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Donnerstag, 20. August 2015

Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Lindner Holding KGaA

Lindner Beteiligungs GmbH
Arnstorf

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG
über die Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der (ehemaligen)
Lindner Holding KGaA, Arnstorf
ISIN DE0006487200 / WKN 648720

Die außerordentliche Hauptversammlung der Lindner Holding KGaA, Arnstorf, vom 25. Februar 2005 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Lindner Beteiligungs GmbH, Arnstorf, gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. März 2010 in das Handelsregister der Lindner Holding KGaA beim Amtsgericht Landshut unter HRB 2811 eingetragen.

Die Minderheitsaktionäre erhielten auf ihre Aktienbestände vom 29. März 2010 abends mit Valuta 30. März 2010 einen Betrag in Höhe von 28,52 EUR je Inhaber-Stückaktie.

Im Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf die Lindner Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gibt die Lindner Beteiligungs GmbH hiermit gemäß § 14 SpruchG die – aufgrund der Verwerfung der Beschwerde im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (Az. 31 Wx 58/15) nunmehr – rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I vom 26. November 2014 (Az. 5HK O 6680/10) bekannt:

„In dem Spruchverfahren

1. – 88. Antragsteller

gegen

Lindner Beteiligungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Stephanie Lindner und Veronika Lindner, Bahnhofstraße 29, 94424 Arnstorf
- Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Zirngibl Langwieser, Brienner Straße 9, 80333 München
Gz.: 00626-10/1006/ah

Gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Stemberger Gertraud, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Eserwallstraße 1 – 3, 86150 Augsburg

wegen Barabfindung

erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Treiber und Handelsrichter Unterrainer nach mündlicher Verhandlung von 25.8.2011 und 10.7.2014 am 26.11.2014 folgenden Beschluss:

I.  Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der Lindner Holding KGaA zu leistende Barabfindung wird auf € 33,79 je Stückaktie festgesetzt. Dieser Betrag ist ab dem 1.4.2010 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen zu verzinsen.

II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1) bis 62) und 65) bis 88).

III.  Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die von der Antragsgegnerin an die gemeinsame Vertreterin der nicht selbst am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre zu erstattenden Kosten werden auf € 783.569,95 festgesetzt
.“ 

Arnstorf, im August 2015

Lindner Beteiligungs GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 20. August 2015

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