Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 19. Mai 2021
ISRA und Atlas Copco finalisieren strategische Partnerschaft: Squeeze out komplettiert
Darmstadt, 18. Mai 2021: ISRA VISION AG (ISIN: DE 0005488100), das Unternehmen für industrielle Bildverarbeitung (Machine Vision) und weltweit einer der führenden Anbieter für Oberflächeninspektion und für 3D Machine Vision, wird mit der heutigen Eintragung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs im Handelsregister und der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ISRA VISION AG auf die Atlas Copco Germany Holding AG verschmolzen.
Im Jahr 2020 ist ISRA eine strategische Partnerschaft mit dem schwedischen Industriekonzern, Atlas Copco eingegangen. Das öffentliche Angebot von Atlas Copco zur Übernahme sämtlicher ISRA-Aktien wurde am 10. Februar 2020 initiiert und am 24. Juni 2020 umgesetzt. Zudem hat die Hauptversammlung der ISRA VISION AG am 15. Dezember 2020 den Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre beschlossen. Damit endet die Börsennotierung der ISRA VISION AG, die zuletzt als Mitglied des SDAX und TecDAX gelistet war.
Als Headquarter der eigenständigen Division Machine Vision Solutions im Atlas Copco Geschäftsbereich Industrial Technique operiert das Unternehmen weiterhin mit denselben Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats unter der Firma ISRA VISION AG. Für die Mitarbeiter, die im Zuge der Verschmelzung per Gesetz auf die Muttergesellschaft übergegangen sind, bedeutet diese strategische Partnerschaft eine langfristige Perspektive. Vor allem Kunden und Geschäftspartner profitieren dabei unter anderem von der gestärkten globalen Präsenz des Konzernverbundes. In Zukunft wird die Zusammenarbeit mit anderen Atlas Copco Unternehmen intensiviert, wobei ISRA eine wichtige Säule für die Zukunftsstrategie im Bereich Smart Automation und Digitalisierung ist.
Unternehmensprofil
Die ISRA VISION AG ist samt Tochtergesellschaften weltweit führend in der Oberflächeninspektion von Bahnmaterialien. Zudem zählt sie zu einem der global führenden Anbieter für Bildverarbeitungsprogramme (Machine Vision) mit Spezialisierung im Bereich 3D Machine Vision, insbesondere für das "3D Robotersehen".
Kernkompetenz des Unternehmens ist die ISRA-BrainWARE(R), eine innovative Software für intelligente Machine-Vision-Systeme. Hier sind das wissenschaftliche Know-How aus Optik, Beleuchtungstechnik, Vermessungstechnik, Physik, Bildverarbeitungs- und Klassifikationsalgorithmen sowie ein komplexes Systemdesign zusammengefasst. Machine Vision ist eine Schlüsseltechnologie der Sehenden Systeme, die das menschliche Auge imitiert. Die heutigen ISRA-Anwendungen fokussieren sich vor allem auf die Automatisierung der Produktion und Qualitätssicherung von Waren und Produkten, die in große, zukunftsträchtige Märkte wie Energie, Healthcare, Nahrung, Mobilität und Information geliefert werden. Zu den Kunden gehören hauptsächlich namhafte Global Player der jeweiligen Branche. Mit mehr als 25 Standorten weltweit ist ISRA überall nah am Kunden und sichert einen optimalen Service und Support.
Weitere Informationen finden Sie unter www.isravision.com.
