Prüfungsgegenstand nicht die Bereiche betreffen, die der überlagernden insolvenzrechtlichen Aufsicht durch Sachwalter oder Gericht unterstehen und daher nicht den Pflichten der Gesellschaftsorgane unterstehen.
Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung mit den Beschlussvorschlägen der PVM soll in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
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Über creditshelf
creditshelf wurde gegründet als digitaler Unternehmensfinanzierer der nächsten Generation. Der Geschäftsbetrieb von creditshelf wurde mit Wirkung zum 06.05.2024 im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf die Teylor AG übertragen.
creditshelf ist derzeit im General Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
S IMMO AG: Erfolgreiche Verkäufe und weiter steigende Erträge zum Halbjahr
Corporate News 28. August 2024
"Auch das erste Halbjahr 2024 steht ganz klar im Fokus unserer starken operativen Entwicklung. Es ist uns erneut gelungen, unsere Gesamterlöse sowie die Mieteinnahmen signifikant zu steigern. Das Bruttoergebnis liegt deutlich über dem Vorjahresniveau. Wir profitieren hierbei vor allem von einer umsichtigen Investitionsstrategie. Die Steigerung unserer operativen Kennzahlen ist kein Einmal-Effekt, sondern schafft nachhaltig die Grundlage für zukünftige Erträge“, kommentiert Radka Doehring, Vorstand der S IMMO AG.Operative Highlights (exkl. aufgegebenen Geschäftsbereich1)):
Finanzkennzahlen (inkl. aufgegebenen Geschäftsbereich1)):Das Ergebnis je Aktie betrug EUR 0,27.
"Die vorliegenden Ergebnisse überzeugen uns einmal mehr von der Schlagkraft unserer Geschäftsmodells. Wir profitieren von unserer umsichtigen Investitionsstrategie und prüfen weitere ergebnisoptimierende An- und Verkäufe", sagt Tomáš Salajka, Vorstand der S IMMO AG.
Ereignisse und Updates nach dem Bilanzstichtag
Die S IMMO hat den Verkauf des HOTO Business Tower in Zagreb am 12.07.2024 erfolgreich abgeschlossen. Das Bürogebäude umfasst eine Gesamtmietfläche von rund 15.500 m².
Weiters wurden die Verkaufsaktivitäten, insbesondere in Deutschland, fortgesetzt.
Ergebnis im Detail
Gesamtvermögen
Trotz der Verkäufe in Deutschland und Österreich erhöhte sich die Bilanzsumme der S IMMO per 30.06.2024 auf Grund der Zukäufe in Tschechien auf EUR 4.263,2 Mio. (31.12.2023: EUR 4.179,9 Mio.). Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten verringerte sich gegenüber dem Jahresende und lag per 30.06.2024 bei EUR 344,4 Mio. (31.12.2023: EUR 445,1 Mio.).
Eigenkapital und EPRA-NRV
Das Eigenkapital ohne Fremdanteile erhöhte sich im ersten Halbjahr 2024 auf EUR 1.660,8 Mio. (31.12.2023:
EUR 1.648,4 Mio.). Per 30.06.2024 belief sich der Buchwert je Aktie auf EUR 23,63 (31.12.2023: EUR 23,43). Die Eigenkapitalquote lag per 30.06.2024 bei 40,1 % (31.12.2023: 40,7 %). Der EPRA-NRV je Aktie lag bei EUR 27,81.
Aufgegebenes Segment in Deutschland
Im Zusammenhang mit dem sukzessiven Rückzug aus Deutschland werden zum 30.06.2024 jene Immobilien, die die Kriterien gemäß IFRS 5 erfüllen, als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ausgewiesen und zusammen mit den bereits veräußerten deutschen Vermögenswerten und Schulden als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt.
Die folgenden Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten daher keinen Beitrag aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich in Deutschland. Eine detaillierte Erläuterung findet sich im Halbjahresbericht 2024, der auf der Website der Gesellschaft abrufbar ist.
Gesamterlöse
Im ersten Halbjahr 2024 konnten die Gesamterlöse im Vergleich zur Vorjahresperiode von EUR 137,8 Mio. auf EUR 185,6 Mio. gesteigert werden. Diese Verbesserung ist vor allem auf Zukäufe ertragsstarker vermieteter Immobilien in Tschechien und Österreich in den Jahren 2023 und 2024, aber auch auf eine gute Like-for-Like-Performance zurückzuführen.
