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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 18. Dezember 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Weber & Ott Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin auf den 11. Juli 2024 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2019 beschlossenen und eingetragenen Squeeze-out bei dem Modeunternehmen Weber & Ott AG, Forchheim, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den ursprünglich auf den 7. März 2024 angesetzten Verhandlungstermin auf den 11. Juli 2024 verschoben. Bei dem Termin soll Herr WP Dr. Matthias Popp von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz (jetzt: RSM Ebner Stolz) zu dem Prüfbericht angehört werden.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7281/19
Rolle, T. u.a. ./. RSL Investment GmbH
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München

Freitag, 15. Dezember 2023

niiio finance group AG: niiio finance group AG beabsichtigt vorzeitige Kündigung und Rückzahlung der Wandelanleihe 2021/2026 sowie den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit Neptune BidCo AG

Ad-hoc Meldung gemäß Art. 17 MAR

Görlitz, 15.12.2023

Die finance group AG (ISIN: DE000A2G8332) („Gesellschaft“) beabsichtigt, die von der Gesellschaft ausgegebene Wandelanleihe 2021/2026 („Wandelanleihe“) gemäß Ziffer 3.3 der Anleihebedingungen der Wandelanleihe in der korrigierten Fassung vom 9. Februar 2022 („Anleihebedingungen“) zu kündigen und vorzeitig zurückzuzahlen („Kündigung der Wandelanleihe“).

Außerdem beabsichtigt die Gesellschaft mit ihrer zukünftigen Mehrheitsaktionärin Neptune BidCo AG (vgl. Ad-hoc Meldung der Gesellschaft v. 27.10.2023) eine Finanzierungsvereinbarung („Finanzierungsvereinbarung“) abzuschließen, um hierdurch ausreichend Finanzmittel zur vorzeitigen Rückzahlung der Wandelanleihe zu erhalten. Die Neptune BidCo AG hat heute gegenüber der Gesellschaft den Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zugesagt. Die vertragliche Dokumentation der Finanzierungsvereinbarung soll umgehend erfolgen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat der Kündigung der Wandelanleihe, vorbehaltlich des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung, bereits zugestimmt. Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, die Kündigung der Wandelanleihe nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zum Ende des Jahres 2023 gemäß Ziffer 14 der Anleihebedingungen bekanntzumachen.

Die Kündigung der Wandelanleihe steht im Zusammenhang mit dem formalen Vollzug des Zeichnungs- und Einbringungsvertrags zwischen niiio Aktionären und Investmentfonds, die von Pollen Street Capital Holdings Ltd. verwaltet werden, der heute stattgefunden hat. 

niiio finance group AG: Vollzug der Pollen-Transaktion

Corporate News

Görlitz, 15. Dezember 2023

Der niiio finance group AG ist heute der Vollzug des per Ad-hoc Meldung vom 27.10.2023 bekannt gemachten Zeichnungs- und Einbringungsvertrags zwischen einer Mehrheit der Aktionäre der Gesellschaft und Investmentfonds, die von Pollen Street Capital Holdings Ltd. verwaltet oder beraten werden, mitgeteilt worden. Auch die notwendigen Schritte für den Vollzug der weiteren, im Zusammenhang mit dieser Investition stehenden Transaktionen zwischen der Neptune BidCo AG und den Gesellschaftern der fundsaccess AG, der FundHero S.A. und der FinTecc LLC sowie der Vollzug des Erwerbs der MiFiD-Recorder GmbH durch die fundsaccess AG wurden demnach heute initiiert.

Darüber hinaus hat die Neptune BidCo AG heute, wie ebenfalls am 27.10.2023 angekündigt, eine Kapitalerhöhung in Höhe von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft gezeichnet, das heißt in Höhe eines Nennbetrags von insgesamt 3.249.348 EUR, zum niedrigsten gesetzlich möglichen Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie und unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der Gesellschaft.

„Heute wurde ein wichtiger Schritt zur Integration der fundsaccess AG, der FundHero S.A. und der FinTecc LLC in die niiio-Gruppe genommen. Wir stehen bereit, zusammen mit unseren neuen Partnern noch stärker an der Umsetzung unserer strategischen Vision zu arbeiten“, erklärt CEO Johann Horch. „Wir begrüßen das strategische Interesse von Pollen Street Capital an unserer Weiterentwicklung und freuen uns auf die Umsetzung unserer nächsten Wachstumsziele“, so Horch weiter.

EQS Group AG: Zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Whistleblower-Richtlinie - Letzte Frist läuft ab: Jetzt müssen auch kleine Unternehmen vertrauliche Meldekanäle einrichten

Pressemitteilung

- Unternehmen ohne Hinweisgebersystem drohen neben Imageschäden auch empfindliche Strafen

- EQS Group erreicht vorzeitig die angestrebte Marke von 2 800 Compliance-Neukunden


Am kommenden Sonntag (17.) läuft für deutsche Unternehmen die letzte Frist in Sachen Hinweisgeberschutz ab. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Whistleblower-Richtlinie stehen nun auch kleine Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflicht, einen vertraulichen Meldekanal für Hinweise auf Missstände oder Gesetzesverstöße einzurichten. Es ist daher nicht überraschend, dass die EQS Group, der europäische Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme, in den vergangenen Wochen eine starke Nachfrage nach seinen Compliance-Produkten verzeichnete. Denn auch für große Unternehmen mit mindestens 250 Angestellten, die bereits seit Anfang Juli die Anforderungen des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen müssen, kann es jetzt teuer werden.

„Endlich ist es so weit. Bislang hatte der Schutz von Whistleblowern in vielen Unternehmen nicht die höchste Priorität. Das ändert sich jetzt und es greifen Strafen für Unternehmen, die versuchen, das Hinweisgeberschutzgesetz zu umgehen. Viel schlimmer und oft irreparabel sind jedoch die Imageschäden, die bei frühzeitigen Meldungen über ein digitales Hinweisgebersystem in vielen Fällen hätten vermieden werden können“, erklärt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group AG.

Best Practice: EQS Group unterstützt auch bei der kurzfristigen Implementierung


Die EQS Group konnte im laufenden Jahr bereits über 2 800 neue Kunden begrüßen, die mit der marktführenden Whistleblowing-Software rechtssicher und zuverlässig alle Anforderungen des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen. „Mit dem Näherrücken der gesetzlichen Frist erreichten uns vermehrt Anfragen von Kunden, die kurzfristig ihre Pflichten erfüllen wollten, ohne Kompromisse bei der Qualität einzugehen. Hier konnten wir auch kurzfristig die Implementierung unserer Systeme gewährleisen, die anonymes Melden ermöglichen“, erklärt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group.

Digitale Hinweisgebersysteme wie die EQS Integrity Line haben sich als Best Practice etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen. Diese Tools können, wie es der Gesetzgeber vor allem für internationale Konzerne empfiehlt, in mehreren Sprachen aufgesetzt werden und auch die vorgeschriebenen Prozesse für die Empfangsbestätigung und die Rückmeldung an die Hinweisgebenden automatisieren. Die EQS Integrity Line ist in das EQS Compliance COCKPIT integriert. Damit können Compliance-Manager alle wichtigen Workflows wie Genehmigungsprozesse, Richtlinienmanagement oder die Anforderungen des Lieferkettengesetzes effizient in einer Plattform managen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ERLUS Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb., hat das LG München I die Sache am 14. Dezember 2023 verhandelt. Dabei wurden die gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr Wirtschaftsprüfer Hendrik Duscha von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG, Düsseldorf, angehört. 

