PressemitteilungEllwangen, 21. Juli 2024
Die VARTA AG hat heute entschieden, kurzfristig beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart die Durchführung eines Restrukturierungsvorhabens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) anzuzeigen. Das geplante StaRUG-Verfahren ist ein wichtiger Baustein zur Implementierung eines aktualisierten Restrukturierungskonzepts der VARTA. Im Rahmen des Verfahrens stehen verschiedene Konstellationen möglicher Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen zur Diskussion. Das StaRUG-Verfahren würde der VARTA die Möglichkeit eines finanziellen Neustarts ermöglichen, um nachhaltig wieder wettbewerbsfähig zu werden.
„Wir sind zuversichtlich, dass unser Restrukturierungskonzept eine solide Basis für die zukünftige Stabilität und Perspektive der VARTA schafft“, erklärt der CEO der VARTA AG, Michael Ostermann. „Unser engagiertes Team und unsere Partner arbeiten unermüdlich daran, die bestmögliche Lösung zu finden.“
Schulden- und Kapitalschnitt im StaRUG-Verfahren
Mit der Anzeige des StaRUG-Verfahrens soll eine mögliche Insolvenz des Unternehmens nachhaltig abgewendet werden. Die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts im StaRUG-Verfahren sichert Arbeitsplätze und schützt Gläubigerinteressen besser als mögliche Alternativszenarien. Für VARTA steht dabei die Reduzierung der aktuellen Schulden im Fokus.
„VARTA wird die Schulden mit Hilfe des StaRUG Verfahrens auf eine angemessene Größenordnung bringen müssen, um wieder Schritte nach vorne machen zu können“, sagt Michael Giesswein, CRO der VARTA AG. „Die aktuelle Schuldensituation verbaut der VARTA-Gruppe absehbar die Chancen auf ein positive Geschäftsentwicklung. Ohne die Reduzierung unserer Schulden können wir notwendige Investitionen nicht tätigen.“, so Giesswein weiter. Die Folge: Marktpotentiale können nicht erschlossen und Umsatzchancen nicht genutzt werden. Die Position von VARTA im Markt würde so von Jahr zu Jahr schlechter werden.
Den Ausweg aus dieser Situation böte ein Schuldenschnitt im Rahmen des StaRUG-Verfahrens. Der Schuldenschnitt ist eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern, die einen Teil der Schulden erlassen, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen. Zu diesem Schritt wären die Gläubiger der VARTA zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nur bereit, wenn ein Kapitalschnitt auf null erfolgt (das bestehende Grundkapital wird auf null herabgesetzt) und frisches, für die Restrukturierung benötigtes Kapital (Fremdkapital oder Eigen- und Fremdkapital), eingebracht wird. Durch den Kapitalschnitt auf null werden sämtliche der bestehenden Aktien ihren Wert verlieren und die Börsennotierung der VARTA AG zeitnah dauerhaft eingestellt (Delisting). Dieses Vorgehen ist notwendig, um die weitere Sanierung und den Neuanfang des Unternehmens zu finanzieren.
Durch einen Neuanfang zur alten Stärke
„Für VARTA geht es bei dem Neuanfang nicht nur um einen jährlichen Umsatz von mehr als 800 Mio. Euro weltweit, sondern auch um den Erhalt der Geschäftsbeziehungen zu mehr als 3.000 Zulieferern sowie über 10.000 Handelspartnern, Fachhandwerksbetrieben und Kunden in über 100 Ländern.“ hält Mark Hundsdorf CFO der VARTA fest.
Für eine nachhaltige Perspektive ist in allen Geschäftsfeldern die Umsetzung weiterer operativer Maßnahmen nötig, um marktgerecht und wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein. Dabei geht es auch um strategische Investitionen: „Wir müssen investieren, um unsere Chancen zu maximieren: Wir wollen von Wachstumsbereichen profitieren und unsere Marktposition nachhaltig stärken“, ordnet Michael Ostermann ein. Ein Beispiel dafür ist das Geschäftsfeld Energy Storage, in dem die VARTA langfristig positiv am wachsenden Heimspeichermarkt partizipieren kann”. Rainer Hald, CTO internal der VARTA ergänzt: „Mit der Sicherung der Schlüsseltechnologie „Batterie“ am Standort Deutschland leistet VARTA einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und Unabhängigkeit Europas. Unser Ziel ist es, dem Unternehmen mit dem Restrukturierungskonzept eine Zukunft zu schaffen, um genau dies auch weiterhin tun zu können.“
Zu diesem Neuanfang gehört auch die Beteiligung von Finanzgläubigern und Investoren, die einen Beitrag zur Restrukturierung der VARTA leisten um, nach aktueller Schätzung, einen finanziellen Bedarf im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich zu decken. Hierzu laufen aktuell konstruktive Verhandlungen mit unterschiedlichen, potenziellen Investoren, unter anderem einer vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitseigentümer DDr. Michael Tojner kontrollierten Gesellschaft, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, sowie weitere interessierte Parteien, mit denen unterschiedliche Vorschläge diskutiert werden.
Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, zügig zu einer Einigung hinsichtlich einem der diskutierten Vorschläge zu kommen und entsprechende Vereinbarungen mit den relevanten Parteien abschließen und einen Restrukturierungsplan zur Abstimmung stellen zu können. Das über das StaRUG-Verfahren umzusetzende Sanierungskonzept und die darin vorgesehenen Maßnahmen sollen VARTA in die Lage versetzen, Schlüsseltechnologien in Deutschland zu erhalten sowie Arbeitsplätze und Wertschöpfung nachhaltig zu sichern.
VARTA wird die Öffentlichkeit über den Prozess und den weiteren Fortgang laufend informieren.