Montag, 17. Mai 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft vergleichsweise beendet: Anhebung der Barabfindung auf EUR 33,75 (+ 10,4 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung
76 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Ego Humrich Wyen, 80438 München
Sonntag, 16. Mai 2021
Tele Columbus AG führt Kapitalerhöhung erfolgreich durch
- Bezugsrechtsangebot beendet
- Mittelzufluss in Höhe von rund EUR 475 Millionen brutto erwartet
- Grundkapital der Gesellschaft um EUR 146.109.887,00 auf EUR 273.666.138,00 erhöht
Berlin, 12. Mai 2021. Die Tele Columbus AG (die „Gesellschaft“) (ISIN: DE000TCAG172, WKN: TCAG17), eine der führenden deutschen Glasfasernetzbetreiber, hat die am 17. April 2021 beschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt und damit das Bezugsangebot beendet. Sämtliche angebotene Aktien wurden entweder auf Basis der Ausübung von Bezugsrechten oder aufgrund der Übernahme nicht bezogener Aktien durch die Kublai GmbH, der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, gezeichnet. Der durch die Kapitalerhöhung erzielte Bruttoemissionserlös wird rund EUR 475 Millionen betragen. Die zufließenden Mittel dienen, wie angekündigt, insbesondere der Erreichung einer nachhaltigen Kapitalstruktur der Gesellschaft und der weiteren Umsetzung ihrer Fiber-Champion-Strategie.
Während der Bezugsfrist vom 27. April 2021 bis zum 10. Mai 2021 wurden 139.411.373 neue Aktien auf Basis der Ausübung von Bezugsrechten bezogen. Weitere 6.698.514 Aktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, wurden von der Kublai GmbH, der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, gemäß einer Backstop-Vereinbarung vom 21. Dezember 2020 zwischen der Gesellschaft und der Kublai GmbH, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot durch die Kublai GmbH abgeschlossen wurde, erworben.
Die Kapitalerhöhung wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und ist damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde somit durch Ausgabe von 146.109.887 neuen auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) von EUR 127.556.251,00 um EUR 146.109.887,00 auf EUR 273.666.138,00 erhöht.
Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 dividendenberechtigt, während die bestehenden Aktien der Gesellschaft für das Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2020 dividendenberechtigt sind. Die neuen Aktien werden daher zunächst eine andere ISIN, WKN und Ticker Symbol haben als die bestehenden Aktien. Nach der Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Ausschüttung von Dividenden für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt (sofern gegeben) und die gegenwärtig für den 28. Mai 2021 angesetzt ist, werden die neuen Aktien die gleiche ISIN, WKN und Ticker Symbol erhalten wie die bestehenden Aktien.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse soll am 14. Mai 2021 erfolgen. Die Lieferung der neuen Aktien an die Depotbanken ist für den 17. Mai 2021 geplant. Aktionären der Gesellschaft, die an der Kapitalerhöhung teilgenommen haben, werden anschließend die erworbenen Aktien in ihre Depots gebucht. Die Aufnahme der neuen Aktien in den Börsenhandel ist für den 17. Mai 2021 vorgesehen.
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung am 23. Februar 2021 und Bekanntmachung am 24. Februar 2021 (Fristende: 24. Mai 2021)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 25. März 2021
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out angekündigt
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- Mercurius AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 12. März 2021 (Fristende: 14. Juni 2021)
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die nicht-börsennotierte Instapro II AG, Hinweis: Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss auf der Hauptversammlung erforderlich
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 3. März 2021 und Bekanntmachung am 20. März 2021
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Februar 2021 (Fristende: 17. Mai 2021)
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH angekündigt (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Freitag, 14. Mai 2021
OSRAM Licht AG: Vergleich zu den Anfechtungsklagen
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG): Verhandlungstermin vom 10. Juni 2021 pandemiebedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hat das Landgericht Dortmund den bereits einmal verschobenen für den 10. Juni 2021 anberaumten Termin pandemiebedingt aufgehoben. Als neuer Termin ist voraussichtlich der 9. September 2021 vorgesehen.LG Dortmund, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (bislang: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
Dienstag, 11. Mai 2021
Weiteres Kaufangebot für Aktien der informica real invest AG zu EUR 1,78
Als Aktionär der INFORMICA R.INV.AG macht die Taunus Capital Management AG, Frankfurt a.M., Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
Wertpapiername: INFORMICA R.INV.AG
WKN: 526620
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Taunus Capital Management AG
Abfindungspreis: 1,78 EUR je Aktie
Das Angebot ist auf 250.000 Aktien begrenzt. Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. (...)
