von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Taunus Capital Management AG
Frankfurt am Main
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Studio Babelsberg AG
Wertpapierkennnummer A1TNM5, ISIN: DE000A1TNM50
Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Studio Babelsberg AG an, deren Aktien (WKN A1TNM5, ISIN: DE000A1TNM50) zu einem Preis von 2,75 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 200 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 150.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 20.05.2022, 18:00 Uhr.
Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 20.05.2022, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 716 254 54 bei der Merkur Privatbank, BLZ 701 308 00, zu übertragen. Dafür stehen auf der Homepagewww.taunus-capital.dedie beiden Formulare ´Annahmeerklärung´ und ´Depotübertrag´ zur Verfügung. Dabei fungiert die Merkur Privatbank nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.
Frankfurt, 27.04.2022
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 27. April 2022
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Anmerkung der Redaktion:
Zu den deutlich höheren Kursen bei Valora siehe: https://veh.de/isin/de000a1tnm50Die außerordentliche Hauptversammlung der wallstreet:online capital AG vom 26. Januar 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die wallstreet:online AG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 25. April 2022 in das Handelsregister der wallstreet:online capital AG beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (HRB 99126 B) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der wallstreet:online capital AG auf die wallstreet:online AG übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der wallstreet:online AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 47,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der wallstreet:online capital AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Berlin ausgewählten und zum sachverständigen Prüfer bestellten Herrn Dipl.-Kfm. WP/StB Volker Hülsmeier, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der wallstreet:online capital AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
Baader Bank Aktiengesellschaft
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und etwaiger gesetzlicher Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.
Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der wallstreet:online capital AG provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327 f. AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der wallstreet:online capital AG gewährt werden.
Berlin, im April 2022
wallstreet:online AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. April 2022 (korrigierte Fassung am 29. April 2022)
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Die wallstreet:online capital AG ist die Betreiberin des sehr erfolgreichen Smartbrokers.von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.- HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der WESTGRUND
Aktiengesellschaft hat das LG Berlin mit Beschluss vom 26. April 2022 Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann zum gemeinsamen Vertreter der nicht-antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, bis zum 19. August 2022 zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.
Der
Squeeze-out bei WESTGRUND war bereits Ende 2016 angekündigt worden. Der dann (nach Jahren der Diskussion zwischen den Wirtschaftsprüfern) auf der
Hauptversammlung am 9. Juni 2021 gefasste Übertragungsbeschluss wurde nach Verzögerung durch eine Anfechtungsklage schließlich am 3.
November 2021 im Handelsregister eingetragen.
LG Berlin, Az. 102 O 155/21
SCI AG u.a. ./. ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 60323 Frankfurt am Main
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 99126 B Bekannt gemacht am: 26.04.2022 09:53 Uhr
25.04.2022
HRB 99126 B: wallstreet:online capital AG, Berlin, Ritterstraße 11, 10969 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.01.2022 ist die Satzung geändert in § 17 (Aufsichtsratsvergütung). Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 26.01.2022 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die wallstreet:online AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 96260 B) gegen Barabfindung beschlossen.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Die wallstreet:online capital AG ist die Betreiberin des sehr erfolgreichen Smartbrokers.
Unter diesem Link können Sie am 27.04.2022 um 14 Uhr dem Live-Webinar via Zoom beitreten.
Nach einem Grußwort von Holger Hoffmann, Geschäftsführer des
aktionaersforums, wird Dr. Martin Weimann (Rechtsanwalt) einen
Impulsvortrag zum Thema „Ertragswert und Börsenwert: Empirische Daten
zur Preisfindung beim Delisting“ halten. Daran anschließend folgt die
Panel-Diskussion zu dem Thema:
„Ertragswert versus Börsenwert – Kann eine sachgerechte Unternehmensbewertung allein auf den Börsenkurs gestützt werden?“
- Was erwartet uns in der Gesetzgebung?
Es
diskutieren Wolfgang Sturm (Broich Rechtsanwälte), Dr. Martin Weimann
(Rechtsanwalt und Autor), Dr. Dirk Wasmann (Gleiss Lutz).
Quelle: aktionaersforum service GmbH
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Berlin hat die zu dem Squeeze-out bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft gestellten Spruchanträge mit Beschluss vom 14. April 2022 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 102 O 155/21 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Der Squeeze-out war bereits Ende 2016 angekündigt worden. Der auf der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 gefaßte Übertragungsbeschluss, dessen Eintragung durch eine Anfechtungsklage verzögert worden war, war am 3. November 2021 im Handelsregister eingetragen und am 4. November 2021 bekannt gemacht worden.
