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Freitag, 28. Februar 2020

Übernahmeangebot für Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft zu EUR 18,-

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
Rübenkamp 226
22307 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149532

Zielgesellschaft:
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
Salzburger Leite 1
97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670
ISIN: DE0007042301

Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Bieter") hat heute entschieden, den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG von EUR 2,50 je Aktie (ISIN: DE0007042301; die "RHÖN-KLINIKUM-Aktien") zu erwerben. Der Bieter beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 18,00 je RHÖN-KLINIKUM-Aktie anzubieten.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Übernahmeangebot wird im Internet unter


veröffentlicht werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und wird auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") verfügbar sein.

Weitere Information zur Transaktion:


Der Bieter, der bereits rund 28,69 % der ausgegeben RHÖN-KLINIKUM-Aktien hält und Eugen Münch, der rund 6,94 % der ausgegeben RHÖN-KLINIKUM-Aktien hält sowie Ingeborg Münch, die rund 5,44 % der ausgegeben RHÖN-KLINIKUM-Aktien hält, haben heute einen Aktienkaufvertrag über den Kauf und die Übertragung aller 8.294.407 insgesamt von Eugen Münch und Ingeborg Münch gehaltenen RHÖN-KLINIKUM-Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 18,00 je verkaufter RHÖN-KLINIKUM-Aktie abgeschlossen. Der Vollzug des Aktienkaufvertrag ist abhängig von der Fusionskontrollfreigabe durch das Bundeskartellamt.

Der Bieter und die von Herrn Eugen Münch kontrollierte HCM SE mit Sitz in Bad Neustadt, die rund 7,61 % der ausgegeben RHÖN-KLINIKUM-Aktien hält, beabsichtigen ihren Einfluss auf die RHÖN-KLINIKUM AG zu koordinieren. Sie haben daher am heutigen Tag eine Joint Venture Vereinbarung abgeschlossen, die ebenfalls auf die kartellrechtliche Freigabe durch das Bundeskartellamt bedingt ist. In der Joint Venture Vereinbarung haben sich der Bieter und die HCM SE insbesondere verpflichtet, sämtliche von ihnen gehaltenen RHÖN-KLINIKUM-Aktien in eine Joint Venture-Gesellschaft einzulegen. Der Bieter hat sich außerdem verpflichtet, sämtliche ihm im Rahmen des Übernahmeangebots angedienten sowie sämtliche unter dem Aktienkaufvertrag von Herrn Eugen Münch und Frau Ingeborg Münch erworbenen RHÖN-KLINIKUM-Aktien ebenfalls in die Joint Venture Gesellschaft einzulegen. Die Parteien der Joint Venture Vereinbarung werden an der Joint Venture-Gesellschaft im Verhältnis ihrer eingebrachten RHÖN-KLINIKUM-Aktien beteiligt sein.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter der Vollzugsbedingung der Erteilung der Fusionskontrollfreigabe durch das Bundeskartellamt stehen.

(...)

Hamburg, den 28. Februar 2020

Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Asklepios Kliniken Management GmbH
diese vertreten durch die Geschäftsführung

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