Rastatt, 15.05.2014 - Der Vorstand der
MAQUET Medical Systems AG (vormals: Alsterhöhe 1. V V AG, nachfolgend: "MAQUET")
- mit Zustimmung des Aufsichtsrates - und der Verwaltungsrat der Pulsion Medical
Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, "Pulsion") haben sich am heutigen
Tage darauf geeinigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen
MAQUET als herrschendem Unternehmen und Pulsion als beherrschtem Unternehmen zu
verhandeln und abzuschließen. Den außenstehenden Aktionären der Pulsion soll ein
Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen
Barabfindung gemacht und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung
gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen über die Abfindung
und die jährliche Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer
Unternehmensbewertung festlegen.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit
unter anderem noch der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.
MAQUET ist eine Aktiengesellschaft
deutschen Rechts und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird.
Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Vorstands von MAQUET beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, sich nicht unangemessen auf solche zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.
Wichtige Hinweise:
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Rastatt, den 15.05.2014
MAQUET Medical Systems AG
Der Vorstand
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