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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 10. Januar 2022

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Renk Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin pandemiebedingt auf den 2. Juni 2022 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Renk Aktiengesellschaft (Verschmelzung auf die danach in Renk Aktiengesellschaft umfirmierte Rebecca BidCo AG) hat das LG München I den auf den 17. Februar 2022 anberaumten Verhandlungstermin pandemiebedingt auf den 2. Juni 2022, 10:30 Uhr, verschoben.

Bei diesem Termin soll der gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, Herr WP Dr. Torsten Kohl, c/o Flick Gocke Schaumburg Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört werden.

Für Nachbesserungsrechte zu diesem Verfahren wurde bereits ein Kaufangebot zu EUR 1,50 veröffentlicht: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/kaufangebot-fur-renk.html

LG München I, Az. 5 HK O 2459/21
Arendts, C. ./. RENK GmbH (zuvor: Renk Aktiengesellschaft, früher: Rebecca BidCo AG)
74 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, RENK GmbH:
Rechtsanwälte LATHAM & WATKINS LLP, 80539 München

Sonntag, 9. Januar 2022

Bekanntmachung der GRIFOLS, S.A. zum Übernahmeangebot für Biotest-Aktien: Berechtigung zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Biotest-Stammaktien

GRIFOLS, S.A. 
Barcelona 

Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 

DIESE BEKANNTMACHUNG UND ANDERE, MIT DEM ÜBERNAHMEANGEBOT IM ZUSAMMENHANG STEHENDE UNTERLAGEN SIND NICHT DAZU BESTIMMT UND DÜRFEN, UNBESCHADET DER NACH DEUTSCHEM RECHT VORGESCHRIEBENEN VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTERNET, NICHT IN LÄNDER VERSANDT ODER DORT VERBREITET, VERTEILT ODER VERÖFFENTLICHT WERDEN, IN DENEN DIES RECHTSWIDRIG WÄRE. 

Die GRIFOLS, S.A., Barcelona, Spanien, (die "Bieterin") hat am 26. Oktober 2021 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Biotest Aktiengesellschaft, Dreieich, (die "Biotest AG") zum Erwerb sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der Biotest AG (ISIN DE0005227201) (die "Stammaktien") und sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennbetrag der Biotest AG (ISIN DE0005227235) (die "Vorzugsaktien", und zusammen mit den Stammaktien die "Biotest-Aktien") veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 4. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). 

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG 

1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 4. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), (der "Meldestichtag") ist das Übernahmeangebot der Bieterin für insgesamt 1.121.455 Stammaktien und für insgesamt 43.654 Vorzugsaktien angenommen worden. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 5,6680 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 2,8340 % des Grundkapitals der Biotest AG. Für die Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 0,2206 % aller ausgegebenen Vorzugsaktien sowie von rund 0,1103 % des Grundkapitals der Biotest AG. 

2. Darüber hinaus hielt die Bieterin zum Meldestichtag aufgrund eines mit der Tiancheng International Investment Limited mit Sitz in Hong Kong geschlossenen, aber noch nicht vollzogenen Aktienkaufvertrags über 17.783.776 Stammaktien und 214.581 Vorzugsaktien unmittelbar ein Instrument bezogen auf 17.783.776 Stammaktien gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Dies entspricht einem Anteil von rund 89,8818 % der Stimmrechte sowie von rund 44,9409 % des Grundkapitals der Biotest AG. 

3. Zum Meldestichtag hielten weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Biotest-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Biotest-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. Zudem hielten zum Meldestichtag darüber hinaus weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an der Biotest AG, die gemäß § 38 oder § 39 WpHG mitzuteilen wären. 

4. Die Gesamtzahl der Aktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist (siehe oben 1.), zuzüglich der auf den Erwerb von Stammaktien bezogenen Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 2.), beläuft sich folglich auf 18.905.231 Stammaktien und auf 43.654 Vorzugsaktien. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 95,5498 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 47,7749 % des Grundkapitals der Biotest AG. Für die Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 0,2206 % aller ausgegebenen Vorzugsaktien sowie von rund 0,1103 % des Grundkapitals der Biotest AG.

II. Weitere Annahmefrist 

Die Aktionäre der Biotest AG, die das Übernahmeangebot bisher nicht angenommen haben, können das Übernahmeangebot noch innerhalb von zwei Wochen nach der hiermit erfolgten Bekanntmachung, mithin bis zum 

21. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 
18:00 Uhr (Ortszeit New York), 

nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen. 

Das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme mit den Biotest-Aktionären zustande kommenden Verträge stehen noch unter den Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 lit. (b) (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in Deutschland oder, im Falle einer Verweisung, von der Europäischen Kommission freigegeben), lit. (c) (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in Spanien oder, im Falle einer Verweisung, von der Europäischen Kommission freigegeben) sowie lit. (d) (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in der Türkei freigegeben), die bis spätestens zum 17. Dezember 2022 kumulativ erfüllt sein müssen (siehe die Bekanntmachung der Bieterin über den Eintritt von Angebotsbedingungen vom 22. November 2021). 

III. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG 

Die Gesamtzahl der Stammaktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist (siehe oben 1.), zuzüglich der auf den Erwerb von Stammaktien bezogenen Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 2.), beläuft sich auf 18.905.231 Stammaktien. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 95,5498 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte (siehe oben 4.). 

Nach Eintritt der Angebotsbedingungen nach Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage sowie dem Vollzug des Übernahmeangebots und des Aktienkaufvertrags hat die Bieterin damit die für einen Ausschluss der übrigen Aktionäre nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG erforderliche Beteiligungshöhe erreicht, indem ihr Aktien in Höhe von mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Biotest AG gehören. Die Bieterin ist daher berechtigt, einen Antrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG zu stellen, die übrigen Stammaktien der Biotest AG gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss auf die Bieterin zu übertragen (sog. übernahmerechtlicher Squeeze-out). 

Aktionäre der Biotest AG, die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist nicht angenommen haben, können das Übernahmeangebot für Stammaktien innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der oben genannten weiteren Annahmefrist, mithin bis zum 

21. April 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 
18:00 Uhr (Ortszeit New York), 

nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen (Andienungsrecht gemäß § 39c WpÜG in Verbindung mit § 39a WpÜG). Die Bieterin wird die weiteren Modalitäten der Annahme und Abwicklung des Angebots für Stammaktien, für die das Angebot im Rahmen des Andienungsrechts innerhalb der vorgenannten Frist angenommen wird, noch gesondert veröffentlichen. 