Mit Beschluss vom gleichen Tag hat das Gericht die Spruchanträge zurückgewiesen. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen, über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet.

Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.

LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
Jaeckel, J. u.a. ./. Girnghuber GmbH
74 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RAin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

Donnerstag, 14. Dezember 2023

Schaffner Holding AG: TE Connectivity vollzieht Akquisition der Schaffner Holding

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Schaffhausen/Luterbach, Schweiz – 14. Dezember 2023 – TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) gibt heute den Vollzug des öffentlichen Kaufangebots für alle sich im Publikum befindenden Aktien der Schaffner Holding (SIX: SAHN) bekannt.

TE Connectivity hält derzeit 627'658 Schaffner-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 98.7% des ausgegebenen Aktienkapitals und der Stimmrechte der Schaffner Holding.

TE Connectivity wird ein Squeeze-out-Verfahren einleiten und beim zuständigen Gericht eine Klage um Kraftloserklärung der im Publikumsbesitz verbliebenen Aktien der Schaffner Holding einreichen. Nach dem rechtskräftigen Urteil betreffend die Kraftloserklärung der restlichen, vom Publikum gehaltenen Aktien der Schaffner Holding wird den verbliebenen Aktionären der Angebotspreis als Entschädigung für ihre annullierten Aktien in bar ausbezahlt.

Zudem hat die Schaffner Holding bei der SIX Exchange Regulation AG ein Gesuch um Dekotierung der Schaffner Holding Aktien eingereicht, um den Dekotierungsbeschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 7. Dezember 2023 umzusetzen. Die Dekotierung soll nach Vorliegen des rechtskräftigen Kraftloserklärungsurteils erfolgen.

Zudem hat die Schaffner Holding durch ein Gesuch an die SIX Exchange Regulation AG eine Ausnahme von verschiedenen Publizitätspflichten im Hinblick auf die Dekotierung erwirkt. Die Ausnahme gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ad-hoc-Mitteilung. Die Abschnitte I bis III der Ausnahme lauten wie folgt:

 «I.          Der Schaffner Holding AG (Emittent) wird unter den Bedingungen, dass (i) das öffentliche Kaufangebot der Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH für den Erwerb sämtlicher sich im Publikum befindender Namenaktien der Schaffner Holding AG vollzogen wurde, (ii) Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH mindestens 90% der Stimmrechte der Schaffner Holding AG hält und (iii) Schaffner Holding AG ein Dekotierungsgesuch bei SIX Exchange Regulation AG eingereicht hat, bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote vom 21. August 2008 (Übernahmeverordnung, UEV), bis und mit 30. Mai 2024 von folgenden Pflichten befreit:

a. Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2022/2023 (Art. 49 ff. KR i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR] und Art. 9 Ziff. 2.01 (1) Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]);

b. Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist die Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die Bekanntgabe des Zeitpunkts der Dekotierung der Namensaktien des Emittenten, sobald dieser bestimmt ist;

c. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);

d. Führung des Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);

e. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR i.V.m. Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]):

- Ziff. 1.05 (Änderung des Revisionsorgans);

- Ziff. 1.06 (Änderung des Bilanzstichtags);

- Ziff. 1.08 (4) (Änderung Weblink zum Unternehmenskalender);

- Ziff. 1.08 (5) (Änderung Weblink zu den Jahres- und Halbjahresberichten);

- Ziff. 2.01 (Einreichung Finanzbeschlüsse);

- Ziff. 3.05 (Beschlüsse betreffend Opting Out/Opting Up);

- Ziff. 3.06 (Änderung betreffend Vinkulierungsbestimmungen).

II. Die Befreiung gemäss Ziff. I beginnt mit Veröffentlichung der Ad hoc-Mitteilung gemäss den Vorgaben in Ziff. VI.

III. Der Emittent wird bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule von den Pflichten gemäss Ziff. I befreit, sofern und soweit keiner der folgenden Tatbestände bis zum 30. Mai 2024 eintritt:

a. Eintritt eines Minderheitsaktionärs oder mehrerer Minderheitsaktionäre in das Verfahren um Kraftloserklärung der Namensaktien des Emittenten nach Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Devisenhandel vom 19. Juni 2015 (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) vor dem zuständigen Gericht;

b. Rückzug der Klage um Kraftloserklärung der Namensaktien des Emittenten vor dem zuständigen Gericht durch die Klägerin oder durch eine Rechtsnachfolgerin;

c. Abweisung der Klage um Kraftloserklärung der Namensaktien des Emittenten durch das zuständige Gericht;

d. Weiterzug des Urteils des zuständigen Gerichts betreffend die Kraftloserklärung der Namensaktien des Emittenten.

Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a. bis d. bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, das heisst bis am 30. Mai 2024, leben die Pflichten des Emittenten gemäss Ziff. I umgehend wieder auf.

Im Falle eines Wiederauflebens der Pflichten gemäss Ziff. I, hat der Emittent den Geschäftsbericht 2022/2023 innert acht Wochen ab dem Tag des jeweiligen Wiederauflebens der Pflichten gemäss Ziff. I zu publizieren und SIX Exchange Regulation AG einzureichen (Art. 50 KR i.V.m. Art. 10 ff. RLR und Art. 9 Ziff. 2.01 (1) RLRMP).»

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) heute im Bundesgesetzblatt verkündet: Auch Änderungen des Spruchverfahrens

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das nunmehr veröffentlichte Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht in seinem Artikel 1 auch Änderungen des Spruchverfahrensgesetzes vor (Spruchverfahren statt Anfechtungsklage bei Kapitalmaßnahmen). Durch die Neuregelung sollen Kapitalerhöhungen unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert und deren Durchführung beschleunigt werden. Gesellschaftsrechtliche Erleichterungen sind an drei Stellen vorgesehen:

- Die Grenze beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss wird von bisher 10 % des Grundkapitals auf 20 % angehoben.

- Die Grenzen des bedingten Kapitals bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie für Bezugsrechte von Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung wird von 50 % und 10 % auf jeweils 60 % bzw. 20 % erhöht.

- Streitigkeiten über die Angemessenheit der Höhe des Ausgabebetrages bei Kapitalmaßnahmen sollen nunmehr (außerhalb von Fällen des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses) nicht mehr im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens, sondern im Spruchverfahren entschieden werden.

Die meisten Änderungen durch das ZuFinG, darunter auch die Änderungen des Spruchverfahrens durch Artikel 1 treten entsprechend seinem Artikel 35 am Tag nach der Verkündung (d.h. morgen) in Kraft.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen (wobei ADLER und Kabel Deutschland die größten anstehenden Fälle sind):

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung am 18. Oktober 2023 (Fristende: 18. Januar 2024)
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, ao. Hauptversammlung am 28. November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA

  • EQS Group AG: Übernahmeangebot zu EUR 40,- 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Eintragung am 12. Oktober 2023 und Umfirmierung der verschmolzenen Gesellschaft in Heliad AG (Fristende: 12. Januar 2024)

  • InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Eintragung am 11. Oktober 2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG und am 16. Oktober 2023 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Fristende: 16. Januar 2024)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich Ende Januar 2024
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Eintragung am 22. November 2023 (Fristende: 22. Februar 2024)

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, bevorstehender Squeeze-out?

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG

  • Telefónica Deutschland Holding AG: öffentliches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT)
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023, Eintragung am 23. Oktober 2023 (Fristende 23. Januar 2024)
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA)

Gesucht werden noch Aktionäre bei der Squeeze-out-Fällen Bastfaserkontor AG und team agrar AG.
 
