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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 16. August 2021

Übernahmeangebot für Aktien der HELLA GmbH & Co. KGaA

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichenÜbernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Bieterin:
Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH)
c/o White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 123921

Zielgesellschaft: 
HELLA GmbH & Co. KGaA
Rixbecker Straße 75, 59552 Lippstadt, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6857 
ISIN: DE000A13SX22, WKN A13SX2

Eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Faurecia S.E., Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH) ("Bieterin") mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat am 14. August 2021 entschieden, den Aktionären der HELLA GmbH & Co. KGaA ("Zielgesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN: DE000A13SX22) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 2,00 je Aktie ("HELLA-Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 60,00 je HELLA-Aktie in bar zu erwerben.

Faurecia S.E. ist eine nach dem Recht von Frankreich gegründete und an der Euronext Paris notierte Gesellschaft.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot haben die Bieterin und die Faurecia S.E. mit der Zielgesellschaft am 14. August 2021 ein Business Combination Agreement ("BCA") abgeschlossen. Gegenstand des BCA ist das Verständnis der Parteien über die gemeinsame Strategie der zukünftigen Unternehmensgruppe sowie den Ablauf und die Konditionen des Übernahmeangebots. Die Geschäftsführung der Zielgesellschaft wird den Aktionären der Zielgesellschaft die Annahme des Übernahmeangebots empfehlen, sofern die zu erstellende Angebotsunterlage in allen wesentlichen Punkten den im BCA getroffenen Vereinbarungen entspricht.

Darüber hinaus hat die Bieterin mit Aktionären der Zielgesellschaft, die ihre HELLA-Aktien in einer Poolvereinbarung gebündelt haben und zusammen 60% des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft repräsentieren ("Pool-Aktionäre"), einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb dieser Aktien abgeschlossen. Die den Pool-Aktionären zu erbringende Gegenleistung wird in bar und in Aktien der Faurecia S.E. erbracht werden.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot festzulegenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den detaillierten Bestimmungen und Bedingungen und sonstigen Informationen zu dem Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie als unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) und weitere im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehende Informationen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") im Internet unter www.faurecia-offer.com veröffentlicht.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören voraussichtlich unter anderem die kartellrechtlichen und sonstigen behördlichen Freigaben. Im Übrigen erfolgt das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen und Bedingungen. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Bedingungen und sonstigen Eckdaten abzuweichen und/oder zusätzliche Bedingungen vorzusehen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities Commission eingereicht oder von dieser geprüft.

Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Frankfurt am Main, den 14. August 2021

Blitz F21-441 GmbH (zukünftig firmierend unter Faurecia Participations GmbH)

HELLA GmbH & Co. KGaA: Unterzeichnung Business Combination Agreement mit Faurecia S.E. nach 60%-Aktienpaketkauf; öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 60,00 je Aktie angekündigt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- HELLA-Poolaktionäre und Faurecia S.E. einigen sich auf Verkauf eines 60%-Aktienpakets an Faurecia S.E., vorbehaltlich regulatorischer Freigaben

- HELLA und Faurecia S.E. unterzeichnen Business Combination Agreement

- Faurecia SE kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von EUR 60,00 je HELLA-Aktie an (Bruttoangebotspreis von EUR 60,96 inklusive der erwarteten Dividende in Höhe von EUR 0,96 je HELLA-Aktie)


Lippstadt, den 14. August 2021. Die HELLA GmbH & Co. KGaA ("HELLA" oder "Gesellschaft") und die Faurecia S.E. ("Faurecia") haben heute eine Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen ("Business Combination Agreement") unterzeichnet. Der Gesellschafterausschuss von HELLA hat dem Abschluss der Vereinbarung zugestimmt.

Die Unterzeichnung des Business Combination Agreement folgt auf den Abschluss eines von den sog. Poolaktionären der Gesellschaft initiierten und mit Unterstützung der Gesellschaft durchgeführten strukturierten Bieterprozesses. In dessen Verlauf haben die Poolaktionäre Gespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren geführt. Diese Gespräche mündeten heute in den Abschluss eines Anteilskaufvertrags mit Faurecia. Bei den Poolaktionären handelt es sich um eine Gruppe familiär verbundener Aktionäre, die insgesamt 60% aller HELLA-Aktien einer sog. Poolvereinbarung unterworfen haben ("Poolaktien"). Der Anteilskaufvertrag zwischen den Poolaktionären und Faurecia bezieht sich auf sämtliche Poolaktien.

Das Business Combination Agreement zwischen HELLA und Faurecia enthält unter anderem langlaufende Vereinbarungen in Bezug auf die Unternehmensstrategie, die angemessene Finanzierung, die zukünftige Ausgestaltung der Corporate Governance, die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Fortbestand des Standorts Lippstadt als wesentliches Zentrum mit operativen Führungen, bestimmten Zentralfunktionen und Forschungs- und Entwicklungseinheiten nach dem Erwerb des Aktienpakets durch Faurecia.

In einem nächsten Schritt plant Faurecia die Veröffentlichung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien von HELLA. Abgegeben wir das Angebot durch die Faurecia Participations GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft von Faurecia. Der Bruttoangebotspreis wird sich auf EUR 60,96 je HELLA-Aktie belaufen; dies entspricht dem mit den Poolaktionären vereinbarten Anteilskaufpreis und einem Gesamtwert sämtlicher HELLA-Aktien von rund EUR 6,8 Mrd. Hiervon wird die nach der für den 30. September 2021 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gezahlte Dividende in Abzug gebracht. Die Geschäftsführung wird der Hauptversammlung voraussichtlich eine Dividende in Höhe von EUR 0,96 je HELLA-Aktie vorschlagen. Die Geschäftsführung von HELLA heißt das Übernahmeangebot willkommen und unterstützt es vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage. Der Aufsichtsrat hat den Abschluss des Business Combination Agreement zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Angebotsunterlage wird von der Faurecia Participations GmbH gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich gegen Mitte bis Ende September veröffentlicht. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat von HELLA werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG dazu abgeben. Aus heutiger Sicht geht die Gesellschaft davon aus, dass beide Gremien den Aktionären die Annahme des Angebots empfehlen werden.

Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter www.faurecia-offer.com zugänglich gemacht. Dort wird auch die genaue Frist für die Annahme des Angebots veröffentlicht.

Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt verschiedener regulatorischer Freigaben und wird für Anfang 2022 erwartet.

Sonntag, 15. August 2021

Weiteres Kaufangebot für Aktien der BELLEVUE Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG) zu EUR 7,52

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der BELLEVUE INVESTM. NA O.N. macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Erwerbsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: BELLEVUE INVESTM. NA O.N.
WKN: 722078
Art des Angebots: Erwerbsangebot 
Anbieter: Small & Mid Cap Investmentbank AG
Abfindungspreis: 7,52 EUR je Aktie 
Sonstiges: Der Bieter behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor.    
(...)
______________

Anmerkung der Redaktion:

Die BELLEVUE-Aktien notieren bei Valora deutlich höher, aktuell Geld EUR 10,50, Brief EUR 13,20:
https://veh.de/isin/de0007220782

Samstag, 14. August 2021

Übernahmeangebot für Aktien der zooplus AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Zorro Bidco S.à r.l.
15, Boulevard F.W. Raiffeisen
L-2411 Luxemburg
Luxemburg
Eingetragen im Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés)
von Luxemburg unter B257849.