Barcelona, den 7. Januar 2022 

GRIFOLS, S.A. 
Board of Directors

Biotest AG: Bei Vollzug des Übernahmeangebots wird Grifols, S.A. mehr als 95,5498 % der Stimmrechte halten

Mitteilung gemäß Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Dreieich, 7. Januar 2022. Die Grifiols, S.A. hat heute gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Nr. 4 WpÜG auf ihrer Internetseite unter https://www.grifols.com/en/biotest-voluntary-takeover-offer veröffentlicht, dass sie ein Instrument gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bezogen auf 17.783.776 Stammaktien hält, das einem Anteil von rund 89,88 % der Stimmrechte an der Biotest AG entspricht. Außerdem gibt die Grifols, S.A. in der Veröffentlichung an, dass die Gesamtzahl der Aktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot der Grifols, S.A. vom 26. Oktober 2021 bis zum Ablauf der Annahmefrist (4. Januar 2022, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) angenommen wurde, zuzüglich der aus dem obengenannten Instrument folgenden Stimmrechte, rund 95,5498 % der Stimmrechte und rund 47,7749 % des Grundkapitals der Biotest AG entspricht. Der Vollzug des Übernahmeangebots hängt noch vom Eintritt mehrerer Angebotsbedingungen ab.

Laut der heutigen Veröffentlichung wird die Grifols, S.A. nach Vollzug des Übernahmeangebots berechtigt sein, einen Antrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG zu stellen, die übrigen Stammaktien der Biotest AG gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss auf sie zu übertragen (sog. "Squeeze-out"). Für die Vorzugsaktien der Biotest AG gilt dies nicht. Die Grifols, S.A. gab in Ziffer 9.4 der am 26. Oktober 2021 veröffentlichten Angebotsunterlage die Absicht an, im Falle der Erreichung der hierfür maßgeblichen Schwellenwerte die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, nach Vollzug einen sog. "Squeeze-out" durchzuführen.

Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Freitag, 7. Januar 2022

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
  • ADLER Real Estate AG
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
  • Aves One AG: Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 2. Februar 2022
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Q2/2022
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
  • KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • RIB Software SE: Squeeze-out, Eintragung am 14. Dezember 2021 (Fristende am 14. März 2022)
  • Rocket Internet SE: Rückkaufangebot
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022
  • Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 27. Dezember 2021
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 26. Januar 2022 
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Design Hotels AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. mit der Design Hotels AG hat das LG Berlin kürzlich die Barabfindung auf EUR 3,10 je Stückaktie und den Ausgleich auf EUR 0,15 brutto bzw. EUR 0,12 netto festgelegt. Die Antragsgegnerin Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. hatte lediglich einen Abfindungsbetrag von EUR 2,25 angeboten. Die Anhebung durch das LG Berlin entspricht damit einer Erhöhung der Abfindung um 37,8 %.

Wie das Gericht mitgeteilt hat, hat die Antragsgegnerin gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das Kammergericht (das Oberlandesgericht für Berlin).

Bei der Design Hotels AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten des Marriott-Konzern (der Starwood übernommen hatte) stattgefunden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/02/bekanntmachung-des-verschmelzungsrechtl.html

LG Berlin, Beschluss vom 3. Dezember 2021, Az. 102 O 46/14.SpruchG
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. 
Starwood Hotels & Resorts Worldwide, LLC. (zuvor: Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc.)
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Christoph Regierer, c/o Röver BrönnerSusat (jetzt: Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte LATHAM & WATKINS LLP, 20354 Hamburg

zooplus AG: Delisting-Angebot für zooplus von Hellman & Friedman mit EQT als Partner endet am 12. Januar 2022

München, 6. Januar 2022 - Die zooplus AG, Europas führende Online-Plattform für Heimtierbedarf, macht die verbleibenden Aktionäre darauf aufmerksam, dass die Annahmefrist für das Delisting-Angebot von Hellman & Friedman ("H&F") mit EQT Private Equity ("EQT") als Partner zu einem Angebotspreis von 480 Euro je Aktie in bar am 12. Januar 2022, 24:00 Uhr MEZ, endet. Für die zooplus-Aktionäre ist dies die letzte Gelegenheit, von einer signifikanten Prämie von 85 Prozent auf den unbeeinflussten 3M VWAP der zooplus-Aktie vom 12. August 2021 (dem letzten Handelstag vor der Bekanntgabe der Entscheidung zur Abgabe des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von H&F) zu profitieren. Nach heutigem Stand wurde Zorro Bidco - dem Investmentvehikel von H&F - bereits 90,01 Prozent des Aktienkapitals von zooplus im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots angedient.

Das Delisting-Angebot unterliegt keinen (Vollzugs-)Bedingungen. Auf Grundlage des Angebots hat zooplus den Widerruf der Zulassung aller zooplus-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt (Delisting). Das Delisting kann sich nachteilig auf die Handelbarkeit sowie den Börsenkurs der zooplus-Aktien auswirken. Das Delisting wird voraussichtlich mit Ablauf der Annahmefrist am 12. Januar 2022, 24:00 Uhr MEZ, wirksam werden.

Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus unterstützen Delisting-Angebot

Wie in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 1. Dezember 2021 bekannt gegeben, sind Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus überzeugt, dass das Delisting-Angebot im besten Interesse des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und Stakeholder liegt und für die Aktionäre sehr attraktiv ist. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen daher allen verbleibenden zooplus-Aktionären, das Delisting-Angebot von H&F mit Unterstützung ihres Partners EQT anzunehmen.

Unternehmensprofil:

Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. Mit einem großen und relevanten Produktangebot in den Bereichen Tiernahrung sowie Tierpflege und -zubehör beliefert zooplus mehr als 8 Millionen Tierhalter in Europa, von denen mehr als 5 Millionen mehr als zwei Bestellungen im Jahr 2020 getätigt haben. Das Sortiment umfasst renommierte internationale Marken, beliebte lokale Marken sowie hochwertige, exklusive Eigenmarkenlinien für Tiernahrung, Zubehör, Pflegeprodukte, Spielzeug und vieles mehr für Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Pferde und viele andere bepelzte und nicht-bepelzte Freunde. Darüber hinaus profitieren zooplus-Kunden von exklusiven Treueprogrammen, dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, einer schnellen und zuverlässigen Lieferung sowie einem nahtlosen digitalen Einkaufserlebnis, kombiniert mit einer Vielzahl von interaktiven Inhalten und Community-Angeboten. Der Umsatz von zooplus belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf mehr als 1,8 Mrd. EUR und erreichte damit einen Anteil von rund 7% am europäischen Markt für Heimtierbedarf, dessen Volumen sich auf etwa 28 Mrd. EUR bis 29 Mrd. EUR netto beläuft (Offline- und Online-Handel zusammengenommen).

Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.

Donnerstag, 6. Januar 2022

KUKA erwartet positives Geschäftsjahr 2021 und definiert gemeinsam mit Midea langfristigen Wachstumsplan außerhalb der Börse – Squeeze-Out-Prozess eingeleitet

Pressemitteilung der KUKA AG vom 23. November 2021

- KUKA CEO Peter Mohnen: „KUKA hat den Turnaround geschafft und einen klaren Wachstumsweg eingeschlagen. Das zeigen auch unsere Finanzzahlen: Für 2021 erwarten wir einen Umsatz von rund 3,1 Mrd. € sowie ein EBIT von rund 60 Mio. €.“

- Das KUKA Management und Midea haben dazu eine gemeinsame Wachstumsstrategie für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Ziel ist es, die Führungsrolle von KUKA in der roboterbasierten Automatisierung bis 2025 deutlich zu schärfen.

- Dazu ist geplant, die Investitionen in Forschung und Entwicklung in Augsburg bis 2025 um mindestens 15% gegenüber 2021 zu erhöhen.

- Midea plant, im Zuge eines Squeeze-Out KUKA von der Börse zu nehmen, für einen effektiveren Wachstumsweg und einen klaren Fokus auf das operative Geschäft.

- Die Punkte der 2016 abgeschlossenen Investorenvereinbarung sowie das Ringfencing-Agreement werden weiterhin unverändert respektiert und gewahrt.

- Dr. Andy Gu, Vorsitzender des Aufsichtsrats der KUKA AG und Vizepräsident der Midea Group: „Das ‚A‘ in KUKA wird auch weiterhin für Augsburg stehen.“


Augsburg/Foshan, 23. November 2021 – KUKA und sein Mehrheitseigentümer Midea Group haben einen gemeinsamen Wachstumsplan definiert. So legen beide Unternehmen den Grundstein für eine Führungsrolle in der globalen roboterbasierten Automatisierung bis 2025 und darüber hinaus.

Im Rahmen der Strategie wird sich KUKA vor allem darauf konzentrieren, Robotik-Expertise und Applikations-Know-how weltweit und über alle Geschäftsbereiche hinweg zu bündeln, um seine Produkte und Marktposition weiter zu verbessern. Dazu zählt ein übergreifendes Portfolio mit regional angepassten Produkten und Lösungen für Wachstumsbranchen in der Robotik und Logistik, wie E-Commerce und Retail. Schnell wachsende Märkte für KUKA und Swisslog sollen so gezielt gestärkt und die Koordination zwischen den Ländern noch enger abgestimmt werden.

Zu diesem Zweck sollen zudem die Investitionen für Forschung und Entwicklung in Augsburg bis 2025 um mindestens 15% erhöht werden. Im Rahmen der Strategie plant Midea zudem, KUKA im Rahmen eines sogenannten „Squeeze-Out“-Prozesses von der Börse zu nehmen. Midea hält derzeit bereits einen Anteil von über 95% aller KUKA Aktien.

Eine gemeinsame Vision für KUKA und Augsburg

Nach einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld in den vergangenen Jahren und den massiven Auswirkungen der Coronakrise verzeichnet KUKA wieder starke Zahlen und profitiert von der zunehmenden globalen Nachfrage nach Automatisierung.

„KUKA hat den Turnaround geschafft und einen klaren Wachstumsweg eingeschlagen. So erwarten wir für 2021 einen Umsatz von rund 3,1 Mrd. € sowie ein EBIT von rund 60 Mio. €. Erste Anzeichen lassen uns auch für die Geschäftsentwicklung über 2021 hinaus optimistisch sein. Für 2022 sind wir optimistisch, dass sich dieser positive Trend fortsetzen wird“, sagte Peter Mohnen, CEO der KUKA AG.

„Unser Ziel ist eine führende Rolle in der roboterbasierten Automatisierung bis 2025“, so Peter Mohnen. „Dafür brauchen wir einen klaren Fokus auf Technologieentwicklung und Innovation sowie die volle Unterstützung von Midea. Deshalb verfolgen wir gemeinsam eine langfristige Strategie für KUKA und haben die Rahmenbedingungen dafür festgelegt, mit einem klaren Fokus auf das operative Geschäft. Ich begrüße Mideas Zusage, unsere F&E-Ausgaben in Augsburg erheblich zu erhöhen, um das Wachstum von KUKA noch effektiver voranzutreiben. Diese Entscheidung ermöglicht KUKA, auch an unserem Heimatstandort zu wachsen und als attraktiver und zukunftsorientierter Arbeitgeber Talente zu gewinnen und zu fördern. Mit dem Wachstumsplan 2025 haben wir eine gemeinsame Vision für die Zukunft – deutlich über das Ende der bestehenden Investorenvereinbarung hinaus.“

Der Wachstumsplan steht außerdem in Einklang mit KUKAs Ziel, Automatisierung bis 2030 einfacher und intuitiver und damit für alle zugänglich zu machen. Die Programmierung eines Roboters wird dann so einfach sein wie heute die Arbeit an einem Laptop oder Smartphone. Hier arbeitet KUKA an einem Betriebssystem der Zukunft, bei dem die einfache Bedienung und intuitive Handhabung von Automatisierungslösungen im Vordergrund steht.

Agilität und Effizienz für die nächste Wachstumsphase

„Robotik und Automatisierung sind dynamische, globale Wachstumsbranchen, insbesondere in China und Asien. Produkte und Services für roboterbasierte Automatisierung und Logistik sind gefragter denn je. Mit unserem gemeinsamen Wachstumsplan nutzen wir diese Möglichkeiten. Eine einheitliche Aktionärsstruktur ist für diesen langfristigen Wachstumsplan wichtig. Indem wir die Partnerschaft zwischen KUKA und Midea auf eine neue Ebene heben, beschleunigen wir nachhaltiges Wachstum und steigern die Wettbewerbsfähigkeit von KUKA erheblich“, so Dr. Andy Gu, Aufsichtsratsvorsitzender der KUKA AG und Vice President der Midea Group.

Die derzeitige Börsennotierung von KUKA bringt keine wesentlichen Vorteile für KUKA mit sich, da das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen gering ist. Außerdem ist KUKA aufgrund seines geringen Streubesitzes nicht mehr in wichtigen Indizes vertreten. Als Unternehmen ohne Börsennotierung werde KUKA von administrativen Anforderungen befreit, könne agiler handeln und sich besser auf die Umsetzung der Strategie und das operative Geschäft konzentrieren.