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 13. Dezember 2023

AGROB Immobilien AG: Verbessertes Jahresergebnis 2023 erwartet

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)
ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)

Ismaning, 13. Dezember 2023

Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses hat der Vorstand der AGROB Immobilien AG („AGROB“) heute entschieden, die Prognose für das Geschäftsjahr 2023 anzupassen.

Der Vorstand erwartet nun für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2,35 Millionen bis EUR 2,5 Millionen. Zuletzt erwartete der Vorstand einen Jahresüberschuss von EUR 1,6 Millionen bis EUR 1,8 Millionen.

Auf Basis der heute vorgelegten Daten ergibt sich die Differenz von etwas mehr als TEUR 700 aus einem geringeren Disagio-Betrag im Rahmen des am 26. Oktober 2023 bekannt gemachten Immobiliendarlehensvertrags nach endgültiger Festsetzung der Zinsen, geringeren Beratungskosten im Zusammenhang mit der Refinanzierung, einer geringeren ertragssteuerlichen Belastung sowie etwas später als erwartet anfallenden Instandhaltungsaufwendungen.

Aufgrund des zwischen der AGROB und der RFR InvestCo 1 GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist die AGROB zur Abführung ihres Gewinns an die RFR InvestCo 1 GmbH verpflichtet.

AGROB Immobilien AG

ams-OSRAM AG: ams OSRAM schließt umfassenden Finanzierungsplan erfolgreich ab und erreicht eine gesunde Kapitalstruktur

Corporate News

- Erzieltes Gesamtfinanzierungsvolumen von ca. EUR 2,25 Milliarden

- Abschluss der Bezugsrechtsemission mit einem Bruttoerlös von ca. EUR 808 Millionen

- Platzierung von neuen, vorrangigen unbesicherten Anleihen i.H.v. ca. EUR 1 Milliarde

- Infrastruktur-Asset-Transaktionen i.H.v. ca. EUR 450 Millionen

- Vorzeitige Rückzahlung der bisher ausstehenden, vorrangigen unbesicherten Anleihen mit Fälligkeit in 2025

- Pro-forma-Verhältnis von Nettoverschuldung zu bereinigtem EBITDA von 2,1 zu 1 auf Basis der Zahlen für Q3 / 2023


Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (13. Dezember 2023) -- ams OSRAM (SIX: AMS) gibt den erfolgreichen Abschluss des am 27. September 2023 angekündigten umfassenden Finanzierungsplan bekannt.

„Mit dem abgeschlossenen umfassenden Finanzierungsplan stellen wir unsere Bilanz auf eine stabile Grundlage mit reduzierter Nettoverschuldung und einem ausgewogenen Fälligkeitsprofil. Wir können uns nun voll und ganz auf die Umsetzung unserer Strategie für Wachstum, eine höhere Profitabilität und die Monetarisierung von Innovationen konzentrieren. Schritt für Schritt bringen wir das Unternehmen auf den Weg zu einem Investment-Grade-Profil. Im Namen des gesamten Management-Teams möchte ich mich bei allen Stakeholdern für das Vertrauen bedanken, das ams OSRAM entgegengebracht wird“, sagt Aldo Kamper, CEO von ams OSRAM.

ams OSRAM gibt zudem bekannt, dass die ordentliche Kapitalerhöhung in Form einer Bezugsrechtsemission, die einen Bruttoemissionserlös von rund CHF 781 Millionen (rund EUR 808 Millionen) einbringt, erfolgreich vollzogen wurde. Der Vollzug der Bezugsrechtsemission löste auch die Freigabe der Erlöse aus den kürzlich bepreisten vorrangigen unbesicherten Anleihen im Gegenwert von EUR 1 Milliarde aus, wie am 16. November 2023 kommuniziert.

Mit dem Abschluss der Bezugsrechtsemission, der Freigabe der Erlöse aus dem Angebot von vorrangigen unbesicherten Anleihen und den am 30. Oktober 2023 angekündigten Infrastruktur-Asset-Transaktionen in Höhe von EUR 450 Millionen hat ams OSRAM EUR 2,25 Milliarden erzielt und damit den am 27. September 2023 angekündigten umfassenden Finanzierungsplan erfolgreich abgeschlossen.

Aufgrund des aufgestockten Angebots von vorrangigen unbesicherten Anleihen und den aufgestockten Transaktionen auf Asset-Ebene werden die bisher geplanten zusätzlichen Finanzierungen im Gegenwert von EUR 350 Millionen, wie am 27. September 2023 angekündigt, die ursprünglich für 2024 erwartet wurden, nicht mehr erforderlich sein.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des umfassenden Finanzierungsplans weist ams OSRAM ein Pro-forma-Verhältnis von Nettoverschuldung zu bereinigtem EBITDA von 2,1 zu 1 auf Basis der Zahlen für Q3 / 2023 aus. Das Unternehmen ist bestrebt, bis 2026 ein Investment-Grade-Profil zu erreichen, indem es sein "Reestablish-the-Base"-Programm sowie seine Wachstumsstrategie umsetzt, die von starken Design-Wins gestützt wird.

ams OSRAM verwendete Teile der Erlöse aus dem umfassenden Finanzierungsplan, um die ausstehenden USD 450 Millionen 7% Anleihen mit Fälligkeit 2025 und die EUR 850 Millionen 6% Anleihen mit Fälligkeit 2025 vollständig zu tilgen. Diese Anleihen wurden einschließlich aufgelaufener Zinsen und Kündigungsprämie zurückgezahlt.

Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, den Rest des Erlöses für die Rückzahlung von ausstehenden Verbindlichkeiten die bis Ende 2025 fällig werden, zur Finanzierung allgemeiner Unternehmenszwecke und zur Zahlung der damit verbundenen Gebühren und Aufwendungen zu verwenden.

Telefónica Deutschland Holding AG: Der Vorstand und der Aufsichtsrat empfehlen gemeinsam die Annahme des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots

Corporate News

München, 13. Dezember 2023

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zu dem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot („Angebot“) der Telefónica Local Services GmbH („Bieterin“), deren alleinige Gesellschafterin die Telefónica, S.A. ist, für alle nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Telefónica Deutschland („Telefónica Deutschland-Aktien“) gegen eine Geldleistung von EUR 2,35 je Telefónica Deutschland-Aktie („Angebotspreis“) abgegeben.

Nach sorgfältiger Prüfung der von der Bieterin am 5. Dezember 2023 veröffentlichten Angebotsunterlage halten der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland das Angebot aus finanzieller Sicht für angemessen.

Bei der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit haben der Vorstand und der Aufsichtsrat auch die Fairness Opinions ihrer jeweiligen Finanzberater Citi und Goldman Sachs berücksichtigt.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Prüfung des Angebots eigenständig und unabhängig voneinander vorgenommen. Der Vorstand und – gestützt auf die Empfehlung seines eigens eingerichteten, ausschließlich mit unabhängigen Mitgliedern besetzten Erwerbsangebotsausschusses – der Aufsichtsrat von Telefónica Deutschland unterstützen das Angebot der Bieterin und empfehlen den Aktionären, das Angebot anzunehmen.

