Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Montag, 22. April 2024
Cinven gibt erfolgreiche Abwicklung des öffentlichen Erwerbsangebots für die SYNLAB AG bekannt
18. April 2024
Ephios Luxembourg S.à r.l., eine Gesellschaft, die durch von Cinven verwaltete und/oder beratene Fonds kontrolliert wird, hat heute ihr öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der SYNLAB AG („SYNLAB”) erfolgreich abgewickelt. Cinven hält nun insgesamt 188.112.767 SYNLAB-Aktien, was circa 85 % des Grundkapitals von SYNLAB und circa 86 % der Stimmrechte entspricht.
Ephios Bidco GmbH hält nunmehr 84,65 % an den SYNLAB AG
Sonntag, 21. April 2024
I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen
Düsseldorf, April 2024:
Die nun in 10. Auflage erscheinende Studie zur Unternehmensbewertung umfasst mittlerweile 261 untersuchte Bewertungsfälle bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen und zeigt die Entwicklung der Bewertungspraxis bei Squeeze-outs, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Verschmelzungen und Rechtsformwechseln in den Jahren 2010 bis 2023.
Unser Interesse galt auch den Folgen des Urteils des BGH vom 21.02.2023 (AZ II ZB 12/21) in dem der BGH beschlossen hat, dass „der Rückgriff auf den Börsenkurs eines Unternehmens […] eine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts“ sein kann.
Unter den in diesem Jahr untersuchten Fällen wurde lediglich in einem Verschmelzungs-Gutachten direkt Bezug auf dieses BGH-Urteil genommen und ein Umtauschverhältnis ohne Ermittlung des Ertragswerts aus der Börsenkursrelation abgeleitet. Dagegen wurde in keinem Abfindungsfall (BGAV oder Squeeze-out) die Abfindung in Höhe des Börsenkurses festgelegt, wenn dieser niedriger war als der Ertragswert. Somit bleibt der Ertragswert auch in der diesjährigen Studie die maßgebliche Bewertungsmethode. Der Börsenkurs wird wie bisher als Wertuntergrenze der Abfindung beachtet.
Bei den Kapitalkostenparametern war ein deutlicher Anstieg des durchschnittlichen Basiszinssatzes von 0,70% in 2022 auf 2,30% in 2023 zu beobachten. Die durchschnittliche Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hat sich in 2023 nur sehr geringfügig von 5,75% auf 5,69% verringert und ihr Median beträgt seit 4 Jahren (2020 – 2023) konstant 5,75%. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Basiszinssatz und Marktrisikoprämie ist damit nicht zu beobachten.
Bei der Ableitung der Betafaktoren ist die Verwendung von Debt Beta in der Praxis nahezu zum Standard geworden. Lediglich in 2 Fällen wurde in 2023 kein Debt Beta berücksichtigt.
Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen Ihnen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:
Studie Bewertungspraxis 2023
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Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 5. April 2024 die eingegangenen Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschter Gesellschaft zugunsten der zur Busch-Gruppe gehörenden Pangea GmbH zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 3-05 O 19/23 verbunden. Gleichzeitig wurde Herr RA Dr. Alexander Hess zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Der gemeinsame Vertreter kann bis zum 31. Mai 2024 Stellung nehmen.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 19/23
Divantis GmbH u.a. ./. Pangea GmbH
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
Freitag, 19. April 2024
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG:
aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR
33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024
- Aves One AG:
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung
(und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März
2024 (Fristende: 20. Juni 2024)
- C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024
- DISO Verwaltungs AG (zuvor:
Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG):
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies
Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch
Anfechtungsklage verzögert
- EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.)
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?
- HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)
- Instapro II AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/InterActiveCorp)
- KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE
- MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Eintragung am 27. Februar 2024 (Fristende am 27. Mai 2024)
- MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement
- Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024
- Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
- Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Mai 2024
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG
- Telefónica Deutschland Holding AG:
erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH,
Telefónica-Konzern hält mehr als 94 %, Squeeze-out vorerst
zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) :
Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu EUR 30,33 (zuvor:
EUR 29,19) je Aktie, Eintragung im Handerlsregister am 15. April 2024 (Fristende: 15. Juli 2024)
- va-Q-tec AG:
Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot,
Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag,
Eintragung im Handelsregister am 30. Januar 2024 (Fristende am 30. April
2024)
- Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant, Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024
- Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Der Vorstand der Instapro II AG erhält Verlangen der Instapro I AG nach umwandlungsrechtlichem Squeeze-out
Berlin, 10. April 2024 – Die Instapro I AG (“Instapro I”) hat dem Vorstand der Instapro II AG (“Instapro II”) das Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Instapro II auf die Instapro I durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Instapro II über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Instapro II als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Instapro I den übrigen Aktionären der Instapro II für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Instapro I zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Die Instapro I hat bestätigt, dass sie unmittelbar eine Beteiligung von über 90 % am Grundkapital der Instapro II hält und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist. Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Instapro II und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Instapro I bzw. der Instapro II ab. Die Instapro I wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.