LG Berlin, Az. 102 O 155/21
SCI AG u.a. ./. ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 60323 Frankfurt am Main
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
- Neues freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Aareal Bank
beginnt heute - Angebotsunterlage nach Genehmigung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht
- Der Angebotspreis von EUR 33,00 in bar entspricht einer Prämie von 40 %
auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs am 6. Oktober 2021 und einer
Prämie von 54 % auf den gewichteten Durchschnittskurs der Aareal
Bank-Aktie in den letzten drei Monaten bis zum 6. Oktober 2021. Das
Angebot entspricht zudem einer Prämie von 6 % gegenüber dem vorherigen
Angebot, das am 26. Januar 2022 angekündigt wurde
- Die Annahmefrist beginnt heute und endet voraussichtlich um Mitternacht
(MESZ) am 24. Mai 2022
- Aktionäre, die 37 % der Aareal Bank halten, haben sich bereit erklärt,
das Übernahmeangebot anzunehmen
- Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank betrachten die Transaktion
weiterhin als strategisch vorteilhaft für das Unternehmen und seine
Stakeholder, sprechen einstimmig ihre Unterstützung aus und
beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den
Aktionären der Aareal Bank die Annahme des Angebots zu empfehlen
Frankfurt am Main, 26. April 2022 - Aktionäre der Aareal Bank können ihre Aktien ab heute zum Preis von EUR 33,00 je Aktie in bar andienen. Die Atlantic BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine nicht kontrollierte Gesellschaft, an der jeweils von Advent International Corporation ("Advent"), Centerbridge Partners, L.P. ("Centerbridge") und CPP Investment Board Europe S.àr.l, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board ("CPP Investments"), verwaltete und beratene Fonds sowie andere Co-Investoren mittelbar beteiligt sind, hat heute die Angebotsunterlage für ein neues freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Aareal Bank ("Aareal Bank" oder die "Gesellschaft"; ISIN: DE0005408116) veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute die Veröffentlichung der Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") gestattet, nachdem sie bereits am 7. April 2022 eine Befreiung von der einjährigen Sperrfrist erteilt hatte.
Die Bargegenleistung in Höhe von EUR 33,00 je Aktie entspricht einer Prämie von 40 % auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs am 6. Oktober 2021 und einer Prämie von 54 % auf den gewichteten Durchschnittskurs der Aareal Bank-Aktie in den letzten drei Monaten bis zum 6. Oktober 2021. Das Angebot entspricht zudem einer Prämie von 6 % gegenüber dem vorherigen Angebot, das am 26. Januar 2022 angekündigt wurde. Das Angebot bewertet die Aareal Bank mit circa EUR 2,0 Milliarden für 100 % des Grundkapitals.
Die Annahmefrist für das Angebot beginnt heute und endet voraussichtlich um Mitternacht (MESZ) am 24. Mai 2022. Während dieser Zeit
können die Aktionäre der Aareal Bank das Angebot annehmen und ihre Aktien der
Bieterin andienen.
Wie in der Angebotsunterlage näher ausgeführt, unterliegt das Angebot einer Mindestannahmeschwelle von 60 % und der Genehmigung von Bankenaufsichtsbehörden sowie weiteren Angebotsbedingungen. Nach erfolgreichem Übernahmeangebot wird der Vollzug der Transaktion vorbehaltlich aufsichtsrechtlicher Prüfung im vierten Quartal 2022 oder im ersten Quartal 2023 erwartet.
Das neue Angebot folgt auf die Erneuerung der Investitionsvereinbarung zwischen Atlantic BidCo und der Aareal Bank am 6. April 2022. Auf Grundlage dessen betrachten Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank die Transaktion weiterhin als strategisch vorteilhaft für das Unternehmen und seine Stakeholder, sprechen einstimmig ihre Unterstützung aus und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären der Aareal Bank die Annahme des Angebots zu empfehlen.
Mit unwiderruflichen Andienungszusagen, die sich auf rund 37 % der Aareal-Aktien summieren, haben sich Petrus Advisers, Teleios Capital, Vesa Equity Investment und Talomon Capital dazu entschieden, das Übernahmeangebot anzunehmen bzw. Aareal Bank-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots an die Bieterin zu verkaufen. Diese Großaktionäre der Aareal Bank haben zudem zugesagt, Teile der Bargegenleistung in eine langfristige, illiquide, stimmrechtslose und indirekte Beteiligung von insgesamt weniger als 25 % an der Bieterin zu reinvestieren.
Ziel der Transaktion ist es weiterhin, die strategische Ausrichtung der Aareal Bank zu unterstützen und ihre Position als führender internationaler Anbieter von Immobilien- und anderen immobilienbasierten Finanzierungen sowie von Software, digitalen Lösungen und Zahlungsverkehrsdienstleistungen für die Immobilienwirtschaft und verwandte Branchen zu stärken. Die Bieterin ist der Ansicht, dass die Aareal Bank mit einer stabilen Aktionärsbasis besser in der Lage sein wird, sich auf ihre längerfristigen Ziele zu konzentrieren, und wird das Management der Aareal Bank dabei unterstützen, die Unternehmensstrategie "Aareal Next Level" durch verstärkte Investitionen und einbehaltene Gewinne weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser Strategie unterstützt die Bieterin die Stärkung aller drei Segmente der Aareal Gruppe.