Unabhängig von dieser Empfehlung weisen der Vorstand und der Aufsichtsrat darauf hin, dass alle Aktionäre der Telefónica Deutschland unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie ihrer persönlichen Situation und Einschätzung bezüglich der möglichen künftigen Entwicklung des Wertes und des Börsenpreises der Telefónica Deutschland-Aktien in jedem Einzelfall selbst entscheiden müssen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 5. Dezember 2023 begonnen und endet voraussichtlich am 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ). Die Angebotsunterlage sieht, neben weiteren üblichen Angebotsbedingungen, den Nichteintritt einer näher definierten wesentlichen Verschlechterung des Marktumfelds als (auflösende) Bedingung des Angebots und seines Vollzugs vor. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der folgenden Internetseite zu finden ist: https://www.td-offer.com.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.telefonica.de/investor-relations.html im Bereich „Gesetzliche Informationen“ in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung abgerufen werden. Exemplare der Stellungnahme sind zudem bei Telefónica Deutschland Holding AG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München, Deutschland, verfügbar. Auf die Veröffentlichung und Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe wird im Bundesanzeiger hingewiesen.

EQS Group AG: Vorstand und Aufsichtsrat der EQS Group AG empfehlen Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots von Thoma Bravo

Corporate News

- Vorstand und Aufsichtsrat von EQS veröffentlichen gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Übernahmeangebot von Thoma Bravo

- Angebotspreis von EUR 40,00 je EQS-Aktie enthält eine attraktive Prämie von 61 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der EQS-Aktie der vergangenen drei Monate vor (und einschließlich) dem 15. November 2023

-Vorstand und Aufsichtsrat von EQS empfehlen den EQS-Aktionären, das Angebot anzunehmen

- Vorstand und Aufsichtsrat von EQS begrüßen die Absichten der Bieterin, insbesondere zur Schaffung einer langfristigen strategischen Partnerschaft

- Annahmefrist läuft bis zum 12. Januar 2024

München, Deutschland – 13. Dezember 2023 – Vorstand und Aufsichtsrat der EQS Group AG („EQS“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Übernahmeangebot der Pineapple German Bidco GmbH (die „Bieterin“) an alle EQS-Aktionäre für ihre EQS-Aktien (das „Angebot“) abgegeben. Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden (zusammen „Thoma Bravo“). Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 4. Dezember 2023 von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen der Vorstand und Aufsichtsrat von EQS den EQS-Aktionären, das Angebot anzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat von EQS sind der Ansicht, dass das Angebot im Interesse von EQS, der EQS-Aktionärinnen und Aktionären und der Arbeitnehmer von EQS liegt. Die beiden Gremien begrüßen und unterstützen daher das Angebot. Dabei ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat von EQS der Angebotspreis in Höhe von EUR 40,00 je EQS-Aktie aus finanzieller Sicht fair, und entspricht einer attraktiven Prämie von 61 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der EQS-Aktie der vergangenen drei Monate vor (und einschließlich) dem 15. November 2023. Darüber hinaus begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat von EQS die in der Angebotsunterlage niedergelegte Absicht der Bieterin, mit der Durchführung der Transaktion eine langfristige strategische Partnerschaft zu Unterstützung der aktuellen Geschäftsstrategie von EQS durch Ausbau ihrer Position als führender internationaler und Cloud-basierter RegTech-Softwareanbieter in den Bereichen Investor Relations, Compliance und Nachhaltigkeit zu schaffen.

Der Vorstandsvorsitzende und Gründer von EQS, Achim Weick, hat bereits für einen Teil seiner EQS-Aktien das Angebot angenommen. Bezüglich eines weiteren Teils seiner EQS-Aktien wird sich Achim Weick neben Thoma Bravo in der neue Holdingstruktur der Bieterin rückbeteiligen. Auch die übrigen Mitglieder des Vorstands und die Mitglieder des Aufsichtsrats von EQS erachten den Angebotspreis als fair und beabsichtigen, für alle von ihnen gehaltenen EQS-Aktien das Angebot anzunehmen.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von EQS entspricht im Wesentlichen der von § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorgesehenen Form. Eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von EQS besteht vorliegend mangels Anwendbarkeit des WpÜG nicht. Die gemeinsame begründete Stellungnahme ist auf der Internetseite von EQS unter https://eqs.com unter der Rubrik „Über EQS Group“, „Investoren“ in englischer Sprache veröffentlicht und wird auch in unverbindlicher deutscher Übersetzung bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die englische Fassung.

Die Annahmefrist des Angebots hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 4. Dezember 2023 begonnen und endet am 12. Januar 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Alle relevanten Details zu den Bedingungen und Regelungen, sowie insbesondere zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.cloud-solutions-offer.com. Um ihre Aktien in das Übernahmeangebot einzuliefern, sollten sich die Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden.

Wichtiger Hinweis

Allein die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von EQS ist maßgeblich. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der begründeten Stellungnahme dar.

Dienstag, 12. Dezember 2023

Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE: Stadt Hamburg und MSC sichern sich über 92 Prozent der HHLA-Aktien – weitere Annahmefrist des Übernahmeangebots abgelaufen

Corporate News

Hamburg, 12. Dezember 2023. Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A. („MSC“), hat heute das Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft („HHLA“, ISIN: DE000A0S8488) nach Ablauf der weiteren Annahmefrist bekannt gegeben.

Bis Ablauf der weiteren Annahmefrist am 07. Dezember 2023 um 24.00 Uhr MEZ und 18.00 Uhr EST wurde das Übernahmeangebot von Aktionären, die 7.325.366 A-Aktien der HHLA halten, angenommen. Zudem hat die SAS Shipping Agencies Services S.à r.l, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MSC, außerhalb des Angebots börslich und außerbörslich weitere 9.184.558 A-Aktien der HHLA erworben. Zusammen mit den von der Stadt Hamburg gehaltenen A- und S-Aktien werden den Joint-Venture-Partnern nun ca. 92,30 Prozent des Grundkapitals der HHLA zugerechnet.

„Wir freuen uns über das starke Ergebnis unseres Übernahmeangebots. Wir haben uns über drei Viertel der im Streubesitz befindlichen HHLA-Aktien gesichert und werden damit nach Abschluss der Transaktion gemeinsam mit der Stadt über mehr als 92 Prozent der HHLA-Stimmrechte verfügen. Damit sind wir in einer sehr guten Position, um unsere gemeinsamen Pläne weiter voranzutreiben. Das Ziel ist klar: Wir planen Wachstum für die HHLA und wollen damit auch dazu beitragen, dass der Hamburger Hafen eine noch wichtigere Rolle im Konzert der Welthäfen einnimmt,“ sagte Søren Toft, CEO von MSC Mediterranean Shipping Company.

„Um die HHLA weiterzuentwickeln, gehen wir eine strategische Partnerschaft mit der Mediterranean Shipping Company ein. Die weltgrößte Reederei bindet sich damit fest und langfristig an den Hamburger Hafen – die Einbindung in ein weiteres globales Netzwerk wird zusätzlichen Umschlag bringen und auch einen Beitrag für die Entwicklung des Hafens leisten. Das heutige Ergebnis bringt uns auf diesem Weg einen wichtigen Schritt weiter“, sagt Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg.

Gemäß dem zwischen der Stadt Hamburg und MSC abgeschlossenen verbindlichen Vorvertrag soll die HHLA nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion als Gemeinschaftsunternehmen geführt werden. Die Stadt Hamburg wird mit 50,1 Prozent weiterhin die Mehrheitsanteile halten. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt bestimmter behördlicher Genehmigungen sowie der Zustimmung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, wie in der Angebotsunterlage dargelegt. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Abschluss der Transaktion derzeit für das zweite Quartal 2024 erwartet.

Weitere Informationen sind auf der Transaktions-Website verfügbar: www.poh-offer.de.