Das Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG läuft beim LG Berlin II unter dem Aktenzeichen 102 O 108/22.
Nakiki SE (früher: windeln.de SE): Börsenhandel auf Xetra aufgenommen
Die Nakiki SE gibt bekannt, dass der Börsenhandel auf dem Handelsplatz Xetra heute wieder aufgenommen wurde.90% des gesamten deutschen Aktienhandels werden über Xetra abgewickelt.
Die Aktie der Nakiki SE ist damit auf folgenden Börsenplätzen unter der WKN WNDL30 handelbar: Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, XETRA, Tradegate.
NAKIKI SE, künftig Legal Finance Holding SE
Donnerstag, 18. April 2024
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der ALTANA AG: Erhöhung der Barabfindung auf EUR 17,33 je ALTANA-Aktie (+ 15,46 %)
Bad Homburg v. d. Höhe
Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zur Bestimmung der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel
Die ordentliche Hauptversammlung der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, ("ALTANA"), vom 30. Juni 2010 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre ("Minderheitsaktionäre") der ALTANA auf die Hauptaktionärin, die SKion GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, ("SKion") gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. August 2010 in das Handelsregister der ALTANA beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 19496 eingetragen. Die Eintragung wurde am 3. September 2010 gemäß § 10 HGB bekannt gemacht. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ALTANA in das Eigentum der SKion übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Aktionäre der ALTANA eine Barabfindung in Höhe von EUR 15,01 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ALTANA mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00.
Mehrere ausgeschiedene Aktionäre der ALTANA leiteten ein Spruchverfahren gegen die SKion vor dem Landgericht Düsseldorf ein. Die Antragsteller begehrten die gerichtliche Bestimmung der Barabfindung. Mit Beschluss vom 12. August 2020 (Az. 39 O 50/10 [AktE]) wies das Landgericht Düsseldorf einige Anträge als unzulässig ab und setzte die Barabfindung auf EUR 17,33 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ALTANA mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 fest.
Die Geschäftsführung gibt den Beschluss vom 12. August 2020 gemäß § 14 Nr. 4 i.V.m. § 1 Nr. 4 SpruchG wie folgt bekannt:
1. - 141. (...)
die SKion GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer (...), Bad Homburg,
weiterer Beteiligter:Rechtsanwalt Dr. D. (...), Düsseldorf, als gemeinsamer Vertreter der nicht am Verfahren beteiligten Aktionäre,
hat die 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf am 12.08.2020 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. B., den Handeisrichter P. und den Handelsrichter K.
beschlossen:
Die Anträge der Antragsteller zu 31) (...), 136) (...) und 139) (...) werden als unzulässig zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller mit Ausnahme der Kosten der Antragssteller zu 31) (...), 136) (...) und 139) (...), die ihre Kosten selbst tragen.
Die Antragsgegnerin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst."
Gegen diesen Beschluss legten mehrere Antragsteller sowie die SKion Beschwerde ein. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 18. März 2024 wies das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-26 W 13/20 [AktE]) die Beschwerden beider Seiten zurück. Die Geschäftsführung gibt den Tenor des Beschlusses wie folgt wieder:
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festgesetzt."
Die Modalitäten der Abwicklung der Nachbesserung werden mit gesonderter Bekanntmachung bekannt gemacht.
