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Freitag, 3. November 2023

Restrukturierungsplan der Softline AG: Abstimmungstermin am 24. November 2023

Amtsgericht Dresden
Restrukturierungsgericht

Aktenzeichen: 572 RES 1/23

Der Softline AG, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB 26381, vertreten durch den Vorstand Dennis Montanje, vertreten durch den Vorstand Holger Maul, ergeht am 27.10.2023 nachfolgende Entscheidung:

Termin zur

a)

Erörterung des vorgelegten Restrukturierungsplans vom 20.10.2023 und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie

b)

zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:

Freitag, 24.11.2023, 10:00 Uhr, Saal C 301
Amtsgericht Dresden - Außenstelle -, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
 

Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Dresden im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) bekannt zu machen (§ 85 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG). Ferner erfolgt über den Bundesanzeiger (mit europaweiter Verbreitung) eine öffentliche Bekanntmachung

Hinweise:

1.
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt.

Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:

a)

Plan- und verfahrensbetroffen sind alle Aktionäre der Softline AG.

Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins Aktionäre der Softline AG sind.

Die Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bei Einlass zum Erörterungs- und Abstimmungstermin nachweisen.

Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache. Der Nachweis ist beim Einlass zum Erörterungs- und Abstimmungstermin im Original vorzulegen,

Ist der Nachweis nicht auf den Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins (also nicht auf den 24.11.2023) ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins durch eine Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts, wonach die vom Aktionär gehaltenen Aktien bis zum Tag nach dem Erörterungs- und Abstimmungstermin (also bis zum 25.11.2023) gesperrt gehalten werden, geführt werden.

Eine darüber hinausgehende vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin und zur Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Insbesondere muss der Nachweis weder dem Amtsgericht Dresden - Restrukturierungsgericht - noch der Schuldnerin vor dem Erörterungs- und Abstimmungstermin zugehen.

Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin übersandt.

b)

Die Vertretung im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs. 2 ZPO erfolgen. Die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind schriftlich nachzuweisen.

c)

Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten, mitzubringen:

Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass;

bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (im Original oder beglaubigter Abschrift, nicht älter als 6 Monate) zum Nachweis der Vertretungsmacht;

bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht.

Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.

d)

Da die Einlasskontrollen und die Prüfung der Teilnahme- und Stimmberechtigung vor Ort mitunter erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, wird um frühzeitiges Erscheinen der Aktionäre gebeten (Einlass am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins ab 09:30 Uhr).

e)

Gläubiger der Softline AG sind nicht plan- oder verfahrensbetroffen. Der Restrukturierungsplan sieht keinen Eingriff in Forderungen vor. Gläubiger sind daher auch nicht teilnahme- oder stimmberechtigt.

2.
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.

3.
Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

4.
Der Termin und die Abstimmung kann auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen (§ 45 Abs. 3 S. 2 StaRUG).

5.
Einzelne Regelungen des Restrukturierungsplans können auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden (§§ 45 Abs. 4 S. 1 StaRUG i.V.m. 240 InsO). Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß § 45 Abs. 4 StaRUG i.V.m. § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.

6.
Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen - der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige Beschwerde gemäß § 66 Absatz 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

1

dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat (64 Abs. 2 StaRUG) und

2

gegen den Plan gestimmt hat und

3

mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

7.
Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG (als Anlage 11 zum Restrukturierungsplan) liegt ab dem 30.10.2023 im D 241 des Amtsgerichts Dresden - Außenstelle -, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, für die Aktionäre zur Einsichtnahme aus zu den Sprechzeiten:

Montag bis Freitag (außer Mittwoch): 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13:00 bis 15:30 Uhr.

Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen bei Gericht sind diejenigen Aktionäre, persönlich oder durch gemäß § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte, berechtigt, die am Tag der Einsichtnahme Aktionäre sind.

Die Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bei der Einsichtnahme nachweisen.

Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache. Der Nachweis ist beim Einlass zum Erörterungs- und Abstimmungstermin im Original vorzulegen.

Ist der Nachweis nicht auf den Tag der Einsichtnahme ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Einsichtnahme durch eine Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts, wonach die vom Aktionär gehaltenen Aktien bis zum Tag nach der Einsichtnahme gehalten werden, geführt werden.

8.
Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Restrukturierungsplans ist auf der Internetseite der Schuldnerin eingestellt unter

https://www.softline-group.de/artikel/zusammenfassung-des-wesentlichen-inhalts-des-restrukturierungsplans/

9.
Eine Bewirtung von Teilnehmern ist nicht vorgesehen.

Restrukturierungsplan der Softline AG: Vorprüfungstermin am 13. November 2023

Amtsgericht Dresden
Restrukturierungsgericht

Aktenzeichen: 572 RES 1/23

Der Softline AG, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB 26381, vertreten durch den Vorstand Dennis Montanje, vertreten durch den Vorstand Holger Maul, ergeht am 27.10.2023 nachfolgende Entscheidung:

Beschluss:

Termin zur Vorprüfung des vorgelegten Restrukturierungsplans gemäß Antrag der Schuldnerin vom 01.09.2023 auf Vorprüfung (§ 46 StaRUG) wird bestimmt auf:

Montag, 13.11.2023, 11:00 Uhr, Saal C 301
Amtsgericht Dresden - Außenstelle -, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen.

Der Vorprüfungstermin ist durch das Amtsgericht Dresden im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) bekannt zu machen (§ 85 Abs, 1 Nr. 1 StaRUG). Ferner erfolgt über den Bundesanzeiger (mit europaweiter Verbreitung) eine öffentliche Bekanntmachung.

Hinweise:

1. Der Vorprüfungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt.

Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:

a)

Plan- und verfahrensbetroffen sind alle Aktionäre der Softline AG.

Zur Teilnahme am Vorprüfungstermin sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag des Vorprüfungstermins Aktionäre der Softline AG sind.

Die Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bei Einlass zum Vorprüfungstermin nachweisen,

Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache. Der Nachweis ist beim Einlass zum Vorprüfungstermin im Original vorzulegen.

Ist der Nachweis nicht auf den Tag des Vorprüfungstermins (also nicht auf den 13.11.2023) ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag des Vorprüfungstermins durch eine Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts, wonach die vom Aktionär gehaltenen Aktien bis zum Tag nach dem Vorprüfungstermin (also bis zum 14.11.2023) gesperrt gehalten werden, geführt werden.

Eine darüber hinausgehende vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Vorprüfungstermin ist nicht erforderlich. Insbesondere muss der Nachweis weder dem Amtsgericht Dresden - Restrukturierungsgericht - noch der Schuldnerin vor dem Vorprüfungstermin zugehen.

Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin übersandt.

b)

Die Vertretung im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs. 2 ZPO erfolgen. Die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind schriftlich nachzuweisen. 

c)

Soweit Sie als Planbetroffener an dem Vorprüfungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten, mitzubringen:

Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass;

bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (im Original oder beglaubigter Abschrift, nicht älter als 6 Monate) zum Nachweis der Vertretungsmacht;

bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht.

Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.

d)

Da die Einlasskontrollen und die Prüfung der Teilnahme- und Stimmberechtigung vor Ort mitunter erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, wird um frühzeitiges Erscheinen der Aktionäre gebeten (Einlass am Tag des Vorprüfungstermins ab 10:30 Uhr). 

e)

Gläubiger der Softline AG sind nicht plan- oder verfahrensbetroffen. Der Restrukturierungsplan sieht keinen Eingriff in Forderungen vor. Gläubiger sind daher auch nicht teilnahme- oder stimmberechtigt.

2. Der Vorprüfungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.

3. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

4. Der Termin und die Abstimmung kann auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen (§ 46 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 45 Abs. 3 S. 2 StaRUG).

5. Der Antrag der Schuldnerin vom 01.09.2023 auf Vorprüfung nebst den von der Schuldnerin eingereichten Anlagen (insbesondere der Entwurf des Restrukturierungsplans) liegt ab dem 30.10.2023 im D 241 des Amtsgerichts Dresden - Außenstelle -, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, für die Aktionäre zur Einsichtnahme aus zu den Sprechzeiten:

Montag bis Freitag (außer Mittwoch): 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13:00 bis 15:30 Uhr.

Zur Einsichtnahme in den Antrag der Schuldnerin nebst Anlagen bei Gericht sind diejenigen Aktionäre, persönlich oder durch gemäß § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte, berechtigt, die am Tag der Einsichtnahme Aktionäre sind.

