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Samstag, 7. März 2015

Delisting nach Frosta: Investoren, Börsen und Gesetzgeber gefordert

HV Magazin 01/2015, S. 26 f.

In ihrem Beitrag "Delisting nach Frosta: Investoren, Börsen und Gesetzgeber gefordert" beschreiben Klaus Schlote und Joachim Schmitt (beide Geschäftsführer der Solventis Wertpapierhandelsbank GmbH) die Auswirkungen des Frosta-Urteils des BGH (Aufgabe der Macrotron-Rechtsprechung zum Delisting).

Die vom BGH zitierte Studie des DAI wird als irrelevant beurteilt, da in dem dort untersuchten Zeitraum 2003 bis 2010 ein Delisting nur mit einem Abfindungsangebot möglich war. Die Aussage des DAI werde durch die Realität ad absurdum geführt, was die Autoren durch eine Untersuchung der Kursveränderungen nach einer Delisting-Ankündigung in aktuellen Fällen untermauern. Nach ihrer Untersuchung betragen die Kursabschläge bis zu 25% und im Einzelfall bis zu 80%. Als ein Grund hierfür wird darauf hingewiesen, dass Fonds vielfach nur gelistete Aktien halten dürfen. Großaktionäre nutzten die Kursrückgänge aus, um billig zukaufen zu können. Als Negativbeispiele nennen die Autoren die Fälle Magix AG und Swarco Traffic Holding AG.

Sie schließen ihren Beitrag mit einem Appell, dem "Delisting-Unwesen" im Rahmen des Aktienrechtsnovelle 2015 einen Riegel vorzuschieben.

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