Bad Homburg v. d. Höhe, im April 2024
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. April 2024
Mittwoch, 17. April 2024
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding ohne Erhöhung beendet
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Continentale Holding Aktiengesellschaft (früher: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Daniel Wilm)
Dienstag, 16. April 2024
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der GSW Immobilien AG: Abschließende Entscheidung wohl nicht vor 2026
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Berlin hat im letzten Jahr in dem seit 2014 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Deutschen Wohnen AG (als herrschender Gesellschaft) mit der GSW Immobilien AG die Bruttoausgleichszahlung deutlich auf EUR 2,58 je GSW-Aktie erhöht. Mit der Erhöhung der Ausgleichszahlung folgte das Gericht Herrn Dipl.-Kfm. WP StB Christoph Wollny, den es mit der Erstellung eines schriftliches Sachverständigengutachtens beauftragt hatte, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/01/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html. In dem 2019 vorgelegten Gutachten berechnete er eine jährlichen Bruttoausgleichszahlung ("Garantiedividende") in Höhe von EUR 2,58 je GSW-Aktie - deutlich mehr als der angebotene Betrag von EUR 1,66 brutto.Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlin haben sowohl die Antragsgegnerin wie auch einzelne Antragsteller Beschwerden erhoben. Das über die Beschwerden entscheidende Kammergericht hat nunmehr mitgeteilt, angesichts der angespannten Geschäftslage die Sache nicht vor Abschluss von 24 Monaten beraten zu können. Weitere Beschwerdebegründungen oder Erwiderungen sollten möglichst im Laufe der nächsten sechs Monate vorgetragen werden.
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, c/o Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, 81379 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Deutsche Wohnen AG:
Rechtsanwälte Squire Patton Boggs (US) LLP, 10117 Berlin
creditshelf Aktiengesellschaft: VORLIEGENDE ANGEBOTE VON INVESTOREN ZUR FORTFÜHRUNG BZW. ÜBERNAHME DES GESCHÄFTSBETRIEBS
Frankfurt am Main, 16. April 2024 – Der Vorstand der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) hat im Rahmen eines strukturierten Prozesses im Zuge des angeordneten Schutzschirmverfahren gem. § 270d Insolvenzordnung umfangreiche Gespräche mit potenziellen Investoren hinsichtlich eines Einstiegs und Zuführung neuer Finanzmittel zur Fortführung bzw. Übernahme des Geschäftsbetriebs geführt. Inzwischen liegen dem Vorstand konkrete und bindende Angebote von interessierten Parteien vor, die einen so genannten Asset Deal beinhalten, bei dem wesentliche Vermögensgegenstände aus der creditshelf Aktiengesellschaft auf eine Gesellschaft eines Investors übertragen würden. In diesem wahrscheinlichen Falle verbliebe die bestehende creditshelf Aktiengesellschaft als leere Hülle, deren Börsenzulassungsfolgepflichten möglicherweise nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden könnten und die perspektivisch zu Gunsten ihrer Gläubiger liquidiert würde.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pelikan Aktiengesellschaft: Abschließende Entscheidung wohl erst 2026
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der früheren Pelikan Aktiengesellschaft hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 7. März 2023 die Barabfindung geringfügig auf EUR 1,14 angehoben. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt.
Das über die Beschwerden entscheidende Kammergericht hat nunmehr mitgeteilt, angesichts der angespannten Geschäftslage die Sache nicht vor Abschluss von 24 Monaten beraten zu können. Weitere Beschwerdebegründungen oder Erwiderungen sollten möglichst im Laufe der nächsten sechs Monate vorgetragen werden.
Kammergericht, Az. 2 W 7/24 SpruchGLG Berlin, Beschluss vom 7. März 2023, Az. 102 O 2/18 SpruchG
Hoppe u.a. ./. Pelikan International Corporation Berhad
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Pelikan International Corporation Berhad:
Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright, 60310 Frankfurt am Main
Squeeze-out bei der TION Renewables AG im Handelsregister eingetragen
Die außerordentliche Hauptversammlung der TION Renewables AG am 22. Februar 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 30,33 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 15. April 2024 im Handesregister bekannt gemacht.
Aus der Bekanntmachung im Handelsregister:
"Die Hauptversammlung vom 22.02.2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Boè AcquiCo GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 125221), gegen Barabfindung beschlossen."
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
STERN IMMOBILIEN AG: Beendigung der Börseneinbeziehung im Freiverkehr der Börse München sowie im Segment m:access
Montag, 15. April 2024
Kontron AG: Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots an KATEK-Aktionäre
Linz, 15.04.2024 - Die Angebotsunterlagen an die Aktionäre der KATEK SE wurden veröffentlicht. Der Angebotspreis beträgt EUR 15 pro KATEK-Aktie in bar. Alternativ können 4 KATEK-Aktien in 3 Kontron-Aktien getauscht werden. Die Angebotsfrist beträgt vier Wochen.
Die Kontron Acquisition GmbH („Bieterin“), eine mittelbare 100%-Tochtergesellschaft von Kontron, hat heute die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot an die Aktionäre der KATEK SE veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hatte die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zuvor gestattet. Kontron hat den Delisting-Prozess dermaßen ausgestaltet, um den Widerruf der Zulassung der Aktien der KATEK SE zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu ermöglichen.