Die Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bei der Einsichtnahme nachweisen.

Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache. Der Nachweis ist beim Einlass zum Vorprüfungstermin im Original vorzulegen.

Ist der Nachweis nicht auf den Tag der Einsichtnahme ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Einsichtnahme durch eine Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts, wonach die vom Aktionär gehaltenen Aktien bis zum Tag nach der Einsichtnahme gehalten werden, geführt werden.

6. Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Restrukturierungsplans ist auf der Internetseite der Schuldnerin eingestellt unter

https://www.softline-group.de/artikel/zusammenfassung-des-wesentlichen-inhalts-des-restrukturierungsplans/

7. Eine Bewirtung von Teilnehmern ist nicht vorgesehen.

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM Licht AG nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der ams-OSRAM-Tochtergesellschaft ams Offer GmbH mit der OSRAM Licht AG, München, als beherrschter Gesellschaft hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 30. Juni 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen.
 
Den von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 nicht abgeholfen und die Sache dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt. Dieses hat den Beschwerdeführern nunmehr mit Verfügung vom 2. November 2023 Frist zu (ergänzenden) Begründung der Beschwerde bis zum 16. Februar 2023 gesetzt. Darauf kann dann bis zum 3. Mai 2024 erwidert werden. Abschließend kann der gemeinsame Vertreter bis zum 19. Juli 2024 Stellung nehmen. Eine Entscheidung wird daher frühestens im Herbst 2024 ergeben.
 
BayObLG, Az. 101 W 231/23
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2023, Az. 5 HK O 4509/21
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main 

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen (wobei ADLER und Kabel Deutschland die größten anstehenden Fälle sind):

  • Aareal Bank AG: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 33,20

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung am 18. Oktober 2023 (nach Verzögerungen durch Anfechtungsklagen)
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt, HV soll über Vorbereitung beschließen

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Eintragung am 12. Oktober 2023 und Umfirmierung der verschmolzenen Gesellschaft in Heliad AG

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Eintragung am 11. Oktober 2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG und am 16. Oktober 2023 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Fristende: 16. Januar 2024)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023 (Fristablauf am 1. Dezember 2023)

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, bevorstehender Squeeze-out?

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, Eintragung am 24. August 2023 (Fristablauf am 24. November 2023)

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-
  • Tion Renewables AG: Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT)
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung geplant
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023, Eintragung am 23. Oktober 2023 (Fristende 23. Januar 2024)
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA)

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

SYNLAB AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Erwerbsangebot von Cinven

Pressemitteilung

- Vorstand und Aufsichtsrat der SYNLAB AG haben ihre gemeinsame begründete Stellungnahme veröffentlicht, in der sie eine neutrale Stellungnahme abgeben. Vorstand und Aufsichtsrat enthalten sich einer Empfehlung an die SYNLAB-Aktionäre, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

- Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat spiegelt der Angebotspreis von 10,00€ je SYNLAB-Aktie den langfristigen Wert von SYNLAB nicht angemessen wider. Er bietet jedoch risiko-aversen oder kurzfristig orientierten Anlegern die Möglichkeit einer sicheren und zeitnahen Wertrealisierung.

- Vorstand und Aufsichtsrat bewerten die Tatsache positiv, dass Cinven die Geschäftsstrategie von SYNLAB, die auf kundenzentrierte medizinische Exzellenz und nachhaltiges, profitables Wachstum abzielt, bestätigt und weiter zu stärken beabsichtigt.

- Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats haben angegeben, alle von ihnen möglicherweise gehaltenen SYNLAB-Aktien anzudienen; Dr. Bartholomäus Wimmer wird 60 % seiner Aktien im Rahmen des Angebots veräußern und die verbleibenden Aktien reinvestieren.


SYNLAB AG („SYNLAB” oder das „Unternehmen“, FWB: SYAB), der führende Anbieter medizinischer Diagnostikdienstleistungen und Spezialtests in Europa gibt bekannt, dass Vorstand und Aufsichtsrat gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Erwerbsangebot (das „Angebot") der Ephios Luxembourg S.à r.l. (der „Investor"), einer Gesellschaft, die durch von Cinven verwaltete und/oder beratene Fonds kontrolliert wird, abgegeben haben.

Auf Grundlage einer sorgfältigen Bewertung des Angebots können der Vorstand und der Aufsichtsrat den SYNLAB-Aktionären weder empfehlen, das Angebot anzunehmen, noch es abzulehnen. Sie enthalten sich daher einer Empfehlung im Sinne einer neutralen Stellungnahme.

Vorstand und Aufsichtsrat haben die finanzielle Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung für die SYNLAB-Aktien sorgfältig und umfassend analysiert. Der Angebotspreis in Höhe von 10,00€ pro SYNLAB-Aktie spiegelt aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat den langfristigen Wert von SYNLAB nicht angemessen wider. Er bietet jedoch eine potenziell attraktive Ausstiegsmöglichkeit für risiko-averse oder kurzfristig orientierte Anleger im aktuellen Marktumfeld. Darüber hinaus bietet der Angebotspreis Aktionären die Möglichkeit einer sicheren und zeitnahen Wertrealisierung, vorbehaltlich der sehr limitierten Angebotsbedingungen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben jeweils Finanzberater beauftragt, eine Stellungnahme über die Angemessenheit des Angebotspreises abzugeben. Die Stellungnahmen von Lazard Frères SAS (als Beratung des Vorstands) und ParkView Partners GmbH (als Beratung des Aufsichtsrats) wurden von Vorstand und Aufsichtsrat separat geprüft. Beide Stellungnahmen unterstützen die Beurteilung von Vorstand und Aufsichtsrat, dass der Angebotspreis aus finanzieller Sicht nicht angemessen ist.

Aufgrund möglicher Interessenkonflikte und aus Effizienzgründen hat der Aufsichtsrat einen mit unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern besetzten Übernahmeausschuss eingerichtet und diesen ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats den Vorstand zu unterstützen und eine begründete Stellungnahme für den Aufsichtsrat vorzubereiten.

Cinven unterstützt die aktuelle Geschäfts- und Transformationsstrategie von SYNLAB in vollem Umfang

Bei Cinven handelt es sich um einen erfahrenen und langjährigen Aktionär und Partner von SYNLAB, der nach eigenen Angaben bestens versiert ist, den Vorstand bei der nachhaltigen Steigerung der operativen Effizienz in einer nachhaltigen Art und Weise zu unterstützen. In diesem Zusammenhang bewerten Vorstand und Aufsichtsrat die Tatsache positiv, dass Cinven die Geschäftsstrategie von SYNLAB, die auf kundenzentrierte medizinische Exzellenz abzielt, bestätigt und weiter zu stärken beabsichtigt, um damit den Grundstein für eine nachhaltige und profitable Wachstumskurve zu legen. Die Bestätigung der langfristigen Strategie von SYNLAB durch Cinven unterstreicht damit auch die grundsätzlich gute Positionierung und richtige strategische Ausrichtung von SYNLAB. Mit Blick auf die Aussichten der SYNLAB AG nach einem erfolgreichen Angebot sind Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich mit der Investition, der zukünftigen Zusammenarbeit und dem Engagement von Cinven einverstanden.

Cinven’s Angebot folgt auf einen Zeitraum gründlicher Prüfung, in dem der Vorstand mit Hilfe der Investmentbank Lazard seiner Treuepflicht nachgekommen ist und konstruktive Gespräche mit Cinven und anderen Interessenten geführt hat. Dies geschah, nachdem Cinven im März diesen Jahres an den Vorstand herangetreten war. Im Zuge dieser Gespräche hat sich das Angebot von Cinven als das attraktivste im aktuellen Umfeld herausgestellt.

Mathieu Floreani, CEO der SYNLAB AG kommentierte: „Nach eingehender Prüfung des Angebots können wir unsere ursprüngliche Einschätzung bestätigen, dass der Angebotspreis zwar aus finanzieller Sicht nicht angemessen ist, wir aber die Absicht von Cinven begrüßen, als Investor und langjähriger Partner unsere langfristige Strategie zu unterstützen. Wir wollen diese Strategie weiter umsetzen und unsere Position als führender Anbieter medizinischer Diagnostikdienstleistungen und Spezialtests in Europa stärken.“

Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. David Ebsworth kommentierte: „Der Angebotspreis spiegelt nicht den langfristigen Wert des Unternehmens wider. Er bietet den Aktionären aber die Möglichkeit einer sicheren und zeitnahen Wertrealisierung. Auf Basis der mit Cinven geschlossenen Investmentvereinbarung sind wir zuversichtlich, unseren Kurs beibehalten zu können und weiterhin kundenorientierte medizinische Spitzenleistungen zu liefern, die zu einem nachhaltigen und profitablen Wachstumskurs führen werden.“

Vorstand und Aufsichtsrat betonen Autonomie der Aktionäre bei der Entscheidungsfindung

Basierend auf ihrer umfangreichen Prüfung sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass jeder SYNLAB-Aktionär seine eigene Entscheidung darüber treffen muss, ob und für wie viele SYNLAB-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht.