___________
Anmerkung der Redaktion:
Bei Valora notieren die informica-Aktien derzeit deutlich höher (aber seit längerer Zeit ohne Umsätze):
https://veh.de/isin/de0005266209
Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM Licht AG: Verlängerung des Abfindungsangebots aufgrund eines Spruchverfahrens
Wir informierten Sie bereits über das unten stehende Abfindungsangebot der ams Offer GmbH aufgrund des geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.
Montag, 10. Mai 2021
Übernahmeangebot für Aktien der ORBIS AG
Zur Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/orbis_ag.html;jsessionid=C7224C928134BD26C35A0BBF85BAC4DD.2_cid503?nn=7845970
Samstag, 8. Mai 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung am 23. Februar 2021 und Bekanntmachung am 24. Februar 2021 (Fristende: 24. Mai 2021)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 25. März 2021
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 9. Februar 2021 (Fristende: 10. Mai 2021)
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020, Eintragung und Bekanntmachung am 9. Februar 2021 (Fristende: 10. Mai 2021)
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out angekündigt
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- Mercurius AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 12. März 2021 (Fristende: 14. Juni 2021)
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die nicht-börsennotierte Instapro II AG, Hinweis: Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss auf der Hauptversammlung erforderlich
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 3. März 2021 und Bekanntmachung am 20. März 2021
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Februar 2021 (Fristende: 17. Mai 2021)
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH angekündigt (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
vOffice SE: Notierungseinstellung
Die vOffice SE hat bei der Börse Düsseldorf einen Antrag auf die Notierungseinstellung im Freiverkehr gestellt. Gemäß § 7 Abs. 2 AGB Freiverkehr Börse Düsseldorf wird das Delisting nach Ablauf des 30.11.2021 wirksam.
Berlin, 28.04.2021
Michael Friedrich Doetsch
Geschäftsführender Direktor der vOffice SE
TRATON SE: Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 70,68 je MAN SE-Stammaktie und je MAN SE-Vorzugsaktie festgelegt
München, 8. Mai 2021 - Die TRATON SE hat dem Vorstand der MAN SE heute ein konkretisiertes Verlangen nach Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der MAN SE zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die TRATON SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt.
Die TRATON SE hält derzeit 94,36 % des Grundkapitals der MAN SE und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die TRATON SE hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 70,68 je MAN SE-Stammaktie und je MAN SE-Vorzugsaktie festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat aber jedoch bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrages zwischen der TRATON SE und der MAN SE sind für den 14. Mai 2021 geplant. Die ordentliche Hauptversammlung der MAN SE, die einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die TRATON SE gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 70,68 je MAN SE-Stammaktie und je MAN SE-Vorzugsaktie fassen soll, wird voraussichtlich am 29. Juni 2021 stattfinden.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der MAN SE und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der TRATON SE bzw. der MAN SE ab.
Odeon Film AG: LEONINE Licensing AG legt Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 1,57 je Odeon-Aktie fest
München, 7. Mai 2021 - Die LEONINE Licensing AG, München, hat heute ihr Übertragungsverlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG vom 9. Februar 2021 gegenüber dem Vorstand der Odeon Film AG bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327b AktG auf EUR 1,57 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Odeon Film AG festgelegt hat.
Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der Odeon Film AG, die für den 29. Juni 2021 geplant ist, Beschluss gefasst werden.
Freitag, 7. Mai 2021
Sind Aktionäre in Deutschland nicht willkommen? Was ist von der nächsten Legislaturperiode zu erwarten: Experten in hochkarätig besetztem Webinar sehen Reformbedarf
Pressemitteilung
- Robert Peres von der Initiative Minderheitsaktionäre sieht erheblichen Handlungsbedarf hinsichtlich Anlegerschutz in der nächsten Legislaturperiode
- Virtuelle Hauptversammlungen verkürzen weiterhin Aktionärsrechte und bedürfen einer zukunftsorientierten Lösung unter Wahrung der Anlegerinteressen
- Reform der Kontrollinstitutionen börsennotierter Gesellschaften notwendig, um Anleger effektiv und zielgerichtet zu schützen
- Börsenwert als Bewertungskriterium im Gegensatz zum Ertragswertverfahren ungeeignet zur Feststellung des inneren Werts bei Delistings und Squeeze-Outs
- Die Lehren aus dem Wirecard-Skandal, die anstehende Neuordnung der BaFin unter dem neuen Chef Mark Branson sowie die sich verändernde politische Kräfteverteilung bieten eine einzigartige Chance, die Rechte von Minderheitsaktionären zu stärken.
