Aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.12.2012 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG, Bayreuth, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von € 77,27 je Aktie auf die Hauptaktionärin, Daun & Cie. AG, übertragen.
In dem Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG, Bayreuth, auf die Hauptaktionärin Daun & Cie. AG, Rastede, hat das Oberlandgericht München (Az. 31 Wx 299/16) mit Beschluss vom 15.12.2020 die angemessene Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG auf € 116,38 je Aktie festgelegt. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München ist rechtskräftig und wird hiermit mit seinem Tenor gemäß § 14 SpruchG bekannt gemacht:
Az.: 31 Wx 299/16
1 HK O 1750/13 LG Nürnberg-Fürth
In Sachen
1) - 9) (...)
- Antragsteller und Beschwerdeführer -
gegen
Daun & Cie. AG, vertreten durch d. Vorstand, Bahnhofstraße 21, 26180 Rastede
– Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin –
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, Johanna-Kinkel-Straße 2-4, 53175 Bonn, Gz.: 803166_11
Bergdolt Daniela, Nibelungenstraße 84, 80639 München, Gz.: DB-ES
– gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten (§ 6 SpruchG) –
wegen Barabfindung
hier: Beschwerde
erlässt das Oberlandesgericht München - 31. Zivilsenat - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Rieder, den Richter am Oberlandesgericht Krätzschel und die Richterin am Landgericht Dorn am 15.12.2020 folgenden
1. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 1), 2), 6), 8), 10), 13), 16), 21) und 22) wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.12.2015 aufgehoben.
Im Rahmen des Spruchverfahrens wurde mit dem obigen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 15.12.2020 die von der Daun & Cie. AG für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG auf die Hauptaktionärin Daun & Cie. AG zu leistende Barabfindung auf € 116,38 je Aktie erhöht.
Unter Berücksichtigung des nach der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses im Handelsregister gezahlten Abfindungsbetrages von € 77,27 je Aktie ergibt sich in Folge des obigen Beschlusses des Oberlandesgerichts München ein Erhöhungsbetrag von € 39,11 je Aktie (€ 116,38 minus € 77,27) („Erhöhungsbetrag“).
Abfindungsberechtigte ehemalige Aktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG werden gebeten, sich bezüglich der Zahlung des Erhöhungsbetrages sowie der Zinszahlungen schriftlich und unter Vorlage des Legitimationsnachweises sowie ihrer Bankverbindung an die Daun & Cie. AG, Bahnhofstraße 21, 26180 Rastede, zu wenden.
Rastede, im Januar 2020