Alle Mitglieder des Vorstands haben unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen geschlossen, die von ihnen gehaltenen SYNLAB-Aktien in das Angebot einzureichen. Zudem haben die Mitglieder des Aufsichtsrats erklärt, sämtliche von ihnen derzeit möglicherweise direkt gehaltenen bzw. indirekt kontrollierten Aktien anzudienen. Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Bartholomäus Wimmer wird ebenfalls 60 % seiner Aktien im Rahmen des Angebots veräußern und die verbleibenden Aktien reinvestieren.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Oktober 2023 begonnen und endet am 20. November 2023 um 24:00 Uhr (MEZ).

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist gemäß § 27 WpÜG auf der Website der SYNLAB AG veröffentlicht (eine unverbindliche englische Übersetzung ist ebenfalls auf der Webseite abrufbar).

Bitte beachten Sie, dass allein die begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats ausschlaggebend ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung des Inhalts der begründeten Stellungnahme dar und enthalten möglicherweise nicht alle Informationen, die für Aktionäre der SYNLAB AG relevant sein könnten. Aktionäre der SYNLAB AG sollten daher die gesamte begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats sorgfältig lesen.

_________

In dieser Pressemitteilung bedeutet ‘Cinven’, je nach Kontext, jeweils einzeln oder gemeinsam, Ephios Luxembourg S.à r.l., Cinven Holdings Guernsey Limited, Cinven Partnership LLP und ihre jeweiligen Associates (wie im Companies Act 2006 definiert) und/oder Fonds, die von einem der vorgenannten Unternehmen verwaltet oder beraten werden.

Donnerstag, 2. November 2023

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.10.2023

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.10.2023

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.10.2023 3,03 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,44 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 19,21 % unter dem Inventarwert vom 31.10.2023. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Oktober 2023 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
Lotto24 AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
Weleda AG PS,
RM Rheiner Management AG,
Horus AG,
ZEAL Network SE,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur.

Redcare Pharmacy N.V.: Die Online-Apotheke berichtete für das 3. Quartal ein starkes Umsatzwachstum (+ 67 %) und einen Anstieg der aktiven Kunden (+ 18 %) bei gleichzeitigem Ausbau der Gewinnmarge.

Data Modul AG: Nach vorläufigen Zahlen für das 3. Quartal waren EBIT und Auftragseingang gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich rückläufig. Als Gründe werden die angespannte konjunkturelle Lage und gestiegene Kosten genannt.

HelloFresh SE: Der Kochboxenversender konnte im 3. Quartal den Umsatz (währungsbereinigt) steigern. Der Rückgang der aktiven Kunden wurde von gestiegenen Bestellwerten überkompensiert. Die Prognose für das Gesamtjahr wurde bestätigt und ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 150 Mio. Euro angekündigt. Die Kursschwäche nach Bekanntgabe der Zahlen nutzte die Scherzer & Co. AG, um ihre Position aufzustocken.

In eigener Sache: Am 16. Oktober 2023 hat die Scherzer & Co. AG ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Gegenwert von bis zu 1 Mio. Euro und einer Laufzeit bis längstens 29. März 2024 initiiert.

Der Vorstand

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG

Die Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG hat am 8. September 2023 auf Verlangen der zum Telekommunikationskonzern Vodafone gehörenden Hauptaktionärin Vodafone Vierte Verwaltungs AG im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin beschlossen. Die Kabel Deutschland Holding AG als übertragender Rechtsträger und die Vodafone Vierte Verwaltungs AG als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 24. Juli 2023 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die Kabel Deutschland Holding AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG überträgt.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 11. Oktober 2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG beim Amtsgericht München unter HRB 184452 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Vodafone Vierte Verwaltungs AG beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 70886 am 16. Oktober 2023 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Den Minderheitsaktionären wurde zwischenzeitlich die Barabfindung ausgezahlt.

Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben das LG München I um eine Überprüfung der angebotenen Barabfindung gebeten. Die dort zuständige 5. Kammer für Handelssachen hat die eingereichten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 13089/23 verbunden.  

LG München I, Az. 5 HK O 13089/23

weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

SECANDA AG: Neustrukturierung und Kostensenkung, Geschäftsentwicklung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Die SECANDA AG ordnet ihr Geschäft in Deutschland neu und hat hierfür ihre größten Tochtergesellschaften in Deutschland zur SECANDA Systems AG gebündelt. Nach der Umwandlung der InterCard GmbH in die SECANDA Systems AG und der Verschmelzung der Tochtergesellschaft IntraKey technologies AG auf die Gesellschaft wurde zuletzt auch die neu erworbene Tochtergesellschaft H. Schomäcker GmbH auf die SECANDA Systems AG verschmolzen.

Mit der Zusammenlegung der drei Gesellschaften gehen markante Kostensenkungen einher, die derzeit im Paket umgesetzt werden. Doppelstrukturen werden dabei deutlich reduziert und Personalressourcen zugleich effizienter eingesetzt.

Die Kostensenkungen sollen den SECANDA Konzern ab dem Jahr 2024 wieder deutlich profitabel machen, auch wenn sich neue Märkte und Bestandsmärkte weiterhin so zurückhaltend entwickeln wie zuletzt.

Auch wegen der Restrukturierungskosten einschließlich Abfindungen wird der SECANDA Konzern das laufende Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr mit einem Gewinn abschließen. Die aktuellen Kostensenkungsmaßnahmen ergänzen die ersten Kostensenkungen im Konzern, die bereits zum Jahresbeginn beschlossen worden waren.

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Anmerkung der Redaktion:

Die früher als Intercard firmierende Gesellschaft hat kürzlich ein vollständiges Delisting beschlossen. Die Notiz im Freiverkehr an der Börse München endet mit Ablauf des 29. Dezember 2023.

Mittwoch, 1. November 2023

Delisting-Angebot für Aktien der Ottakringer Getränke AG: 28.093 Aktien (ca. 1 %) zum Verkauf eingereicht

Bis zum Ende der Annahmefrist des Angebots an die Ottakringer-Aktionäre sind laut dem Unternehmen 23.933 Vorzugsaktien (ca. 30,4 Prozent des Angebots) und 4.160 Stammaktien (32,4 Prozent des Angebots), somit insgesamt 28.093 Aktien an der Ottakringer Getränke AG (OG) zum Verkauf eingereicht worden. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von lediglich rund 1 Prozent. Nach Übertragung der in das Delisting-Angebot eingelieferten OG-Aktien werden die Bieter (Ottakringer Privatstiftung, die Wenckheim Privatstiftung und die Menz Beratungs- und Beteiligungs GmbH) über 2.602.000 Stück Aktien (exklusive der eigenen Aktien der Zielgesellschaft in Höhe von 6,12 Prozent), davon 371.743 Stück Vorzugsaktien und 2.230.257 Stück Stammaktien verfügen. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der OG von rund 91,64 Prozent.

Der Angebotspreis in Höhe von EUR 85,- je Stammaktie und 70,- Euro je Vorzugsaktie wird den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, spätestens am 14. November 2023 ausbezahlt.

Gemäß dem Beschluss der Wiener Börse AG vom 29. September 2023 wird die OG-Aktie letztmalig am 29. Dezember 2023 an der Wiener Börse gehandelt werden können, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot veröffentlicht - Zulassung vom Amtlichen Handel mit Wirkung zum 31.12.2023 widerrufen

Die österreichische Aktionärsvereinigung IVA hatte das Delisting als "Verstoß gegen das Reinheitsgebot" heftig kritisiert: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot verstößt gegen das “Reinheitsgebot”

Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (vormals Deutsche Industrie REIT-AG): Bestellung des gemeinsamen Vertreters

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (DIG) mit Sitz in Rostock auf die CTP N.V. mit Sitz in Amsterdam hat das LG Rostock mit Beschluss vom 25. Oktober 2023 Herrn RA Dr. Georg Lauber (bis Juli 2023 Vorsitzender Richter am LG Köln) zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Nach Maßgabe des Verschmelzungsplans erhielten die bisherigen Aktionäre der DIG auf Basis des festgelegten Umtauschverhältnisses von 4 : 5 für jede von ihnen gehaltene Aktie der DIG insgesamt 1,25 Aktien der CTP.
 