Die Initiative Minderheitsaktionäre und die Aktionärsforum Service GmbH haben ein Live-Webinar mit dem Titel "Sind Aktionäre in Deutschland nicht willkommen? Was wir von der nächsten Legislaturperiode erwarten." veranstaltet. Unter den Experten herrschte weitestgehend Konsens, dass auch in der kommenden Legislaturperiode ein erheblicher Handlungsbedarf hinsichtlich der Wahrung von Aktionärsrechten besteht. Dies wird aktuell am Beispiel der virtuellen Hauptversammlung deutlich, die Aktionärsrechte bereits im zweiten Jahr einschränkt. Die Initiative Minderheitsaktionäre sieht aktuell einen günstigen Zeitpunkt für Veränderung hin zu einer Politik, die nicht nur die Interessen der Konzerne im Blick hat, sondern gleichermaßen die Rechte der Minderheitsaktionäre, also deren Eigentümer, berücksichtigt. So setzt sich die Initiative bereits mit Nachdruck für eine zukunftsorientierte und Anlegerinteressen wahrende Lösung für Hauptversammlungen ab dem Jahr 2022 ein.
Die Teilnehmer des von ntv-Moderatorin Katja Dofel moderierten Webinars waren führende Experten aus Politik und Praxis: Robert Peres (Rechtsanwalt und Vorstandvorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre), Prof. Dr. Heribert Hirte (Mitglied des Bundestages und Vorsitzender des Rechtsausschusses sowie Mitglied des Finanzausschusses, CDU), Hendrik Schmidt (Corporate Governance Center der Fondsgesellschaft DWS), Prof. Dr. Hans-Ulrich Wilsing (Partner bei Linklaters) und Dr. Martin Weimann (Rechtsanwalt und Autor des Buches "Ertragswert und Börsenwert: Empirische Daten zur Preisfindung beim Delisting").
Deutschland braucht dringend eine Stärkung der Aktionärsdemokratie
In seinem Impulsvortrag "Sind Aktionäre in Deutschland nicht willkommen?" zeigte sich Robert Peres besorgt über den globalen Trend der Schwächung von Aktionärsrechten und eine damit einhergehende Erosion der Aktienkultur. Die Lehren aus dem Wirecard-Skandal und den Kontrollinstanzen wie BaFin und Wirtschaftsprüfer sollten Anlass für eine systematische Stärkung der Aktionärsrechte und Aktienkultur in Deutschland sein - nur rund acht Prozent besitzen hierzulande Wertpapiere. Denn auf Seiten der Gesetzgebung haben Aktionäre in Deutschland nach wie vor einen schweren Stand: War es früher Minderheitsaktionären noch möglich, durch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen Strukturmaßnahmen gerichtlich nachprüfen zu lassen, ist das heute, nach mehreren Gesetzesnovellen nur noch sehr eingeschränkt der Fall. Und auch das bislang genutzte Spruchverfahren, welches Abfindungsangebote bei Delistings und Squeeze-Outs gerichtlich überprüft, steht auf dem Prüfstand. Eine Benachteiligung der Minderheitsaktionäre ist laut Peres zu befürchten. Hinzu kommen die in der Pandemie weiterhin eingeschränkten Rechte bei Hauptversammlungen.