Zielgesellschaft:
zooplus AG
Sonnenstraße 15
80331 München
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 125080.
ISIN: DE0005111702
WKN: 511170

Die Zorro Bidco S.à r.l. (die "Bieterin") hat am 13. August 2021 entschieden, sämtlichen Aktionären der zooplus AG (die "Gesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005111702; die "zooplus-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 390 je zooplus-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Am heutigen Tag haben die Bieterin und die Gesellschaft eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, welche die wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die diesbezüglichen gemeinsamen Absichten und Auffassungen enthält. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer zooplus-Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben und weitere marktübliche Bedingungen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter http://www.hf-offer.de veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von zooplus-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von zooplus-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen des US-Übernahmerechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar zooplus-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf zooplus-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Falls solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen erfolgen, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten stattfinden und anwendbaren Rechtsvorschriften, einschließlich des US Securities Exchange Act von 1934, entsprechen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Luxemburg, 13. August 2021

Zorro Bidco S.à r.l.

Freitag, 13. August 2021

Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG: Erhöhung der Barabfindung durch Teil-Vergleich auf EUR 9,20 (+ 20,89 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat in dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG, München, mit Beschluss vom 12. August 2021 einen Teil-Vergleich festgestellt. Dieser sieht eine Anhebung der Barabfindung um EUR 1,59 auf EUR 9,20 je ISARIA-Aktie vor.

Die Hauptaktionärin LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, ein zu dem Private-Equity-Investor Lone Star gehörenden Transaktionsvehikel, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 7,61 je ISARIA-Stückaktie angeboten. Die vereinbarte Anhebung bedeutet damit eine Erhöhung um 20,89 %.

LG München I, Az. 5 HK O 15524/20
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, c/o Bröckers Rechtsanwälte, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

zooplus AG: Strategische Partnerschaft mit Zorro Bidco S.à r.l.; freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die zooplus AG in Höhe von EUR 390 je zooplus Aktie

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 13. August 2021 - Die Zorro Bidco S.à r.l. und die zooplus AG haben heute eine Investorenvereinbarung geschlossen mit der Absicht, eine strategische Partnerschaft einzugehen und die Position der zooplus AG als Europas führende Online-Plattform für Heimtierbedarf weiter auszubauen.

In diesem Zusammenhang wird die Zorro Bidco S.à r.l. (nachfolgend der "Bieter") ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der zooplus AG zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der zooplus AG (ISIN DE0005111702) ("zooplus Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 390 in bar je zooplus Aktie abgeben. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen, dazu gehören das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer zooplus Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen und außenwirtschaftlichen Freigaben und weitere marktübliche Bedingungen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der zooplus AG begrüßen das Übernahmeangebot. Vorbehaltlich einer sorgfältigen Prüfung der Angebotsunterlage, unterstützen der Vorstand und der Aufsichtsrat das Übernahmeangebot und beabsichtigen, dessen Annahme zu empfehlen. Unternehmensprofil:
Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. Mit einem großen und relevanten Produktangebot in den Bereichen Tiernahrung sowie Tierpflege und -zubehör beliefert zooplus mehr als 8 Millionen Tierhalter in Europa, von denen mehr als 5 Millionen mehr als zwei Bestellungen im Jahr 2020 getätigt haben. Das Sortiment umfasst renommierte internationale Marken, beliebte lokale Marken sowie hochwertige, exklusive Eigenmarkenlinien für Tiernahrung, Zubehör, Pflegeprodukte, Spielzeug und vieles mehr für Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Pferde und viele andere bepelzte und nichtbepelzte Freunde. Darüber hinaus profitieren zooplus-Kunden von exklusiven Treueprogrammen, dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, einer schnellen und zuverlässigen Lieferung sowie einem nahtlosen digitalen Einkaufserlebnis, kombiniert mit einer Vielzahl von interaktiven Inhalten und Community-Angeboten. Der Umsatz von zooplus belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf mehr als 1,8 Mrd. EUR und erreichte damit einen Anteil von rund 7 % am europäischen Markt für Heimtierbedarf, dessen Volumen sich auf rund 28 Mrd. EUR bis 29 Mrd. EUR netto beläuft (Offline- und Online-Handel zusammengenommen).

Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.

zooplus schließt Investorenvereinbarung mit Hellman & Friedman, um langfristige Wachstumspotenziale voll auszuschöpfen

- Hellman & Friedman wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von 390 Euro pro Aktie in bar abgeben

- Mit Hellman & Friedman als strategischem und finanziellem Partner gewinnt zooplus zusätzliche Sektorexpertise, aktive Unterstützung, größere finanzielle Flexibilität und eine stabile Eigentümerstruktur, um langfristige Wachstumspotenziale im europäischen Heimtiermarkt voll auszuschöpfen

- Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus begrüßen die langfristige strategische Partnerschaft und unterstützen das Angebot

- Aktionäre profitieren von einer Prämie von 50 Prozent auf den 3M VWAP und sofortiger Wertrealisierung

- Hellman & Friedman hat unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für rund 17 Prozent der zooplus-Aktien erhalten, u. a. von Vorstandsmitgliedern und dem langjährigen Investor Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG

- Investorenvereinbarung definiert Eckpunkte der strategischen Partnerschaft, inklusive klarer Zusagen zur Strategie, der paneuropäischen Marktpräsenz sowie zu Management, Mitarbeitern und Geschäftspartnern


München, 13. August 2021. Die zooplus AG, Europas führende Online-Plattform für Heimtierbedarf, und Hellman & Friedman (H&F) haben eine Investorenvereinbarung unterzeichnet. Die strategische Partnerschaft zielt darauf ab, die Marktführerschaft von zooplus in dem wachsenden und sich schnell wandelnden europäischen Heimtiermarkt auf lange Sicht zu behaupten. Angesichts von steigenden Kundenerwartungen und neuen Wettbewerbern wird H&F die zooplus AG dabei unterstützen, wachstumsorientierte Investitionen in substanzieller Höhe zu tätigen. Die daraus resultierenden kurz- und mittelfristigen Auswirkungen auf die Profitabilität und den Cashflow nimmt H&F in Kauf. Mit H&F als strategischem und finanziellem Partner gewinnt zooplus zusätzliche Sektorexpertise, aktive Unterstützung, größere finanzielle Flexibilität und eine stabile Eigentümerstruktur, um ihren Wettbewerbsvorsprung auszubauen und nachhaltiges Wachstum langfristig sicherzustellen. In dem Zusammenhang hat H&F ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle zooplus-Aktien zu einem Angebotspreis von 390 Euro je Aktie in bar angekündigt.

"Der sich fundamental wandelnde europäische Heimtiermarkt bietet große Wachstumspotenziale für die Akteure, die den Online-Wandel erfolgreich gestalten, steigende Kundenerwartungen erfüllen oder gar übertreffen und das für Tierliebhaber relevante Produkt- und Service-Angebot weiter ausbauen. Mit Hellman & Friedman als Partner gewinnen wir zusätzliche Sektorexpertise, aktive Unterstützung, finanziellen Spielraum und eine langfristige Sichtweise, um diese Marktopportunität besser und effektiver für uns zu nutzen. Wir sind überzeugt, dass das aktuelle Marktumfeld einen klaren Fokus auf nachhaltiges Wachstum und wertschaffende Investitionen erfordert und dies Vorrang gegenüber kurz- und mittelfristigen Gewinnen haben sollte. Diese Strategie trägt Hellman & Friedman uneingeschränkt mit", so Dr. Cornelius Patt, CEO von zooplus.

"Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung verschiedener strategischer Optionen wie auch der Partnerschaft mit Hellman & Friedman und dem damit einhergehenden Übernahmeangebot sind beide Gremien zu der Auffassung gelangt, dass die Transaktion im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre ist. Daher begrüßen wir die strategische Partnerschaft mit Hellman & Friedman und unterstützen das Angebot. Die Transaktion ist im besten Sinne unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter und schafft sofortigen Wert für unsere Aktionäre", betont Karl-Heinz Holland, Aufsichtsratsvorsitzender von zooplus.