LG Rostock, Az. 5 HK O 66/22
Jaeckel, U. . /. CTP N.V.
15 Antragsteller (Angemessenheit des Umtauschverhältnisses)
12 Antragsteller (Angemessenheit der Barabfindung)
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Dr. York Schnorbus,
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

Landgericht Potsdam

51 O 67/23

In dem Spruchverfahren Jaeckel u.a. gegen Kino BidCo GmbH vor dem Landgerichts Potsdam - 51 O 67/23 - ist mit Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 13.09.2023 der Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf zur Wahrung der Rechte der Drittbeteiligten Aktionäre der Studio Babelsberg AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam - HRB 18441 zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 I SpruchG bestellt worden. 

Quelle: Bundesanzeiger vom 31. Oktober 2023

Dienstag, 31. Oktober 2023

Kaufangebot für Kabel-Deutschland-Nachbesserungsrechten in Höhe von EUR 0,40

Intellivest GmbH
Hofheim am Taunus

Kaufangebot an ehemalige Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring
Ehemalige ISIN DE000KD88880/WKN KD8888

Präambel

Dieses Kaufangebot richtet sich an die ehemaligen Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG, deren Aktien durch den am 16. Oktober 2023 wirksam gewordenen „Verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out“ gegen Gewährung einer Barabfindung von 93,00 Euro je Aktie zwangsabgefunden wurden.

Hintergrund

Die außerordentliche Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG vom 08. September 2023 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70886) als übernehmendem Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2023 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70886), gegen Barabfindung beschlossen.

Die Verschmelzung ist am 11. Oktober 2023 im Handelsregister Kabel Deutschland Holding AG und am 16. Oktober 2023 im Handelsregister der Vodafone Vierte Verwaltungs AG eingetragen worden. Damit ist die Vodafone Vierte Verwaltungs AG als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2023 mit der Kabel Deutschland Holding AG mit Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 184452) verschmolzen und der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wirksam geworden.

Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG übergegangen.Gemäß Übertragungsbeschluss sollten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Vodafone Vierte Verwaltungs AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von 93,00 Euro je auf den auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kabel Deutschland Holding AG erhalten.

Der vom Landgericht München I mit Beschluss vom 5. April 2023 gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 und 3 AktG ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat einen Prüfbericht über die Angemessenheit der Barabfindung angefertigt und darin die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.Die Barabfindung wurde vollständig an die ausgeschlossenen Aktionäre ausgezahlt.

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Zwecks Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der gewährten Barabfindung an die ausgeschlossenen Aktionäre wird voraussichtlich ein gerichtliches Spruchverfahren eingeleitet.

Sollte im Rahmen dieses Verfahrens eine höhere Abfindung festgelegt oder anderweitig vereinbart werden, haben alle betroffenen ehemaligen Aktionäre Anspruch auf eine Nachbesserung.

Diese Nachbesserung ergibt sich aus der ggf. zu verzinsenden Differenz zwischen der vom Gericht festgesetzten oder anderweitig vereinbarten Abfindung und der zuletzt festgelegten, bereits gezahlten Barabfindung in Höhe von 93,00 Euro je Aktie.

Ein möglicherweise entstehender Anspruch auf diese Differenzzahlung(en) pro Aktie wird im Folgenden als „Nachbesserungsrecht“ bezeichnet.

Ob und wann es zu einer Nachzahlung kommt, ist ungewiss.

In der Regel dauern derartige Gerichtsverfahren mehrere Jahre (nicht selten mehr als 5 Jahre, in vereinzelten Fällen sogar mehr als 10 Jahre). Es handelt sich somit um bisher nicht konkretisierte Nachbesserungsrechte. Ihre Werthaltigkeit hängt davon ab, ob und in welchem Umfang zukünftig eine Erhöhung der gewährten Barabfindung gerichtlich festgesetzt oder anderweitig vereinbart wird.

Angebot

Die Intellivest GmbH bietet hiermit allen ehemaligen Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG, die durch die Übertragung der Aktien gegen Abfindung („Squeeze out“) in Höhe von 93,00 Euro je Aktie Nachbesserungsrechte besitzen, an, ihre noch nicht konkretisierten Nachbesserungsrechte käuflich zu erwerben.

Dabei wird die Intellivest GmbH jedem ehemaligen Aktionär 0,40 Euro für jedes Nachbesserungsrecht zahlen, das an sie abgetreten wird. Dies entspricht beispielsweise bei 100 ehemaligen Aktien (entspricht 100 Nachbesserungsrechten) einer Kaufpreiszahlung von 40,00 Euro.

Ehemalige Aktionäre können dieses Angebot durch Abgabe einer verbindlichen und unwiderruflichen Abtretungserklärung annehmen.

Dadurch geht ein möglicherweise entstehender Nachbesserungsanspruch auf die Intellivest GmbH über.

Die Angebotsfrist läuft bis zum 24.11.2023.

Die Annahme des Angebots ist Seitens der Intellivest GmbH mit keinen Gebühren verbunden.

Das Angebot ist beschränkt auf insgesamt 20.000 Nachbesserungsrechte.Sollten mehr Nachbesserungsrechte zum Kauf angeboten werden, so erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs.

Die Intellivest GmbH behält sich jedoch vor, darüber hinaus weitere Nachbesserungsrechte zu erwerben oder im Einzelfall eingehende Abtretungen nebst Abtretungsanzeige abzulehnen.

Die erforderlichen Formulare sowie weitere Informationen können per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden:

info@intellivest-kaufangebote.de

Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten und keine Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme haben, werden gebeten, sich hilfsweise an den Berater ihres Kreditinstituts zu wenden.

Nachtrag

Dieses Angebot fällt nicht unter den Anwendungsbereich des WpÜG und richtet sich nicht an ehemalige Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstoßen würde. 

Intellivest GmbH
Hofheim am Taunus

Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Oktober 2023
 
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Anmerkung der Redaktion:

Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim zuständigen Landgericht München I eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung beantragt.

Montag, 30. Oktober 2023

ABO Wind AG: 87 Prozent befürworten Formwechsel in ABO Energy KGaA

Corporate News

Als erfreulichen Vertrauensbeweis bewertet der Vorstand der ABO Wind AG das klare Votum der Hauptversammlung für einen Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Bei einer außerordentlichen Hauptversammlung, die am Freitag, 27. Oktober, bis in den späten Abend währte, votierten 87,17 Prozent der vertretenen Aktien für den Formwechsel. Dieser beinhaltet neben einer Änderung der Rechtsform auch eine Umfirmierung in ABO Energy. Der neue Name des Unternehmens spiegelt den seit der Gründung im Jahr 1996 deutlich gewachsenen technologischen Horizont wider.

"Wir freuen uns, dass viele Aktionäre die Chancen erkannt haben, die sich mit einem Wechsel der Rechtsform und der Firmierung für die Gesellschaft ergeben", sagte Vorstand Alexander Reinicke. Unter anderem die Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) hatten sich vor und während der Hauptversammlung vehement gegen den Formwechsel ausgesprochen und Stimmen dagegen gesammelt. 

Eine große Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre folgte gleichwohl dem Vorschlag. 7.064.373 gültige Stimmen wurden zu dem Tagesordnungspunkt abgegeben. Darunter waren 906.033 Nein-Stimmen (12,83 Prozent). Da Aktionäre bei der Hauptversammlung Widerspruch erklärten, kann der Formwechsel allerdings derzeit noch nicht zur Eintragung beim Handelsregister eingereicht werden.
Auch in der Presse (Artikel der WirtschaftsWoche vom 28. Oktober 2023) wurden die Hauptversammlung und ihre Ergebnisse bereits besprochen.