Über die Mediterranean Shipping Company

MSC Mediterranean Shipping Company (MSC) ist ein weltweit führendes Transport- und Logistikunternehmen, das sich in Privatbesitz befindet und 1970 von Gianluigi Aponte gegründet wurde. Als eine der weltweit führenden Containerschifffahrtslinien verfügt MSC über 675 Büros in 155 Ländern weltweit. Das Unternehmen hat sich von einem Ein-Schiff-Betrieb zu einem weltweit angesehenen Unternehmen mit einer Flotte von 760 Schiffen entwickelt, das Kunden aller Branchen und Größen pünktlich mit Waren und Dienstleistungen versorgt. Zu den Aktivitäten von MSC gehören jetzt auch Landtransporte, Logistik und ein wachsendes Portfolio von Hafen-Terminal-Investitionen. MSC läuft 520 Häfen mit 300 Liniendiensten an und befördert jährlich rund 22,5 Millionen TEU (Twenty-foot Equivalent Units). Die MSC-Gruppe, einschließlich des Passagiergeschäfts, beschäftigt weltweit 180.000 Mitarbeiter.

Für weitere Informationen besuchen Sie: www.msc.com

Hamburger Hafen und Logistik AG: Übernahmeangebot für HHLA: MSC erreicht finale Annahmequote von 9,74 Prozent

Corporate News

Hamburg, 12. Dezember 2023

Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A. („MSC“), hat heute das finale Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft („HHLA“) bekanntgegeben: Bis zum Ende der bis zum 7. Dezember 2023 um 24 Uhr (MEZ) verlängerten Annahmefrist wurden im Rahmen des Angebots insgesamt 7.325.366 A-Aktien von den Aktionären angedient. Das entspricht 9,74 Prozent des Grundkapitals. Hinzu kommen 12,21 Prozent der HHLA-Aktien, die MSC bereits am Markt erworben hat. Zusammen mit den von der Stadt Hamburg gehaltenen A- und S-Aktien sind den Joint-Venture-Partnern nun 92,30 Prozent des Grundkapitals der HHLA zuzurechnen.

Das Angebot war nicht vom Erreichen einer Mindestannahmequote abhängig. Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA hatten den Aktionären in ihrer gemeinsamen Begründeten Stellungnahme vom 6. November 2023 die Annahme des Angebots empfohlen.

Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende (CEO) der HHLA: „Nach dem Ablauf der Annahmefrist für die freien Aktionäre liegt für uns als Vorstand nun der Fokus auf der Finalisierung der Zusammenschlussvereinbarung zwischen der Stadt Hamburg, MSC und der HHLA. In enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat konnten wir in einem Vorvertrag bereits wichtige Meilensteine für die zukünftige Entwicklung der HHLA setzen und Zusagen für Investitionen, unsere Mitarbeitenden und Kunden erzielen. Wir sind zuversichtlich, dass die noch nicht abschließend geregelten Punkte in den nächsten Wochen ausgearbeitet werden können.“

Zum Hintergrund: Vorstand und Aufsichtsrat hatten, wie bekanntgegeben, Anfang November mit MSC und der Stadt Hamburg einen verbindlichen Vorvertrag für eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) unterzeichnet und sich auf die Regelung verschiedener noch offener Punkte in den nächsten Wochen verständigt. Was die Folgen des Angebots für das Unternehmen, seine Stakeholder und insbesondere für Strategie- und Governance-Aspekte betrifft, so konnte ein gemeinsames Verständnis über wesentliche Bereiche zur langfristigen Absicherung der HHLA und ihres Geschäftsmodells erzielt werden. Neben der Bewertung des Angebotspreises als angemessen war dieser die Grundlage für die positive Bewertung des Übernahmeangebots durch Vorstand und Aufsichtsrat.

Der Vollzug der Transaktion steht weiterhin unter dem Vorbehalt bestimmter behördlicher Genehmigungen, die in der Angebotsunterlage dargelegt sind, sowie der Zustimmung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Abschluss der Transaktion derzeit für das zweite Quartal 2024 erwartet.

Übernahmeangebot für Aktien der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bieterin und gemeinsam handelnde Personen halten 92,30 % des Grundkapitals

Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE
Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE mit Sitz in Hamburg, Deutschland (vormals: Blitz 23-844 SE mit Sitz in München, Deutschland) (die „Bieterin“) hat am 23. Oktober 2023 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland (die „Gesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft der Aktiengattung A (ISIN DE000A0S8488) (die „A-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in bar von EUR 16,75 je A-Aktie sowie der Aktiengattung S (ISIN DE0006011703) (die „S-Aktien“ und zusammen mit den A-Aktien die „HHLA-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in bar von EUR 38,96 je S-Aktie veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 20. November 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist endete am 7. Dezember 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

1. Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 7. Dezember 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 7.325.366 A-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 9,74 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Gesellschaft.

2. Die SAS Shipping Agencies Services S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg (die „SAS“), eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG, hielt zum Meldestichtag unmittelbar 9.184.558 A-Aktien (die „SAS-A-Aktien“). Dies entspricht einem Anteil von ca. 12,21 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Gesellschaft. Sämtliche Stimmrechte aus den SAS-A-Aktien werden den (mittelbaren) 100%igen Mutterunternehmen der SAS, nämlich (i) der SAS Shipping Agencies Services (CY) LTD, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Zypern mit Sitz in Limassol, Zypern, (ii) der MSC Mediterranean Shipping Company SA, eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Genf, Schweiz, sowie (iii) der MSC Mediterranean Shipping Company Holding SA, eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Genf, Schweiz, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3 WpÜG zugerechnet.

3. Außerdem hielt die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH mit Sitz in Hamburg, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (die „FHH“) und eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG, zum Meldestichtag 50.215.336 A-Aktien (die „HGV-A-Aktien“) und sämtliche 2.704.500 S-Aktien (die „HGV-S-Aktien“). Die HGV-A-Aktien und die HGV-S-Aktien vermitteln insgesamt einen Anteil von ca. 70,35 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Gesellschaft. Sämtliche Stimmrechte aus den HGV-A-Aktien und den HGV-S-Aktien werden der FHH gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3 WpÜG zugerechnet.

4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren jeweiligen Tochterunternehmen HHLA-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die Gesellschaft. Außerdem wurden darüber hinaus weder der Bieterin noch den mit ihr gemeinsam handelnden Personen noch deren jeweiligen Tochterunternehmen zum Meldestichtag Stimmrechte aus HHLA-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

Die Gesamtzahl der HHLA-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der unter vorstehenden Ziffern 2 und 3 genannten, von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gehaltenen HHLA-Aktien beläuft sich somit auf insgesamt 66.725.260 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien. Dies entspricht insgesamt einem Anteil von ca. 92,30 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Gesellschaft.

II. Vollzug des Übernahmeangebots

Das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme mit den Aktionären von HHLA zustande kommenden Verträge stehen noch unter den in Ziffer 12.1.1 bis Ziffer 12.1.4 der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen. Der Vollzug des Übernahmeangebots für die im Rahmen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten HHLA-Aktien wird erst nach dem Eintritt dieser Vollzugsbedingungen erfolgen.

Hamburg, den 12. Dezember 2023

Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot. Verbindlich für die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen ist allein die von der Bieterin veröffentlichte Angebotsunterlage, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. (...)

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. (...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter:
https://poh-offer.de
im Internet am: 12.12.2023.

Hamburg, den 12. Dezember 2023

Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Dezember 2023
 
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Anmerkung der Redaktion:
 
Mit Überschreiten der 90-%-Schwelle ist ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich, ab 95 % auch ein aktienrechtlicher Squeeze-out.