„Mit dieser gemeinsamen Entscheidung ebnen wir den Weg für mehr Geschwindigkeit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit, um KUKAs Wachstumsziele in Europa, Amerika und insbesondere in der Wachstumsregion China zu erreichen. Wir werden weiterhin die Punkte der 2016 geschlossenen Investoren- und Ringfencing-Vereinbarungen respektieren und wahren. Das ‚A‘ in KUKA wird weiterhin für Augsburg stehen – das erkennen wir als verantwortungsbewusster und langfristig orientierter Eigentümer an“, sagte Dr. Andy Gu.

Gemäß den Bestimmungen der zwischen Midea und KUKA im Jahr 2016 unterzeichneten Vereinbarung wird kein Beherrschungsvertrag abgeschlossen und der Hauptsitz von KUKA bleibt in Augsburg.

Augsburg als Produktions-, Forschungs- und Entwicklungs-Zentrum


Augsburg bleibt zudem Forschungs- und Entwicklungs-Zentrum für Spitzentechnologien mit zentralen Innovationsprojekten wie der Entwicklung des Betriebs- und Ecosystems iiQKA. Auch der Produktionsstandort Augsburg wird als integraler Bestandteil der KUKA Fertigungsbasis für EMEA und andere Regionen beibehalten.

Michael Leppek, Stellvertretender Vorsitzender des KUKA Aufsichtsrates und Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer, sagte: „Mit der neuen Strategie wurde ein Kompromiss erzielt. Wir geben eine wenig effektive Börsennotierung auf gegen einen gemeinsamen Wachstumsplan und eine Geschäftsvision sowie langfristige Zusagen für KUKA mit dem Schwerpunkt auf Produktion und Technologien. Diese Fokussierung hat Priorität, um die Zukunft von KUKA zu sichern. Ziel der Vereinbarung ist es, den Standort Augsburg und damit die Arbeitsplätze in der Region über das Jahr 2023 hinaus zu schützen.“

Mittwoch, 5. Januar 2022

IMMOFINANZ AG: S IMMO AG beabsichtigt die Legung eines Teilangebots

06.12.2021 / 12:22 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Von Seiten der S IMMO AG ("S IMMO") ist heute die Absicht bekannt gegeben worden, ein Teilangebot an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG ("IMMOFINANZ") zu erstatten.

- IMMOFINANZ nimmt diese Ankündigung von S IMMO zur Kenntnis. Vorstand und Aufsichtsrat werden ein Angebot prüfen und zu gegebener Zeit gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes dazu Stellung nehmen.

Die S IMMO hat heute bekannt geben:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der S IMMO haben beschlossen, ihre Beteiligung an der IMMOFINANZ von derzeit 14,2 % der ausstehenden Aktien um rund 10 % auf circa 25 % der ausstehenden Aktien der IMMOFINANZ im Wege eines freiwilligen Teilangebots gemäß §§ 4 ff ÜbG ("Teilangebot") zu erhöhen. Die S IMMO setzt den Angebotspreis mit EUR 23,00 cum Dividende in bar je IMMOFINANZ-Aktie fest, was - basierend auf einer Prämie von 7,7 % auf den letzten Schlusskurs der IMMOFINANZ-Aktie am Freitag, den 03.12.2021, und einer Prämie von 12,7 % auf den 6-Monats-VWAP - ein attraktives Angebot für die IMMOFINANZ-Aktionäre darstellt. Die Ankündigung der Absicht, das Teilangebot zu lancieren, erfolgt unter anderem vorbehaltlich der übernahmerechtlichen Zulässigkeit, allfälliger kartellrechtlicher Genehmigungen und sonstiger üblicher Vollzugsbedingungen, die der Wahrung der Interessen der S IMMO und ihrer Aktionäre dienen. S IMMO behält sich vor, das Volumen des Teilangebots zu erweitern und ihren Anteil an der IMMOFINANZ auf bis zu 30 % der ausstehenden Aktien weiter zu erhöhen, auch durch weitere Erwerbe an oder außerhalb der Börse.

Die Entscheidung zur Abgabe des Teilangebots erfolgt nach dem von CPI PROPERTY GROUP am 03.12.2021 angekündigten antizipatorischen Pflichtangebot ("Pflichtangebot"). Die S IMMO hält den im Pflichtangebot angebotenen Preis für nicht attraktiv und wird es daher nicht annehmen.

IMMOFINANZ nimmt diese Ankündigung der S IMMO zur Kenntnis. Vorstand und Aufsichtsrat werden ein Angebot prüfen und zu gegebener Zeit gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes dazu Stellung nehmen.

Über die IMMOFINANZ

Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,0 Mrd., das sich auf rund 210 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: http://www.immofinanz.com

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Anmerkung der Redaktion:

Laut Beteiligungsmeldung vom 17. Dezember 2021 hält Klaus Umek (Petrus Advisers) 2.070.089 Stimmrechte aus Aktien und weitere 4.125.000 Call-Optionen.

IMMOFINANZ AG: CPI Property Group beabsichtigt die Legung eines Antizipatorischen Pflichtangebots

03.12.2021 / 20:44 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Von Seiten der CPI PROPERTY GROUP ("CPIPG") ist heute die Absicht bekannt gegeben worden, ein antizipatorisches Pflichtangebot an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG zu erstatten.

- IMMOFINANZ AG nimmt diese Ankündigung von CPIPG zur Kenntnis. Vorstand und Aufsichtsrat werden ein Angebot prüfen und zu gegebener Zeit gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes dazu Stellung nehmen.


Die CPI PROPERTY GROUP (société anonyme), 40, rue de la Vallée, L-2661 Luxemburg, R.C.S. Luxemburg: B 102 254h, hat heute bekannt geben:

CPIPG (direkt und indirekt) besitzt mit Stichtag 03. Dezember 2021 insgesamt 26.387.094 IMMOFINANZ-Aktien, was einer Beteiligung von ca. 21,4% entspricht, wobei weitere 13.029.155 IMMOFINANZ-Aktien, die einer Beteiligung von 10,6% entsprechen, unter Vorbehalt erworben wurden. Dies entspricht einer Gesamtbeteiligung von 39.416.249 IMMOFINANZ-Aktien, was einer Beteiligung von ca. 32,0% entspricht.