Neben dem Formwechsel stand auch eine Vergrößerung des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Wegen der gewachsenen Größe der Gesellschaft mit mittlerweile regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen in Deutschland unterfällt die Gesellschaft nunmehr dem Drittelbeteiligungsgesetz. Das bedeutet, ein Drittel des Aufsichtsrats ist durch Vertreter*innen der Mitarbeitenden zu besetzen. Im Zuge dessen besteht der Aufsichtsrat künftig aus sechs statt bislang fünf Mitgliedern, die die Geschäftsführung überwachen. Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde mit großer Mehrheit beschlossen, ebenso wie die Wahl der vier Aktionärsvertreter*innen Eveline Lemke, Maike Schmidt, Dr. Alexander Thomas und Martin Giehl in den Aufsichtsrat. Alle Abstimmungsergebnisse sind auf der Internetseite (www.abo-wind.de/hauptversammlung) abrufbar. 

Sobald der Formwechsel in eine KGaA im Handelsregister eingetragen ist, bestimmen die beiden Unternehmensgründer, Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt, als Gesellschafter der Komplementärin über die Geschäftsführung der ABO Energy KGaA. Die bisherigen Vorstände werden in der Rolle als Geschäftsführer der Komplementärin das Unternehmen weiterhin führen. Damit behalten die beiden Gründer Einfluss. Das gilt auch für den Fall, dass künftige Kapitalerhöhungen die derzeitige Mehrheit der Gründerfamilien von aktuell ca. 52 Prozent verwässern sollten. 

"Diese Kontinuität und Verlässlichkeit für unsere Geschäftspartner und Mitarbeitenden zu sichern, waren für Vorstand und Aufsichtsrat ein wichtiges Motiv für den Formwechsel", sagt Vorstand Reinicke. "In der künftigen Struktur können wir perspektivisch auf der Eigenkapitalseite weiter wachsen und zugleich den Wettbewerbsvorteil als von den Gründerfamilien geprägtes Unternehmen bewahren."

Ziel des Vorstands ist es zudem, in den nächsten Monaten und Jahren mit einer guten Entwicklung des Unternehmens auch jene Aktionäre, die gegen den Formwechsel votiert haben, von dessen Sinnhaftigkeit zu überzeugen.

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Anmerkung der Redaktion:

Aus Sicht der Minderheitsaktionäre ist der Rechtsformwechsel nicht so erfreulich, was sich an der klaren Positionierung der Aktionärsvereinigungen DSW und SdK gegen diese Maßnahme zeigt.

Wasserstandsmeldung zum Übernahmeangebot für SYNLAB-Aktien

Ephios Luxembourg S.à r.l.
Luxemburg

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG

Ephios Luxembourg S.à r.l., mit Geschäftsanschrift 4, rue Albert Borschette, 1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B198777, ("Bieterin") hat am 23. Oktober 2023 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der SYNLAB AG, mit der Geschäftsanschrift Moosacher Straße 88, 80809 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 246540, ("Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A2TSL71) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "SYNLAB-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 10,00 je SYNLAB-Aktie veröffentlicht (das "Angebot").

Zum heutigen Tag beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 222.222.222 und ist in 222.222.222 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Die Gesellschaft hält am Meldestichtag 2.490.791 SYNLAB-Aktien als eigene Aktien (d. h. rund 1,12 % des Grundkapitals der Gesellschaft). Die gesamte Anzahl der stimmberechtigten SYNLAB-Aktien beläuft sich zum Meldestichtag damit auf 219.731.431 SYNLAB-Aktien.

Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 20. November 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), sofern sie nicht nach den Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1. Bis zum 27. Oktober 2023, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), (der "Meldestichtag") ist das Angebot für insgesamt 56.782.314 SYNLAB-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 25,84 % aller Stimmrechte und ca. 25,55 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

2. Am Meldestichtag hält die Bieterin unmittelbar 95.000.648 SYNLAB-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 43,23 % aller Stimmrechte und ca. 42,75 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

3. Die Bieterin hat Unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen (wie in Ziffer 6.7 der Angebotsunterlage definiert) mit verschiedenen Aktionären der Gesellschaft abgeschlossen, in denen sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für bestimmte jeweils von ihnen gehaltene SYNLAB-Aktien anzunehmen. Die Unwiderruflichen Annahmeverpflichtungen beziehen sich noch auf insgesamt 7.818.104 SYNLAB-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 3,56 % aller Stimmrechte und ca. 3,52 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Unwiderruflichen Annahmeverpflichtungen werden als Instrumente von den Bieter-Mutterunternehmen (wie in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage definiert) mittelbar gehalten, zugrechnet jeweils gemäß §§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpHG.

4. Die Bieterin hat Rückbeteiligungsvereinbarungen (wie in Ziffer 6.8 der Angebotsunterlage definiert) mit zwei Aktionären der Gesellschaft abgeschlossen, wonach diese Aktionäre sich verpflichtet haben, die jeweils von ihnen gehaltenen SYNLAB-Aktien nach Vollzug des Angebots an eine Tochtergesellschaft der Bieterin gegen Ausgabe von Anteilen an dieser Tochtergesellschaft zu übertragen, wobei der Wert der Gegenleistung pro übertragener SYNLAB-Aktie den Angebotspreis nicht überschreitet. Die Rückbeteiligungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt 15.337.471 SYNLAB-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 6,98 % aller Stimmrechte und ca. 6,90 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Rückbeteiligungsvereinbarungen werden als Instrumente von den Bieter-Mutterunternehmen (wie in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage definiert) mittelbar gehalten, zugrechnet jeweils gemäß §§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpHG.

5. Die Stimmrechte aus den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen SYNLAB-Aktien werden den die Bieterin kontrollierenden Unternehmen, also dem Fifth Cinven Fund (wie in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage definiert), der Cinven Capital Management (V) Limited Partnership Incorporated und der Cinven Capital Management (V) General Partner Limited, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

6. Ferner hält Ephios PV S.C.A. (in Liquidation), eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG, am Meldestichtag unmittelbar 95.745 SYNLAB-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,04 % aller Stimmrechte und ca. 0,04 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Stimmrechte aus den unmittelbar von Ephios PV S.C.A. (in Liquidation) gehaltenen SYNLAB-Aktien werden Ephios PV GP S.à r.l., dem Fifth Cinven Fund, der Cinven Capital Management (V) Limited Partnership Incorporated und der Cinven Capital Management (V) General Partner Limited jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

7. Die Gesamtzahl der SYNLAB-Aktien, für die das Angebot am Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der SYNLAB-Aktien, die von der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen nach § 2 Abs. 5 WpÜG unmittelbar gehalten werden, sowie der SYNLAB-Aktien, die Gegenstand von noch nicht erfüllten Unwiderruflichen Annahmeverpflichtungen oder von Rückbeteiligungsvereinbarungen sind, beläuft sich am Meldestichtag demnach auf 175.034.282 SYNLAB-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 79,66 % aller Stimmrechte und ca. 78,77 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

8. Darüber hinaus halten am Meldestichtag weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen weitere SYNLAB-Aktien oder darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG. Ihnen sind am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus SYNLAB-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.

Luxemburg, 30. Oktober 2023

Ephios Luxembourg S.à r.l.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.ephios-offer.com
im Internet am: 30.10.2023.

Luxemburg, den 30. Oktober 2023

Ephios Luxembourg S.à r.l.

Quelle. Bundesanzeiger vom 30. Oktober 2023

niiio finance group AG: Investorenvereinbarung zwischen Mehrheitsaktionären und Pollen Street Capital ebnet den Weg für die Erweiterung des Firmenportfolios

Pressemitteilung

* Einbringung der fundsaccess AG und FundHero S.A. mit ihrer Schwestergesellschaft FinTecc LLC bereits verhandelt 

* Strategisch orientierter Investor ermöglicht weitere Firmenübernahmen

* Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Vereinbarung 

Görlitz, 27.10.2023 | Die niiio finance group AG (ISIN: DE000A2G8332), Software-as-a-service Plattform für Asset- und Wealth-Management, hat heute per ad-hoc Mitteilung bekanntgemacht, dass nach aktuellem Wissensstand die Mehrheit ihrer Aktionäre (mit zusammen mehr als 68 % der Aktien) eine Investoren- und Gesellschaftervereinbarung mit der Investment Firma Neptune TopCo GmbH geschlossen haben. Diese Beteiligungsgesellschaft ist bislang indirekt zu 100 % im Besitz von Investmentfonds, die von Pollen Street Capital Limited verwaltet oder beraten werden. Mit ihrem Hauptsitz in London ist Pollen Street Capital ein strategisch fokussierter Vermögensverwalter mit den Schwerpunkten Finanz- und Unternehmensdienstleistungen. Dieses neue Investment reflektiert Pollen Streets kontinuierlichen Fokus auf den Asset- und Wealth-Management Sektor, auf die Unterstützung von Softwareanbietern, die Prozessautomation für die Finanzindustrie anbieten, sowie auf Deutschland als Kernmarkt für Finanzdienstleistungen. Andere kürzlich abgeschlossene Transaktionen wie z.B. mit Kingswood Wealth, PAIR Finance, Aryza und Proactis sind ein Beleg für diese Fokussierung.

