Aus dem Aktionärsbrief Bayer AG 2. Quartal 2013:
Ende April 2013 hat das Landgericht Berlin in den Spruchverfahren mit
ehemaligen Minderheitsaktionären der Bayer Pharma AG (ehemals Bayer
Schering Pharma AG) über die Angemessenheit von Kompensationszahlungen
im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von 2006
entschieden, dass die von Bayer seinerzeit geleisteten Zahlungen um etwa
40 % zu erhöhen seien. Bayer hält die Entscheidung für falsch und hat
Rechtsmittel eingelegt. Die mögliche Nachzahlung stellt eine
nachträgliche Kaufpreisanpassung gemäß IFRS 3 in der Fassung vom
31. März 2004 dar, der bedingt durch den Erwerbstermin anzuwenden ist.
Exklusive Zinsen wurde für dieses und das parallele Spruchverfahren nach
dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre ein Geschäfts- oder Firmenwert
in Höhe von 261 Mio € aktiviert.
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