Auf dieser Basis beabsichtigt CPIPG, ein antizipatorisches Pflichtangebot für alle ausgegeben Aktien der IMMOFINANZ AG abzugeben. Den Aktionären sollen EUR 21,20 in bar je IMMOFINANZ-Aktie (ISIN AT0000A21KS2) auf einer cum-Dividenden-Basis angeboten werden. Dies entspricht dem Schlusskurs der IMMOFINANZ-Aktie an der Wiener Börse von Donnerstag, 02. Dezember 2021, und einer Prämie von 4,2% gegenüber dem volumengewichteten 6-Monats-Durchschnittskurs je Aktie. Die Angebotsunterlage soll gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes veröffentlicht werden.

Das Angebot der CPIPG soll sich auch an die Inhaber der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen richten, zu einem Angebotspreis, abgeleitet vom Angebotspreis für die Aktie. Details werden in der Angebotsunterlage dargelegt.

Es werde keine Mindestannahmeschwelle gelten.

CPIPG sieht das Immobilienportfolio der IMMOFINANZ als komplementär zum regionalen und sektoralen Engagement der Gruppe. Durch die Aufstockung des Anteils will CPIPG eine aktivere Rolle in der zukünftigen Geschäftsentwicklung der IMMOFINANZ spielen.

Am 01. Dezember 2021 haben CPIPG und Mountfort Investments S.à r.l. einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb aller Anteile der WXZ1 a.s. abgeschlossen, die 14.071.483 IMMOFINANZ-Aktien direkt hält, was einer Beteiligung von ca. 11,4% des Grundkapitals der IMMOFINANZ AG entspricht. Zusammen mit den bisher von CPIPG gehaltenen bzw. parallel am Markt erworbenen IMMOFINANZ-Aktien hält CPIPG (direkt und indirekt) insgesamt 26.387.094 IMMOFINANZ-Aktien, was einer Beteiligung von rund 21,4% am Grundkapital der IMMOFINANZ entspricht.

Heute haben CPIPG und RPPK Immo GmbH einen (bedingten) Aktienkaufvertrag über den Erwerb von (weiteren) 13.029.155 IMMOFINANZ-Aktien durch CPIPG abgeschlossen, was einer Beteiligung von 10,6% des Grundkapitals der IMMOFINANZ entspricht.

Der Vollzug des Aktienkaufvertrags zwischen CPIPG und RPPK Immo GmbH sowie das Übernahmeangebot steht unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in Deutschland, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn. Die Einzelheiten werden von CPIG in der Angebotsunterlage dargelegt.

Das Angebot werde durch Kapitalressourcen von CPIPG finanziert, einschließlich einer Überbrückungsfinanzierung (Bridge Loan Facility) in Höhe von 2,5 Mrd. EUR durch ein Konsortium folgender Banken: Banco Santander, Credit Suisse, Erste Group Bank, Goldman Sachs Bank, HSBC, Raiffeisen Bank International, Societe Generale / Komerní Banka, und UniCredit Bank.

IMMOFINANZ AG nimmt diese Ankündigung der CPIPG zur Kenntnis. Vorstand und Aufsichtsrat werden ein Angebot prüfen und zu gegebener Zeit gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes dazu Stellung nehmen.

Über die IMMOFINANZ


Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,0 Mrd., das sich auf rund 210 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: http://www.immofinanz.com

LG München I: Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht

LG München I, Pressemitteilung 35 vom 28.12.2021

Die auf aktienrechtliche Fragestellungen spezialisierte 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I unter ihrem Vorsitzenden Dr. Helmut Krenek hat heute eine Klage der Syntellix AG gegen eine Aktionärin, deren Komplementär Dr. h.c. Carsten Maschmeyer ist, gegen Herrn Dr. h.c. Maschmeyer persönlich sowie ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Klägerin abgewiesen (5 HK O 19057/18).


Die Klägerin verlangte von den Beklagten vor allem Schadensersatz in Höhe von etwas mehr als € 6,3 Mio., weil Herr Dr. h.c. Maschmeyer eine Marodierungskampagne gegen die Klägerin gestartet und damit unter anderem auch aktienrechtliche Treuepflichten verletzt habe. Daher hätte die Klägerin eine Kapitalerhöhung nur zu einem sehr viel niedrigeren Ausgabepreis durchführen können; zudem seien ihr infolge von aktienrechtlichen Gerichtsverfahren Anwaltskosten in erheblichem Umfang entstanden.

Die Kammer hat in ihrer Entscheidung zu allen erhobenen Vorwürfen Stellung genommen, im Ergebnis aber eine Schadensersatzpflicht der Beklagten verneint. So sah sie beispielsweise in der auf einer Hauptversammlung gefallenen Äußerung, der Aufsichtsratsvorsitzende der Klägerin, Herr Prof. Dr. Utz Claassen und/oder ihr Vorstand spiele „Prinz Karneval“, keinen Verstoß gegen die einen Aktionär treffende Treuepflicht, weil dies vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Auch soweit die Aktionärin in Hauptversammlungen die Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung verlangen wollte und Verfahren auf Bestellung eines neutralen Versammlungsleiters anstelle des Aufsichtsratsvorsitzenden führte, könne dies keine Treuepflichtverletzung darstellen, weil es sich dabei um ein vom Aktienrecht zulässiges Vorgehen im Interesse des Minderheitenschutzes handele und in dem Antrag auch keine falschen Tatsachenbehauptungen zu den Abläufen auf früheren Hauptversammlungen aufgestellt worden seien.

Schließlich verneinte die Kammer eine Haftung des Beklagten zu 3) – einem früheren Aufsichtsratsmitglied - wegen des Vorwurfs, er hätte in einer E-Mail an einen Wettbewerber Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verraten.

Der Inhalt der streitgegenständlichen E-Mail sei bei deren Versenden kein Geheimnis mehr gewesen, weil er schon zu diesem Zeitpunkt für die Öffentlichkeit bekannt gewesen sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die sehr umfangreichen Urteilsgründe werden auf Anfrage an interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Presse versandt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht München I Dr. Anne-Kristin Fricke – Pressesprecherin -

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IC Immobilien Holding AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, hatte das LG Frankfurt am Main die Sache am 25. November 2021 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt, über die das OLG Frankfurt am Main entscheiden wird. 