"Wir freuen uns sehr auf die Partnerschaft mit zooplus und die Möglichkeit, die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen. Hellman & Friedman bringt die idealen Voraussetzungen mit, um zooplus bei der Umsetzung von Initiativen zu helfen, um dem zunehmend intensiven Wettbewerbsumfeld mit großen E-Commerce-Plattformen und Tierfachhandelsketten zu begegnen, die mit Omnichannel-Strategien Marktanteile im Online-Geschäft anstreben. Unsere strategische Partnerschaft wird das Unternehmen in die Lage versetzen, sein Investitionstempo und die Umsetzung wichtiger, langfristiger Maßnahmen erheblich zu beschleunigen. Dazu gehören ein stärkeres Leistungsangebot für die Kunden, eine überlegene Infrastruktur für Logistik und Auftragsabwicklung, neue Produkt- und Serviceinnovationen und ein erstklassiges Personalmanagement. Das Übernahmeangebot bietet den zooplus-Aktionären außerdem die Möglichkeit, einen erheblichen Teil der erwarteten langfristigen Wertschöpfung sofort und vorab zu realisieren", sagen Stefan Goetz, Partner, und Adrien Motte, Director, bei Hellman & Friedman.

Eckdaten des Angebots

H&F beabsichtigt, den zooplus-Aktionären ein Barangebot in Höhe von 390 Euro je Aktie zu unterbreiten. Das impliziert eine Equity-Bewertung für zooplus von ca. 3 Milliarden Euro (diluted) und entspricht einer Prämie von 50 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der zooplus-Aktie in den vergangenen drei Monaten sowie eine Prämie von 40 Prozent auf den Schlusskurs vom 12. August 2021. Angesichts der starken Kursentwicklung der zooplus-Aktie in den vergangenen zwölf Monaten liegt der Angebotspreis auch 34 Prozent über dem Allzeit-Schlusshochkurs der Aktie.

Somit gibt das Angebot allen zooplus-Aktionären die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil des erwarteten langfristigen Wertzuwachses sofort und vorab zu realisieren. Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus einer Aktie und den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich kartellbehördlicher und außenwirtschaftlicher Freigaben. H&F wird das Angebot vollständig mit Eigenkapital finanzieren und hat nicht die Absicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit zooplus abzuschließen.

Das Angebot ist das Ergebnis einer sorgfältigen und strukturierten Prüfung strategischer Optionen seitens des Vorstands sowie des Aufsichtsrats von zooplus. Da beide Gremien zu der Auffassung gelangt sind, dass die Transaktion im besten Interesse der Aktionäre und Anspruchsgruppen des Unternehmens ist, begrüßen sie die strategische Partnerschaft sowie das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot. Vorbehaltlich der sorgfältigen Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen beide Gremien, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. H&F hat mit diversen Anteilseignern bereits unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen über rund 17 Prozent des Grundkapitals von zooplus geschlossen, unter anderem mit Mitgliedern des Vorstands sowie mit Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG, einem langjährigen Investor von zooplus, der auch mit einem Sitz im Aufsichtsrat von zooplus vertreten ist.

Im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots hat H&F die Absicht, zooplus zu gegebener Zeit nach dem Vollzug der Übernahme von der Börse zu nehmen. Der Vorstand von zooplus betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie abseits des Börsenumfelds als einen Vorteil und trägt das von H&F beabsichtigte potenzielle Delisting grundsätzlich mit.

Fundamentaler Wandel auf europäischem Heimtiermarkt birgt langfristige Wachstumspotenziale

Als die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in allen wichtigen europäischen Märkten mit einer großen und treuen Kundenbasis ist zooplus gut positioniert, um von den großen Trends in diesem Markt zu profitieren: einer steigenden Haustierpopulation, der "Humanisierung" von Haustieren, der Premiumisierung des Heimtierbedarfs und der Verlagerung auf das Online-Geschäft - eine Verlagerung, die sich in den kommenden Jahren rasant vollziehen und den E-Commerce auch im Markt für Heimtierbedarf zum Mainstream machen wird. Um zusätzliche Marktanteile zu gewinnen und den Wettbewerbsvorsprung langfristig zu halten, bedarf es allerdings substanzieller Investitionen in die Customer Journey und in die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen.

H&F ist ein strategischer und finanzieller Partner, der viele Unternehmen aus den Bereichen Internet & Medien sowie Konsumgüter & Handel erfolgreich auf ihrem nachhaltigen Wachstumskurs begleitet hat. Mit H&F gewinnt zooplus zusätzliche Sektorexpertise, aktive Unterstützung, größeren finanziellen Freiraum und eine stabile Eigentümerstruktur und hat damit beste Voraussetzungen, seinen Wettbewerbsvorsprung langfristig auszubauen und nachhaltig Wert zu schaffen - denn H&F hat sich dazu verpflichtet, die dazu erforderlichen Investitionen zu ermöglichen.

Partnerschaft baut auf der Erfolgsgeschichte von zooplus auf Beide Parteien haben eine Investorenvereinbarung mit der klaren Zusage unterzeichnet, langfristigen Wert zum Vorteil von Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu schaffen. Beide Parteien haben sich darauf verständigt, dass die Führung des Unternehmens beim derzeitigen Vorstand von zooplus verbleibt. Der Firmensitz in München sowie alle anderen wesentlichen Standorte sollen ebenfalls erhalten bleiben.

Gegründet im Jahr 1984 ist Hellman & Friedman eines der ältesten und erfahrensten Private-Equity-Unternehmen. Der Investitionsansatz von H&F konzentriert sich auf groß angelegte Kapitalbeteiligungen an hochwertigen Wachstumsunternehmen in entwickelten Märkten, hauptsächlich in den USA und Europa, mit einem Fokus auf wachstumsorientierte Sektoren. H&F hat bereits mehrfach erfolgreiche Partnerschaften mit Unternehmen in den Bereichen Internet & Medien sowie Konsumgüter & Handel geführt, darunter Action, Autoscout24, Axel Springer, DoubleClick, Grocery Outlet, ProSiebenSat.1, Scout24, SimpliSafe und Verisure.

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes werden die Angebotsunterlage, sobald sie verfügbar ist, und andere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von H&F nach Freigabe durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.hf-offer.de.

Nach der Veröffentlichung werden Vorstand und Aufsichtsrat die Angebotsunterlage gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme abgeben.

Goldman Sachs fungiert als Finanzberater und GLNS Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB als Rechtsberater von zooplus. H&F wird von J.P. Morgan als Finanzberater und von Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater unterstützt. Zusätzlich wurde H&F von Goetz Partners beraten.

Live- und Replay-Link zum Investoren- & Analyst-Call: https://www.webcast-eqs.com/cometis20210809.

Unternehmensprofil:

Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. Mit einem großen und relevanten Produktangebot in den Bereichen Tiernahrung sowie Tierpflege und -zubehör beliefert zooplus mehr als 8 Millionen Tierhalter in Europa, von denen mehr als 5 Millionen mehr als zwei Bestellungen im Jahr 2020 getätigt haben. Das Sortiment umfasst renommierte internationale Marken, beliebte lokale Marken sowie hochwertige, exklusive Eigenmarkenlinien für Tiernahrung, Zubehör, Pflegeprodukte, Spielzeug und vieles mehr für Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Pferde und viele andere bepelzte und nicht-bepelzte Freunde. Darüber hinaus profitieren zooplus-Kunden von exklusiven Treueprogrammen, dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, einer schnellen und zuverlässigen Lieferung sowie einem nahtlosen digitalen Einkaufserlebnis, kombiniert mit einer Vielzahl von interaktiven Inhalten und Community-Angeboten. Der Umsatz von zooplus belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf mehr als 1,8 Mrd. EUR und erreichte damit einen Anteil von rund 7% am europäischen Markt für Heimtierbedarf, dessen Volumen sich auf etwa 28 Mrd. EUR bis 29 Mrd. EUR netto beläuft (Offline- und Online-Handel zusammengenommen).

Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.

Donnerstag, 12. August 2021

Squeeze-out-Beschluss bei der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft kann nach Freigabeentscheidung eingetragen werden

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft am 19. Februar 2021 gefasste Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die NIAG SE (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) konnte bislang aufgrund von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen nicht eingetragen werden, siehe die Bekanntmachung im Bundesanzeiger: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/06/eintragung-des-squeeze-out-beschlusses.html

Wie sich aus einer Veröffentlichung in der Datenbank juris ergibt, war ein diesbezüglich eingereichter Freigabeantrag der Gesellschaft erfolgreich. Das OLG München entschied:

1. Es wird festgestellt, dass die Erhebung der Klagen der Antragsgegner beim Landgericht München I, Az. 5 HK O 3712/21 gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 19.02.2021 unter dem einzigen Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss mit folgendem Wortlaut:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der N. I. Aktiengesellschaft mit Sitz in M. werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der N... SE mit Sitz in M. (Hauptaktionär) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktien der N. I. Aktiengesellschaft auf die N... SE übertragen.“

der Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.

2. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Der Squeeze-out-Beschluss dürfte daher zeitnah eingetragen werden.

Klageverfahren: LG München I, Az. 5 HK O 3712/21 
Freigabeverfahren: OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2021, Az. 7 AktG 4/21

Mittwoch, 11. August 2021

Noch bis 15.8. zum günstigen Einführungspreis: Jahrbuch der Unternehmensbewertung 2021

Verlagstext:

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Volkswirtschaften und Kapitalmärkte haben auch die Unternehmensbewertung vor neue und große Herausforderungen gestellt. Die Existenzbedrohung der Geschäftsmodelle ganzer Industrien und unvorhersehbare Veränderungen der Börsenkurse machten die Schätzung von Parametern für die Ermittlung der Kapitalkosten oder von künftigen Überschüssen zu einem noch schwierigeren Unterfangen.

Die Existenzbedrohung der Geschäftsmodelle gesamter Industrien durch die ökonomischen Effekte der Pandemie macht die Projektion und Schätzung künftiger Überschüsse zu einem noch schwierigeren Unterfangen. Die unvorhersehbaren Veränderungen der Börsenkurse werfen schwierige Fragen bei der Schätzung von Parametern (Beta-Faktoren, Marktrisikoprämien) für die Ermittlung der Kapitalkosten auf.

Ein wichtiger Bestandteil des Jahrbuchs der Unternehmensbewertung 2021 sind daher Empfehlungen für das Vorgehen bei einer Unternehmensbewertung unter der eingetretenen Pandemie. Das Werk liefert Ihnen eine einzigartige und umfassende Sammlung relevanter, verlagsübergreifender Fachbeiträge aus 2020.

Dienstag, 10. August 2021

Voltage BidCo GmbH: Bekanntmachung über die Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schaltbau Holding AG abzuschließen

Die Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von durch The Carlyle Group beratene Fonds, hat am 7. August 2021 die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Schaltbau Holding AG (die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (die "Schaltbau-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 53,50 je Schaltbau-Aktie (das "Angebot") nach § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht. Das Angebot wird keine Mindestannahmeschwelle enthalten.

Die Bieterin hat Andienungsvereinbarungen mit gewissen Aktionären der Gesellschaft abgeschlossen, in denen sich diese Aktionäre verpflichtet haben, sämtliche von ihnen gehaltene Schaltbau-Aktien sowie Schaltbau-Aktien, die nach Wandlung der von diesen Aktionären gehaltenen Wandelanleihen ausgegeben werden, in das Angebot einzuliefern. Insgesamt beziehen sich diese Andienungsvereinbarungen auf ca. 69 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft auf vollständig verwässerter Basis. Die Bieterin geht insofern sicher davon aus, dass sie nach Vollzug des Angebots über das notwenige Stimmgewicht verfügen wird, um in einer innerhalb der nächsten sechs Monate stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.

Vor diesem Hintergrund gibt die Bieterin hiermit ihre Absicht bekannt, unmittelbar nach Vollzugs des Angebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Bieterin als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen und in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft dem Abschluss eines solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. Die Bieterin hat die Gesellschaft am heutigen Tag entsprechend informiert und darum geben, bereits jetzt in Verhandlungen zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags einzutreten.

München, 9. August 2021

Voltage BidCo GmbH

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
  • AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out,  Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)

  • Aves One AG
  • Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 25. Juni 2021
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
  • ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verzögert
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021 
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 2. Juli 2021

  • Schaltbau Holding AG:  Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt

  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021

Gesucht werden noch Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG (früher: Stowe Woodward Aktiengesellschaft), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/squeeze-out-bei-der-andritz-fabrics-and.html (Squeeze-out 15 Jahre nach dem HV-Beschluss), und der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft.

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Matth. Hohner AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Stuttgart hatte in dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei dem 1857 gegründeten und weltweit bekannten Musikinstrumentenhersteller Matth. Hohner AG mit Beschluss vom 22. Mai 2017 eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt, siehe  https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/05/squeeze-out-bei-der-matth-hohner-ag-lg.html. Mehrere Antragsteller hatten gegen diese Entscheidung Beschwerden einlegen. Wie das OLG Stuttgart nunmehr auf Anfrage mitteílte, wurden diese Beschwerden mit Beschluss vom 20. April 2020 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung der Barabfindung beendet. Eine in § 14 SpruchG vorgeschriebene Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht erfolgt.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. April 2020, Az. 20 W 12/17
LG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 2017, Az. 31 O 26/14 KfH Spruch
Zürn ./. HS Investment Group Inc.
44 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Maser, c/o Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, HS Investment Group Inc., Tortola, British Virgin Islands: Rechtsanwälte Dr. Heiss & Partner, 80801 München

STS Group AG: Adler Pelzer veröffentlicht Angebotsunterlage betr. freiwilliges Übernahmeangebot in Kombination mit einem Delisting-Erwerbsangebot mit einer Angebotsgegenleistung von EUR 7,31 je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hallbergmoos/München, 09. August 2021. Die STS Group AG (ISIN: DE000A1TNU68), ein im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierter weltweit tätiger Systemlieferant für die Automotive-Industrie, hat soeben erfahren, dass die Adler Pelzer Holding GmbH die Angebotsunterlage betr. ein freiwilliges Übernahmeangebot in Kombination mit einem Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der STS Group AG gemäß § 34, 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) auf der Internetseite www.adler-pelzer-offer.com veröffentlicht hat. Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot richtet sich an alle Aktionäre der STS Group AG und auf den Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stammaktien der Gesellschaft gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 7,31 je Aktie. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt heute und läuft - vorbehaltlich einer Verlängerung - bis zum 06. September 2021.

Vorstand und Aufsichtsrat der STS Group AG werden die Angebotsunterlage prüfen und zeitnah eine Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG veröffentlichen, voraussichtlich innerhalb der nächsten beiden Wochen.

Montag, 9. August 2021

Angebotsunterlage für Aktien der GxP German Properties AG veröffentlicht

Die Summit RE eight GmbH hat den Aktionären der GxP German Properties AG - wie mit Ad-hoc-Meldung vom 2. August 2021 angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/gxp-german-properties-ag-delisting-der.html - ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 5,00 je GxP-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 9. August 2021 bis zum 10. September 2021.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Renk Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Renk Aktiengesellschaft (Verschmelzung auf die danach in Renk Aktiengesellschaft umfimierte Rebecca BidCo AG) zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 2459/21 verbunden. 

Die neue Renk Aktiengesellschaft ist zwischenzeitlich rechtsformwechselnd in die RENK GmbH umgewandelt worden. 