Einer der wesentlichen Inhalte der oben genannten Investorenvereinbarung ist ein Investitionsplan mit sukzessiven Kapitalerhöhungen zur Finanzierung weiterer Firmenübernahmen und die weitere Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Die Übernahme der drei Firmen fundsaccess AG, FundHero S.A. und deren Schwestergesellschaft FinTecc LLC durch die Neptune TopCo GmbH und die anschließende Einbringung dieser Gesellschaften in die niiio finance group AG im Wege von Sachkapitalerhöhungen wurden bereits verhandelt. Im Rahmen der fundsaccess Transaktion wird auch die fundsaccess Tochtergesellschaft MiFID-Recorder GmbH mit ihrer regulatorischen Lösung zur Aufzeichnung von Telefon- und Videokommunikation als weitere neue Tochtergesellschaft Teil der Unternehmensgruppe werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft begrüßen den Abschluss der Investorenvereinbarung und unterstützen deren Umsetzung. Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt mehrerer Bedingungen. Die bisherige Aktionärin Volksbank BRAWO eG wird beim Abschluss der Transaktion sämtliche ihrer niiio-Aktien an eine Untergesellschaft der Neptune TopCo GmbH verkaufen.

Mit Hilfe des geplanten Erwerbs weiterer spezialisierter Software-Anbieter wollen die Parteien der Investorenvereinbarung eine Unternehmensgruppe schaffen, die die europäischen Asset- und Wealth- Management Firmen als "one-stop-shop" in allen relevanten Bereichen bedienen kann. Die bisherigen Hauptaktionäre der niiio finance group werden zukünftig ihre Anteile an dieser Gruppe durch eine Beteiligungsgesellschaft halten, an welcher auch die bisherigen Anteilseigner der fundsaccess AG sowie eine Beteiligungsgesellschaft der Pollen Street Capital Fonds beteiligt sind. Die aktienrechtlich geforderten Details sind in der ad-hoc Mitteilung vom 27. Oktober, 5:03 Uhr, dargestellt. 

Die fundsaccess AG, bislang eine 100%ige Tochtergesellschaft der Münchener Finconomy AG, ist ein renommierter Anbieter einer Software-as-a-service Lösung für rechtskonforme Anlageberatung im Massengeschäft, unter anderem für Versicherungsgesellschaften. Im Zuge der Übernahme wird der bisherige Wettbewerber der niiio-Tochter DSER die Reichweite der Unternehmensgruppe bei Wealth Management Diensten stärken und erweitern. Die fundsaccess AG mit Sitz in München hat 27 Mitarbeiter:innen und erzielte 2022 einen Umsatz von EUR 7,2 Mio. Zudem ist die MiFiD-Recorder GmbH mit fünf Mitarbeiter:innen und einem jährlichen Umsatz von EUR 0,8 Mio. Teil der Transaktion. Die FundHero S.A. ist bereits Kooperationspartner der niiio-Tochter PATRONAS und ergänzt die Angebotspalette der Unternehmensgruppe im Asset Management Segment, insbesondere mit ihrer "Managed Services"-Dienstleistung für Fondsgesellschaften im Bereich des Risikomanagements und der Nachhaltigkeit (EU-Offenlegungsverordnung, SFDR). Die Gesellschaft erzielte 2022 einen Umsatz von EUR 1,4 Mio. und hat, gemeinsam mit ihrer Schwestergesellschaft FinTecc LLC 10 Mitarbeiter:innen. Auch die FinTecc LLC wird im Rahmen dieser Transaktion übernommen und wird sich auf Datenentwicklung und Datenmanagement fokussieren; die Gesellschaft soll zudem eine Near-Shoring Lokation für die Softwareentwicklung der Unternehmensgruppe werden. Die Anzahl der Mitarbeiter:innen der niiio-Unternehmensgruppe steigt durch die Übernahmen auf mehr als 110, der konsolidierte pro-forma Umsatz hätte im Jahr 2022 bei ca. EUR 17 Mio. gelegen.

"Diese Transaktion ist ein echter Meilenstein für unsere Unternehmensgruppe. Die übernommenen Firmen ergänzen und verbessern unser Produktportfolio und das Investment von Pollen Street Capital ermöglicht uns in unseren Zielmärkten die Übernahme weiterer Firmen entlang unserer Wertschöpfungskette," kommentiert Johann Horch, CEO der niiio finance group. "Unsere Kunden profitieren von vollumfänglichen Lösungen au seiner Hand. Mit dieser Transaktion machen wir einen entscheidenden Schritt in Richtung unseres Ziels, einer von Europas führenden Anbietern von cloud-basierten Saas Plattformen für Asset- und Wealth-Management zu werden." 

David Dawson, Partner bei Pollen Street: "Wir freuen uns, diese Transaktion bekanntgeben zu können, die einen neuen Marktführer im Bereich der Software für Asset- und Wealth-Management Anbieter schaffen wird, welcher eine beeindruckende Kundschaft, hochwertige Softwarelösungen und eine Erfolgsbilanz bei organischem und anorganischem Wachstum aufzuweisen hat. Wir sehen in diesem wachsenden Markt großes Potenzial, das Profil der Unternehmensgruppe und das Lösungsportfolio zu erweitern und freuen uns darauf, Johann und sein Managementteam bei der Realisation dieses Potenzials zu unterstützen." 

Über Pollen Street Capital 

Pollen Street ist ein schnell wachsender, zielgerichteter und hoch performanter privater Vermögensverwalter. Die Firma wurde 2013 gegründet und hat enorme Fähigkeiten im Bereich Finanz- und Unternehmensdienstleistungen aufgebaut, die eng an die Megatrends angelehnt sind, die die Zukunft der jeweiligen Industrie prägen werden. Pollen Street verwaltet für Investoren über £3,3 Mrd. Assets-under-Management in Private Equity- und Kreditstrukturen und ist dabei beispielsweise für führende öffentliche und betriebliche Pensionsfonds, Versicherungsunternehmen, Staatsfonds, Stiftungen, Asset Manager, Banken und Family Offices weltweit tätig. Das Pollen Street Team besteht aus mehr als 80 Mitarbeiter:innen und hat Büros in London und New York City. 

Über die niiio finance group 

Die niiio finance group AG stellt eine cloud-basierte SaaS Lösung für Asset und Wealth Managers zur Verfügung. Die Firma offeriert ihren Kunden ein umfassendes und modulares Lösungsportfolio, und unterstützt mit ihrer schnellen und rechtskonformen Software die Digitalisierung einer Fülle von Prozessen. Das Ziel der niiio finance group ist die Schaffung der führenden pan-europäischen Plattform in diesem Marktsegment und baut dabei auf ihrer bisherigen Erfolgsbilanz im Bereich Firmenübernahmen sowie auf das starke Momentum bei der organischen Entwicklung der Unternehmensgruppe. Der Konzern beschäftigt über 80 Mitarbeiter:innen und weist mehr als 150 Kundenbeziehungen in 7 Ländern auf. 

Über die fundsaccess AG

Die fundsaccess AG ist ein führender SaaS-Technologieanbieter für unabhängige Finanzberater. fundsaccess' Plattform verbindet Investoren, Finanzberater, Vermögensberater- und verwalter und depotführende Banken miteinander und liefert hochmoderne Finanztechnologie, mittels derer sie ihre Kunden bei der Hebung von Effizienzen und der Stärkung der eigenen Vertriebskraft unterstützt. Die Firma wurde 1999 gegründet und hat ihren Sitz in München. 

Über die FundHero S.A.

FundHero ist ein in Luxemburg domizilierter Anbieter von Risikomanagement Lösungen für institutionelle Vermögensverwalter. Das Kernprodukt der Firma unterstützt Banken und andere Finanzdienstleister dabei, Risikoindikatoren zu bestimmen und zu berechnen und dadurch ihre regulatorischen Meldepflichten zu erfüllen. FundHero wurde 2021 gegründet.