Bei der Unternehmensbewertung wurde maßgeblich auf die nach HGB bilanzierende AG abgestellt und die erheblichen Geschäftschancen in den Tochtergesellschaften und deren Risikostruktur (relativ risikoarmes Asset Management und Property Management) aus Sicht der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre nur unzureichend berücksichtigt. Die IC-Immobilien-Gruppe betreut mehr als EUR 10 Mrd. Assets under Management. Darüber hinaus managt die Gruppe ca. 20 geschlossene Immobilienfonds für mehr als 10.000 Anleger. Das Landgericht meint dagegen in der Begründung, dass Korrekturen der Unternehmensplanung nicht veranlasst seien. Die prognostizierten Erträge seien ein taugliche Schätzgrundlage für das Gericht, Die angesetzte Marktrisikoprämie von 5,75 % und der mit 1 % angesetzte Wachstumsabschlag seien nicht zu beanstanden.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. November 2021, Az. 3-05 O 13/20
Tobias Rolle u.a. ./. DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH (zuvor: E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH)
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, im Jahr 2020 verschmolzen auf die DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 20457 Hamburg

Noerr berät Deutsche Bank bei Finanzierung von Hornbach-Delisting-Erwerbsangebot

Pressemitteilung der Kanzlei Noerr vom 4. Januar 2022

Unter Leitung von Andreas Naujoks und Dr. Torsten Wehrhahn hat unsere Kanzlei die Deutsche Bank AG bei der Finanzierung der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot für die Aktien der HORNBACH Baumarkt AG beraten.

Das Darlehensvolumen beträgt 400 Mio. Euro.

Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hält derzeit 24.285.062 Aktien (rund 76,4 Prozent des Grundkapitals) an der HORNBACH Baumarkt AG. Die Hornbach Baumarkt Gruppe betreibt 163 großflächige Bau- und Gartenmärkte und Onlineshops in neun Ländern Europas und erwirtschaftet mit rund 22.000 Mitarbeitern einen Umsatz von mehr als fünf Mrd. Euro.

Berater Deutsche Bank AG: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Andreas Naujoks, Torsten Wehrhahn, Patrick Geist (Bank- und Finanzrecht, Frankfurt)

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Ehlebracht AG: Verhandlungstermin 26. Januar 2022 pandemiebedingt aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) hat das Landgericht Dortmund nunmehr auch den auf den 26. Januar 2022 verschobenen Termin pandemiebedingt aufgehoben.

In seinem Gutachten vom 16. April 2020 kam der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, 60311 Frankfurt am Main, auf einen Wert von EUR 4,08 je Ehlebracht-Aktie. Dies entspricht einer Anhebung um EUR 0,26 der gezahlten, auf den durchschnittlichen Börsenkurs basierenden Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 bzw. einer Erhöhung um 6,81 %. Im Vergleich zu dem im Auftragsgutachten der TAP ermittelten Ertragswert ergibt sich eine Werterhöhung von EUR 0,77 je Aktie (23,4 %).

LG Dortmund, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln

Montag, 3. Januar 2022

Aareal Bank AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank empfehlen Annahme des Übernahmeangebots von Atlantic BidCo GmbH

Corporate News

- Begründete Stellungnahme zum Angebot veröffentlicht

- Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank halten Angebot für strategisch vorteilhaft und Angebotspreis von 29,00 EUR in bar je Aktie für angemessen


Wiesbaden, 27. Dezember 2021 - Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank AG haben heute eine gesetzlich vorgesehene gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Atlantic BidCo GmbH veröffentlicht. Die Atlantic BidCo GmbH ist eine Bietergesellschaft, die indirekt von den Finanzinvestoren Advent International Corporation, Centerbridge Partners, L.P. sowie weiteren Co-Investoren gehalten wird, darunter Canada Pension Plan Investment Board (CPPIB) mit einer signifikanten Minderheitsbeteiligung.

Ihre grundsätzliche Unterstützung des Angebots hatten Vorstand und Aufsichtsrat bereits bei dessen Ankündigung am 23. November 2021 zum Ausdruck gebracht. Grundlage dieser Unterstützung ist eine mit der Atlantic BidCo GmbH geschlossene Investmentvereinbarung. Diese zielt im Kern darauf, das Wachstum der Aareal Bank Gruppe in allen ihren drei Segmenten auf der Basis der Strategie "Aareal Next Level" in den kommenden Jahren weiter zu forcieren. Alle wesentlichen Punkte der Investmentvereinbarung sind in der Angebotsunterlage reflektiert. Vor diesem Hintergrund liegt das Angebot nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat aus strategischer Sicht im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Stakeholder.

Daneben halten Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank nach sorgfältiger Prüfung der am 17. Dezember 2021 von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage die Höhe des Angebotspreises von 29,00 EUR in bar je Aareal-Bank-Aktie für angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG. Die Prüfung haben die jeweiligen Gremien eigenständig und unabhängig voneinander vorgenommen. Sie empfehlen den Aktionären, das Angebot anzunehmen. Unabhängig von dieser Empfehlung weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass alle Aktionäre der Aareal Bank AG unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie ihrer persönlichen Situation und Einschätzung bezüglich der möglichen künftigen Entwicklung in jedem Einzelfall selbst entscheiden müssen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht.

Bei der Prüfung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurde der Vorstand von Perella Weinberg Partners beraten, der Aufsichtsrat von der Deutschen Bank. Von beiden Häusern liegt jeweils eine Fairness Opinion vor, die die Angemessenheit bestätigt. Der Angebotspreis enthält eine Prämie von rund 35 Prozent auf den volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Aareal-Bank-Aktie der vergangenen drei Monate vor dem 7. Oktober 2021, als per Ad-hoc-Mitteilung Gespräche mit den Finanzinvestoren über eine mögliche Mehrheitsbeteiligung bestätigt wurden. Die Aareal Bank Gruppe wird auf Basis des Angebotspreises mit 1,736 Mrd. EUR bewertet.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 17. Dezember 2021 begonnen und endet voraussichtlich am 19. Januar 2022, 24:00 Uhr (MEZ). Das Übernahmeangebot sieht, neben weiteren üblichen Bedingungen, eine Mindestannahmeschwelle von 70 Prozent vor. Ein Vollzug des Übernahmeangebotes steht unter dem Vorbehalt der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite zu finden ist: www.atlantic-offer.com.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.aareal-bank.com/investorenportal/aktieninvestoren/investorenvereinbarung-und-uebernahmeangebot

in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung abgerufen werden. Exemplare der Stellungnahme werden zudem bei Aareal Bank AG, Investor Relations, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 (0)611 348 3009, Fax: +49 (0) 611 348 2637, E-Mail: IR@Aareal-Bank.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Squeeze-out bei der Sinner Aktiengesellschaft am 27. Dezember 2021 eingetragen

Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 100022     Bekannt gemacht am: 27.12.2021 07:14 Uhr

27.12.2021

HRB 100022: Sinner Aktiengesellschaft, Karlsruhe, Durmersheimer Straße 59, 76185 Karlsruhe. Die Hauptversammlung vom 11.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Beschlussfähigkeit und Abstimmung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 11.11.2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Squeeze-out bei der FPB Holding Aktiengesellschaft zu EUR 13,26

Auf der virtuell durchgeführten ao. Hauptversammlung der zwischenzeitlich als FPB Holding GmbH & Co. KG firmierenden und nunmehr rechtformwechselnd wieder in eine AG zurückverwandelten FPB Holding Aktiengesellschaft am 2. Februar 2022 soll unter dem einzigen Tagesordnungspunkt ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre zu EUR 13,26 je Aktie beschlossen werden.