Peres fasste zusammen: "Es ist oftmals der Widerstand von Corporate Germany, der verhindert, dass faire Lösungen für Minderheitsaktionäre auch gesetzlich verankert werden. Ein gutes Beispiel ist der aktuelle Vorschlag führender Unternehmensanwälte zur Reform der Hauptversammlung, der nach unserer Einschätzung das Ziel verfolgt, die Rechte von Minderheitsaktionären faktisch abzuschaffen. Die Grenzen zwischen Großunternehmen und Politik verwischen immer mehr. Dem Anleger kommt in der Abkehr vom Shareholder Value zum sogenannten Stakeholder-Prinzip nur noch eine Nebenrolle zu. Dabei darf er gerne noch sein Kapital zur Verfügung stellen, sich aber bitte nicht in die Unternehmenspolitik einmischen. Der Zeitpunkt für Veränderung in Deutschland erscheint momentan günstig und wir sehen eine dringende Notwendigkeit für eine Stärkung der Aktionärsdemokratie."
Virtuelle Hauptversammlung weiter mit Defiziten, nachhaltige Lösung im Sinne der Minderheitsaktionäre gefordert
Zum Thema "Die Zukunft des Minderheitenschutzes in der Aktiengesellschaft" diskutierten Hendrik Schmidt, Prof. Dr. Heribert Hirte und Prof. Dr. Hans-Ulrich Wilsing über den Status Quo der Aktionärsdemokratie in Deutschland und über die weltweit zu beobachtende Verwässerung von Aktionärsrechten. Weitestgehend Einigkeit unter den Experten bestand in der Sicht auf die virtuelle Hauptversammlung sowie die unzureichenden Kontrollmechanismen bei BaFin und Wirtschaftsprüfern.
Die sogenannte virtuelle Hauptversammlung, die nun bereits in die zweite Saison geht, verkürzt weiterhin Aktionärsrechte stark. Dies ist insbesondere beim Frage- und Anfechtungsrecht der Fall. Die in der Pandemie geborene Notlösung sollte im Interesse eines konstruktiven Austauschs zwischen Aktionären und Unternehmen daher nicht von Dauer sein. Hendrik Schmidt von der Fondsgesellschaft DWS sagte: "Die in den letzten Wochen erneut zu Tage getretenen Defizite haben ganz klar gezeigt, dass dieses Format nicht zukunftsorientiert und selbst für institutionelle Investoren immer noch mit Hürden belegt ist. Die virtuelle HV bleibt deshalb eine Notlösung und es gibt auch noch keine Regelung, wie es nach 2021 weitergeht. Für uns ist klar, die Aktionärsrechte wie sie im Aktiengesetz vorgesehen und auch als Eigentumsrechte im Grundgesetz verankert sind, müssen erhalten bleiben und Aktionäre dürfen an der Ausübung dieser nicht gehindert werden." Er appellierte zudem: "Die Gesellschaften sollten wieder erkennen, wer ihre Eigentümer sind und welche Schwierigkeiten sie im Dialog mit den Unternehmen in der Pandemie haben. Einige gute Elemente der digitalen Hauptversammlung sollte man erhalten und weiterentwickeln." Heribert Hirte, Mitglied des Rechtsauschusses des Bundestages, führte weiter aus: "Aus meiner politischen Sicht wäre es richtig gewesen, noch für das das Jahr 2022 eine Übergangsregelung zu schaffen. Dafür hätten wir aber auch die Unterstützung der Beteiligten benötigt, allerdings konnten sich Aktionärs- und Unternehmensvertreter nicht auf einen gangbaren Weg einigen. Deshalb werden wir nach dem Stand heute ab 2022 erst einmal zu dem Status vor der Pandemie zurückkommen. Mein Ziel ist es, in der Zukunft die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung zu schaffen, die alle Beteiligungsrechte gleich der analogen Variante gewährleistet. Insbesondere die Aktionärsrechte wurden in den letzten zwei Jahren doch zu oft verkürzt."