Für Nachbesserungsrechte zu diesem Verfahren wurde bereits ein Kaufangebot zu EUR 1,50 veröffentlicht: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/kaufangebot-fur-renk.html

LG München I, Az. 5 HK O 2459/21
Arendts, C. ./. RENK GmbH
75 Antragsteller

Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zur Verschmelzung der ABIT Aktiengesellschaft auf die GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

Lowell Financial Services GmbH
Essen

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchGder Entscheidung im Spruchverfahren zur Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung und einer angemessenen Barabfindung betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen der ABIT Aktiengesellschaft und der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

Die ABIT Aktiengesellschaft, Meerbusch, wurde nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27. Juni 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung der ABIT Aktiengesellschaft vom 21. Juni 2005 und der Hauptversammlung der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft, Essen, vom 22. Juni 2005 auf die GFKL Financial Services Aktiengesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 16. August 2006 durch Eintragung im Handelsregister der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft wirksam.

Ehemalige Aktionäre der ABIT Aktiengesellschaft leiteten nachfolgend ein Spruchverfahren ein und begehrten die Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung und einer angemessenen Barabfindung. Das Landgericht Düsseldorf erhöhte mit Beschluss vom 13. Februar 2020 (Az. 31 O 80/06 [AktE]) die angemessene Barabfindung auf EUR 16,13 je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG-Aktien im Umtausch gewährter Aktie der GFKL Financial Services AG und wies die Anträge auf Ausgleich durch bare Zuzahlung zurück. Gegen den Beschluss legte die Antragstellerin zu 18. Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (Az. I-26 W 10/20 [AktE]) über die Beschwerde entschieden.

Die Geschäftsführung der Lowell Financial Services GmbH (ehemals in der Rechtsform einer AG firmierend unter GFKL Financial Services Aktiengesellschaft) gibt die rechtskräftige Entscheidung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG (ohne Gründe) wie folgt bekannt:

„31 O 80/06 [AktE]

Landgericht Düsseldorf

Beschluss

In dem Spruchverfahren
betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen
der ABIT Aktiengesellschaft
und
der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

an dem beteiligt sind:

1. Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.,    (...)
- 29. (...)
Antragsteller,

Verfahrensbevollmächtigte (...)

30. GFKL Financial Services GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer James Cornell, Marc Schillinger und Anke Blietz, Am Europa Center 1 b, 45145 Essen,
Antragsgegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg (Bonn), Fritz-Schäffer-Straße 1,53113 Bonn.

hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf am 13.02.2020 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Kintzen, den Handelsrichter Dr.-Ing. Brockmeier und den Handelsrichter Dr. Schilling, beschlossen:

1. Die angemessene Barabfindung wird auf 16,13 € je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG Aktien im Umtausch gewährter Aktien der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft festgesetzt.

2. Die Anträge auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen werden zurückgewiesen.

3. Die Beteiligte zu 30. trägt die Gerichtskosten des Verfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1–29 sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens.“

Zudem gibt die Geschäftsführung der Lowell Financial Services GmbH den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2021 (Az. I-26 W 10/20 [AktE] (nur Tenor) wie folgt bekannt: 

„Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 18) vom 26.05.2020 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 13.02.2020 – 31 O 80/06 (AktE) – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Beschlusses hinsichtlich der Barabfindung zur Klarstellung dahingehend neu gefasst wird, dass die angemessene Barabfindung auf 16,13 EUR je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG-Aktien im Umtausch gewährter Aktie der GFKL Financial Services AG festgesetzt wird.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung der gemeinsamen Vertreter trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 EUR festgesetzt.“

Abwicklungshinweise

Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich ergebenden Zahlungsansprüche der (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der ABIT AG bekannt gegeben:

Mit der Zahlung des Erhöhungsbetrages zzgl. Zinsen („Nachbesserung“) wird als zentrale Abwicklungsstelle die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, beauftragt.

Die im Hinblick auf den durch den Beschluss des OLG Düsseldorf festgesetzten Erhöhungsbetrag nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die nach wie vor bei demselben Kreditinstitut eine Kontoverbindung unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der jeweiligen Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut. Diejenigen nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis drei Monate nach dieser Bekanntmachung keine entsprechende Gutschrift der jeweiligen Nachbesserung erhalten, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde. Die genaue Abstimmung über die Anforderung und die spätere Auszahlung der Nachbesserungsbeträge findet dann zwischen der ggf. neuen und der alten Depotbank statt. Nachbesserungsansprüche können nur von der Depotbank bei der Abwicklungsstelle abgefordert werden, über die die Barabfindung ausgezahlt wurde.

Alle Zahlungen sollen für die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) Aktionäre der ABIT AG, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt wurden, von den Depotbanken kosten-, spesen- und provisionsfrei abgewickelt werden. Kosten, Provisionen und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen nachzahlungsberechtigten Aktionär der ABIT AG selbst zu tragen. Nachbesserungsberechtigten Aktionären der ABIT AG wird empfohlen, wegen der persönlichen steuerlichen Behandlung des Erhöhungsbetrags auf die Barabfindung ihren jeweiligen steuerlichen Berater zu konsultieren. Bei eventuellen Rückfragen werden die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) Aktionäre der ABIT AG gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. 

Essen, im August 2021

Lowell Financial Services GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. August 2021

Schaltbau Holding AG: Erhalt einer Mitteilung über die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Schaltbau Holding AG und Voltage BidCo GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 9. August 2021 - Die Schaltbau Holding AG [ISIN DE000A2NBTL2] ("Gesellschaft") hat heute ein Schreiben von der Voltage BidCo GmbH erhalten, in dem diese der Gesellschaft ihre Absicht zur Kenntnis gebracht hat, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Voltage BidCo GmbH als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen.

Das von der Voltage BidCo GmbH am 7. August 2021 angekündigte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft ("Übernahmeangebot") gemäß der von der Gesellschaft mit der Voltage BidCo GmbH am 7. August 2021 abgeschlossenen Investitionsvereinbarung wird keine Mindestannahmeschwelle haben. Die Voltage BidCo GmbH konnte sich im Vorfeld des Übernahmeangebots bereits durch Andienungsvereinbarungen mit wesentlichen Aktionären der Gesellschaft, die sich auf ca. 69% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft auf vollständig verwässerter Basis beziehen, die Unterstützung von Aktionären der Gesellschaft sichern. Die Voltage BidCo GmbH geht daher sicher davon, dass sie nach Vollzug des Übernahmeangebots über das notwendige Stimmgewicht verfügen wird, um in einer innerhalb der nächsten 6 Monate stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.

Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand auf Bitte der Geschäftsführung der Voltage BidCo GmbH unter Beachtung kartellrechtlicher Vorschriften zeitnah in Verhandlungen mit ihr über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten, zumal sich die Voltage BidCo GmbH in der am 7. August 2021 abgeschlossenen Investitionsvereinbarung verpflichtet hat, die Kosten hierfür zu übernehmen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IC Immobilien Holding AG: Verhandlungstermin am 25. November 2021

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, hat das LG Frankfurt am Main Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 25. November 2021, 10:30 Uhr, bestimmt. 

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 13/20
Tobias Rolle u.a. ./. E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 20457 Hamburg

Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners unterbreiten ein öffentliches Übernahmeangebot für die Aves One AG, einen der führenden Bestandshalter von Waggons in Europa.

Pressemitteilung  

- Attraktives Barangebot von 12,80 EUR je Aktie, was einer Prämie von ca. 38,6 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate am Tag vor der Bekanntgabe entspricht 

- Swiss Life Asset Managers, Vauban Infrastructure Partners und Aves One haben eine Investorenvereinbarung unterzeichnet und der Vorstand und der Aufsichtsrat von Aves One unterstützen das Angebot 

- Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners haben unwiderrufliche Zusagen von Aktionären erhalten, die über 85 % des gesamten Aktienkapitals von Aves One repräsentieren, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen 

- Die Partnerschaft mit Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners wird dem Management von Aves One ermöglichen, seinen ehrgeizigen Wachstumsplan umzusetzen, die Kapitalstruktur des Unternehmens durch die Bereitstellung von Kapital in Höhe von 100 Mio. EUR und potenzielles weiteres Kapital zu stärken und seine Entwicklung in einem wachsenden und widerstandsfähigen Markt zu unterstützen  

6. August 2021  

Die Rhine Rail Investment AG, eine Zweckgesellschaft gegründet von der Swiss Life Asset Management AG, in ihrer Funktion als Beraterin ihrer Infrastrukturfonds und Kunden („Swiss Life Asset Managers“) und Vauban Infrastructure Partners, in ihrer Funktion als Verwalterin von Infrastrukturfonds, unterbreitet ein öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb aller Aktien der Aves One AG („Aves One“ oder die „Gesellschaft“). Eine Gruppe von Aktionären, die mehr als 85 % der Aktien der Gesellschaft besitzen, haben sich unwiderruflich verpflichtet, ihre Aktien anzudienen.  

Aves One mit Hauptsitz in Hamburg, Deutschland, ist einer der größten Bestandshalter von Waggons und Wechselbrücken in Europa. Das Unternehmen ist im geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.  

Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners sind von der starken Positionierung und dem Potenzial von Aves One überzeugt. Beide sind daran interessiert, die Bemühungen des Managements um den Ausbau der Plattform und Investitionen in neue, hochwertige Vermögenswerte zu unterstützen. Aves One ist sehr gut positioniert, um von der positiven Dynamik und den günstigen Nachfrageaussichten für europäische Waggons und Wechselbrücken zu profitieren, und wird in der Lage sein, die Erfahrung von Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners bei der Verwaltung großer Infrastrukturinvestitionen zu nutzen.  

Aves One besitzt eines der jüngsten und hochwertigsten Portfolios an Schienen- und Transportmitteln in Europa, das für eine Vielzahl von Kunden von zentraler Bedeutung ist. Wir freuen uns darauf, mit dem Managementteam und den Mitarbeitern des Unternehmens zusammenzuarbeiten, um sie dabei zu unterstützen, das volle Potenzial von Aves One auf nachhaltige Weise und nach den besten ESG-Standards zu nutzen.“, sagt Christoph Bruguier, Senior Investment Director bei Vauban Infrastructure Partners. 

Aves One ist eine starke Plattform in der Bahninfrastrukturbranche, die angesichts der Bedeutung des Schienengüter-transports für moderne Volkswirtschaften und des zunehmenden regulatorischen Drängens auf umweltfreundliche Transportmittel zunehmend an Bedeutung gewinnt.“, sagt Mikhail Nahorny, Executive Director bei Swiss Life Asset Managers.   

Die Rhine Rail Investment AG wird den Aktionären der Aves One eine Angebotspreis in Höhe von 12,80 EUR pro Aktie anbieten.   

Aves One, Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners haben eine Investorenvereinbarung in Bezug auf das Übernahmeangebot und die zukünftige Partnerschaft unterzeichnet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Aves One haben vorbehaltlich der Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage zugestimmt, das Angebot zu unterstützen und ihren Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.  

Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage enthalten sein, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu genehmigen ist. Nach Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage veröffentlicht und die erste Annahmefrist beginnt. Die Angebotsunterlage und alle weiteren Informationen über das Übernahmeangebot werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.rocket-offer.com  

Lazard fungiert als exklusiver Finanzberater und Latham & Watkins als Rechtsberater von Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners.  

Über Aves One  

Aves One ist einer der führenden Bestandshalter von Waggons und Wechselbrücken in Europa. Das Unternehmen besitzt eine junge und qualitativ hochwertige Flotte von Waggons, die nach Produkten und Endmärkten diversifiziert ist, sowie von Wechselbrücken. Diese Flotte umfasst mehr als 11.000 Güter- und Kesselwagen und mehr als 9.000 Wechselbrücken mit einem aktuellen Buchwert von über 800 Mio. EUR.  

Aves One hat einen soliden und diversifizierten Kundenstamm mit führenden staatlichen Eisenbahn-, Industrie- und Lo-gistikbetreibern durch die Partnerschaft mit mehreren führenden europäischen Asset-Verwaltern.  

Aves One arbeitet nach einem robusten und bewährten Geschäftsmodell für Bestandshalter unter der Leitung eines erfahrenen Managementteams mit fundierten Kenntnissen der Schienenfahrzeug-Leasingbranche und erheblichen Fähigkeiten im Bereich der Asset-Finanzierung.  

Über Swiss Life Asset Managers    

Swiss Life Asset Managers ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Swiss Life-Gruppe, einer an der SIX Swiss Exchange notierten Lebensversicherungsgesellschaft.  

Swiss Life Asset Managers verfügt über 160 Jahre Erfahrung in der Vermögensverwaltung und gehört zu den größten Vermögensverwaltern für Sachwerte in Europa. Per 31. Dezember 2020 verwaltete Swiss Life Asset Managers insgesamt 270 Mrd. CHF an Vermögenswerten für die Swiss Life-Gruppe und ihre Kunden, wovon 7,3 Mrd. CHF auf den Bereich Infrastructure Equity entfallen.  

Swiss Life Asset Managers verfügt über ein engagiertes Infrastructure Equity Team von mehr als 40 Anlageexperten, das sich auf Investitionen in globale Infrastrukturanlagen, einschließlich erneuerbarer Energien, konzentriert und nachweislich Mehrwert für seine Kunden geschaffen hat.  

Über Vauban Infrastructure Partners  

Vauban Infrastructure Partners ist ein führender Infrastruktur-Asset-Manager, der sich auf europäische Kerninfrastrukturinvestitionen konzentriert. Vauban Infrastructure Partners ist eine Tochtergesellschaft von Natixis Investment Managers, die sich auf Kapitalbeteiligungen im Infrastrukturbereich spezialisiert hat. Sie hat ihren Sitz in Paris und eine Tochtergesellschaft in Luxemburg und beschäftigt 46 Mitarbeiter. Vauban Infrastructure Partners zielt vorwiegend auf europäische BrownfieldAssets im mittleren Marktsegment ab und verfolgt eine langfristige, ertragsorientierte Strategie, die auf die zugrunde liegende Natur der Assets abgestimmt ist und einen starken Fokus auf die Schaffung nachhaltiger Werte legt. Vauban Infrastructure Partners hat über 5 Fonds ca. 6 Mrd. EUR für Kerninfrastrukturinvestitionen eingeworben und in mehr als 50 Anlagen in den Bereichen Mobilität, Versorgungseinrichtungen, soziale und digitale Infrastruktur in verschiedenen Regionen investiert. https://vaubanip.com/.

Übernahmeangebot für Aktien der Aves One AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Blitz 21-821 AG (zukünftig: Rhine Rail Investment AG)
c/o Latham & Watkins LLP
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262996

Zielgesellschaft:
Aves One AG
Große Elbstraße 61
22767 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124894
WKN A16811 / ISIN DE000A168114

Am 6. August 2021 hat die Blitz 21-821 AG (zukünftig: Rhine Rail Investment AG) (die "Bieterin") entschieden, sämtlichen Aktionären der Aves One AG (die "Gesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A168114) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "Aves-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 12,80 je Aves-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Die Bieterin hat mit der Gesellschaft am heutigen Tag eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, welche die wichtigsten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die diesbezüglichen gemeinsamen Absichten und Auffassungen enthält. Die Bieterin hat am heutigen Tag ferner Vereinbarungen über die Annahme des Übernahmeangebots mit Aktionären der Gesellschaft abgeschlossen, die insgesamt über 85 % der Aves-Aktien halten, in denen diese Aktionäre sich jeweils unwiderruflich dazu verpflichtet haben, das Übernahmeangebot anzunehmen.

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Bieterin im Internet auf ihrer Webseite unter http://www.rocket-offer.com veröffentlicht.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören voraussichtlich das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 85 % der ausstehenden Aves-Aktien, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigaben und weitere marktübliche Bedingungen.
Im Übrigen erfolgt das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Düsseldorf, 6. August 2021

Blitz 21-821 AG (zukünftig: Rhine Rail Investment AG)

Übernahmeangebot der Vonovia SE für Aktien der Deutsche Wohnen SE

Vonovia SE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


Bieter:
Vonovia SE
Universitätsstraße 133
44803 Bochum
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16879.
ISIN: DE000A1ML7J1

Zielgesellschaft:
Deutsche Wohnen SE
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 190322 B.
ISIN: DE000A0HN5C6

Die Vonovia SE (Vonovia) hat am 5. August 2021 entschieden, den Aktionären der Deutsche Wohnen SE (Deutsche Wohnen) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Deutsche Wohnen mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Deutsche Wohnen von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A0HN5C6) (Deutsche Wohnen-Aktien), die nicht unmittelbar von der Vonovia gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 53,00 je Deutsche Wohnen-Aktie in bar zu erwerben.

Der Vollzug der Transaktion wird für Ende September oder Anfang Oktober 2021 erwartet und wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören voraussichtlich insbesondere das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % der Deutsche Wohnen-Aktien, die Nichtvornahme bestimmter Handlungen seitens der Deutsche Wohnen sowie den Nichteintritt bestimmter wesentlich nachteiliger Ereignisse.

Die Vonovia behält sich ferner vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Bedingungen und sonstigen Eckdaten abzuweichen und/oder zusätzliche Bedingungen vorzusehen.

Die Angebotsunterlage und weitere das Übernahmeangebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter https://de.vonovia-st.de veröffentlicht werden.

Wie mit Ad-hoc Mitteilung vom 1. August 2021 veröffentlicht, hat die Vonovia nach dem am 26. Juli 2021 bekanntgegebenen Nichterreichen der Mindestannahmeschwelle und Erlöschen des am 23. Juni 2021 veröffentlichten Übernahmeangebots mit der Deutsche Wohnen eine Vereinbarung über die Abgabe eines erneuten Übernahmeangebots an die Aktionäre der Deutsche Wohnen geschlossen. Am 5. August 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Vonovia, nach entsprechender Zustimmung der Deutsche Wohnen, gemäß § 26 Abs. 5 WpÜG die erforderliche Befreiung von der einjährigen Sperrfrist für die Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots erteilt.

Wichtige Information:

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Deutsche Wohnen-Aktien. Ferner ist diese Bekanntmachung kein Angebot zum Erwerb oder eine Aufforderung zum Erwerb von Aktien der Vonovia SE. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Vonovia SE behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Aktionären der Deutsche Wohnen SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente der Vonovia SE vollständig und aufmerksam zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Das Angebot wird in Bezug auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft unterbreitet und unterliegt den deutschen Veröffentlichungspflichten, die sich von denjenigen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß den anwendbaren Regeln für Übernahmeangebote (US tender offer rules) und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Rechts durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das Angebot Veröffentlichungspflichten und anderen verfahrensrechtlichen Anforderungen, unter anderem in Bezug auf Rücktrittsrechte, den Zeitplan für das Angebot, Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt von Zahlungen, die sich von denjenigen unterscheiden, die nach den US-amerikanischen Vorschriften und Gesetzen für Übernahmeangebote gelten.

Der Erhalt der Bargegenleistung im Rahmen des Übernahmeangebots durch einen amerikanischen Deutsche Wohnen Aktionär kann eine steuerpflichtige Transaktion für Zwecke der Einkommensteuer der Vereinigten Staaten und nach den anwendbaren bundesstaatlichen und einzelstaatlichen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzen sein. Jedem Inhaber von Deutsche Wohnen-Aktien wird empfohlen, sich unverzüglich von einem unabhängigen fachkundigen Berater über die steuerlichen Folgen der Annahme des Angebots beraten zu lassen.

Für amerikanische Deutsche Wohnen Aktionäre kann es schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche aus den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten durchzusetzen, da die Vonovia SE und die Deutsche Wohnen SE ihren Sitz in einem anderen Land als den Vereinigten Staaten haben und einige oder alle ihrer Organmitglieder in einem anderen Land als den Vereinigten Staaten ansässig sein können. Amerikanische Deutsche Wohnen Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten Staaten kommt, oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verstößen gegen die amerikanische Wertpapiergesetze zu verklagen. Ferner kann es schwierig sein, eine Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten Staaten kommt, sowie ihre verbundenen Unternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines Gerichts der Vereinigten Staaten zu unterwerfen.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren zukünftige Richtigkeit (dies gilt insbesondere um Dinge, die außerhalb der Kontrolle der Vonovia SE liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Vonovia SE liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Vonovia SE ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.

Bochum, den 5. August 2021

Vonovia SE
Der Vorstand

Sonntag, 8. August 2021

Weiteres Erwerbsangebot für Aktien der ZEAG Energie AG zu EUR 44,50

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der ZEAG ENERGIE AG macht die Metafina GmbH Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot  für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: ZEAG ENERGIE AG 
WKN: 781600 
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Metafina GmbH
Abfindungspreis: 44,50 EUR je Aktie 

Das  Angebot  ist  auf  eine  Gesamtstückzahl  von  500  Aktien  begrenzt.  Sollten  der  Metafina  GmbH  mehr Aktien  zum  Kauf  angeboten  werden,  erfolgt  die  Annahme  Pro-Rata.  In  diesem  Fall  würde  der  Anbieter von  den  Aktionären,  die  das  Angebot  angenommen  haben,  jeweils  nur  einen  Teil  der  Aktien  übernehmen.    (...)

____________

Anmerkung der Redaktion:

Die ZEAG-Aktien notieren bei Valora deutlich höher, siehe:

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Ehlebracht AG: Verhandlung nunmehr am 19. Januar 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) hatte das Landgericht Dortmund den für den 20. Januar 2021 angesetzten Verhandlungetermin wegen der Pandemiesituation aufgehoben. Das Gericht hat nunmehr Termin zur Verhandlung und Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen auf Mittwoch, den 19. Januar 2022, 10:00 Uhr, bestimmt.

Das Gericht hatte mit Beweisbeschluss vom 31. Juli 2017 die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zum Unternehmenswert angeordnet und damit Herrn WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, 60311 Frankfurt am Main, beauftragt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht.html

In seinem Gutachten vom 16. April 2020 kam der Sachverständige Dr. Laas auf einen Wert von EUR 4,08 je Ehlebracht-Aktie. Dies entspricht einer Anhebung um EUR 0,26 der gezahlten, auf den durchschnittlichen Börsenkurs basierenden Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 bzw. einer Erhöhung um 6,81 %. Im Vergleich zu dem im Auftragsgutachten der TAP ermittelten Ertragswert ergibt sich eine Werterhöhung von EUR 0,77 je Aktie (23,4 %).

LG Dortmund, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: Verhandlung nunmehr am 12. Januar 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG hatte das LG Dortmund den auf den 24. Februar 2021 anberaumten weiteren Verhandlungstermin pandemiebedingt aufgehoben. Das Gericht hat nunmehr Termin zur Verhandlung und Anhörung des sachverständigen Prüfers auf Mittwoch, den 12. Januar 2022, 10:00 Uhr, bestimmt.