ABO Wind AG: Vorstand prüft gesetzliche Möglichkeiten, Formwechsel schnell umzusetzen

Corporate News

Angesichts der mittlerweile eingegangenen Anfechtungsklage (https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/11/abo-wind-ag-erhebung-einer.html) prüft der Vorstand gemeinsam mit den Rechtsberatern der Gesellschaft die gesetzlichen Möglichkeiten zur beschleunigten Umsetzung des Formwechsels. „Uns überzeugen die Argumente der Gegenseite nicht, aber die Entscheidung liegt natürlich beim Gericht“, sagt Dr. Karsten Schlageter, Sprecher des ABO Wind-Vorstands. Zu den Möglichkeiten der Gesellschaft zählt das sogenannte Freigabeverfahren. Damit könnten im Falle einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts die Umsetzung des Rechtsformwechsels und die damit einhergehende Umfirmierung binnen weniger Monate umgesetzt werden.

„Wir gehen davon aus, dass eine beschleunigte Klärung der Rechtsfragen insbesondere für unsere Position am Kapitalmarkt und die Entwicklung des Aktienkurses vorteilhaft wäre“, sagt Dr. Schlageter. „Investoren mögen keine Unsicherheiten.“ Operativ allerdings ergeben sich aus der Anfechtungsklage für die Gesellschaft keine Nachteile. Dr. Schlageter: „Dank zahlreicher Erfolge in jüngster Zeit und dem Verkauf schlüsselfertig errichteter Wind- und Solarparks sind wir in einer guten Position. So können wir die Chancen optimal nutzen, die sich uns durch eine wachsende Zahl baureif werdender Projekte bieten.“

Aufgrund der Entwicklung des Aktienkurses hat der Vorstand unterdessen entschieden, im Rahmen der Prüfung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten Überlegungen zu Kapitalerhöhungen bis auf Weiteres zurückzustellen. Um den zu erwartenden weiteren Anstieg der Genehmigungszahlen auch künftig optimal nutzen zu können, wird das Unternehmen zunächst alternative Möglichkeiten der Finanzierung prüfen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Entwicklung der Zinsen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Linde AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hat das Landgericht München I kürzlich die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben zwischenzeitlich mitgeteilt, gegen diese erstinstanzliche Entscheidung in die Beschwerde gehen zu wollen. Über diese Beschwerden wird das nunmehr für zweitinstanzliche Entscheidungen in Spruchverfahren zuständige Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.

LG München I, Beschluss vom 29. November 2023, Az. 5 HK O 5321/19
Rheintex Verwaltungs AG u.a. ./. Linde AG
235 Antragsteller
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Frankfurt am Main
(RA Dr. York Schnorbus)

Montag, 11. Dezember 2023

IGP Advantag AG: Eine Tochtergesellschaft wird Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Einstellung des Projektgeschäfts.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 08.12.2023 – Der Vorstand der IGP Advantag AG (ISIN DE000A1EWVR2, WKN A1EWVR) ist heute von der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft Net Zero Development GmbH davon in Kenntnis gesetzt worden, dass diese auf der Grundlage eines externen Gutachtens entschieden hat, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieser Immobilienprojektgesellschaft in Hinblick auf die zu erwartende Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu beantragen. Der Auslöser sind vorangegangene finanzielle Schwierigkeiten und Zahlungsausfälle bei größeren Generalübernehmer-Aufträgen, sowie eine laufende fiskalische Problematik. Die Möglichkeit der Kompensation durch Eigenmittel war nicht mehr gegeben. Im Konzern der IGP Advantag AG wird eine Insolvenz dieser Tochtergesellschaft zu (nicht liquiditätswirksamen) Wertberichtigungen auf den Firmenwert von rund EUR 5,2 Mio. in der Konzernbilanz sowie in einem sehr geringen Umfang von voraussichtlich EUR 0,3 Mio. zu liquiditätswirksamen Wertberichtigungen führen. Darüber hinaus entfallen jährlich konzerninterne Umlagen in Höhe von circa EUR 0,2 Mio.. Die Wertberichtigungen werden im Jahresabschluss 2023 das Eigenkapital von zuletzt EUR 30,06 Mio. (zum 30.06.2023) reduzieren.

Für die IGP Advantag AG ergibt sich aus einer Insolvenz der Tochtergesellschaft die Einstellung des Projektgeschäftes, welches nach dem Verkauf eines rund 56.000 qm großen Grundstücks aus einer Beteiligung heraus, nur noch Aktivitäten als Generalübernehmer beinhaltete. Der Vorstand wird nun alle Kapazitäten auf das Kerngeschäft der baunahen Dienstleistungen der IGP Ingenieur GmbH, BRH Generalplaner GmbH, der Hotelsanierung und den Ausbau der Aktivitäten der IGP Green Solutions GmbH konzentrieren.

a.i.s. AG: Umwandlung der Gesellschaft in eine KGaA

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Berlin (08.12.2023/18:00 UTC+1)

a.i.s. AG wird außerordentlicher Hauptversammlung Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der KGaA vorschlagen

Vorstand und Aufsichtsrat haben heute beschlossen, einer zeitnah einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, die a.i.s. AG (nachfolgend "Gesellschaft") durch Formwechsel in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) umzuwandeln. Die Firma der Gesellschaft würde nach dem Formwechsel "AIS Energy Environment SAS & KGaA" lauten. Die Umwandlung soll unter Beitritt der L'INDUSTRIELLE FRANCO-ALLEMANDE (IFA/UCPMI) Société par actions simplifiée (SAS) mit Sitz in Paris, Frankreich, als persönlich haftende Gesellschafterin (nachfolgend "IFA") erfolgen. Zudem soll die außerordentliche Hauptversammlung einen Fortsetzungsbeschluss fassen.

Die der Hauptversammlung vorzuschlagende Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der KGaA hat folgenden Hintergrund:

Im Jahr 2015 wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 30. Januar 2023 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens war möglich, weil die IFA sich im Rahmen des Insolvenzplans über das Vermögen der Gesellschaft verpflichtet hat, EUR 159.500 an den vormaligen Insolvenzverwalter für den Erwerb von 73,50 % der Aktien an der Gesellschaft zu zahlen.

Die IFA hat der Gesellschaft für den Fall (i) der abschließenden Abwicklung des Insolvenzplans und (ii) der Fassung des Beschlusses zur Umwandlung der Gesellschaft in eine KGaA in Aussicht gestellt, im Wege einer freiwilligen Zuzahlung in die Kapitalrücklage weitere EUR 12.000.000 zur Verfügung zu stellen, um die Gesellschaft in Höhe des Grundkapitals von derzeit EUR 10.226.000 (aufgeteilt in 8.000.000 zur Zeit nennwertlose Aktien) zu rekapitalisieren, was für die Durchführung der Umwandlung in die Rechtsform der KGaA rechtlich auch erforderlich ist. Eine rechtsverbindliche Finanzierungszusage liegt zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung noch nicht vor. Der Vorstand geht aber auf Grund des bisherigen Verhaltens der IFA davon aus, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese nach abschließender Abwicklung des Insolvenzplans (siehe dazu noch nachfolgend) und Beschlussfassung über die Umwandlung der Gesellschaft in eine KGaA entsprechende Zahlung leisten wird. Die IFA hat verbindlich zugesagt, die Kosten der außerordentlichen Hauptversammlung in einem Umfang von bis zu EUR 140.000 zu tragen.

Allerdings ist aus heutiger Sicht noch offen, wann mit der abschließenden Abwicklung des Insolvenzplans gerechnet werden kann. Dies hat folgenden Hintergrund:

Die Aktien der Gesellschaft sind girosammelverwahrt, d.h. die physische(n) Aktienurkunde(n) liegt/liegen bei der Clearstream Banking AG als Intermediär zur Verwahrung. Gemäß dem Insolvenzplan wurden 73,50 % der Aktien der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft von diesen auf die IFA durch Abtretung übertragen (vorbehaltlich der Regelungen zu Spitzen im Insolvenzplan, die einen Spitzenausgleich zu Gunsten der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft vorsehen). Die Abtretungserklärung aller bisherigen Aktionäre der Gesellschaft wurde hierzu im Rahmen des Insolvenzplans gesetzlich fingiert (siehe §§ 254, 254a Abs. 2, 225a Abs. 3 InsO).

Unbeschadet dessen ist nach derzeitiger Einschätzung eine entsprechend anteilige depotmäßige Umbuchung der Aktien der Gesellschaft, die bei der Clearstream Banking AG lagern, gemäß den Bestimmungen des Insolvenzplans auf die IFA erforderlich, damit diese die Rechte aus den Aktien ausüben kann. Erst dann ist der Insolvenzplan umgesetzt. Einem entsprechenden Umbuchungsverlangen der IFA wurde bisher nicht entsprochen.

An der Zuzahlung der IFA in die Kapitalrücklage der Gesellschaft von EUR 12.000.000 (wie vorbeschrieben zum Zwecke der Rekapitalisierung) werden die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft in Bezug auf ihre – nach abschließender Abwicklung des Insolvenzplans – verbleibenden 26,50 % der Aktien an der Gesellschaft in ihrem Depotbestand wirtschaftlich profitieren, da die Zuzahlung kommerziell anteilig auch auf diese Aktien zur Herstellung von deren rechnerischen Anteil am Grundkapital entfällt.

ERWE Immobilien AG: ERWE Immobilien AG erzielt Einigung mit Anleihegläubigern und Investoren über neues Restrukturierungskonzept

Frankfurt/M., den 11. Dezember 2023. Der Vorstand der ERWE Immobilien AG hat sich heute mit dem gemeinsamen Vertreter der EUR 40.000.000,00 Schuldverschreibungen 2019/2023 sowie weiteren Fremdkapitalinvestoren auf ein neues Restrukturierungskonzept geeinigt. Das neue Restrukturierungskonzept sieht im Kern die Übertragung von vier Objektgesellschaften der ERWE-Gruppe – in Krefeld (2 Objekte), Speyer und Lübeck – mitsamt den darauf lastenden Immobilienfinanzierungen und Investitionsverpflichtungen auf eine zugunsten der Anleihegläubiger noch zu gründende Treuhandgesellschaft und die Verrechnung des (noch konkret festzulegenden) Kaufpreises für diese Objektgesellschaften mit den – auf die Treuhandgesellschaft im Wege eines Anleiheumtausches zu übertragenden – Zahlungsansprüchen unter der Anleihe vor. Für den verbleibenden Restbetrag soll es einen Forderungsverzicht (Haircut) der Anleihegläubiger geben. Bis zur Umsetzung des Restrukturierungskonzepts hat der gemeinsame Vertreter die Rückzahlungs- und Zinszahlungsansprüche unter der Anleihe gestundet, vorerst bis zum 31. März 2024.

Das neue Restrukturierungskonzept führt bei der ERWE zu einer signifikanten Entschuldung von fälligen Verbindlichkeiten und gewährt den Anleihegläubigern die Möglichkeit, durch einen späteren Verkauf der übertragenen Immobilien eine höhere Befriedigung ihrer Forderungen als nach dem im Sommer des Jahres vorgelegten Konzept zu erzielen. Der alleinige Zweck der Treuhandgesellschaft wird es sein, die Immobilien zu halten und weiter zu entwickeln und durch einen zukünftigen Verkauf einen Mehrwert gegenüber dem aktuellen Wert zugunsten der Anleihegläubiger zu realisieren. Die Gesellschaft geht von einer Laufzeit der – auf die Treuhandgesellschaft umgeschuldeten Anleihe – von mindestens 3 Jahren aus. Die Details dieser neuen Anleihe stehen allerdings noch nicht fest. Für die notwendigen zusätzlichen Investitionen werden die Anleihegläubiger die Möglichkeit erhalten, eine zusätzliche von der Treuhandgesellschaft zu diesem Zweck zu begebende Anleihe gegen Zahlung eines Ausgabepreises zu zeichnen.

Im Rahmen des Restrukturierungskonzepts hat sich die ERWE auch mit den Darlehensgebern HCK Wohnimmobilien GmbH geeinigt, die bestehenden Darlehen über EUR 5 Mio. bis Ende 2025 zu prolongieren und nachrangig zu stellten. Die Rückzahlung ab 2026 erfolgt nur, sofern eine gewisse Mindestliquidität der ERWE sichergestellt ist.

Zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität der ERWE-Gruppe wurde durch eine Anleihegläubigerin ein an die ERWE Properties GmbH zu gewährendes Überbrückungsdarlehen über EUR 4,0 Mio. vorbehaltlich üblicher Bedingungen (insbesondere Gremienzustimmung) zugesagt.

Aareal Bank AG: Atlantic BidCo übermittelt Squeeze-out-Verlangen

Corporate News

Wiesbaden, 11. Dezember 2023 – Die Atlantic BidCo GmbH („Atlantic BidCo“) hat dem Vorstand der Aareal Bank AG heute mitgeteilt, dass sie nach Vollzug ihres Delisting-Erwerbsangebots 95,28 Prozent der Aktien der Aareal Bank hält. Vor diesem Hintergrund hat die Atlantic BidCo ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz übermittelt, dass die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Atlantic BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (aktienrechtlicher Squeeze-out) beschließen solle.

Die Atlantic BidCo hat angekündigt, der Aareal Bank die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, sobald diese festgelegt worden ist. 

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Anmerkung der Redaktion:

Nach dem Delisting im November werden die Aktien der Aareal Bank AG nur noch im Freiverkehr in Hamburg gehandelt.

Samstag, 9. Dezember 2023

Deutsche Konsum REIT-AG schließt Rückführungs- und Sicherheitenvereinbarung mit der Obotritia Capital KGaA über ausstehende Darlehensforderung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Potsdam, 09. Dezember 2023 - Der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG ("DKR") (ISIN DE000A14KRD3) hat heute mit notarieller Beurkundung eine Vereinbarung mit der Obotritia Capital KGaA („OboCap“) abgeschlossen, die die Rückzahlung der Darlehensforderung in Höhe von derzeit rund EUR 63 Mio. regelt.

Darin gewährt die DKR der OboCap eine Stundung der Darlehensforderung bis spätestens 30. Juni 2025. Das Darlehen soll zeitnah, spätestens jedoch bis zu diesem Datum getilgt werden. Bis zum Ausgleich der Forderung erhält die DKR Zinsen auf die ausstehende Forderung in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen.

Im Zuge der Vereinbarung wurden der DKR für die Darlehensforderung Sicherheiten gewährt. 

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Anmerkung der Redaktion:

Die Deutschen Konsum REIT-AG hatte kürzlich mit einer Insiderinformation mitgeteilt, dass die geplante Rückzahlung eines Darlehens der Hauptgesellschafterin Obotritia Capital KGaA nicht hätte erfolgen können: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/10/deutsche-konsum-reit-ag-ruckzahlung-der.html

Der Kurs brach daraufhin erheblich ein. Eine Firma von Rolf Elgeti, Eigentümer der Obotritia und bis vor Kurzem Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Konsum, meldete kurz danach den Erwerb von Aktien der Gesellschaft. Ein klassischer Interessenkonflikt.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der onoff AG: RA Dr. Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 23. August 2023 eingetragenen Squeeze-out bei der onoff AG zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie hat das LG Hannover mit Beschluss vom 30. November 2023 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter der nicht-antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, bis zum 29. Februar 2024 auf die Spruchanträge zu erwidern.