Aufwand aus der Immobilienbewirtschaftung
Die Immobilienaufwendungen waren – wie auch die Miet- und Betriebskostenerlöse – von Transaktionen beeinflusst und erhöhten sich von EUR 42,8 Mio. im ersten Halbjahr 2023 auf EUR 54,0 Mio., was vor allem auf höhere Betriebskosten- und Instandhaltungsaufwendungen zurückzuführen ist.
Hotelergebnis
Mit dem Ergebnis aus der Hotelbewirtschaftung in Höhe von EUR 8,0 Mio. (1. Hj. 2023: EUR 8,0 Mio.) konnte erneut ein Ertrag auf hohem Niveau erzielt werden.
Verwaltungskosten
Der Verwaltungsaufwand stieg im ersten Halbjahr 2024 auf Grund höherer Beratungskosten und auf Grund höherer Verwaltungshonorare auf EUR 20,5 Mio. (1. Hj. 2023: EUR 17,7 Mio.).
Immobilienbewertung
Das Ergebnis aus der Immobilienbewertung war mit EUR -9,2 Mio. (1. Hj. 2023: EUR -21,3 Mio.) leicht negativ, verbesserte sich jedoch gegenüber dem Vorjahr.
Finanzergebnis und Steueraufwand
Das Finanzergebnis verbesserte sich von EUR -21,1 Mio. auf EUR -18,5 Mio. Der Steueraufwand erhöhte sich von EUR 1,8 Mio. auf EUR -17,8 Mio.
Geplanter Squeeze Out
Im zweiten Quartal wurde die S IMMO AG informiert, dass die IMMOFINANZ AG mit der Vorbereitung eines Gesellschafterausschlusses begonnen hat. Der geplante Squeeze Out betrifft 5.246.664 S IMMO Aktien, das entspricht in etwa einem Anteil von 7,13 % am Grundkapital. Die Barabfindung zum Erwerb der betroffenen Aktien soll auf Grundlage eines Bewertungsgutachtens festgesetzt werden und in einer außerordentlichen Hauptversammlung, die für den Herbst 2024 erwartet wird, beschlossen werden.
Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung (...)
Download GuV HY 2024
1) Zum 30.06.2024 werden jene deutschen Immobilien, die die Kriterien gemäß IFRS 5 erfüllen, als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ausgewiesen und zusammen mit den bereits veräußerten deutschen Vermögenswerten und Schulden als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt. Die Ergebnisbeiträge dieses aufgegebenen Geschäftsbereichs sind im Konzernergebnis, aber nicht in den GuV-Kennzahlen enthalten. Auch die Vergleichskennzahlen 01 – 06/2023 wurden entsprechend angepasst.
Sonntag, 1. September 2024
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (ARENDTS ANWÄLTE)
In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So hat sich die Zahl der aufgeführten Gesellschaften seit den zuletzt veröffentlichten Listen wieder deutlich reduziert: Bei der Aareal Bank AG ist ein Squeeze-out bereits beschlossen worden, ebenso bei der MorphoSys AG, der Lotto24 AG, der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, der Consus Real Estate AG und der EQS Group AG. Bei der C. Bechstein Pianoforte AG und der Zapf Creation AG sind die Squeeze-out-Beschlüsse bereits eingetragen worden (Spruchanträge sind aber noch möglich). Bei der Vitesco Technologies Group AG muss noch die beschlossene Verschmelzung mit der Schaeffler AG eingetragen werden. Bei der MEDION AG ist eine Ausschluss der Minderheitsaktionäre angekündigt. Über kurz oder lang dürfte auch bei der Telefónica Deutschland Holding AG kommen. Auch bei der infas Holding Aktiengesellschaft ist nach einem erfolgreichen Übernahmeangebot durch Ipsos eine Strukturmaßnahme zu erwarten.
Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
- alstria office REIT-AG: erfolgreiches Übernahmeangebot
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr
- FRIWO AG: geringer Streubesitz
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot
- HanseYachts AG: Delisting-Angebot
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz
- infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
- MeVis Medical Solutions AG: BuG
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- PNE AG
- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG
- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround
- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall
- USU Software AG: Delisting-Übernahmeangebot
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz
- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Your Family Entertainment AG
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Vorbereitungen zum Squeeze-out bei der S IMMO AG
"Der Vorstand gibt keinen konkreten Finanzausblick. Die Vorbereitungen für den geplanten Squeeze Out (7,13 % der Aktien) laufen. Die außerordentliche Hauptversammlung zum Beschluss des Gesellschafterausschlusses wird für den Herbst erwartet. Der geplante Squeeze Out bleibt Hauptkurstreiber für die Aktie, wobei die jüngsten NAV-Kennzahlen eine wichtige Rolle spielen dürften – aber auch die Tatsache, dass die Immofinanz-Aktie mit Aufschlägen von rund 10 % zu ihrem Halbjahres-NTA notiert."
Squeeze-out bei der sheego AG zu EUR 368,45 je Aktie
Aus der Hauptversammlungseinladung:
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der sheego AG mit Sitz in Frankfurt am Main werden gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 368,45 je auf den Namen lautender Stückaktie der sheego AG auf die Hauptaktionärin übertragen."
Seit 2009 ist sheego als Plus-Size-Label unter dem Dach der Otto Group am Markt und bietet für Frauen modische Styles ab Größe 40. Ursprung von sheego ist der 1954 in Hanau gegründete Schwab Versand, seit 1976 ein 100-prozentiges Unternehmen der international agierenden Otto Group.
Samstag, 31. August 2024
Hengeler Mueller berät Instapro bei verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out
Die Instapro I AG, eine indirekte Tochtergesellschaft der börsennotierten IAC Inc., hat die restlichen Aktien der Instapro II AG erworben und die Instapro II wurde auf die Instapro I verschmolzen. Auf Verlangen der Hauptaktionärin Instapro I hatte die ordentliche Hauptversammlung 2024 der Instapro II die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II auf die Instapro I gegen eine angemessene Barabfindung beschlossen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Instapro betreibt digitale Marktplätze für Handwerks- und Dienstleistungsaufträge in verschiedenen europäischen Ländern über die Tochtergesellschaften Werkspot B.V., MyBuilder Ltd., Travaux.com S.à r.l. und MyHammer GmbH.
Hengeler Mueller hat die Instapro I AG bei dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beraten. Tätig waren der Partner Dr. Oliver Rieckers, die Counsel Dr. Matthias Cloppenburg und Dr. Petra Mennicke sowie der Senior Associate Dr. Ingo Albert und Associate Dr. Jan Luis Lemli (alle Corporate, Düsseldorf).
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den Instapro-II-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Zum Spruchverfahren zur vorherigen Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/02/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html
Studio Babelsberg AG: Bekanntmachung zur Ausgleichszahlung
Quelle: Bundesanzeiger vom 30. August 2024
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG: Verhandlung am 12. Dezember 2024
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Frankfurt am Main hat in dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschter Gesellschaft zugunsten der zur Busch-Gruppe gehörenden Pangea GmbH Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 12. Dezember 2024, 11:00 Uhr, anberaumt.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 19/23
Divantis GmbH u.a. ./. Pangea GmbH
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
Bekanntmachung des Vergleichs zum Squeeze-out bei der ISRA VISION PARSYTEC AG: Anhebung der Barabfindung um EUR 3,- (+ 29,3 %)
in dem beim Landgericht Köln (Az.: 82 O 94/21) anhängigen Spruchverfahren mit den folgenden Beteiligten
Freitag, 30. August 2024
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
- Aurubis AG: ggf. Übernahmeangebot
- BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
- C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 11. Juni 2024
- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
- EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
- infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH
- MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Hauptversammlung voraussichtlich im Herbst 2024
- Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
- SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
- Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 22. November 2024)
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
- VARTA AG: StaRUG-Verfahren
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement
- Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
- Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, verschmelzungsrechtliche Squeeze-out am 10. Juni 2024 wirksam geworden (Fristende: 10. September 2024)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Donnerstag, 29. August 2024
Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Mister Spex SE
- Die zu Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023, über die im Wege der Einzelentlastung der Mitglieder des Vorstands - Herrn Dirk Graber, Herrn Dr. Mirko Caspar und Frau Maren Kroll - abgestimmt wurde.
- Die zu Tagesordnungspunkt 3 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats, über die im Wege der Einzelentlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats - Herrn Peter Williams, Herrn Nicola Brandolese, Herrn Tobias Krauss, Frau Birgit Kretschmer, Herrn Pietro Luigi Longo, Herrn Stuart Paterson und Frau Nicole Srock.Stanley - abgestimmt wurde.
- Die zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschlüsse zur Neuwahl von Herrn Nicola Brandolese, Frau Birgit Kretschmer, Herrn Claus-Dietrich Lahrs, Herrn Pietro Luigi Longo, Frau Nicole Srock.Stanley und Herrn Gil Steyaert zu Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Spruchverfahren zum BuG mit der Schaltbau Holding AG: Zeitplan des Bayerischen Obersten Landesgerichts
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Voltage BidCo GmbH mit dem Verkehrstechnikunternehmen Schaltbau Holding AG als beherrschter Gesellschaft hatte das LG München I die Spruchanträge mit Beschluss vom 19. April 2024 zurückgewiesen.
Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einlegen. Nach einem Nichtabhilfebeschluss des LG München I liegen die Akten jetzt beim Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG). Das Gericht hat nunmehr einen Zeitplan für das Beschwerdeverfahren vorgelegt. Die Beschwerden können demnach bis zum 14. November 2024 (ergänzend) begründet werden. Darauf kann die Beschwerdegegnerin (Hauptaktionärin) bis 14. Februar 2025 erwidern. Sodann kann der gemeinsame Vertreter bis zum 14. Mai 2025 Stellung nehmen.
Die herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte 2021 die Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die gem. § 305 AktG auf (nur noch) EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung angeboten.
BayObLG, Az. 101 W 122/24 eLG München I, Beschluss vom 19. April 2024, Az. 5 HK O 9734/22
Dreier, S. u.a. ./. Voltage BidCo GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart
The NAGA Group AG: The NAGA Group erfolgreich mit Key Way Group fusioniert
- Organisatorische Umstellungen abgeschlossen
- Migration der Technologie in das NAGA-Ökosystem bietet neue Features und mehr Service bei gleichzeitiger Steigerung des Lifetime Values bestehender CAPEX.com-Nutzer
Hamburg, 29. August 2024 – Die The NAGA GROUP AG (XETRA: N4G, ISIN: DE000A161NR7), Anbieter der All-in-One Finanz-SuperApp NAGA, hat die im Dezember des vergangenen Jahres angekündigte strategische Fusion mit der Key Way Group Ltd. innerhalb von nur rund sechs Wochen nach Erhalt aller behördlichen Genehmigungen erfolgreich vollzogen. Damit wurde der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. April 2024 planmäßig bis Ende August 2024 umgesetzt. Bereits mit Wirkung zum 21. August waren alle organisatorischen Umstellungen abgeschlossen.
Durch die Fusion von NAGA und CAPEX.com ist einer der weltweit führenden Neo-Broker mit rund 1,5 Millionen Nutzern in über 100 Ländern entstanden. Die Migration der bisherigen Nutzer der Key Way Group Trading-Platform CAPEX.com in das NAGA-Ökosystem wird in den nächsten Tagen beginnen. Damit kommen die bisherigen CAPEX-Nutzer nunmehr in den Genuss zahlreicher neuer Features und umfangreicher Serviceverbesserungen, mit denen sich die NAGA-App deutlich vom Wettbewerb abhebt.
The NAGA Group rechnet durch die Migration der Nutzer von CAPEX.com auf ihre eigene Plattform sowie durch weitere operative und lizenzrechtliche Synergien mit Kosteneinsparungen von insgesamt bis zu EUR 9,0 Mio. (zuvor bekannt gegeben als USD 10,0 Mio.) jährlich. In einem ersten Schritt wird durch die Nutzung einer gemeinsamen Technologie für alle Nutzer der Unternehmensgruppe im Zuge der Migration in den kommenden Monaten ein positiver EBITDA-Effekt von rund EUR 4,0 Mio. pro Jahr auf Konzernebene erwartet. Weitere Effizienzsteigerungen sollen in den Bereichen regulatorische Gemeinkosten, Personal- und Handelskosten sowie Kundenakquisitionskosten erzielt werden. Mit der Bereitstellung von Features wie Social Trading, Neo Banking und Krypto Trading steigt der Lifetime Value der bisherigen Nutzer von CAPEX.com und damit die Profitabilität von The NAGA Group.