Disclaimer:
Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung der niiio Gruppe. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. (...)

niiio finance group AG meldet Änderung der Aktionärsstruktur und mögliches Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

niiio finance group AG: Ad-hoc Meldung gemäß Art. 17 MAR 

Änderung der Aktionärsstruktur, Abschluss eines Zeichnungs- und Einbringungsvertrages sowie einer Investoren- und Gesellschaftervereinbarung zwischen niiio Aktionären und Investmentfonds, die von Pollen Street Capital Holdings Ltd. verwaltet werden, weitere Unternehmensakquisitionen, Sachkapitalerhöhungen, Volksbank BRAWO eG verkauft sämtliche ihrer niiio Aktien an Neptune BidCo, potenziell weitere Integrationsschritte, welche unter anderem ein Delisting der niiio Aktien an der Börse Düsseldorf (Primärmarkt) und der Börse Frankfurt (Quotation Board) und außerbörsliche Käufe und/oder ein freiwilliges Übernahmeangebot für niiio Aktien und Kapitalerhöhungen mit vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft beinhalten können 

Goerlitz, 27.10.2023 niiio finance group AG (ISIN: DE000A2G8332) ("Gesellschaft") wurde darüber informiert, dass Neptune TopCo GmbH, eine Gesellschaft, die sich indirekt im Besitz von Investmentfonds befindet, die von Pollen Street Capital Holdings Ltd. verwaltet werden, infolge eines Zeichnungs- und Einbringungsvertrages (Subscription and Contribution Agreement) und einer Investoren- und Gesellschaftervereinbarung (Investment and Shareholders' Agreement), welche beide heute mit aufschiebenden Bedingungen unterzeichnet wurden, die Mehrheit der Aktien der Gesellschaft ("niiio Aktien") erwerben wird. Der Erwerb erfolgt durch Einbringung der niiio Aktien durch bestehende Aktionäre, darunter Deutsche Tech Ventures GmbH und Johann Horch, in die Neptune TopCo GmbH ("Beteiligungsgesellschaft") im Tausch gegen neue Anteile an dieser Beteiligungsgesellschaft ("Transaktion"). 

Die Beteiligungsgesellschaft wird die erhaltenen niiio Aktien nach und nach über die Neptune MidCo GmbH in die Neptune BidCo AG ("Neptune BidCo") gegen Gewährung neuer Aktien einbringen, wobei diese Einbringung zu Marktwerten erfolgt. 

Die bisherige niiio-Aktionärin Volksbank BRAWO eG wird, aufschiebend bedingt auf den Abschluss der Transaktion, alle ihre niiio Aktien an die Neptune BidCo verkaufen. 

Die Gesellschaft wurde ebenfalls darüber informiert, dass in einem ersten Integrationsschritt sämtliche Anteile an fundsaccess AG, FundHero S.A. und FinTecc LLC durch die Neptune BidCo erworben und in einem weiteren Schritt in die Gesellschaft eingebracht werden sollen im Wege der Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ("Integration"). Gleichzeitig wird die fundsaccess AG einen Kaufvertrag für sämtliche Geschäftsanteile der MiFID-Recorder GmbH abschließen, welche ebenfalls Teil der neuen Unternehmensgruppe werden wird. 

Die Beteiligungsgesellschaft erwägt, zum Abschluss der Integration unter anderem die Notierung der niiio Aktien an der Börse Düsseldorf (Primärmarkt) und der Börse Frankfurt (Quotation Board) zu beenden ("Delisting"), zudem weitere Aktien der Gesellschaft durch außerbörslichen Erwerb und/oder ein freiwilliges Übernahmeangebot zu erwerben und bei der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung von bis zu 10 % des Grundkapitals mit vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss durchzuführen.

Freitag, 27. Oktober 2023

Covestro AG: Abschlussmeldung zu dem am 28. Februar 2022 bekanntgegebenen Aktienrückkaufprogramm

Bekanntmachung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Der Vorstand der Covestro AG hat am 26. Oktober 2023 entschieden, das laufende Aktienrückkaufprogramm vorzeitig zu beenden. Dessen Beginn war mit der Bekanntmachung vom 28. Februar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt worden.

Das Aktienrückkaufprogramm sollte ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) erreichen und bis spätestens 28. Februar 2024 abgeschlossen werden. Das Volumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 21. März 2022 bis einschließlich 29. Juni 2023 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 4.687.991 Aktien; dies entspricht 2,4 % des Grundkapitals. Der durchschnittliche Kaufpreis lag bei 42,50 Euro pro Aktie. Der Gesamtpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) der zurückgekauften Aktien betrug 199.216.990,70 Euro. Der Erwerb der Aktien der Covestro AG erfolgte durch von der Covestro AG beauftragte Banken über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Die zurückgekauften Aktien sollen, wie ursprünglich beabsichtigt, grundsätzlich eingezogen werden.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite von Covestro AG unter www.covestro.com/de/investors veröffentlicht.

Leverkusen, 27.Oktober 2023

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM Licht AG geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der ams-OSRAM-Tochtergesellschaft ams Offer GmbH mit der OSRAM Licht AG, München, als beherrschter Gesellschaft hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 30. Juni 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen.
 
Den von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 nicht abgeholfen und die Sache dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt. 
 
In dem Nichtabhilfebeschluss verweist die Handelskammer auf den angefochtenen Beschluss. Die Fehlerhaftigkeit des Ansatzes der Transformationskosten von EUR 83 Mio. sei nicht nachgewiesen. In der Ewigen Rente müsse keine Ausschüttungsquote von 40 % angesetzt werden. Hinsichtlich der Ausgleichszahlung sei die gewählte Mittelwertmethode üblich und auch von der Rechtsprechung vielfach akzeptiert, so dass die grundlegenden Einwände aus der WCM-Entscheidung nicht gälten. Das Insolvenzrisiko der beherrschenden Gesellschaft sei berücksichtigt worden.
 
BayObLG, Az. noch unbekannt
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2023, Az. 5 HK O 4509/21
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main 

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Aves One AG zu EUR 14,- je Aktie - außerordentliche Hauptversammlung am 28. November 2023

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Aves One AG am 28. November 2023 soll unter dem einzigen Tagesordnungspunkt der angekündigte Ausschluss der Minderheitsaktionäre zugunsten der  Rhine Rail Investment AG beschlossen werden. Aus der Hauptversammlungseinladung:

"Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Aves One AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Rhine Rail Investment AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Aves One AG auf die Hauptaktionärin übertragen." 

Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. 

Nachtrag: Die Bewertungsunterlagen zu dem Squeeze-out können nicht wie üblich von der Webseite der Gesellschaft heruntergeladen werden, sondern müssen unter Vorlage eines Aktionärsnachweises bei der Investor-Relations-Abteilung angefordert werden. Etwas merkwürdig.

Bekanntmachung zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Aves One AG

Aves One AG
Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 124894

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG
- Verschmelzung mit der Rhine Rail Investment AG
(umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) -

Die Aves One AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124894, als übertragende Gesellschaft soll auf die Rhine Rail Investment AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262996, als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.
 
Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der Aves One AG als übertragender Gesellschaft auf die Rhine Rail Investment AG als übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Aves One AG erfolgen (§§ 62 Abs. 1, Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG).
 
Ein Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen Rhine Rail Investment AG und Aves One AG wurde am 28. September 2023 aufgestellt („Entwurf des Verschmelzungsvertrags“) und wurde zum Handelsregister des Sitzes der Rhine Rail Investment AG sowie der Aves One AG eingereicht. Der Verschmelzungsvertrag wurde am 11. Oktober 2023 zur Niederschrift des Notars Dr. Markus Perz mit Amtssitz in Hamburg (UVZ-Nr. 2575/2023 P) abgeschlossen („Verschmelzungsvertrag“). Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt.
 
Rhine Rail Investment AG hält unmittelbar mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der Aves One AG. Einer Zustimmung der Hauptversammlung der Rhine Rail Investment AG zum Verschmelzungsvertrag bedarf es daher gemäß § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 UmwG nur dann, wenn Aktionäre der Rhine Rail Investment AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Rhine Rail Investment AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die alleinige Aktionärin der Rhine Rail Investment AG, die Wascosa Group Holding S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée), gegründet nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat gegenüber der Rhine Rail Investment AG erklärt, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen.
 
Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung der Aves One AG zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn - wie vorliegend vorgesehen - ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Aves One AG nach §§ 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister der Aves One AG eingetragen wird.
 
