Ad-hoc-Mitteilung vom 14. Oktober 2008
Der Vorstand der ACTRIS AG hat am gestrigen Nachmittag ein Schreiben der Actris Beteiligungs GmbH & Co. KG, Walldorf, erhalten, in welchem diese mitgeteilt, dass sie ihr am 28.12.2007 geäußertes Verlangen, (unverzüglich) eine Hauptversammlung der ACTRIS AG einzuberufen, um auf dieser gemäß §§ 327 a ff. AktG den Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre)zu beschließen, widerruft. Auf der nächsten Hauptversammlung der ACTRIS AG wird daher nicht über einen Squeeze Out entschieden werden.
ACTRIS AG
Der Vorstand
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