Octavian Patrascu, CEO der The NAGA Group AG: „Ich bin begeistert von der erfolgreichen Fusion und den neuen Möglichkeiten, die sie mit sich bringt. Wir haben dies wie geplant durchgeführt und die Voraussetzungen geschaffen, um uns auf Synergien zu konzentrieren und das Wachstum voranzutreiben. Bei der neuen NAGA ist es wichtig, unsere Startup-DNA beizubehalten – wir wollen schnell vorankommen, innovativ bleiben und den Status quo mit unseren Produkten immer wieder auf die Probe stellen, während wir die Effizienz und die Prozesse einer größeren, besser strukturierten Organisation nutzen. Unser Team ist voller Energie und Tatendrang für dieses neue Kapitel, und wir freuen uns auf den Weg, der vor uns liegt.“
Über NAGA
NAGA ist ein führendes deutsches Fintech-Unternehmen, das eine SuperApp anbietet, mit dem Ziel, Social Trading, Investitionen in Aktien, Kryptowährungen und Neo-Banking in einer einheitlichen Plattform zu vereinen, die von seiner eigenen fortschrittlichen Technologie angetrieben wird. NAGA ist in über 100 Ländern über 9 lokale Büros tätig und bietet eine breite Palette von Dienstleistungen für Fiat- und Kryptowährungen an. Die Plattform verfügt über eine physische VISA-Karte mit Fiat- und automatischer Kryptowährungsumrechnung sowie Cashback, dynamische soziale Feeds und fortschrittliche Autokopierfunktionen, die es den Nutzern ermöglichen, die Strategien erfolgreicher Händler zu replizieren. NAGA wurde für eine globale Gemeinschaft entwickelt und bietet ein integratives und effizientes Finanzökosystem für persönliche Finanzen und Handel.
ADLER Group S.A.: Vermietungsgeschäft der Adler Group entwickelt sich weiter positiv – Rekapitalisierung mit voraussichtlichem Abschluss im September 2024
- Nettomieteinnahmen von 103 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2024, 4% niedriger als im Vorjahr aufgrund von Portfolioverkäufen im Jahr 2023
- Flächenbereinigtes Mietwachstum von 4,6 %, Leerstandsquote bei 1,8 %, durchschnittliche Wohnungsmiete bei monatlich 7,65 EUR je Quadratmeter
- Prognose für die Nettomieteinnahmen für das Geschäftsjahr 2024 bestätigt
- Verlangsamte Abwertung von 2,1% in H1 2024 deutet auf eine mögliche Stabilisierung der Bewertungen von Wohnimmobilien hin
- Umfassende Rekapitalisierung liegt voll im Plan und wird voraussichtlich im September 2024 abgeschlossen sein
- Erfolgreiche Prolongation aller 2024 fälligen Bankkredite der Adler Group in Höhe von insgesamt 262 Mio. EUR
Luxemburg, 29. August 2024 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) gibt ihre Ergebnisse mit einer soliden operativen Leistung für das erste Halbjahr 2024 bekannt. Die Nettomieteinnahmen sanken nur geringfügig um 4 % von 108 Mio. EUR im Vorjahr auf 103 Mio. EUR, was auf zwischenzeitlich abgeschlossene Portfolioverkäufe, wie z.B. die Wasserstadt-Transaktion im Jahr 2023, zurückzuführen ist. Der Rückgang des Volumens wurde teilweise durch ein flächenbereinigtes Mietwachstum von 4,6 % kompensiert, was zu einer durchschnittlichen Wohnungsmiete von monatlich 7,65 EUR je Quadratmeter per Juni 2024 führte. Die operative Leerstandsquote lag zum Ende des 2. Quartals 2024 bei 1,8 %. Die Adler Group bestätigt ihre Prognose für die Nettomieteinnahmen zwischen 200 Mio. EUR und 210 Mio. EUR für das Gesamtjahr 2024.
Zum 30. Juni 2024 umfasst das Bestandsportfolio der Adler Group (ohne Einheiten der Tochtergesellschaft BCP) 25.005 Einheiten, wovon sich der Großteil mit 17.723 Einheiten in Berlin befindet. Wie in den Vorjahren wurde das Immobilienportfolio der Adler Group zum Ende des zweiten Quartals 2024 extern neu bewertet. Im Vergleich zu den Vorperioden sank der Wert der Wohnimmobilien nur moderat um 2,1%. Damit sank der Gross Asset Value (GAV) des Bestandsportfolio per Juni 2024 auf 4,1 Mrd. EUR (gegenüber 4,2 Mrd. EUR per Dezember 2023).
„Die verlangsamte Abwertung von (2,1%) in H1 2024 signalisiert eine mögliche Stabilisierung der Bewertungen. Da wir sehen, dass sich der Abwertungszyklus dem Ende zuneigt, erwarten wir keine weiteren signifikanten Wertanpassungen für unser Bestandsportfolio in der zweiten Jahreshälfte“, kommentiert Thierry Beaudemoulin, CEO der Adler Group.
Im 2. Quartal 2024 hat die Adler Group Verkäufe von Eigentumswohnungen in Berlin für einen Gesamtverkaufspreis von ca. 4 Mio. EUR unterzeichnet. Die Veräußerung des Entwicklungsprojekts Leipzig FourLiving VauVau an die Stadt Leipzig wurde im zweiten Quartal mit einem Nettoerlös von 26 Mio. EUR abgeschlossen.
Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit belief sich in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres auf minus 319 Mio. EUR (Vorjahreszeitraum: minus 923 Mio. EUR) und war maßgeblich durch das negative Ergebnis aus der Neubewertung des Portfolios im zweiten Quartal geprägt. Darüber hinaus wurde das Nettoergebnis von minus 507 Mio. Euro (Vorjahreszeitraum: minus 1.040 Mio. Euro) auch durch die gestiegenen Zinsaufwendungen belastet. Der gewichtete durchschnittliche Fremdkapitalkostensatz lag per Juni 2024 bei 6,4 %. Zum Ende des zweiten Quartals 2024 verfügte die Adler Group über liquide Mittel in Höhe von 334 Mio. EUR, was einem leichten Rückgang von 19 Mio. EUR gegenüber der Bilanz des ersten Quartals 2024 entspricht.
Die negative Ergebnissituation spiegelt sich auch in den Finanzkennzahlen FFO und EPRA NTA wider. Der FFO I war mit minus 54 Mio. EUR (Vorjahr: plus 8 Mio. EUR) aufgrund der steigenden Zinsbelastung negativ. Das EPRA NTA belief sich zum 30. Juni 2024 auf 18 Mio. EUR bzw. 0,12 EUR je Aktie, nach 529 Mio. EUR bzw. 3,49 EUR je Aktie zum 31. Dezember 2023.
Nach der verbindlichen Vereinbarung mit einer Gruppe von Anleihegläubigern, die im Mai 2024 unterzeichnet worden war, hat die Adler Group weitere wichtige Schritte zum Abschluss der umfassenden Rekapitalisierung unternommen. Stefan Brendgen, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group, kommentiert dies wie folgt: „Wir sind dankbar für die Unterstützung, die wir sowohl von unseren Anleihegläubigern als auch von den Aktionären erhalten haben und gehen davon aus, dass wir die Rekapitalisierung im September 2024 abschließen werden. Diese Vereinbarung verleiht der Adler Group finanzielle Stabilität, die es ihr ermöglicht, ihre Strategie im Interesse aller ihrer Stakeholder umzusetzen.“
Neben den Fortschritten bei der Rekapitalisierung hat die Adler Group alle 2024 fällig werdenden Bankdarlehen in Höhe von insgesamt 262 Mio. Euro erfolgreich prolongiert. Darüber hinaus befindet sich das Unternehmen in konstruktiven Gesprächen mit seinen kreditgebenden Banken über die Prolongation der in 2025 fälligen Bankkredite.
Nach Abschluss der umfassenden Rekapitalisierung im September 2024 wird die Adler Group voraussichtlich Ende September ihre geprüften Geschäftsberichte für 2022 und 2023 veröffentlichen.
Anmerkung der Redaktion:
Die Adler Group S.A. hat einen Squeeze-out bei der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft durchgeführt (Spruchverfahren ist anhängig) und betreibt derzeit einen Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG. Sie haftet damit für mögliche Nachbesserungen. Ein weiteres Spruchverfahren läuft bezüglich des von der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft betriebenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft.
Einladung - Symposium Kapitalmarktrecht 2024
am 10. Oktober 2024 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 7. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktien-Experten im Hilton Frankfurt City Centre auszutauschen.
Die Schwerpunktthemen der diesjährigen Veranstaltung sind:
- Hauptversammlung der Zukunft
- Ein möglicher „Fahrplan zu einem einheitlichen, europäischen Aktienmarkt“
- Streitfall Spruchverfahren: Ertragswert vs. Börsenwert
- KapMuG – Anatomie eines gescheiterten Gesetzes
Auch das diesjährige Symposium verfolgt das Ziel, Aktionären, institutionellen Investoren, Aktionärsvereinigungen und sonstigen Stakeholdern eine Plattform des Austausches und der Information zu bieten.
Die fachliche Diskussion und der Meinungsaustausch – auch mit den Teilnehmern – stehen dabei im Vordergrund.
Programm
10:00 Uhr
Registrierung/Kaffee
Durch den Tag führt Sissi Hajtmanek (Wirtschaftsjournalistin)
10:30 Uhr
Grußwort + Einleitung
Sissi Hajtmanek (Moderation)
Dr. Arno Balzer (Geschäftsführer, aktionaersforum)
10:40 Uhr
Say on Climate
Hauptversammlung der Zukunft
Stephan Petri (GEA Group Aktiengesellschaft)
10:55 Uhr
Diskussion
Hauptversammlung der Zukunft
Stephan Petri (GEA Group Aktiengesellschaft)
Hendrik Schmidt (DWS Investment GmbH)
Prof. Dr. Hans-Ulrich Wilsing (Linklaters)
Anke Sänger-Zschorn (IVOX Glass Lewis)
12:00 Uhr
Aktien
Volkswirtschaftliche Aspekte zur Aktie
Dr. Martin Weimann (Rechtsanwalt und Autor)
12:15 Uhr
Pause/Mittagessen
13:15 Uhr
Streitfall Spruchverfahren
Ertragswert vs. Börsenwert
Prof. Dr. Martin Jonas (Grant Thornton)
Wolfgang Sturm (Broich)
Dr. Dirk Wasmann (Gleiss Lutz)
14:15 Uhr
KapMuG
Hauptversammlung der Zukunft
Prof. Dr. Heribert Hirte (Universität Hamburg, Bürgerbewegung Finanzwende)
Robert Peres (Initiative Minderheitsaktionäre)
Dr. Martina de Lind van Wijngaarden (Freshfields Bruckhaus Deringer)
15:15 Uhr
Schlusswort
Dr. Arno Balzer
im Anschluss
Kaffee-Empfang/Get-Together
ca. 15:30 Uhr
Ende der Veranstaltung
Wiedereinführung des Spruchverfahrens für Delisting-Fälle? - Entwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes sieht entspechende Gesetzesänderung vor
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Viele Jahre lang gab es für Minderheitsaktionäre in Delisting-Fällen die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Barabfindung. Grundlage war hierfür eine richterrechtliche Rechtsfortbildung, die sog. Macrotron-Rechtsprechung (Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2002 zum Fall Macrotron: BGH, Urteil vom 25. November 2002 ‑ II ZR 133/01). Diese Überprüfungsmöglichkeit wurde nach etwas mehr als zehn Jahren nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu zwei Verfassungsbeschwerden zu Fällen eines Delistings bzw. eines bloßen Downgradings (die eine weitere Überprüfungsmöglichkeit zugelassen hätte) schließlich vom BGH die durch die Faktenbasis nicht begründete Frosta-Entscheidung (Urteil vom 8. Oktober 2013 - II ZB 26/12) aufgehoben.
Die damals anhängigen Delisting-Spruchverfahren wurden in der Folgezeit als unzulässig beurteilt. Der Hauptaktionär war nach eines Gesetzesänderung lediglich verpflichtet, ein Delisting-Erwerbsangebot gemäß dem neu eingeführten § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG zu unterbreiten.
Eine deutliche Verbesserung sieht der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurfs des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) vor. Demnach soll wieder eine Überprüfung im Rahmen eines Spruchverfahrens möglich sein. § 1 des Spruchverfahrensgesetzes (SpruchG) in der Fassung des Entwurfs (Art. 1 ZuFin II) sieht die Möglichkeit eines Spruchverfahren ausdrücklich auch bei Delisting-Fällen vor. Durch die neu eingefügte Nr. 8 soll es möglich sein, die "Höhe der Gegenleistung beim Widerruf der Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf Antrag des Emittenten (§ 39 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Börsengesetzes)" in einem Spruchverfahren zu überprüfen. Bei § 5 Satz 1 SpruchG soll als Nummer 8 eingefügt werden, dass der Spruchantrag gegen den Bieter zu richten ist.