Zur Information der Aktionäre der Aves One AG liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an folgende Unterlagen zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Aves One AG, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, zur Einsicht aus:
 
• der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
 
• die Jahresabschlüsse und Lageberichte, die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte der Aves One AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 sowie der Jahresabschluss der Aves One AG für das Geschäftsjahr 2022;
 
• die Zwischenbilanz der Aves One AG zum 30. Juni 2023;
 
• der von der Rhine Rail Investment AG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Aves One AG gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aves One AG auf die Rhine Rail Investment AG sowie zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 23. Oktober 2023 einschließlich seiner Anlagen;
 
• die Gewährleistungserklärung der Société Générale S.A., Frankfurt am Main, Zweigniederlassung der Société Générale S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 37465, gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 3 AktG vom 17. Oktober 2023;
 
• der gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Hamburg bestellten sachverständigen Prüfers, IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aves One AG auf die Rhine Rail Investment AG vom 23. Oktober 2023;
 
• der Verschmelzungsvertrag zwischen der Aves One AG als übertragender Gesellschaft und der Rhine Rail Investment AG als übernehmender Gesellschaft vom 11. Oktober 2023;
 
• die Jahresabschlüsse der Rhine Rail Investment AG für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 sowie die Eröffnungsbilanz zum 3. Februar 2021;• die Zwischenbilanz der Rhine Rail Investment AG zum 30. Juni 2023;
 
• der gemäß § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Aves One AG und der Rhine Rail Investment AG vom 23. Oktober 2023; und
 
• der nach § 60 i.V.m. § 12 UmwG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Hamburg bestellten sachverständigen Prüfers, IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Aves One AG als übertragender Gesellschaft und der Rhine Rail Investment AG als übernehmender Gesellschaft vom 23. Oktober 2023.
 
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an: Aves One AG, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg. 
 
Hamburg, im Oktober 2023
 
Aves One AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Oktober 2023

Donnerstag, 26. Oktober 2023

AGROB Immobilien AG: AGROB Immobilien AG schließt Immobilien-Darlehensvertrag über EUR 105 Millionen, die zur Ablösung bestehender Kredite und Gewährung eines Darlehens an die RFR InvestCo 1 GmbH verwendet werden

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)
ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)

Ismaning, 26. Oktober 2023

Die AGROB Immobilien AG („AGROB“) hat heute auf Weisung ihrer beherrschenden Großaktionärin RFR InvestCo 1 GmbH („RFR Invest“) mit der Landesbank Saar einen Immobilien-Darlehensvertrag mit Unterbeteiligungsverträgen über ein Darlehen in Höhe von EUR 105 Millionen abgeschlossen, das bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gegebenenfalls um zwei weitere Tranchen in Höhe von jeweils EUR 10 Millionen auf EUR 115 Millionen bzw. EUR 125 Millionen aufgestockt werden kann. Die neue Finanzierung hat zunächst eine Laufzeit von 30 Monaten und kann bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen um weitere 30 Monate verlängert werden. Das Darlehen wird im Volumen von rund EUR 29,1 Millionen zur Rückführung der bisherigen Bankkredite der AGROB und in Höhe von zunächst EUR 75 Millionen mit Aufstockungsmöglichkeit um weitere EUR 10 Millionen zur Gewährung eines Darlehens an die RFR Invest eingesetzt. Die Auszahlung des Darlehens durch die Bank steht noch unter dem Vorbehalt der Erfüllung üblicher Auszahlungsvoraussetzungen.

Der Darlehensvertrag mit der RFR Invest wurde ebenfalls heute aufgrund einer Weisung des herrschenden Unternehmens mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Die RFR Invest wird dieses Darlehen zur Rückführung von Verbindlichkeiten verwenden. Der Darlehensvertrag kann unter anderem (teilweise) gekündigt werden, wenn der Immobilien-Darlehensvertrag nicht über seine anfängliche Laufzeit verlängert wird oder das Darlehen aus dem Immobilien-Darlehensvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aufgrund einer außerordentlichen Kündigung oder Sondertilgung ganz oder teilweise zurückzuzahlen ist. Die Verbindlichkeiten der RFR Invest aus dem Darlehensvertrag werden durch eine Patronatserklärung der RFR Lux Holdings S.à r.l. gesichert. Während der Laufzeit des zwischen der RFR Invest und der AGROB bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird das Darlehen an die RFR Invest zinslos gewährt.

Die jährliche Zinslast der AGROB liegt während der ersten Laufzeit des Immobilien-Darlehensvertrag für einen Darlehensbetrag in Höhe von EUR 115 Millionen (also unter Berücksichtigung einer Aufstockung um EUR 10 Millionen) voraussichtlich bei rund EUR 5,7 Millionen. Soweit der nach einer Formel kurz vor der Auszahlung final zu bestimmende Zinssatz zu einer höheren jährlichen Zinslast führt, wird bei der Auszahlung ein Disagio einbehalten, der die jährliche Zinslast auf den vorgenannten Betrag begrenzt. Im Geschäftsjahr 2022 lag der jährliche Zinsaufwand der Gesellschaft bei rund EUR 0,7 Millionen. Aufgrund des zwischen der RFR Invest und der Gesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags treffen die wirtschaftlichen Folgen des erhöhten Zinsaufwands durch geringere Gewinnabführungen oder eine gegebenenfalls bestehende Verlustausgleichspflicht die RFR Invest. Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet der Vorstand unter Berücksichtigung der Refinanzierung anstelle des bisher in Höhe von EUR 3 Millionen bis EUR 3,3 Millionen erwarteten Jahresüberschusses einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1,6 bis 1,8 Millionen.

Im Rahmen der Besicherung des Darlehens aus dem Immobilien-Darlehensvertrag mit Buchgrundschulden wurden einzelne Flurstücke als Reservegrundstücke für künftige Projektentwicklungen herausgenommen.

AGROB Immobilien AG

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Anmerkung der Redaktion:

Zu dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der AGROB Immobilien AG als beherrschter Gesellschaft:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_24.html

PAION AG: Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Aachen, 26. Oktober 2023 – Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A3E5EG5; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt bekannt, dass es umgehend einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen wird. Hintergrund für die Antragstellung ist der Umstand, dass bei der Gesellschaft Unregelmäßigkeiten im Verantwortungsbereich des Finanzvorstands der Gesellschaft im Hinblick auf eine für die Gesellschaft wesentliche Finanzierung bekannt geworden sind. Die genauen Hintergründe hierzu werden derzeit ermittelt. Die Unregelmäßigkeiten haben zur Folge, dass eine Insolvenzantragspflicht besteht. Der Aufsichtsrat hat am heutigen Tage beschlossen, Herrn Sebastian Werner, das für den Bereich Finanzierung zuständige Vorstandsmitglied und CFO, als Vorstandsmitglied mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Die derzeit laufende Bezugsrechtskapitalerhöhung wird vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen abgebrochen und nicht durchgeführt.

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der ADLER Real Estate AG - Auszahlung der Barabfindung voraussichtlich am 27. Oktober 2023

ADLER Group S.A.
Luxemburg

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und 
Übernahmegesetzes (WpÜG)

Adler Group S.A.
Luxemburg
Geschäftsanschrift: 55 Allée Scheffer, 2520 Luxemburg

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-out) der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin

Die außerordentliche Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft („Gesellschaft“), vom 28. April 2023 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Adler Group S.A., Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), als Hauptaktionärin („Hauptaktionärin“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. Oktober 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) unter HRB 180360 B eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle auf den Inhaber lautende Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 8,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich ausgewählten und bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ist am 18. Oktober 2023 erfolgt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen durch die

Quirin Privatbank AG, Berlin

über die jeweiligen Depotbanken der Minderheitsaktionäre. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgt Zug-um-Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien an der Gesellschaft über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre Zug-um-Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich am 27. Oktober 2023. Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden.

Luxemburg, im Oktober 2023

Adler Group S.A.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.adler-group.com/investors/veroeffentlichungen/news?tx_news_pi1%5Baction%5D=list&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=NewsFilter&tx_news_pi1%5BoverwriteDemand%5D%5Byear%5D=2023&cHash=759c613d9ae7d5563d7b3f7e4cdbf324
im Internet am: 19.10.2023.

Berlin, den 24. Oktober 2023

ADLER Group S.A.

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Oktober 2023

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen ADLER-Real-Estate-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de