Aus der Hauptversammlungseinladung:

"Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der FPB Holding Aktiengesellschaft auf die Stora Enso Paper GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der FPB Holding Aktiengesellschaft beträgt gegenwärtig EUR 29.937.218,00 und ist eingeteilt in 14.968.488 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund EUR 2,00 je Stückaktie. Gegenwärtig hält die Stora Enso Paper GmbH mit Sitz in Düsseldorf unmittelbar 14.964.840 Aktien an der FPB Holding Aktiengesellschaft. Zudem wird der Stora Enso Paper GmbH eine Aktie, die von der Stora Enso Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf an der FPB Holding Aktiengesellschaft gehalten wird, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet. Dies entspricht insgesamt einer Beteiligung am Grundkapital der FPB Holding Aktiengesellschaft in Höhe von rund 99,98 %. Die Stora Enso Paper GmbH ist damit Hauptaktionärin der FPB Holding Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Mit Schreiben vom 27. August 2021 hat die Stora Enso Paper GmbH das förmliche Verlangen im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die FPB Holding Aktiengesellschaft übermittelt, dass die Hauptversammlung der FPB Holding Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Stora Enso Paper GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt, und zudem den Vorstand der FPB Holding Aktiengesellschaft darum gebeten, alle für die Fassung des Übertragungsbeschlusses nach §§ 327a ff. AktG erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und alle für die Festlegung der Barabfindung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

Nach Festlegung der Höhe der angemessenen Barabfindung, die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien auf die Stora Enso Paper GmbH zu zahlen ist, hat die Stora Enso Paper GmbH mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 ein konkretisiertes Übertragungsverlangen unter Angabe der von ihr festgelegten Barabfindung je Stückaktie an die FPB Holding Aktiengesellschaft übermittelt und die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt. Die Stora Enso Paper GmbH hat erklärt, die für die Einberufung und Durchführung dieser außerordentlichen Hauptversammlung erforderlichen Kosten der FPB Holding Aktiengesellschaft zu übernehmen.

Die angemessene Barabfindung je Stückaktie hat die Stora Enso Paper GmbH auf Grundlage eines Bewertungsgutachtens der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, vom 15. Dezember 2021 ermittelt und am selben Tag auf EUR 13,26 je auf den Namen lautende Stückaktie der FPB Holding Aktiengesellschaft festgesetzt.

In einem schriftlichen Bericht mit Datum vom 16. Dezember 2021 an die Hauptversammlung der FPB Holding Aktiengesellschaft gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG hat die Stora Enso Paper GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet (sog. Übertragungsbericht). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, die durch das Landgericht Düsseldorf mit Beschlüssen vom 6. und 7. Oktober 2021 zum sachverständigen Prüfer für die Angemessenheit der Barabfindung bestellt worden war, geprüft und bestätigt. Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat hierüber gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG einen Prüfungsbericht mit Datum vom 16. Dezember 2021 erstattet.

Zudem hat die Stora Enso Paper GmbH dem Vorstand der FPB Holding Aktiengesellschaft eine Gewährleistungserklärung der Skandinaviska Enskilda Banken AG (publ) Frankfurt Branch mit Sitz in Frankfurt am Main („SEB“) vom 16. Dezember 2021 gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. Durch diese Erklärung übernimmt die SEB die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Stora Enso Paper GmbH, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien der FPB Holding Aktiengesellschaft zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der FPB Holding Aktiengesellschaft, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

• der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

• die Jahres- und Konzernabschlüsse und die Lage- und Konzernlageberichte der FPB Holding GmbH & Co. KG als Rechtsvorgängerin der FPB Holding Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020;

• der Übertragungsbericht der Stora Enso Paper GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG mit seinen Anlagen (einschließlich des Bewertungsgutachtens der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Gewährleistungserklärung der SEB) und

• der Prüfungsbericht der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über die Prüfung der Angemessenheit der festgesetzten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293e AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorstehenden Unterlagen. Hinsichtlich weiterer Informationen siehe nachstehend in Abschnitt II. Ziff. 9 „Ausliegende und abrufbare Unterlagen“.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der FPB Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Stora Enso Paper GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Hauptaktionär) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 13,26 je auf den Namen lautender Stückaktie der FPB Holding Aktiengesellschaft auf die Stora Enso Paper GmbH übertragen.“ "

Donnerstag, 30. Dezember 2021

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
  • ADLER Real Estate AG
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
  • Aves One AG: Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Q2/2022
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
  • KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • RIB Software SE: Squeeze-out, Eintragung am 14. Dezember 2021 (Fristende am 14. März 2022)
  • Rocket Internet SE: Rückkaufangebot
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022
  • Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 26. Januar 2022 
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 29. Dezember 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG (Verschmelzung der Gesellschaft auf die nunmehr als Nymphenburg Immobilien SE firmierenden Hauptaktionärin) zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 13397/21 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang noch nicht bestellt worden.

LG München I, Az. 5 HK O 13397/21
Schubert, S. u.a. ./. Nymphenburg Immobilien SE (zuvor: NIAG SE)
35 Antragsteller

 

Aves One AG: Vorzeitige Kündigung der Inhaberschuldverschreibungen

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Vorzeitige Kündigung der Inhaberschuldverschreibungen 
WKN A289R7 Aves One 06/2020 - 05/2025 
WKN A289FA Aves One Anleihe 06/2020 - 06/2023 
WKN A3H3HD Aves One Anleihe 03/2021 - 11/2025 

Hamburg, 14. Dezember 2021 - Der Vorstand der Aves One AG hat heute beschlossen, 

1. die am 1. Juni 2020 begebene 5,25 % Anleihe "Aves One 06/2020 - 05/2025" mit der ISIN DE000A289R74 / WKN A289R7, 

2. die am 24. Juni 2020 begebene 4,25 % Anleihe "Aves One 06/2020 - 06/2023" mit der ISIN DE000A289FA8 / WKN A289FA, 

3. die am 1. März 2021 begebene 5,25 % Anleihe "Aves One 03/2021 - 11/2025" mit der ISIN DE000A3H3HD7 / WKN A3H3HD, 

aufgrund eines Kontrollwechsels nach § 9 Abs. 4 der jeweiligen Anleihebedingungen vorzeitig zum 28. Februar 2022 zu kündigen. Durch die Übernahme von 88,33 % der Aktien der Aves One AG durch die Rhine Rail Investment AG am 24. November 2021, ist gemäß § 9 Abs. 1 lit. a) der jeweiligen Anleihebedingungen ein Kontrollwechsel eingetreten, der das außerordentliche Kündigungsrecht der Aves One AG begründet. 