Der Angebotspreis beträgt EUR 15 pro KATEK-Aktie (Bargegenleistung). Alternativ besteht die Möglichkeit, jeweils 4 KATEK-Aktien in 3 Kontron-Aktien zu tauschen (Aktiengegenleistung). Die Aktiengegenleistung kann für bis zu insgesamt 2.800.000 KATEK-Aktien gewählt werden. Im Fall einer Überzeichnung der Aktiengegenleistung werden Kontron-Aktien aliquot zugeteilt. Die Annahmefrist für das Angebot beginnt heute und endet am 13. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ).
Die Angebotsunterlage ist im Internet unter www.katek-angebot.de veröffentlicht.
Telefónica Deutschland Holding AG: Delisting der Telefónica Deutschland Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 18. April 2024
München, 15. April 2024. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“) heute mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der Telefónica Deutschland Aktien (ISIN: DE000A1J5RX9) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde.
In Übereinstimmung mit dem Ende der Annahmefrist für das öffentliche Delisting Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH , deren alleinige Gesellschafterin die Telefónica, S.A. ist, wird das Delisting mit Ablauf des 18. April 2024 wirksam werden.
Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Telefónica Deutschland nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.
SHS VIVEON AG: Abschluss von Verträgen zum Erwerb einer Mehrheit an SHS Viveon AG zu einem Preis von EUR 3/Aktie durch Sidetrade SA
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.
München, 15. April 2024 – Ein Wettbewerber von SHS Viveon AG, die SIDETRADE S.A., Frankreich, hat die Gesellschaft informiert, dass sie mit den Hauptaktionären der SHS Viveon AG bindende Kaufverträge über 1.366.235 Aktien (= 54,87 %) zum Kaufpreis von € 3,00 je Aktie geschlossen hat. SIDETRADE S.A. ist gesprächsbereit, auch weitere SHS Viveon AG-Aktien zu demselben Preis von den Bestandsaktionären zu erwerben.
KATEK SE: Erfolgreiche Geschäftsentwicklung: KATEK wächst auch 2023 stark, realisiert stärkstes Jahr in der Unternehmensgeschichte im operativen Ergebnis (EBITDA) und erfüllt alle Prognosen
München, 15. April 2024 – Die KATEK SE veröffentlicht vorab Zahlen zum erfolgreich abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023. Die Veröffentlichung der finalen, geprüften Zahlen ist für den 30. April 2024 geplant. Die Gesellschaft hat nach vorläufigen Zahlen im Geschäftsjahr 2023 ihr starkes Wachstum fortgesetzt und ein neues Rekordergebnis eingefahren. Mit einem Umsatzwachstum von rund 15 % auf 782,8 Mio. Euro und einer Steigerung des berichteten EBITDA um mehr als 80 % auf über 41,9 Mio. Euro hat KATEK ihre Position im Markt ausgebaut und den Turnaround in Ergebnis eindrucksvoll realisiert.
Die deutliche Verbesserung der Rohmarge im zweiten Halbjahr 2023 unterstreicht die Effektivität der strategischen Maßnahmen. Das bereinigte operative Ergebnis (EBITDA adj.) liegt innerhalb der prognostizierten Guidance, was die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und die Anpassungsfähigkeit in einem dynamischen Marktumfeld belegt.
Konsequentes Working Capital Management führte zur organischen Reduzierung der Vorräte um knapp 18 % bei gleichzeitigem Wachstum und zeigt die starke Leistung des Unternehmens in diesem Bereich.
Besonders hervorzuheben ist das starke Umsatzwachstum im Solar-Bereich von über 32 % in 2023, welches KATEK als führende Anbieterin in diesem Bereich bestätigt. Zudem wurden im Bereich Charging alle Vorbereitungen für das erwartete Wachstum getroffen, was KATEKs Fähigkeit unterstreicht, innovative Produkte innerhalb kürzester Zeit erfolgreich am Markt zu platzieren.
In den ersten Monaten des Geschäftsjahrs 2024 nimmt KATEK aus dem Unternehmensumfeld konjunkturelle Unsicherheiten wahr. Diese schlagen sich indirekt auf das geänderte Nachfrage- und Abrufverhalten der Kunden nieder. Auf dieser Basis geht das KATEK Management derzeit von einer um 15 Mio. Euro reduzierten Wachstumserwartung aus. Zudem werden vorhandene Lagerbestände im Zusammenhang mit den neuen Forecasts nach Erfordernis überprüft, aktuell wird dieses Risiko mit 10 Mio. Euro bewertet.
