von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die außerordentliche Hauptversammlung der Kontron S&T AG, Augsburg, vom 13. März 2020 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die S&T AG mit Sitz in Linz/Österreich beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Mai 2020 in das Handelsregister der Kontron S&T AG eingetragen.
Das LG München I hat die zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung eingereichten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 6604/20 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter wurde bislang noch nicht bestellt.
Die Kontron S&T AG entstand aus der 2017 erfolgten Verschmelzung der börsennotierten Kontron AG mit der S&T Deutschland Holding AG, vgl. das inzwischen abgeschlossene Spruchverfahren:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/10/spruchverfahren-zur-fusion-der-kontron.htmlLG München I, Az. 5 HK O 6604/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. S&T AG
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