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Dienstag, 20. Mai 2014

Creaton AG: Widerruf der Zulassung der Vorzugsaktien zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird mit Ablauf des 20. Mai 2014 wirksam

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Wertingen, 20. Mai 2014 - Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der CREATON AG mit Schreiben vom heutigen Tag mitgeteilt, entsprechend dem Antrag der CREATON AG, Wertingen, vom 08.05.2014 die Zulassung der CREATON-Vorzugsaktien zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen zu haben. Der Widerruf wird mit Ablauf des 20. Mai 2014 wirksam. Der Handel der CREATON-Vorzugsaktien sowie die Preisfeststellung im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse werden mit Ablauf des 20. Mai 2014 eingestellt. Der Handel der CREATON-Vorzugsaktien und die Preisfeststellung an der Börse München bleiben jedoch bestehen.

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