In der Diskussion um das Versagen der Kontrollinstanzen, die vor allem durch den Fall Wirecard offensichtlich geworden sind, sieht Hans-Ulrich Wilsing Defizite im Wirtschaftsprüferrecht und wünscht sich eine Stärkung der Institutionen sowie eine Erhöhung der Haftung. Wilsing sagte: "Was das Wirtschaftsprüferrecht betrifft, wurde ein zu zaghafter Weg bei der Umsetzung eingeschlagen, möglicherweise beeinflusst von der Marktmacht der großen WP-Gesellschaften. Innerhalb des Aktienrechts ist zudem die Stärkung der Institutionen wie der BaFin sehr sinnvoll und auch über eine schärfere und zeitgemäße Haftung der Wirtschaftsprüfer ist nachzudenken." Kritik äußert Hendrik Schmidt zudem an den langen Wechselfristen bei Wirtschaftsprüfern, die in der Reform des Wirtschaftsprüfungsrechts im Jahr 2016 gegen den Willen von Aktionärsvertretern nicht verkürzt wurden. Die DWS unterstützt bereits seit längerem eine auf zehn Jahre begrenzte Prüfdauer für die WP-Gesellschaft und erwartet eine interne Rotation der Prüfpartner nach fünf Jahren.
Ertragswert bildet inneren Wert ab, Börsenwert benachteiligt Aktionäre systematisch bei Delistings und Squeeze-Outs
Beim Delisting von börsennotierten Gesellschaften sowie beim sogenannten Squeeze-Out drohen Minderheitsaktionären massive Nachteile, vor allem das Risiko, keine angemessene Kompensation zu erhalten. Darüber sprach Dr. Martin Weimann, der in seinem Buch "Ertragswert und Börsenwert - Empirische Daten zur Preisfindung beim Delisting" 111 Delistings seit der Frosta-Entscheidung im Jahr 2013 untersucht hat. Weimann sieht das alleinige Abzielen auf den Börsenwert problematisch, da dieser nicht zu jedem Zeitpunkt den inneren Wert abbildet, wie er an aktuellen Fallbeispielen verdeutlichte. Daher plädiert er für die Anwendung des Ertragswertverfahrens zur Ermittlung eines fairen Werts. Dr. Martin Weimann erläuterte abschließend: "Die jüngsten Delistings zeigen, dass nach den derzeitigen Regeln kein Interessenausgleich zwischen den beiden Aktionärsgruppen möglich ist. Die Minderheitsaktionäre erhalten keinen Zugang zum inneren Wert, der deutlich über dem Börsenwert liegen dürfte. Zudem führt die reduzierte Kapitalmarktkommunikation nach dem Delisting dazu, dass sich diese kein valides Bild vom inneren Wert der Unternehmen mehr machen können."
Eine Aufzeichnung des Webinars kann unter folgenden Link abgerufen werden: https://youtu.be/dUQBL9suuz4
Donnerstag, 6. Mai 2021
Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft
Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit in der Veröffentlichung im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de vom 04.05.2021 nachlesen. (...)
Adler Group S.A. realisiert Synergien und vereinfacht die Konzernstruktur weiter
- Reduzierung des WACD auf 2,2 % und Realisierung zusätzlicher annualisierter finanzieller Synergien in Höhe von 33 Mio. EUR
- WESTGRUND-Squeeze-Out wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 vollzogen
Berlin, 5. Mai 2021 - Die Consus Real Estate AG ("Consus"), eine vollständig konsolidierte Tochtergesellschaft der Adler Group S.A. ("Adler Group"), hat gestern bekannt gegeben, dass sie alle ihre vorrangig besicherten 9,625 % Kupon-Schuldverschreibungen in Höhe von 450 Mio. EUR mit Fälligkeit in 2024 (die "Schuldverschreibungen") zum Rücknahmepreis von 104,813 % tilgen wird. Der Rückzahlungstermin für die Schuldverschreibungen ist der 15. Mai 2021. Die Schuldverschreibungen werden mit dem Erlös aus der kürzlich erfolgten Emission von Anleihen der Adler Group zurückgezahlt.
Durch diese Refinanzierung kann die Adler Group ihre gewichteten durchschnittlichen Fremdkapitalkosten auf 2,2 % senken und weitere annualisierte finanzielle Synergien in Höhe von 33 Mio. EUR realisieren.
Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen sowie der Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft, welcher in der zweiten Jahreshälfte 2021 vollzogen wird, markieren einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur weiteren Vereinfachung und Harmonisierung der Konzernstruktur.
