Die UCB SP GmbH, Monheim, hat dem Vorstand der SCHWARZ PHARMA AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die UCB SP GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. 'Squeeze Out'). Die UCB SP GmbH hält eine Beteiligung von 99,59% am Grundkapital der SCHWARZ PHARMA AG (unter Abzug eigener Aktien) und ist damit Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008 gefasst werden, die für den 8. Juli 2009 geplant ist.
Monheim, den 6. Februar 2009
Der Vorstand
SCHWARZ PHARMA Aktiengesellschaft
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