In der mit der Aareal Bank geschlossenen Investitionsvereinbarung hat sich die Bieterin entsprechend der üblichen Erwartungen der Aufsichtsbehörden verpflichtet, die Aareal Bank nicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages mit der Bieterin oder einem mit der Bieterin verbundenen Unternehmen zu veranlassen. Die Bieterin beabsichtigt, vorbehaltlich der vorherrschenden Marktbedingungen und soweit dies zum gegebenen Zeitpunkt wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Einstellung der Börsennotierung anzustreben.
Die Angebotsunterlage für das Angebot ist ab sofort im Internet unter https://atlantic-offer.com/ verfügbar. Neben der deutschen Fassung der Angebotsunterlage ist auch eine unverbindliche englische Fassung der Angebotsunterlage unter dieser Internetadresse abrufbar. Die Angebotsunterlage wird zudem bei der Morgan Stanley Europe SE, New Issues Operations, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 69 21667676 oder per E-Mail an newissues_germany@morganstanley.com) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Die Atlantic Bidco GmbH hat den Aktionären der Aareal Bank AG wie angekündigt ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gegen Zahlung von EUR 33,- je Aktie der Aareal Bank AG unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 26. April 2022 bis zum 24. Mai 2022.
Zu der Angebotsunterlage der Atlantic Bidco GmbH vom 26. April 2022 auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/aareal_bank_ag_2022.html
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hatte das Landgericht München I pandemiebedingt den auf den 2./3. Dezember 2020 anberaumten Termin aufgehoben und statt der geplanten Anhörung den Abfindungsprüfer Ebner Stolz um eine schriftliche Stellungnahme zu einem 15 Seiten umfassenden Fragenkatalog des Gerichts gebeten. Die Fragen betreffen u.a. den Planungsprozess, Planungsanpassungen, EBIT- und EBITDA-Margen, Wachstumsraten, Wechselkurse, Steuerplanungen und Synergien.Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin, 22. April 2022. Herr Norbert Ketterer hat der Gateway Real Estate AG (WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, wonach die Hauptversammlung der Gateway Real Estate AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf Herrn Norbert Ketterer gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out).
Herr Norbert Ketterer hält nach eigenen Angaben 182.566.192 Aktien der Gateway Real Estate AG. Dies entspricht einem Anteil von rund 97,75 % am Grundkapital der Gateway Real Estate AG. Herr Norbert Ketterer ist damit Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten Hauptversammlung der Gateway Real Estate AG gefasst werden.
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Anmerkung der Redaktion:
Laut Stimmrechtsmitteilungen wurde die 95%-Schwellenüberschreitung von Herrn Norbert Ketterer durch eine sog. Wertpapierleihe erreicht.
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2006 laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Holsten-Brauerei AG, Hamburg, hatte das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die von der Hauptaktionärin Carlsberg Deutschland GmbH angebotene und im Vergleichsweg auf EUR 39,10 je Holsten-Aktie angehobene Barabfindung sei angemessen.Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der SYNAXON AG macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
Wertpapiername: SYNAXON AGDiese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit im Bundesanzeiger vom 20.04.2022 nachlesen.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Synaxon-Aktien notieren bei Valora derzeit deutlich höher, siehe:
https://veh.de/isin/de0006873805
Die außerordentliche Hauptversammlung der FPB Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) vom 2. Februar 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin, die Stora Enso Paper GmbH, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 13,26 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. April 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 94485 eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft in das Eigentum der Stora Enso Paper GmbH übergegangen.
Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Gesellschaft von der Stora Enso Paper GmbH
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, geprüft und bestätigt.
Vom Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft an ist die Barabfindung mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre werden unter ihrer im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Anschrift gesondert kontaktiert und um Mitteilung der für die Auszahlung der Barabfindung nebst Zinsen erforderlichen Angaben, insbesondere der jeweiligen Kontoverbindung, gebeten.
Alternativ können die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Minderheitsaktionäre unmittelbar einen Auszahlungsantrag an die folgende Adresse stellen:
Der Auszahlungsantrag sollte die folgenden Angaben enthalten:
- Betreff: Auszahlungsantrag Barabfindung FPB Squeeze-Out;
- Vollständiger Name und Anschrift des Anspruchstellers;
- Anzahl der gehaltenen Aktien an der Gesellschaft;
- Bankverbindung zur Entgegennahme des Auszahlungsbetrages
Die Stora Enso Paper GmbH behält sich vor, sich von ihrer Zahlungspflicht durch Hinterlegung des Barabfindungsbetrags nebst angefallener Zinsen beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf, Hinterlegungsstelle, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, unter Verzicht auf die Rücknahme zu befreien, soweit die Barabfindung nicht bis zum Ablauf des 15. August 2022 an die abfindungsberechtigten Minderheitsaktionäre ausgezahlt werden konnte.
Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Gesellschaft rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Gesellschaft gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Stora Enso Paper GmbH übergegangen sind.
Düsseldorf, im April 2022
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 21. April 2022