Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Der Beschluss der Hauptversammlung der Matth. Hohner AG vom 24. März 2014 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Matth. Hohner AG (Minderheitsaktionäre) auf die HS Investment Group Inc., Road Town, Tortola, British Virgin Islands (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 12,30 je auf den Inhaber lautender Stückaktie wurde am heutigen Tag in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Matth. Hohner AG auf die HS Investment Group Inc. übergegangen. Gemäß § 327e Abs. 3 AktG verbriefen die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktienurkunden der Matth. Hohner AG ab sofort nur noch den Anspruch auf die angemessene Barabfindung.
Die Notierung der Aktien der Matth. Hohner AG wird in Kürze eingestellt.
Trossingen, den 22. Mai 2014
Matth. Hohner AG
- Der Vorstand -
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