LG Hannover, Az. 23 O 323/23
Jaeckel u.a. ./. SpiraTec AG
22 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf

Heuking Mandantin Softline AG mittels Restrukturierungsplan gemäß StaRUG restrukturiert, Noventiq Holdings plc übernimmt mit Simmons & Simmons alle Anteile, Flöther & Wissing begleitet den Restrukturierungsbeauftragten

Pressemitteilung von Heuking Kühn Lüer Wojtek vom 7. Dezember 2023

Ein Heuking-Team um Prof. Dr. Georg Streit, Equity Partner, und Boris Dürr, Managing Partner (beide am Standort München), haben die Softline AG umfassend im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens beraten und begleitet.

Das im Freiverkehr an der Börse München (m:access) notierte IT- und Software-Unternehmen Softline AG mit Sitz in Leipzig hat erfolgreich ein außerinsolvenzliches Verfahren durchlaufen. Das Verfahren wurde im Rahmen des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) durchgeführt. Der von der Softline AG vorgelegte Restrukturierungsplan sieht einen Kapitalschnitt (Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung) unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre sowie einen Formwechsel in eine GmbH vor. Die Aktionäre haben dem Restrukturierungsplan mit der erforderlichen 75%-Mehrheit der Abstimmungsberechtigten zugestimmt. Das Restrukturierungsgericht Dresden hat den Restrukturierungsplan bereits bestätigt.

Die Softline AG wird zukünftig als Softline GmbH firmieren. Sämtliche Anteile werden zukünftig vom Großaktionär Noventiq Holdings plc gehalten. Weitere Aktionäre scheiden gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung durch Noventiq Holdings plc aus. Die Vergleichsrechnung im Restrukturierungsplan zeigt, dass die Aktionäre im Restrukturierungsplan mit der Abfindung besser dastehen als im Alternativszenario ohne Restrukturierungsplan. Die Noventiq Holdings plc wird die Softline AG außerdem mit frischer Liquidität ausstatten, um das Sanierungskonzept umzusetzen.

Der Restrukturierungsplan beinhaltet einige Neuheiten, die in dieser Form bisher noch nicht in einem StaRUG-Verfahren umgesetzt wurden. Der Restrukturierungsplan sieht keine Eingriffe in Gläubigerrechte vor. Die Beziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern gehen unverändert weiter. Weder laufende noch neue Aufträge sind betroffen. Die tägliche Arbeit der Softline AG wird von den Vorgängen auf Ebene der Anteilseigner nicht berührt.

Es ist der erste öffentlich bekannte Restrukturierungsplan, bei dem sämtliche Restrukturierungsmaßnahmen mit nur einer Gruppe von Aktionären umgesetzt wurden (Ein-Gruppen-Plan). Die Umsetzung des Restrukturierungsplans zeigt, dass ein Squeeze-Out unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer restrukturierungsrechtlichen Mehrheit von 75% der Aktionäre statt der aktienrechtlichen Mehrheit von 95% erfolgreich durchgeführt werden kann. Das Verfahren ermöglicht zudem reine Gesellschafterpläne ohne Einbeziehung von Gläubigern, wodurch die Sanierung der Gesellschaft ohne Beeinträchtigung von Gläubigern geklärt werden kann. Schließlich ist es das erste öffentlich bekannte StaRUG-Verfahren, das einen Formwechsel in einem Restrukturierungsplan implementiert.

Auch hat das Softline-Verfahren grundlegende weiterführende Bedeutung im Bereich gesellschaftsrechtlicher Restrukturierungen und Sanierungslösungen mittels StaRUG-Plänen. Künftig könnten auf diese Weise gesellschaftsrechtliche Blockaden gelöst werden. Das Dresdner Restrukturierungsgericht hatte folgerichtig klargestellt, dass kein vorheriger Beschluss der Hauptversammlung zur Einleitung des StaRUG-Verfahrens erforderlich ist. Denn andernfalls würde eine zur Beseitigung einer Krise notwendige Auflösung von Gesellschafter-Blockaden mittels StaRUG-Verfahren häufig scheitern – wie etwa am Widerstand dissentierender Aktionärsgruppen oder am Aufwand und dem Zeitverlust einer durchzuführenden Hauptversammlung.

Berater Softline AG
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Prof. Dr. Georg Streit (Federführung Restrukturierung),
Boris Dürr (Federführung Gesamtmandat),
Dr. Kai Uwe Büchler,
Dr. Fabian Bürk, LL.M. (beide Restrukturierung), alle München,
Dr. Thorsten Kuthe (Kapitalmarktrecht), Köln,
Marcel Greubel,
Christian Schild, LL.M (beide Gesellschaftsrecht/ M&A), beide München

Noventiq Holdings plc:

Inhouse: Warren Davies (General Counsel), Elina Girne (Head of Legal, Governance & Compliance)

Simmons & Simmons (Frankfurt am Main): Dr. Christopher Kranz, LL.M (Federführung), Dr. Felix Biedermann, Dr. Simon Kirschner, Samuel Aladar, Lucas Denk (alle Financial Markets & Derivates)

Restrukturierungsbeauftragter: Flöther & Wissing (Halle/Leipzig/Chemnitz): Prof. Dr. Lucas Flöther, Pia Erdmann

Restrukturierungsgericht (Dresden): RiAG Gerster

Handelsregister (Leipzig):RiAG Scholz

Freitag, 8. Dezember 2023

HELMA Eigenheimbau AG vor Einigung über Sanierungsvereinbarung – Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss vorgesehen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Lehrte, 8. Dezember 2023 – Die HELMA Eigenheimbau AG (ISIN: DE000A0EQ578 / WKN A0EQ57) befindet sich nach wochenlangen Verhandlungen in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der Mehrheit der Finanzierungspartner über eine langfristige und nachhaltige Finanzierungsstruktur. Der Abschluss der gesamten Sanierungsvereinbarung wird in den nächsten Tagen erwartet.

Auch der Hauptaktionär ist von der Zukunftsfähigkeit der HELMA Eigenheimbau AG überzeugt und wird das Sanierungsvorhaben mit zusätzlichem Eigenkapital in Höhe von 3,2 Millionen Euro unterstützen. Hierzu ist eine Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss vorgesehen. Entsprechend werden die Anteile der weiteren Aktionäre verwässert. Die Einbeziehung der Aktien der HELMA Eigenheimbau AG in das Segment Scale soll erhalten bleiben.

Um auf Seite der Eigenkapitalgeber auf künftige Entwicklungen flexibel reagieren zu können, ist außerdem ein genehmigtes Kapital über bis zu 3,6 Millionen Euro vorgesehen, das ebenfalls unter Bezugsrechtsausschluss an Eigenkapitalinvestoren ausgegeben werden kann. Die Umsetzung des extern evaluierten Sanierungskonzepts wird die Finanzierung der HELMA Eigenheimbau AG auf Basis der derzeitigen Unternehmensplanung bis Ende 2027 sicherstellen. Sie soll unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes erfolgen. Eine entsprechende Anzeige des Restrukturierungsvorhabens soll kurzfristig erfolgen.