von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Die außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, hatte am 18. Dezember 2012 im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, beschlossen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/squeeze-out-bei-der-mannheimer-holding.html.
Die hierzu gestellten Spruchanträge ausgeschlossener Minderheitsaktionäre hat das Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 24 AktE 2/13 verbunden. Mit Beschluss vom 24. April 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Fleck zum gemeinsamer Vertreter bestellt.
LG Mannheim, Az. 24 AktE 2/13
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Fleck, c/o Rechtsanwälte Müller, Kornblum und Teichmann
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller
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