Der Erwerb von rund 59,4 % der KATEK-Anteile mittelbar durch die Kontron AG wurde Ende Februar 2024 erfolgreich abgeschlossen. In Folge des Kontrollwechsels und den daraus resultierenden dringenden und vielfältigen Aufgaben und Einbindung limitierter Kapazitäten im Unternehmen hat KATEK zuletzt entschieden, die finale Veröffentlichung der Geschäftszahlen an den gesetzlichen Anforderungen auszurichten und den Finanzkalender wie veröffentlicht zu aktualisieren. Alle genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen Konzernabschlussprüfung.
KATEK und Kontron: Gemeinsam stark für die Zukunft
Durch die strategische Partnerschaft mit der Kontron AG, einem führenden Unternehmen im Bereich des Internet-of-Things (IoT), ist KATEK hervorragend positioniert, um ihr starkes Wachstum fortzusetzen und das volle Potenzial in einem vereinten Unternehmensverbund auszuschöpfen. Nach dem Erwerb der KATEK-Anteile durch die Kontron AG setzt KATEK ihre Erfolgsgeschichte mit Kontron fort. Die Fokussierung auf Schlüsselindustrien wie Elektromobilität und erneuerbare Energien, gepaart mit einer beeindruckenden internationalen Expansion und der Entwicklung zu einem maßgeblichen Taktgeber der Elektronikindustrie in Europa, insbesondere im Bereich GreenTec, bildet die Grundlage dieser Synergie. Die Verbindung mit Kontron eröffnet KATEK neue Wachstumschancen in zukunftsträchtigen Märkten durch die Integration hochwertiger Elektroniksysteme und -produkte inklusive Software.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): LG Stuttgart bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Verallia Deutschland AG, Bad Wurzach, zugunsten der Hauptaktionärin Verallia Packaging S.A.S. hat das LG Stuttgart die eingegangenen Spruchanträge verbunden und Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Maser zum gemeinsamen Vertreter bestellt.Die Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 620,06 je Verallia-Deutschland-Stückaktie angeboten.
LG Stuttgart, Az. 31 O 178/22 KfHSpruchG
Rolle u.a. ./. Verallia Packaging S.A.S.
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 81675 München
Samstag, 13. April 2024
Gateway Real Estate AG veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023
Berlin, 12. April 2024. Auf der Grundlage vorläufiger und noch nicht testierter Zahlen geht die Gateway Real Estate AG („Gesellschaft“ – WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) davon aus, dass das Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich mit einem EBIT adjusted von EUR -142,9 Mio. (prognostiziert: EUR -37 Mio. bis EUR -27 Mio.) und einem Ergebnis vor Steuern (EBT) von EUR -185,1 Mio. (prognostiziert: EUR -52 Mio. bis EUR -42 Mio.) sowie einem Eigenkapital von EUR 210,3 Mio. abgeschlossen wird.
Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus weiteren Wertberichtigungen von Finanzforderungen in Höhe von EUR 100,5 Mio., deren Vornahme der Vorstand heute aus Gründen der Risikovorsorge beschlossen hat, nachdem ihm neue Informationen zur finanziellen Lage der betroffenen Schuldner bekannt wurden. Daneben wurde heute eine teilweise Abschreibung auf im Vorratsvermögen gehaltene Immobilienprojekte in Höhe von EUR 29,7 Mio. vorgenommen.
Die Gesellschaft weist als EBIT adjusted das Betriebsergebnis zuzüglich des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen aus.
Die endgültigen Geschäftszahlen und den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird die Gesellschaft am 30. April 2024 veröffentlichen.
Freitag, 12. April 2024
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024
- Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung (und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März 2024 (Fristende: 20. Juni 2024)
- C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024
- CropEnergies AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Hauptaktionärin Südzucker AG (Handel nur noch in Hamburg), folgt Squeeze-out?
- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.)
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?
- HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)
- InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting mit Ablauf des 22. Februar 2024
- KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE
- MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Eintragung am 27. Februar 2024 (Fristende am 27. Mai 2024)
- MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement
- OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, Investorenvereinbarung mit KKR, geplantes Delisting
- Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024
- Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
- Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält mehr als 94 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), laufendes Delisting-Erwerbsangebot
- Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, ao. Hauptversammlung am 22. Februar 2024
- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 30. Januar 2024 (Fristende am 30. April 2024)
- Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant, Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024
- Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Accentro Real Estate AG: ACCENTRO Real Estate AG gibt außerordentliche Abwertung von Immobilien sowie vorläufige Geschäftszahlen bekannt
Berlin, 12. April 2024 – Die ACCENTRO Real Estate AG (die „Gesellschaft“) wird im Rahmen der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 auf Grundlage unabhängiger Bewertungsgutachten außerordentliche und signifikante Abwertungen der Immobilien vornehmen. Hintergrund für die signifikanten Abwertungen ist neben der eingetrübten Lage am Immobilienmarkt mit erheblich reduziertem Transaktionsvolumen, der hohen Inflationsrate und der Zinspolitik der EZB auch der sehr konservative Bewertungsansatz im Rahmen der Erstellung bzw. Prüfung des Konzernjahresabschlusses.
Nachdem die Gesellschaft im Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 den Konzernumsatz auf EUR 100 bis 120 Mio. sowie das Konzern-EBIT auf EUR 0 bis 2 Mio. prognostizierte, hat sie in der Ad-Hoc Mitteilung vom 29. August 2023 bekannt gegeben, dass eine fundierte und zuverlässige Prognoseeinschätzung für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund der weiterhin äußerst angespannten Marktlage sowie des unvorhersehbaren Geschäftsumfeldes vorübergehend nicht möglich war. Unter anderem nach Vorlage der Bewertungsgutachten zum außerordentlichen und signifikanten Abwertungsbedarf in der Größenordnung von EUR 50 bis 60 Mio. haben sich die Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 insoweit konkretisiert, als dass der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich im höheren zweistelligen Millionenbereich und das Konzern-EBIT voraussichtlich im höheren zweistelligen negativen Millionenbereich liegen wird. Die endgültigen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 wird die Gesellschaft in Form des testierten Konzernjahresabschlusses veröffentlichen.
Ein weiterer Effekt der Abwertung der Immobilien im voraussichtlichen Umfang ist, dass die in den Anleihebedingungen der Anleihen 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS) sowie der Anleihe 2021/2029 (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5) (zusammen „Anleihebedingungen“) jeweils festgesetzte Beschränkung für Netto-Finanzverbindlichkeiten nicht eingehalten werden kann, was nach Maßgabe der weiteren Voraussetzungen der Anleihebedingungen jeweils ein Kündigungsrecht begründet. Der Vorstand der Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund kurzfristig in Verhandlungen mit wesentlichen Anleihegläubigern treten. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft parallel ein IDW-S 6 Gutachten in Auftrag geben.
Donnerstag, 11. April 2024
ProSiebenSat.1 Media SE vor Schicksals-Versammlung: DSW stellt sich gegen Aufspaltungsforderungen der MFE
Die DSW appelliert an alle Aktionäre, ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung am 30. April wahrzunehmen oder sich vertreten zu lassen.
Düsseldorf, 11. April 2024 - Am 30. April 2024 steht für die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE aufgrund der Aufspaltungsforderungen des Großinvestors MediaForEurope (MFE), ein von der Berlusconi-Familie beherrschtes Mediaunternehmen, eine außerordentlich wichtige Hauptversammlung an. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft stellen sich gegen die Pläne des Großinvestors MFE.
Auch die DSW positioniert sich als Deutschlands mitgliederstärkste Anlegervereinigung klar gegen sämtliche Anträge der MFE.
„Wenn man einmal kritisch auf die Pläne schaut, wirkt es, als wolle der Großinvestor MFE hier eine Art Bad Bank schaffen, in der Unternehmen eingebracht werden, um sie schnell zu veräußern. Mit diesem Vorgehen aber werden die Preise der Beteiligungen gedrückt, es werden schlicht Werte für alle Aktionäre vernichtet. Dies kann niemals im Sinne der Anteilseigner sein“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW.
„Die DSW appelliert an alle Aktionäre, ihr Stimmrecht auf der Ende April anstehenden Hauptversammlung auszuüben, um den aus Sicht der DSW unternehmensschädlichen Plänen der MFE entgegenzutreten. Aufgrund der Aktionärsstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE zählt dabei jede Stimme“, unterstreicht Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer.
Wer nicht an der Hauptversammlung teilnehmen kann, dem bietet die DSW an, seine Stimmrechte an die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. - kostenlos und unkompliziert - zu übertragen.
Nähere Informationen hierzu findet man in der Einladung zur Hauptversammlung sowie auf der Internetseite der DSW:
www.dsw-info.de/anlegerschutz/hauptversammlung/stimmrechtsvertretung/
MorphoSys AG: Vorstand und Aufsichtsrat von MorphoSys empfehlen Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots durch Novartis
Planegg/München, Deutschland, 11. April 2024
- Novartis bietet € 68,00 pro Aktie in bar, was einem Eigenkapitalwert von insgesamt € 2,7 Milliarden entspricht
- Aktionäre profitieren von einer attraktiven Prämie von 94 % und 142 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs des letzten Monats bzw. der letzten drei Monate bis zum 25. Januar 2024
- Annahmefrist hat begonnen und endet am 13. Mai 2024 um 24:00 Uhr MEZ
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Novartis BidCo AG, einer hundertprozentigen indirekten Tochtergesellschaft der Novartis AG (im Folgenden gemeinsam als „Novartis“ bezeichnet), abgegeben. Darin empfehlen sie den Aktionärinnen und Aktionären, das Angebot anzunehmen und ihre MorphoSys-Aktien anzudienen. Novartis bietet den Aktionärinnen und Aktionären von MorphoSys € 68,00 je Aktie in bar an, was einem Eigenkapitalwert von insgesamt € 2,7 Milliarden gleichkommt („Übernahmeangebot“). Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 94 % und 142 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs des letzten Monats bzw. der letzten drei Monate zum unbeeinflussten Schlusskurs am 25. Januar 2024.
„Die vorgeschlagene Übernahme durch Novartis ist im besten Interesse von MorphoSys, unseren Aktionärinnen und Aktionären und von Krebspatientinnen und -patienten weltweit. Damit können die Vermarktung und die Entwicklungsmöglichkeiten unserer vielversprechenden Onkologie-Pipeline beschleunigt werden“, sagte Dr. Jean-Paul Kress, Vorstandsvorsitzender von MorphoSys. „Mit dem Angebot von Novartis können die MorphoSys-Aktionärinnen und Aktionäre erheblichen Wert im Voraus und mit Sicherheit generieren. Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage sind wir einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass das Angebot, einschließlich des Angebotspreises, hoch attraktiv und angemessen ist. Wir empfehlen unseren Aktionärinnen und Aktionären, dieses Angebot anzunehmen.“
Gemäß § 27 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) haben Vorstand und Aufsichtsrat von MorphoSys die Angebotsunterlage mit Unterstützung ihrer Finanz- und Rechtsberater sorgfältig geprüft und dabei die verschiedenen Interessengruppen sowie mögliche Alternativstrategien berücksichtigt. Die Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 11. April 2024 begonnen und endet am 13. Mai 2024 um 24:00 Uhr MEZ und 18:00 Uhr EDT (ebenfalls am 13. Mai 2024).
MorphoSys und Novartis gehen weiterhin davon aus, dass das Closing des Übernahmeangebots in der ersten Hälfte des Jahres 2024 erfolgen wird. Das Übernahmeangebot erfordert eine Mindestannahmeschwelle von 65 % des Aktienkapitals von MorphoSys sowie weitere übliche Vollzugsbedingungen. Alle erforderlichen kartellrechtlichen Genehmigungen für die geplante Übernahme wurden bereits erteilt. MorphoSys und Novartis haben vereinbart, die Börsennotierung der MorphoSys-Aktien in Deutschland und in den USA unverzüglich nach dem Vollzug des Übernahmeangebots zu beenden.
Die Angebotsunterlage kann auf der Website von Novartis unter https://www.novartis.com/investors/morphosys-acquisition#tabdeutsch-222551 eingesehen werden.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats von MorphoSys sowie weitere relevante Informationen für die Aktionärinnen und Aktionäre sind auf der Website von MorphoSys unter https://www.morphosys.com/de/investoren/Novartis-TakeoverOffer verfügbar.
Eine von Novartis eingerichtete Hotline für Aktionärinnen und Aktionäre für Fragen zum Übernahmeangebot ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr MEZ unter der Telefonnummer +49 89 3803 8187 (für Anrufer aus Deutschland) und +44 20 3005 6716 (für Anrufer aus dem Ausland) erreichbar. Darüber hinaus steht ADS-Inhaberinnen und -inhabern eine von Novartis eingerichtete Hotline für Fragen zum Übernahmeangebot von montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 23.00 Uhr EDT und samstags zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr EDT unter +1 (866) 356-7344 (für Anrufer aus den USA) und +1 (781) 236-4704 (für Anrufer von außerhalb der USA) zur Verfügung.
Über MorphoSys
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston, Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf Twitter at X und LinkedIn.
Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden sind
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Verkauf von Aktien der MorphoSys AG (das „Unternehmen“) dar. Nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) hat Novartis BidCo AG (vormals: Novartis data42 AG) (die „Bieterin“) eine Angebotsunterlage mit den endgültigen Bestimmungen für das Angebot zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien, einschließlich sämtlicher durch American Depositary Shares repräsentierten, auf den Inhaber lautenden Stückaktien des Unternehmens zu einem Angebotspreis von € 68,00 je Aktie in bar (das „Übernahmeangebot“) veröffentlicht. Die Bieterin und Novartis AG haben außerdem ein Tender Offer Statement mittels Schedule TO, welches die Angebotsunterlage, die Andienungsdokumente und weitere damit zusammenhängende Dokumente beinhaltet, bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der „SEC“) eingereicht (gemeinsam die "Unterlagen zum Übernahmeangebot"). Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach Maßgabe der Unterlagen zum Übernahmeangebot abgegeben, die die vollständigen Angebotsbestimmungen enthalten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat des Unternehmens haben eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes abgegeben und das Unternehmen hat eine Aufforderungs-/Empfehlungserklärung zu Schedule 14D-9 bei der SEC eingereicht (zusammen mit der gemeinsamen begründeten Stellungnahme, die „Empfehlungserklärungen“). DEN AKTIONÄREN DES UNTERNEHMENS UND ANDEREN INVESTOREN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE UNTERLAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH DER ANGEBOTSUNTERLAGE) UND DIE EMPFEHLUNGSERKLÄRUNGEN SOWIE WEITERE BEI DER SEC EINGEREICHTE DOKUMENTE ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN, DIE SORGFÄLTIG GELESEN WERDEN SOLLTEN, BEVOR EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS ÜBERNAHMEANGEBOT GETROFFEN WIRD. Das Tender Offer Statement mittels Schedule TO und die Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule 14D-9 stehen kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov zur Verfügung. Weitere Exemplare können kostenlos durch Kontaktaufnahme mit der Bieterin oder dem Unternehmen angefordert werden. Kostenlose Ausgaben dieser Materialien und bestimmter anderer Materialien zum Übernahmeangebot stehen auf der Website des Unternehmens auf Englisch unter morphosys.com/en/investors/Novartis-TakeoverOffer und auf Deutsch unter morphosys.com/de/investoren/Novartis-TakeoverOffer zur Verfügung oder können durch Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen per Post an MorphoSys AG, Semmelweisstrasse 7, 82152 Planegg, Deutschland, telefonisch unter +49 89 8992 7179 angefordert werden.
Zusätzlich zu den Unterlagen zum Übernahmeangebot und den Empfehlungserklärungen reicht das Unternehmen weitere Informationen bei der SEC ein. Die von dem Unternehmen bei der SEC eingereichten Unterlagen sind auch bei kommerziellen Dokumentensuchdiensten und auf der von der SEC unterhaltenen Website unter www.sec.gov kostenlos erhältlich und können außerdem kostenlos unter der Rubrik "SEC Filings" der Website des Unternehmens unter www.morphosys.com/en/investors abgerufen werden.
Um bestimmte Bereiche, in denen deutsches Recht und US-amerikanisches Recht kollidieren, miteinander in Einklang zu bringen, haben Novartis AG und die Bieterin von der SEC eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um das Übernahmeangebot in der in den Unterlagen zum Übernahmeangebot beschriebenen Weise durchzuführen.
Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre, die außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind, kann weiteren rechtlichen Anforderungen unterliegen. Im Hinblick auf die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung für die Einhaltung solcher in der jeweiligen Rechtsordnung geltenden rechtlichen Anforderungen übernommen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen, die Bieterin und das Übernahmeangebot, die mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören alle Aussagen, die die Worte "antizipieren", "glauben", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "anstreben", "können", "könnten", "planen", "vorhersagen", "projizieren", "anpeilen", "anvisieren", "potenziell", "werden", "würden", "könnten", "sollten", "fortsetzen" und ähnliche Ausdrücke enthalten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen des Unternehmens umfassen Aussagen über die Fähigkeit der Parteien, die Bedingungen für den Vollzug des Übernahmeangebots zu erfüllen, Aussagen über den voraussichtlichen Zeitplan für den Vollzug des Übernahmeangebots, die Pläne, Ziele, Erwartungen und Absichten des Unternehmens sowie die Finanz- und Ertragslage und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und Novartis AG.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen geben die Einschätzung des Unternehmens zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wieder und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und Liquidität, die Leistung oder Errungenschaften des Unternehmens oder die Branchenergebnisse erheblich von den historischen oder zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und Liquidität, der Leistung oder den Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. (...)
ProSiebenSat.1 Media SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
1. Der Erwerb der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele.