Corporate News
Quasi-Ad-hoc-Mitteilung der YOUNIQ AG (ISIN: DE 000 A0B 7EZ 7, WKN: A0B7EZ)
Frankfurt am Main, 22. Februar 2016 - Die Verschmelzung der YOUNIQ AG auf
die Corestate Ben BidCo AG mit Sitz in Frankfurt ist durch Eintragung in
das Handelsregister der Corestate Ben BidCo AG wirksam geworden. Die YOUNIQ
AG ist damit erloschen.
Gleichzeitig ist der am 10. Dezember 2015 von der ordentlichen
Hauptversammlung der YOUNIQ AG gefasste Beschluss über die Übertragung der
auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der YOUNIQ AG auf die Corestate Ben BidCo AG als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von
EUR 1,70 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der YOUNIQ AG im Rahmen
des sog. verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1, Abs. 5
UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG wirksam geworden. Damit sind kraft
Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der YOUNIQ AG auf die
Corestate Ben BidCo AG übergegangen.
Die Notierung der Aktien der YOUNIQ AG im Freiverkehr wird voraussichtlich
in Kürze eingestellt werden. Ein bis zur Einstellung der Notierung noch
stattfindender Handel im Freiverkehr wird nur noch Barabfindungsansprüche
der Minderheitsaktionäre umfassen.
Die Modalitäten der Abwicklung der
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre sowie der Zahlung der
angemessenen Barabfindung an die Minderheitsaktionäre wird die Corestate
Ben BidCo AG gesondert im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Der Vorstand
YOUNIQ AG
Kontakt: YOUNIQ AG, Investor Relations
cometis AG
Herr Mirko Koch
Telefon: +49 (611) 20585540
Telefax: +49 (611) 20585567
E-Mail: investor-relations@youniq.de