Mittwoch, 5. Mai 2021
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BUWOG AG: Zweiter Verhandlungstermin vor dem Gremium nunmehr am 21. Juni 2021
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 2. Oktober 2018 beschlossenen Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG, Wien, zugunsten der Vonovia SE hatte das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") kürzlich den für den 6. April 2021 angesetzten zweiten Verhandlungstermin angesichts strengerer COVID-Regelungen abberaumt. Ein neuer Verhandlungstermin wurde nunmehr auf den 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, angesetzt.Gremium, Gr 3/19
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 m
Obert u.a. ./. VONOVIA SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft ohne Erhöhung auch in der II. Instanz
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte mit Beschluss vom 20. August 2019 die Spruchanträge zu dem Beherrschungsvertrag mit der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft als von der TLG Immobilien AG beherrschtem Unternehmen zurückgewiesen. Es stellte in seiner Entscheidung sowohl bei der Abfindung als auch bei dem Ausgleich maßgeblich auf den Börsenkurs als marktwertorientierte Methode ab. Dieser sei einer Ermittlung des Ertragswerts vorzuziehen.Das OLG Frankfurt am Main hat nunmehr mit Beschluss vom 26. April 2021 die von mehreren Antragsteller eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Das OLG bestätigt in der Entscheidung die Vorgehensweise des Landgerichts, hat aber die Rechtsbeschwerde zugelassen. So sei die Rechtsfrage, ob die Bestimmung des angemessenen Ausgleichs nach § 304 AktG anhand des Börsenkurses von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist, höchstrichterlich noch nicht geklärt. Eine Rechtsbeschwerde kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung der Entscheidung beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Coello u.a. ./. TLG Immobilien AG
83 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TLG Immobilien AG:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
(RA Dr. York Schnorbus)
Dienstag, 4. Mai 2021
ams Offer GmbH: Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
ams Offer GmbH
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 252979
Zielgesellschaft:
OSRAM Licht AG
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 199675 ISIN: DE000LED4000
ams Offer GmbH (die "Bieterin"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der ams AG, Premstätten, Österreich, hat heute entschieden, den Aktionären der OSRAM Licht AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das "Delisting-Angebot") anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der OSRAM Licht AG (DE000LED4000; die "OSRAM-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 52,30 je OSRAM-Aktie anzubieten.
Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.
Die Bieterin wird den Vorstand der OSRAM Licht AG unter dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 308 des Aktiengesetzes anweisen, den Widerruf der Börsenzulassung aller OSRAM-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und am reguliertem Markt der Münchener Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG nach vorheriger Abstimmung mit der Bieterin vor Ende der in der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot zu bestimmenden Annahmefrist zu beantragen sowie nach vorheriger Abstimmung mit der Bieterin, soweit möglich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der OSRAM-Aktien in alle organisierten Handelsplattformen, insbesondere den Freiverkehr, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Delisting-Angebot erfolgt im Internet unter
Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") verfügbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von OSRAM-Aktien. Die Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäre der OSRAM Licht AG betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern von OSRAM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
München, 3. Mai 2021
ams Offer GmbH
Die Geschäftsführer
ams kündigt Delisting-Angebot für OSRAM an
Premstätten, Österreich (3. Mai 2021) -- ams AG (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, beabsichtigt, ein öffentliches Delisting-Angebot (das "Delisting-Angebot") für die noch ausstehenden ca. 28% Aktien der OSRAM Licht AG ("OSRAM"), die derzeit nicht im Besitz von ams sind, zu einem Angebotspreis in bar in Höhe von EUR52,30 je OSRAM-Aktie zu unterbreiten.
Der beabsichtigte Angebotspreis von EUR52,30 je OSRAM-Aktie entspricht einer Prämie von 1% gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs von OSRAM der letzten sechs Monate (angenommen mit EUR52,02 basierend auf Informationen von FactSet), der als gesetzlicher Mindestpreis für das Delisting-Angebot gilt. Darüber hinaus stellt das Angebot eine Prämie von 28% zum Angebotspreis des erfolgreichen Übernahmeangebots im Jahr 2019 (EUR41,00) und eine Prämie von 15% auf die Barabfindung dar, die den verbleibenden OSRAM-Aktionären im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ("BGAV") angeboten wird (EUR45,54).