Die jeweiligen Kündigungen und der Kündigungstermin werden am 30. Dezember 2021 gemäß § 17 Abs. 1 der jeweiligen Anleihebedingungen unter anderem im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin http://www.avesone.com/anleihe veröffentlicht. 

Wichtiger Hinweis 

Diese Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigten Staaten") bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in die Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere sind und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("Securities Act") registriert worden und dürfen in den Vereinigten Staaten nur unter Nutzung einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten statt.

XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren"

Sie sind gerne zum Beitritt eingeladen:

https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-1799-1077308

Diese XING-Gruppe bietet eine Möglichkeit, sich über anstehende, laufende und abgeschlossene Spruchverfahren sowie Bewertungsmethoden zu informieren und diese zu diskutieren.

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Neusser Bauverein AG

Neusser Bauverein AG
Neuss

Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin 
gegen Gewährung einer Barabfindung
(aktienrechtlicher Squeeze Out gemäß §§ 327a ff. AktG)

Die Hauptversammlung der Neusser Bauverein AG vom 28.10.2021 hatte beschlossen, dass die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre der Neusser Bauverein AG (Minderheitsaktionäre) gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Stadt Neuss, Stadtverwaltung Neuss, Markt 2, 41460 Neuss, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 1.491,36 für jede auf den Namen lautende Stückaktie der Neusser Bauverein AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von gerundet EUR 51,13 auf die Hauptaktionärin übertragen werden.

Das Amtsgericht Neuss, Registergericht, hat am 14.12.2021 im Handelsregister der Neusser Bauverein AG unter HRB 1088 eingetragen, dass die Hauptversammlung vom 28.10.2021 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die Stadt Neuss, gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen hat. Mit dieser Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Stadt Neuss übergegangen. Die ausgegebenen Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Stadt Neuss nur den Anspruch auf Barabfindung, der mit dem Ausscheiden der Minderheitsaktionäre aus der Neusser Bauverein AG entstanden ist. 

Neuss, im Dezember 2021

Neusser Bauverein AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Dezember 2021

Dienstag, 28. Dezember 2021

Eyemaxx Real Estate AG: Konkursantrag der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH

Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Aschaffenburg, den 20. Dezember 2021 - Die Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH. Eine Tochtergesellschaft der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) mit Sitz in Leopoldsdorf bei Wien/Österreich hat heute einen Konkursantrag am Landesgericht Korneuburg gestellt. Das Insolvenzverfahren der Konzernmutter wird als Konkursverfahren weitergeführt. Die Abstimmung über den Sanierungsplan am 26.1.2022 entfällt.

Kontakt:

Als Insolvenzverwalter
Dr. Ulla Reisch
Landstraßer Hauptstraße 1a
Ebene 07, Top 09 
A-1030 Wien 

Eyemaxx Real Estate AG: Rückziehung des Sanierungsplans

Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Aschaffenburg, den 17. Dezember 2021 - Der Sanierungsplan in Österreich über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) ist gescheitert. Der Sanierungsplanvorschlag wird somit zurückgezogen.

Kontakt:

Als Insolvenzverwalter 
Dr. Ulla Reisch 
Landstraßer Hauptstraße 1a 
Ebene 07, Top 09 
A-1030 Wien 
office.wien@ulsr.at 
ir@eyemaxx.com

Verlängertes Übernahmeangebot der Vonovia SE für Aktien der GSW Imobilien AG zu EUR 114,81

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der GSW IMMOBILIEN AG macht die Vonovia SE Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername:  GSW IMMOBILIEN AG
WKN:  GSW111
Art des Angebots:  Übernahme 
Anbieter: Vonovia SE
Zwischen-WKN: A3MQBL
Abfindungspreis: 114,81 EUR je Aktie 

Alle in- und ausländischen Aktionäre der GSW IMMOBILIEN AG können dieses Angebot nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften annehmen. Das schließt Aktionäre  mit  ein,  deren  Wohnsitz,  Sitz  oder  gewöhnlicher  Aufenthalt  sich  im Europäischen Wirtschaftsraum  (Europäische  Union  plus  Island,  Liechtenstein  und  Norwegen)  befindet. Der  Anbieter  weist  allerdings  darauf  hin,  dass  es  rechtliche  Beschränkungen  geben  kann,  falls  Sie   dieses  Angebot  außerhalb  der  Bundesrepublik  Deutschland  annehmen.  (...)

Alle  Details  im  Internet 
Diese  und  alle  weiteren  Details  des  Angebots  können  Sie  jederzeit  im Internet  unter https://de.vonovia-gsw.de/  nachlesen.    

Montag, 27. Dezember 2021

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: Auch Verhandlungstermin 12. Januar 2022 pandemiebedingt aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG hat das LG Dortmund nunmehr auch den bereits einmal verschobenen, für den 12. Januar 2022 anberaumten Verhandlungstermin aufgehoben. Ein neuer Termin wurde noch nicht bestimmt.

Der sachverständige Prüfer, Herr WP Wolfram Wagner von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ADKL, der bei diesem Termin angehört werden sollte, hatte in seiner Stellungnahme vom 9. März 2021 die Einwendungen der Antragsteller als unbegründet zurückgewiesen. Trotz ausschließlich positiver Plan-Ist-Abweichungen (S. 5) sei an der vorgelegten Planungsrechnung nicht zu zweifeln. Ein Abgleich der vorgelegten "Planungsrechnung Januar 2018" mit der überholten "Planungsrechnung November 2017" sei nicht erforderlich gewesen. Der Prüfer habe keine eigenständige Bewertung vorzunehmen, wenn die vorgelegte Bewertung plausibel und in sich widerspruchsfrei sei (S. 8). Die wachstumsbedingte Thesaurierung sei zutreffend den Aktionären nicht zugerechnet worden. Zur Marktrisikoprämie ("Standardrügen in jedem Spruchverfahren") führt der Prüfer lediglich aus, dass die Gerichte die Empfehlungen des IDW als sachgerecht ansähen. 

LG Dortmund, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf