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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 16. September 2014

Spruchverfahren Squeeze-out Stinnes AG: OLG Düsseldorf legt Sache dem BGH vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Stinnes AG hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Beschluss vom 28. August 2014 die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Das OLG will die zwischen den Oberlandesgerichten umstrittene Rechtsfrage, ob eine Bewertungsmethode (hier der IDW S1 2005) rückwirkend anzuwenden ist, geklärt haben. Diese Frage ist entscheidungserheblich, da sich auf der Basis des IDW S1 2000
eine Barabfindung in Höhe von EUR 65,48 ergebe, während nach dem IDW S1 2005 sich eine Barabfindung in Höhe von nur EUR 48,94 berechne. Je nach Wahl der Berechnungsmethode sind somit entweder die sofortigen Beschwerden der Antragstellerinnen und des gemeinsamen Vertreters erfolgreich oder die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen.

Das Landgericht Dortmund hatte die angemessene Barabfindung - zwischen diesen beiden nunmehr vom OLG genannten Werten - auf EUR 57,77 je Stinnes-Aktie festgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/02/squeeze-out-stinnes-ag-landgericht.html.

OLG Düsseldorf, I-26 W 9/12 (AktE)
LG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Januar 2012, Az. 33 O 128/06 (AktE)

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Nachtrag: Der BGH führt die Vorlage unter dem Aktenzeichen II ZB 23/14.

Creaton AG plant Wechsel in das Freiverkehrssegment m:access der Börse München

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Wertingen, 16.09.2014 - Der Vorstand der CREATON AG hat heute beschlossen, in den nächsten Tagen einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der CREATON-Vorzugsaktien zum regulierten Markt der Börse München zu stellen. Anschließend wird der Vorstand bei der Börse München einen Antrag auf Einbeziehung der CREATON-Vorzugsaktien in das Segment m:access im Freiverkehr der Börse München stellen. Der Aufsichtsrat hat diesen Vorhaben des Vorstands zugestimmt. Ein vollständiges Delisting der Gesellschaft ist nicht beabsichtigt.

Wesentliche Gründe für die Entscheidung sind die damit verbundene deutliche Aufwandsreduzierung und das geringe Handelsvolumen. Alle Stammaktien und die weit überwiegende Mehrzahl der stimmrechtslosen, börsennotierten Vorzugsaktien befinden sich im Eigentum der Etex Holding GmbH, Heidelberg, einer Tochtergesellschaft der Etex S.A., Brüssel. Der im Eigentum Dritter befindliche Streubesitz an Vorzugsaktien beträgt derzeit lediglich rund 4% des Grundkapitals.
Unabhängig davon bleibt die Etex Holding GmbH aufgrund ihres nach wie vor gültigen Angebots vom 14. August 2007 auch weiterhin verpflichtet, jedem außenstehenden Aktionär gemäß dem Beherrschungs-und Ergebnisabführungsvertrag mit der CREATON AG entweder für den Erwerb von dessen Aktien eine Barabfindung von Euro 28,17 oder als Ausgleichzahlung für jedes volle Geschäftsjahr eine Bardividende von insgesamt brutto Euro 1,27 je Vorzugsaktie zu zahlen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CREATON AG, Dillingerstraße 60, D-86637 Wertingen, Investor Relations
Tel.: 08272 86-484 Fax: 08272 86-511 E-Mail: investor.relations@creaton.de

CREATON AG - Der Vorstand

Freitag, 12. September 2014

PIRONET NDH Aktiengesellschaft beschließt vollständiges Delisting

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Köln, den 12. September 2014 - Der Vorstand der PIRONET NDH Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel zu beantragen (Delisting). Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt daher, in Kürze den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Vorstand rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien durch die Frankfurter Wertpapierbörse sechs Monate nach seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung wirksam wird. Die derzeit bestehenden Notierungen der Aktien der PIRONET NDH Aktiengesellschaft im Freiverkehr an den übrigen Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg-Hannover, München und Stuttgart sollen ebenso beendet werden. Grund für die Entscheidung zum Delisting ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Börsennotierung der PIRONET NDH Aktiengesellschaft den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Durch das Delisting ist eine Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: WKN: 691 640 ISIN: DE0006916406 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt am Main (General Standard), München, Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg-Hannover, Berlin-Bremen (Freiverkehr)

Donnerstag, 11. September 2014

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der INFO AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Hamburg hatte in dem Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG - wie von uns berichtet http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/03/spruchverfahren-info-ag-erstinstanzlich.html - eine Erhöhung des den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 3. März 2014, Az. 412 HKO 111/12).

Gegen diesen Beschluss haben mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Hanseatische Oberlandesgericht führt das zweitinstanzliche Verfahren unter dem Aktenzeichen 13 W 65/14.

OLG Hamburg, Az. 13 W 65/14
LG Hamburg, Az. 412 HKO 111/12
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Vors. Richter am OLG a.D. Helmuth Büchel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, QSC AG:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50672 Köln

Mittwoch, 10. September 2014

Beherrschungsvertrag der Design Hotels AG mit Starwood in das Handelsregister eingetragen

Berlin, 09. September 2014 - Der Beherrschungsvertrag zwischen der Design Hotels AG und der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. wurde am 5. September 2014 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen und ist damit rechtswirksam geworden. Die Eintragung in das Handelsregister wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 8. September 2014 bekanntgemacht.

Über Design Hotels(TM)
Design Hotels(TM) vermarktet eine handverlesene Kollektion von mehr als 270 Inhaber geführten Hotels weltweit. Diesen Häusern bietet Design Hotels(TM) eine internationale Plattform sowie umfangreiche Dienstleistungen: Konzeption, Positionierung, Vermarktung, Vertrieb und Maßnahmen zur Umsatzoptimierung. Als Teil eines weltweiten kreativen Netzwerks sorgt Design Hotels(TM) außerdem kontinuierlich für Innovation und Austausch - zwischen seinen Mitgliedern, Gästen und Visionären aus anderen Branchen. Kein Hotel bei Design Hotels(TM) gleicht dem anderen. Jedes besticht durch seinen Charakter, seine Geschichte und die Art und Weise, wie es sich in seine Umgebung einfügt. Alle Häuser verbindet ihre Einzigartigkeit. Sie sind geprägt von den Persönlichkeiten ihrer Macher: Von Hoteliers, Architekten, Designern und Kreativen, deren Leidenschaft aus guten Ideen unvergleichliche Erlebnisse macht.

WMF AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out

Ad hoc Mitteilung

Die Finedining Capital GmbH hat heute dem Vorstand der WMF AG mitgeteilt, dass sie unter Absetzung von eigenen Aktien, welche die WMF AG hält, mit rund 91,12 % am Grundkapital der WMF AG beteiligt ist.

Die Finedining Capital GmbH hat den Vorstand ferner über ihre Entscheidung informiert, zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur, eine Verschmelzung der WMF AG (als übertragender Rechtsträger) auf die Finedining Capital GmbH (als übernehmender Rechtsträger) durchzuführen, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der WMF AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmWG) i.V.m. §§ 327 a ff. des Aktiengesetzes erfolgen soll. Der Formwechsel der Finedining Capital GmbH in eine Aktiengesellschaft ist bereits eingeleitet. Die Finedining Capital GmbH beabsichtigt daher mit der WMF AG Verhandlungen über den Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. In dem Verschmelzungsvertrag soll die Angabe aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der WMF AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG erfolgen soll.

Zugleich hat die Finedining Capital GmbH gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen gestellt, dass innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der WMF AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der WMF AG auf die Finedining Capital GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich im Januar 2015 stattfinden.

Geislingen/Steige, 10. September 2014

Dienstag, 9. September 2014

ADC African Development Corporation AG: Atlas Mara stellt förmliches Squeeze-Out-Verlangen an ADC

08.09.2014 - ADC African Development Corporation AG, Frankfurt am Main ("ADC"), gibt hiermit bekannt, dass die Atlas Mara Beteiligungs AG, Düsseldorf, eine indirekte hunderprozentige Tochtergesellschaft der Atlas Mara Co-Nvest Limited ("Atlas Mara"), dem Vorstand der ADC heute ein förmliches Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt hat, die Hauptversammlung der ADC über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Atlas Mara Beteiligungs AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-Out).

Die Atlas Mara Beteiligungs AG hält eine Beteiligung von 95,17 % des Grundkapitals der ADC und ist damit Hauptaktionärin der ADC im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Der Beschluss über den Squeeze-Out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der ADC gefasst werden, die der Vorstand der ADC nach Vorliegen der für die Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen einberufen wird.

Über ADC
ADC ist eine im Freiverkehr (Entry Standard) der Deutschen Börse notierte Holdinggesellschaft mit Investitionen in Subsahara-Afrika. ADC verfügt durch BancABC, eine regionale Bankengruppe, die in Botsuana, Mosambik, Tansania, Sambia und Simbabwe vertreten ist, über eine starke Präsenz im südlichen Afrika sowie in Westafrika durch die Union Bank of Nigeria. Parallel zu ihrem Bankgeschäft verfügt die ADC in den Wachstumsmärkten Subsahara-Afrikas über ein Private-Equity-Portfolio. Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.african-development.com.

Über Atlas Mara
Die Atlas Mara Beteiligungs AG, Düsseldorf, ist eine indirekte hunderprozentige Tochtergesellschaft der Atlas Mara Co-Nvest Limited ("Atlas Mara"). Atlas Mara wurde gemeinsam von Bob Diamond, Gründer von Atlas Merchant Capital LLC und Ashish J. Thakkar, Gründer von Mara Group Holdings Limited gegründet und ist seit Dezember 2013 an der Londoner Börse notiert. Die Strategie von Atlas Mara besteht darin, durch die Verbindung von Erfahrung, Expertise und Zugang zu Kapital eine führende Finanzinstitution in Subsahara-Afrika aufzubauen, und so das Wirtschaftswachstum in Afrika zu fördern und die Finanzsysteme in der Region zu stärken. Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.atlasmara.com.

Donnerstag, 4. September 2014

GSW Immobilien AG: Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG ins Handelsregister eingetragen

Frankfurt am Main/Berlin, 4. September 2014.

Die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG geben bekannt, dass der am 30. April 2014 abgeschlossene Beherrschungsvertrag der beiden Unternehmen am heutigen Tage in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin eingetragen worden ist. Der Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen AG als herrschender Gesellschaft und der GSW Immobilien AG als beherrschter Gesellschaft ist damit wirksam geworden. Die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG hatten diesem Vertrag in den jeweiligen Hauptversammlungen am 11. Juni 2014 bzw. am 18. Juni 2014 bereits mit großer Mehrheit zugestimmt.

Abfindungsangebot an die Aktionäre der GSW Immobilien AG

Im Rahmen des Beherrschungsvertrags hat sich die Deutsche Wohnen AG verpflichtet, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG deren Aktien gegen Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Deutsche Wohnen AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 im Umtauschverhältnis 7 Stückaktien der Deutsche Wohnen AG gegen 3 Stückaktien der GSW Immobilien AG zu erwerben. Ab dem heutigen Tage sind die außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG berechtigt, von dem Abfindungsangebot Gebrauch zu machen. Die Angebotsfrist endet am 4. November 2014, um 24 Uhr. Im Falle der Einleitung eines Spruchverfahrens bleiben die außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG auch über diesen Zeitpunkt hinaus berechtigt, ihre Aktien in Aktien der Deutsche Wohnen AG zu tauschen.

Die für die Abfindung benötigten Aktien der Deutsche Wohnen AG sind am 4. September 2014 zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen worden.

Wahlweise angemessener Ausgleich für die Aktionäre der GSW Immobilien AG

Die Deutsche Wohnen AG garantiert denjenigen außenstehenden Aktionären der GSW Immobilien AG, die von dem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, als angemessenen Ausgleich für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags die Leistung einer jährlichen festen Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende. Die Garantiedividende entspricht pro Geschäftsjahr der GSW Immobilien AG für jede auf den Inhaber lautende Aktie der GSW Immobilien AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 einem Betrag von EUR 1,40 (hergeleitet aus einem Bruttobetrag von EUR 1,66 abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag zu dem in dem jeweiligen Geschäftsjahr gültigen Prozentsatz).

Veröffentlichung des Abfindungsangebots und eines Wertpapierprospekts

Die Einzelheiten der Abfindung ergeben sich aus dem am heutigen Tag im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlichten Abfindungsangebot. Außerdem erhalten die Aktionäre über ihre jeweilige Depotbank weitere Hinweise zur technischen Abwicklung des Abfindungsangebots.

Im Zusammenhang mit dem Abfindungsangebot und der Zulassung der Aktien aus bedingtem Kapital wurde ein Wertpapierprospekt der Deutsche Wohnen AG am 3. September 2014 auf der Internetseite der Deutsche Wohnen AG unter www.deutsche-wohnen.com (in der Rubrik "Investor Relations") veröffentlicht. Gedruckte Exemplare des Prospekts werden bei der Deutsche Wohnen AG, Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin zur kostenlosen Ausgabe während der üblichen Geschäftszeiten bereitgehalten.

Mittwoch, 3. September 2014

P&I Personal & Informatik AG: Hauptversammlung der P&I AG bestätigt Squeeze-Out

- Zustimmung zu allen Beschlussanträgen der Tagesordnung
- Ausgleichszahlung in Höhe von 1,55 Euro netto je Aktie
- Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat
- Ausblick zur Weiterentwicklung des Unternehmens
- Beschluss zur Übertragung der freien Aktien

Die 15. ordentliche und letzte öffentliche Hauptversammlung der P&I Personal & Informatik AG (Prime Standard: ISIN DE 000 6913403) fand am 2. September mit etwa 80 Aktionären und Gästen in der Wiesbadener Casino-Gesellschaft statt. Vom Grundkapital der Wiesbadener Gesellschaft in Höhe von 7,7 Millionen Euro waren 7,4 Millionen Euro bzw. 95,6 Prozent vertreten. Die Versammlungsleitung erfolgte wie im Vorjahr durch Thomas Volk als Vorsitzendem des Aufsichtsrates.

Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist der Jahresabschluss des handelsrechtlichen Abschlusses der P&I AG für das Geschäftsjahr 2013 / 2014 an die Argon GmbH abzuführen. Außenstehende Aktionäre der P&I AG erhalten wie im Vorjahr eine Ausgleichszahlung durch die Argon GmbH in Höhe von 1,55 Euro netto je Aktie.

Der amtierende Vorstand Vasilios Triadis und Martin C. de Groot wurden mehrheitlich entlastet. Der amtierende Aufsichtsrat mit Thomas Volk als Vorsitzendem sowie die ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrates Michael Wand und Dr. Thorsten Dippel wurden ebenfalls mehrheitlich entlastet. Neu als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt wurden Kai Romberg und Justin von Simson. In der anschließenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Thomas Volk als Vorsitzender bestätigt.

Weiterhin hat die Hauptversammlung die angekündigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Argon GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Vorausgegangen ist eine Erhöhung der Barabfindung auf 70,90 Euro je Aktie, welche am Tag vor der Hauptversammlung per Adhoc-Meldung veröffentlicht worden war.

Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft erfordert eine strategische Ausrichtung auf digitale und damit web-basierte Produkte, die Kundenbedürfnisse besser erfüllen. Nach dem bisherigen Erfolg des Kernproduktes und dem abgeschlossenen Umbau des Unternehmens befindet sich P&I wieder in einer Pionierphase für die HR-Branche.

Mit einem im letzten Jahr gestarteten Big Data-Ansatz standardisiert P&I komplexe Anforderungen und ermöglicht ihren Kunden schnelle, sichere und kostengünstige IT-Projekte. Software wird für den Kunden nach Branchen abrufbar, für Mitarbeiter einfacher nutzbar und bereits im Vertriebsprozess erlebbar.

Erfolgreiche und wertsteigende Unternehmen stammen weitgehend aus dem Technologie-Sektor. Um sich selbst als visionäres Unternehmen zu positionieren, wird P&I eine Geschäftsstelle im IT-Eldorado Silicon Valley eröffnen um neue Trends frühzeitig aufzugreifen und für die eigene Nutzung zu prüfen und in die Entwicklung einzubringen.

Im Ausblick sieht Triadis einen Konzernumsatz in Höhe von über 100 Millionen Euro und eine stabile EBIT-Marge. Ein Wachstum im mittleren einstelligen Millionenbereich erwartet der Vorstand bei den Service-Verträgen als 'Recurring Revenues'. Triadis dankte im Namen des Vorstands allen Mitarbeitern der P&I, welche durch ihren persönlichen Einsatz eines jeden Einzelnen diese Ergebnisse ermöglichten.

Die Abstimmungsergebnisse werden gemäß § 130 AktG auf der Homepage der P&I veröffentlicht und können jederzeit bei der Gesellschaft angefordert werden.

P&I - PURE HR 
P&I heute - eines der bedeutendsten und namhaftesten Unternehmen der HR-Industrie in Europa. P&I positioniert sich als HR Cloud Company mit innovativer Software für alle Aufgaben des Personalmanagements. Seit 1968 widmet sich P&I mit technologischer Affinität, großer Leidenschaft und höchster Leistungsbereitschaft den Herausforderungen der HR des Human Resource Managements in den jeweiligen Produktzyklen. Konsequente Innovationen und Weiterentwicklungen im Produkt- und Servicebereich sichern die Spitzenposition im Markt.

P&I verfügt heute über ein gigantisches Wissen. In mehr als vier Dekaden wurden die P&I Produkte mit Informationen aus den vielfältigen Aufgabenstellungen und best practices der mehr als 15.000 Kunden angereichert und konsequent weiterentwickelt. Mit der HR-Cloud-Lösung P&I LOGA3 und dem Wissenspool P&I BIG DATA präsentiert P&I auf dem Markt die technologisch fortschrittlichste HR-Software mit den fachlich umfänglichsten HR-Aufgabenstellungen für Payroll, Human Capital Management, Talentmanagement und Analytics. Damit verändert P&I die HR-Arbeit entscheidend. Mit P&I+ hält P&I die Premiumlösung für große öffentliche Verwaltungen bereit. Consulting, Services rund um die HR-Software und HR-Outsourcing ergänzen das Portfolio.

Diese Innovationskraft, gepaart mit beispielloser Kreativität, führt bis heute zu permanenten Rekordergebnissen. P&I ist Impulsgeber für mehr als 15.000 europäische Endkunden, große Rechenzentren sowie internationale HR-Servicedienstleister.

P&I - PURE HR. Sonst nichts.

Realtime Technology AG: 3DS Acquisition AG legt die Höhe der Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 41,00 je Aktie fest

München, 3. September 2014

Die 3DS Acquisition AG hat am 2. September 2014 ihr Übertragungsverlangen vom 18. Juni 2014 konkretisiert und der Realtime Technology Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Realtime Technology Aktiengesellschaft auf die 3DS Acquisition AG gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. 327a ff. AktG auf EUR 41,00 je Aktie festgelegt hat. Zudem wurde am 29. August 2014 der Verschmelzungsvertrag zwischen der Realtime Technology Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der 3DS Acquisition AG als übernehmender Gesellschaft beurkundet. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll. Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Realtime Technology Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, die nach derzeitiger Planung am 17. Oktober 2014 stattfinden soll.

Der Vorstand

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zu dem auf der außerordentliche Hauptversammlung der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Hamburg, am 14. Februar 2014 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen wird vom Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 403 HKO 42/14 geführt. Mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 15. Juli 2014 hat das LG Hamburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Unrau zum gemeinsamer Vertreter der nicht einen Antrag stellenden Minderheitsaktionäre bestellt.
 
Laut dem Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der C.J. VOGEL AG eine von der OTTO AG zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 123,94 je Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 10,00. Insgesamt 65 ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben eine gerichtliche Überprüfung des von der OTTO AG festgesetzten Betrags beantragt.
 
Zur Bekanntmachung des Squeeze-out:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/04/squeeze-out-bei-der-cj-vogel.html
 
LG Hamburg, Az. 403 HKO 42/14
Thomas Zürn u.a. ./. OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen
65 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrau, CausaConcilio Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 20355 Hamburg
 
 

Dienstag, 2. September 2014

P&I Personal & Informatik AG: Erhöhung der an die Minderheitsaktionäre der P&I Personal & Informatik AG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG zu zahlenden angemessenen Barabfindung

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Die Argon GmbH mit Sitz in München hat der P&I Personal & Informatik AG (ISIN DE0006913403) heute mitgeteilt, die gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG an die Minderheitsaktionäre der P&I Personal & Informatik AG zu zahlende angemessene Barabfindung auf EUR 70,90 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie zu erhöhen, und damit ihr konkretisiertes Verlangen vom 3. Juli 2014 angepasst. Die Barabfindung war zum damaligen Zeitpunkt auf EUR 70,66 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie festgesetzt worden. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen der Aktualisierung der Unternehmensbewertung festgestellt, dass sich aufgrund einer zwischenzeitlichen Veränderung der Zinskonditionen sowie weiterer Kapitalmarktparameter der objektivierte Unternehmenswert der P&I Personal & Informatik AG erhöht hat. Die Argon GmbH wird in der Hauptversammlung am 2. September 2014 einen entsprechenden Beschlussantrag stellen.

Wiesbaden, den 1. September 2014

Der Vorstand

Freitag, 29. August 2014

wallstreet:online capital AG (WKN A0HL76) beschließt Delisting ihrer Aktien

Berlin, 28. August 2014: Der Vorstand der wallstreet:online capital AG, einer der führenden Fondsvermittler im Internet, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, bei der Deutschen Börse AG zeitnah einen Antrag auf Delisting zu stellen. Die Beantragung erfolgt zunächst für die Einstellung des Handels der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie anschließend bei allen anderen deutschen Börsen, an denen sie zurzeit im Freiverkehr gehandelt wird. Es ist davon auszugehen, dass der Handel kurzfristig nach einer positiven Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse beendet wird.

Einerseits wurde dieser Entschluss getroffen, da die Gesellschaft nicht plant, den Kapitalmarkt mittelfristig als Finanzierungsinstrument zu nutzen, anderseits liegen ca. 90 Prozent der Aktien stabil bei einem kleinen Kreis von Aktionären, was den Handel der Aktie erheblich einschränkt.

Thomas Soltau, Vorstandsvorsitzender der wallstreet:online capital AG, erklärt: "Der Nutzen der Börsennotierung steht, auch unter Berücksichtigung der weiteren, zukünftigen Regulierungen, nicht mehr im Verhältnis zum Aufwand. Da auch zukünftig weiterhin keine Kapitalerhöhungen geplant sind, ist das Delisting der richtige Schritt."

Über die wallstreet:online capital AG
Die wallstreet:online capital AG ist ein börsennotiertes Unternehmen (WKN A0HL76) und gehört seit über zehn Jahren zu den führenden unabhängigen Fondsvermittlern im Internet. Über die Webseite www.fondsdiscount.de bietet das Unternehmen über 10.000 Investmentfonds mit 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag an und damit in der Regel wesentlich günstiger als klassische Online-Broker oder die Hausbank. Auch Geschlossene Fonds sowie andere Kapitalanlagen können erfahrene Investoren zu Top-Konditionen zeichnen. Über das Onlineportal erhalten interessierte Anleger außerdem detaillierte Informationen zu aktuellen Fonds wie z.B. umfangreiche Porträts mit informativen Fonds-Nachrichten.

Donnerstag, 28. August 2014

Erwerbsangebot für WMF-Vorzugsaktien erfolgreich - Squeeze-out folgt

Wie die Finedining Capital GmbH, eine Holdinggesellschaft im mittelbaren Besitz von durch KKR (gemeinsam mit verbundenen Unternehmen „KKR") beratenen Fonds, heute bekanntgegeben hat, war ihr freiwilliges öffentliche Erwerbsangebot für die Vorzugsaktien (ISIN DE0007803033) der WMF AG erfolgreich. 

Gemeinsam mit den außerhalb des Angebots erworbenen Aktien und durch die Zusammenlegung mit den Aktien der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH wird eine Beteiligungsquote von etwa 90,30 Prozent des WMF-Grundkapitals – ausgenommen der von WMF gehaltenen eigenen Aktien – erreicht. 

Finedining Capital hat bestätigt, den Ausschluss der übrigen Aktionäre der WMF AG im Wege eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes durchzuführen.

Squeeze-out bei der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing

Siemens Industry Automation Holding AG

München

 

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft

excellence, collaboration, manufacturing,

Höhr-Grenzhausen

- ISIN DE0006228406 / WKN 622 840 -

 
Die außerordentliche Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing („IBS AG“) vom 2. Juli 2014 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Siemens Industry Automation Holding AG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 25. August 2014 in das Handelsregister der IBS AG beim Amtsgericht Montabaur (HRB 6069) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS AG auf die Siemens Industry Automation Holding AG übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Siemens Industry Automation Holding AG zu zahlende Barabfindung i.H. von € 12,10 je Stückaktie der IBS AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Koblenz ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der IBS AG gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG


zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.
                             
Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die ehemaligen Aktionäre der IBS AG kosten- und spesenfrei.

München, den 25. August 2014

Siemens Industry Automation Holding AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. August 2014
 

Abschluss des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der A. Moksel AG


 VION N.V.
Boxtel, Niederlande
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG und Abwicklungsbekanntmachung
über die Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der (ehemaligen)
A. Moksel AG, Buchloe,
ISIN DE0006622301 und ISIN DE0001262525
 
Die ordentliche Hauptversammlung der A. Moksel AG vom 1. Juli 2011 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die VION N.V., gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. August 2011 in das Handelsregister der A. Moksel AG beim Amtsgericht Kempten unter HRB 999 eingetragen.
Die Minderheitsaktionäre erhielten auf Ihre Aktienbestände in A. Moksel AG Aktien vom 15. August 2011 abends mit Valuta 16. August 2011 einen Betrag in Höhe von insgesamt Euro 7,34 je Inhaber-Stückaktie.
Im Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG auf die VION N.V. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gibt die VION N.V. hiermit gemäß § 14 SpruchG die – aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 18. Juni 2014 im Beschwerdeverfahren – rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I vom 28. Juni 2013 (Az.: 5 HK O 18685/11) bekannt:
„In dem Spruchverfahren
1. – 81.  Antragsteller
gegen
VION N.V., (…)
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf
Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsanwalt Dr. Heiss Franz, (…)
wegen Barabfindung
 
erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Dr. Böck und Handelsrichter Freitag nach mündlicher Verhandlung vom 13.12.2012 am 28.6.2013 folgenden
Beschluss:
I.
Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der A. Moksel AG zu leistende angemessene Barabfindung wird auf € 7,92 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie festgesetzt. Der Betrag ist vom 19.8.2011 an unter Berücksichtigung geleisteter Zahlungen mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
III.
Der Geschäftswert des Verfahrens erster Instanz sowie der Wert für die von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter der nicht selbst am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre zu erstattenden Kosten wird auf € 956.047,64 festgesetzt.
Die wertpapiertechnische Abwicklung (Zahlstellenfunktion) der Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre ist bei der DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, zentralisiert.
Die Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren ließen und mit diesem Kreditinstitut unverändert eine Geschäftsbeziehung (u.a. Depot-Nr./Kto-Nr.) unterhalten, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme des Nachzahlungsbetrages nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre erfolgt auf die Bestände vom 15. August 2011 abends am 1. September 2014.
Diejenigen ehemaligen Minderheitsaktionäre, welche im Rahmen der Nachzahlung nicht automatisch den Nachzahlungsbetrag erhalten, werden gebeten sich mit ihrer damaligen Depotbank in Verbindung zu setzen und sich die Nichtteilnahme am Nachzahlungslauf bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung senden diese ehemaligen Minderheitsaktionäre bitte in Verbindung mit einer aktuellen Kontoverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC (Konto Nummer, kontoführende Bank, Bankleitzahl)) an die VION N.V., Boseind 15a, NL-5281 RM Boxtel, Niederlande. Der Nachzahlungsbetrag wird nach Prüfung durch die VION N.V. umgehend überwiesen.
Die Entgegennahme der Nachzahlung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG kosten-, provisions- und spesenfrei.

Boxtel, im August 2014
VION N.V.
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. August 2014

nextevolution Aktiengesellschaft: Einleitung aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren durch HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG

Hamburg, den 27. August 2014: Die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heidelberg hat den Vorstand der nextevolution Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Hamburg (WKN: A0JC0A; ISIN:DE 000A0JC0A2) am 19. August 2014 das förmliche Verlangen gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der nextevolution Aktiengesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge (sog. "aktienrechtlicher Squeeze Out").

Die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG ist mit mehr als 95 % am Grundkapital der nextevolution Aktiengesellschaft beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der nextevolution Aktiengesellschaft gefasst werden. Diese wird vermutlich im Dezember 2014 stattfinden.

Plaut Aktiengesellschaft:Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt

Wien, am 27. August 2014

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat der Plaut Aktiengesellschaft heute mitgeteilt, dass sie die Zulassung der Aktien der Plaut Aktiengesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) entsprechend dem Antrag der Gesellschaft widerrufen hat (§ 39 Abs. 2
Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse). Der Widerruf wird mit Ablauf des 27. Februar 2015 wirksam und der Handel in Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse damit beendet.

Die Plaut Aktiengesellschaft weist des Weiteren darauf hin, dass die msg systems AG im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb der übrigen Aktien der Gesellschaft gegen eine Geldleistung von EUR 0,90 je Aktie der Plaut Aktiengesellschaft abgegeben hat. Die Annahmefrist des Angebots endet am 1. September 2014, 24 Uhr (MEZ), soweit die Annahmefrist nicht einseitig durch die msg systems AG verlängert wird. Weitere Informationen zu dem Erwerbsangebot hat die msg systems AG unter http://www.msg-systems.com veröffentlicht.

PLATOW zur Effecten-Spiegel-Entscheidung des BGH bezüglich der Postbank-Übernahme

Unter der Überschrift "Potenzieller Nachschlag für Aktionäre bei Postbank-Übernahme" berichtet PLATOW Online zu dem Urteil des BGH zur Übernahme der Deutschen Postbank AG durch die Deutsche Bank (zur Pressemitteilung des BGH: http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/07/bundesgerichtshof-entscheidet-zur.html).

Bericht von PLATOW Recht: http://www.platow.de/potentieller-nachschlag-fuer-aktionaere-bei-postbank-uebernahme/5288174.html?linktyp=teaser1&newsletterID=92&sendID=19060

Mittwoch, 27. August 2014

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei MCS Modulare Computer und Software Systeme Aktiengesellschaft: LG Frankfurt am Main gewährt keine Nachbesserung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zum umwandlungs- bzw. verschmelzungsrechtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der MCS Modulare Computer und Software Systeme Aktiengesellschaft, Eltville am Rhein, gab es erstinstanzlich keine Nachbesserung. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erhielten laut dem Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Oktober 2012 EUR 139,30 je MCS-Stückaktie von der Frans Hensmann AG, nunmehr umfirmiert in MCS Software und Systeme AG. Wegen des nach ihrer Ansicht unzureichenden Betrags hatten 44 Minderheitsaktionäre Spruchanträge gestellt.

Mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 27. Mai 2014 hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main eine Anhebung der Barabfindung abgelehnt. Die 5. Kammer des Landgerichts führt wie schon in anderen Spruchverfahren ihre These von der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit aus. Das Gericht könne lediglich eine Vertretbarkeitsprüfung vornehmen. Der Ertragswert sei in nicht zu beanstandender Weise ermittelt worden.

Nach Ansicht des Gerichts könne im Spruchverfahren nach pflichtgemäßen Ermessen und insbesondere nach Maßgabe der § 287 Abs. 2 ZPO auf sonstige Erkenntnismöglichkeiten zurückgegriffen werden (S. 12). Neben dem gerichtlich bestellten Vertragsprüfer sei kein weiterer Sachverständiger heranzuziehen gewesen. Lediglich, wenn die Prognosen "völlig unplausibel" seien, habe eine Neubegutachtung zu erfolgen, bei der der Sachverständige selbst die Planung vornehmen und ein Ergebnis herleiten müsse. Es sei hier auch unbeachtlich, dass der Bewertungsgutachter IVA einzelne Anpassungen und für die Jahre nach 2015 eine Überleitung vorgenommen habe, weil eine Planung nach 2015 nicht bestand. Passe der Vorstand die Planung den Vorgaben des Gutachters an, sei diese neue Planung als solche des Vorstands anzusehen (S. 16).

Wachstumsabschlag (hier sehr niedrige 0,5 %) und Marktrisikoprämie sind nach Ansicht des LG Frankfurt am Main nicht zu korrigieren. Neuere Studien, die ein durchschnittliches Gewinnwachstum oberhalb der Inflationsrate zu belegen scheinen (Creutzmann, Knoll u.a.), sind nach Ansicht des Landgerichts wenig aussagekräftig (S. 23).

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem OLG Frankfurt am Main fortgeführt wird.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 34/13
Neugebauer u.a. ./. MCS Software und Systeme AG
44 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MCS Software und Systeme AG: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Dienstag, 26. August 2014

IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Übertragungsbeschluss eingetragen

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Höhr-Grenzhausen, den 25. August 2014: Der Beschluss der Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing vom 2. Juli 2014 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG wurde am 25. August 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Handelsregistereintragung sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Siemens Industry Automation Holding AG übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing wird in Kürze eingestellt.

Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing

Squeeze-out bei der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal

Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal am 21. August 2014 wurde ein Squeeze-out der Minderheitsaktionäre beschlossen. Die Hauptaktionärin, die mit 98,59 % beteiligte Stadt Wuppertal, hatte mit Schreiben vom 14. Oktober 2013 den Ausschluss verlangt und die von ihr festgelegte Barabfindung später mit EUR 939,19 je Aktie mit einem Nennbetrag von DM 100,- beziffert.

Mittwoch, 20. August 2014

Delisting der Aktien der CD Deutsche Eigenheim AG

In der Hauptversammlung der CD Deutsche Eigenheim AG, Schönefeld, am 10. September 2014 soll unter Tagesordnungspunkt 11 das Delisting der Aktien genehmigt werden:

"11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand wird ermächtigt, die Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 23 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („AGB Freiverkehr FWB“) zu erklären („Delisting“).

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel der Aktien der Gesellschaft vollständig zu beenden. Die Ermächtigung erlischt am 10. September 2015.
"

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: Beantragtes Delisting wird mit Ablauf des 18. Februar 2015 wirksam

Bergisch Gladbach, 18. August 2014 - Die HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG hat am 4. August 2014 den Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss gefasst und bekanntgegeben, bei der Frankfurter Wertpapierbörse ein Delisting der Hahn-Aktie zu beantragen. Auf diesen Antrag hin hat die Frankfurter Wertpapierbörse heute ihren positiven Beschluss veröffentlicht, wonach der Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN DE0006006703) zum regulierten Markt (General Standard) gemäss § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 2 BörsO mit Ablauf des 18. Februar 2015 wirksam wird.

Die Hahn Gruppe Seit mehr als drei Jahrzehnten hat sich die Hahn Gruppe als Asset und Investment Manager auf grossflächige Handelsimmobilien spezialisiert. In ihrer Unternehmensgeschichte hat die Hahn Gruppe bereits über 170 Immobilienfonds erfolgreich aufgelegt. Das aktuell verwaltete Vermögen liegt bei über 2,4 Mrd. Euro. Mit einer übergreifenden Expertise aus Immobilien- und Vermögensmanagement nimmt die Hahn Gruppe bei privaten, semi-professionellen und professionellen Anlegern ein Alleinstellungsmerkmal in ihrem Marktsegment ein. Dabei steuert und kontrolliert sie die gesamte Wertschöpfungskette der von ihr betreuten Handelsimmobilien an über 150 Standorten. Das ist Wertarbeit mit Handelsflächen.

Weitere Informationen über die Hahn Gruppe finden Sie online unter www.hahnag.de.

Kontakt
Hahn Gruppe, Marc Weisener, Buddestr. 14, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon +49 2204-9490-118, Email: mweisener@hahnag.de

Dienstag, 19. August 2014

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gemeinsamer Vertreter bestellt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG, Hagen, hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 13. August 2014 Herrn Rechtsanwalt Dr. Ottmar Martini, Koblenz, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Die Hauptaktionärin, die Beauty Holding Two GmbH, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 38,- je Douglas-Aktie angeboten, siehe
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/bekanntmachung-uber-die-abfindung-der.html.

Die nunmehrige Alleinaktionärin, die dem Finanzinvestor Advent International und der Familie Kreke gehört, will die Gesellschaft "filetieren" und Teile veräußern.

LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Beauty Holding Two GmbH
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Beauty Holding Two GmbH:
Rechtsanwälte Latham & Watkins, 60323 Frankfurt am Main
vorgerichtliche Beratung: Rechtsanwälte Linklaters,
siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/douglas-besiegelt-mit-linklaters.html