"Das Delisting-Angebot ist der logische nächste Schritt für die Integration von OSRAM und die Umsetzung unserer Strategie, einen global führenden Anbieter von optischen Lösungen zu schaffen", so Alexander Everke, Vorstandsvorsitzender von ams. "Wir haben seit Inkrafttreten des BGAV bereits erhebliche Fortschritte erzielt und freuen uns, auf diesen weiter aufzubauen. Wir legen allen verbleibenden Aktionäre von OSRAM nahe, ihre Aktien im Rahmen des Delisting-Angebots anzudienen, das eine finanziell attraktive Gelegenheit darstellt, ihre Anteile zu einem Preis zu veräußern, der sowohl über dem gesetzlichen Minimum als auch der BGAV-Barabfindung liegt."
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird das Delisting-Angebot voraussichtlich am ca. 21. Mai 2021 beginnen und innerhalb von vier Wochen bis ca. 18. Juni 2021 angenommen werden können. Das Delisting-Angebot wird nicht verlängert und unterliegt keinen Vollzugsbedingungen. Im Einklang mit der Finanzstrategie von ams werden keine zusätzlichen Finanzmittel für die Umsetzung des Delisting-Angebots benötigt.
Nach Abschluss des Delistings wird der Handel mit OSRAM-Aktien am regulierten Markt eingestellt, was zu einer sehr geringen Liquidität sowie Verfügbarkeit von Marktpreisen für die OSRAM-Aktie ab diesem Zeitpunkt führen kann. Die Beendigung der Börsennotierung von OSRAM am regulierten Markt wird unabhängig von der tatsächlichen Annahmequote im Rahmen des Delisting-Angebots vollzogen. Mit Beendigung der Börsennotierung am regulierten Markt enden zudem die umfangreichen finanziellen Berichtspflichten von OSRAM sowie die Anwendung zahlreicher weiterer Regelungen zur Marktinformation.
Weitere Informationen zum Delisting-Angebot finden Sie unter www.offer-ams-osram.de [http://www.offer-ams-osram.de/]
OSRAM Licht AG: Delisting-Erwerbsangebot durch Mehrheitsaktionärin angekündigt
München, 3. Mai 2021
Der Vorstand der OSRAM Licht AG ("OSRAM") wurde heute von ihrer Mehrheitsaktionärin ams Offer GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ams AG, ("ams") darüber informiert, dass ams entschieden hat, OSRAM zu einem Delisting zu veranlassen und ein entsprechendes Delisting-Erwerbsangebot an die OSRAM-Aktionäre abzugeben. OSRAM wird angewiesen, den Prozess betreffend den Widerruf der Zulassung der Aktien von OSRAM zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) und im regulierten Markt der Münchner Wertpapierbörse (MWB) gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG einzuleiten und eine Einbeziehung in den Freiverkehr einer Wertpapierbörse zu beenden, soweit diese Einbeziehung ursprünglich von OSRAM veranlasst wurde (Delisting).
ams wird den Aktionären von OSRAM anbieten, ihre sämtlichen Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 52,30 zu erwerben. Dies übertrifft angabegemäß den gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien von OSRAM während der letzten sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der ams, das Angebot abzugeben.
Der Vorstand von OSRAM kann im Lichte des seit dem Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit ams fortschreitenden Integrationsprozesses das Vorhaben nachvollziehen und wird ams bei diesem Verfahren im Sinne des Unternehmensinteresses unterstützen.
Montag, 3. Mai 2021
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der INTERSEROH SE (jetzt: ALBA SE): Erhöhung der Barabfindung auf EUR 46,88
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IMW Immobilien SE: Bestellung des gemeinsamen Vertreters
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung auf EUR 20,00 je Stückaktie der IMW Immobilien SE festgesetzt.
Freitag, 30. April 2021
Übernahmeangebot für Aktien der C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft zu EUR 14,-
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der C.BECHSTEIN PIANO.AG NA macht die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: