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Donnerstag, 10. Januar 2019

Andienungsrecht für MAN-Aktien nach Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Mitteilung meiner Depotbank:

Die TRATON AG hat den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit der MAN SE mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0:00 Uhr, gemäß § 304 Abs. 4 AktG außerordentlich gekündigt. ie außenstehenden Aktionäre der MAN SE haben daher gemäß Ziffer 5.6 des BGAV bis zwei Monate nach der am 3. Januar 2019 erfolgten Bekanntmachung gemäß § 10 HGB der Eintragung der Beendigung des BGAV im Handelsregister das Recht zur Andienung ihrer MAN SE Stamm- bzw. Vorzugsaktien an die TRATON AG gegen Zahlung einer Barabfindung zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername:  MAN SE ST O.N.
WKN:  593700
Art des Angebots:  Übernahme
Anbieter: TRATON AG
Abfindungspreis: 90,29 EUR je Aktie
Sonstiges: Eine Verzinsung der Barabfindung erfolgt nicht.

(…)

__________

Zu dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:

Gerichtlich erhöhter Ausgleich auch für das Geschäftsjahr 2013:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/12/spruchverfahren-man-se-der-volkswagen.html

Bekanntmachung:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/08/bekanntmachung-zum-spruchverfahren-zum.html

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