Der sachverständige Prüfer, Herr WP Wolfram Wagner von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ADKL, hatte in seiner Stellungnahme vom 9. März 2021 die Einwendungen der Antragsteller als unbegründet zurückgewiesen. Trotz ausschließlich positiver Plan-Ist-Abweichungen (S. 5) sei an der vorgelegten Planungsrechnung nicht zu zweifeln. Ein Abgleich der vorgelegten "Planungsrechnung Januar 2018" mit der überholten "Planungsrechnung November 2017" sei nicht erforderlich gewesen. Der Prüfer habe keine eigenständige Bewertung vorzunehmen, wenn die vorgelegte Bewertung plausibel und in sich widerspruchsfrei sei (S. 8). Die wachstumsbedingte Thesaurierung sei zutreffend den Aktionären nicht zugerechnet worden. Zur Marktrisikoprämie ("Standardrügen in jedem Spruchverfahren") führt der Prüfer lediglich aus, dass die Gerichte die Empfehlungen des IDW als sachgerecht ansähen. 

LG Dortmund, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler AG
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf 

Schaltbau Holding AG schließt Investorenvereinbarung mit Carlyle zur Unterstützung der langfristigen Wachstumsstrategie ab

Corporate News

- Carlyle plant freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar an alle Aktionäre zu einem Preis von 53,50 EUR je Aktie

- Schaltbau-Vorstand begrüßt strategische Partnerschaft mit Carlyle und hat Investorenvereinbarung unterzeichnet

- Partnerschaft mit Carlyle wird es Schaltbau ermöglichen, das in der "Strategie 2023" geplante profitable Wachstum im Interesse aller Stakeholder deutlich zu beschleunigen

- Angebotspreis entspricht attraktiver Prämie von 32 % auf den Schlusskurs der Aktie am 6. August 2021 und von 44 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate

- Carlyle hat Andienungsverpflichtungen von Kernaktionären erhalten, die ca. 69 % des Grundkapitals von Schaltbau repräsentieren, für ihre Aktien das Angebot anzunehmen


München, 7. August 2021 - Die Schaltbau Holding AG ("Schaltbau") [ISIN DE000A2NBTL2] und die Voltage BidCo GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Fonds, die von The Carlyle Group ("Carlyle", "Investor") beraten werden, haben heute eine Investorenvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist eine strategische Partnerschaft zur Unterstützung der langfristigen Wachstums- und Investitionsstrategie von Schaltbau. Die strategische Partnerschaft mit Carlyle wird Schaltbau ermöglichen, den in der Strategie 2023 des Vorstands dargelegten profitablen Wachstumskurs weiter zu verfolgen und das Wachstum deutlich zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang hat der Investor seine Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar für alle ausstehenden Aktien von Schaltbau zu unterbreiten. Der Investor plant, eine Barabfindung von 53,50 EUR je Schaltbau-Aktie anzubieten und hat Andienungsverpflichtungen von mehreren Kernaktionären erhalten, die ca. 69 % des gesamten Grundkapitals repräsentieren und sich damit verpflichtet haben, für ihre Aktien das Angebot anzunehmen.

"Carlyle hat sich mit einer Reihe erfolgreicher Investitionen auch im deutschen Markt als sehr verlässlicher, verantwortungsvoller und starker Partner erwiesen", so Dr. Jürgen Brandes, CEO der Schaltbau Holding AG. "Das Angebot wie es sich derzeit darstellt, ist eine große Chance für alle unsere Stakeholder. Mit der zusätzlichen finanziellen Unterstützung, dem globalen Branchenzugang und Netzwerk von Carlyle können wir unsere Wachstumspläne, die wir in unserer Strategie 2023 dargelegt haben, deutlich beschleunigen."

Carlyle unterstützt Schaltbaus langfristige Wachstumsstrategie im Rahmen der "Strategie 2023"

Im Rahmen der "Strategie 2023" plant Schaltbau, die finanzielle Performance weiter zu verbessern, das Bahn-Kerngeschäft zu stärken (z. B. durch gezielte Akquisitionen), das Servicegeschäft auszubauen und das Geschäft in den wachstumsstarken Märkten New Energy/New Industry und E-Mobility mithilfe der herausragenden Gleichstrom-Expertise und des technologischen Wettbewerbsvorsprungs auszuweiten.

Mit einem verwalteten Vermögen von 276 Milliarden US-Dollar (Stand: 30. Juni 2021) ist die Carlyle Group (NASDAQ: CG) eine der großen globalen Investmentgesellschaften. Das Unternehmen verfügt weltweit über 27 Büros, darunter auch eine Tochtergesellschaft in München. Der Industriesektor ist einer der wichtigsten Investitionsbereiche von Carlyle. Das Unternehmen verfügt daher über fundierte Branchenkenntnisse in verschiedenen Segmenten sowie über ein einzigartiges Netzwerk von Branchenexperten.

Vorstand unterstützt das geplante Angebot

Die heute unterzeichnete Investorenvereinbarung legt die Bedingungen des Angebots fest. Der Vorstand von Schaltbau beabsichtigt, das Angebot zu unterstützen, da er derzeit davon ausgeht, dass das Angebot im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden und anderer Stakeholder liegt, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung seiner Sorgfalts- und Treuepflichten.

In der Investorenvereinbarung hat Carlyle zugesichert, die langfristige Wachstums- und Investitionsstrategie von Schaltbau zu unterstützen und die bestehende Struktur und die Standorte der Schaltbau-Gruppe mit ihrer Belegschaft zu erhalten. Carlyle würde es außerdem begrüßen, dass die derzeitigen Vorstandsmitglieder ihre Rolle im Unternehmen beibehalten.

Gemäß der Investorenvereinbarung unterliegt das Angebot der Fusionskontrolle und den Bedingungen für ausländische Direktinvestitionen sowie weiteren üblichen Bedingungen. Es wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen.

Die endgültigen Bedingungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die unter dem Genehmigungsvorbehalt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") steht.

Angebotspreis beinhaltet attraktive Prämie

Den Aktionären von Schaltbau wird eine Barabfindung in Höhe von 53,50 EUR je Aktie angeboten. Der Angebotspreis entspricht einer attraktiven Prämie von 32 % auf den XETRA-Schlusskurs vom 6. August 2021 und einer Prämie von 44 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Bekanntgabe des Angebots. Der Angebotspreis entspricht einer Bewertung von 584 Mio. EUR für das gesamte, verwässerte Grundkapital von Schaltbau.

"Der Vorstand hat sich darauf konzentriert, das bestmögliche Ergebnis für alle unsere Stakeholder zu erzielen, einschließlich unserer Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden", so Steffen Munz, CFO der Schaltbau Holding AG. "Wir sind daher sehr zufrieden mit den finanziellen Konditionen des angekündigten Angebots. Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass Carlyle ein verantwortungsvoller Eigentümer und verlässlicher Partner für alle Stakeholder sein wird."

Kernaktionäre von Schaltbau haben sich verpflichtet, das Angebot anzunehmen

Carlyle hat bereits Andienungsverpflichtungen von mehreren Kernaktionären erhalten, die zusammen ca. 69 % des verwässerten Grundkapitals von Schaltbau repräsentieren und sich verpflichtet haben, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen und das Angebot auch für alle noch zu wandelnden Aktien aus der von Schaltbau begebenen Pflichtwandelanleihe anzunehmen, die sie derzeit halten.

In Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der Schaltbau innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben. Die begründete Stellungnahme wird auf der Internetseite von Schaltbau unter https://ir.schaltbaugroup.com veröffentlicht.

Lazard ist als Finanzberater und Gleiss Lutz als Rechtsberater für Schaltbau tätig.

Wichtiger Hinweis

Der Investor hat das Angebot noch nicht veröffentlicht. Diese Corporate News ist daher nicht als Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem angekündigten Angebot zu verstehen. Vorstand und Aufsichtsrat werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch den Investor eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben. Den Aktionären wird empfohlen, diese Stellungnahme vollständig zu lesen, bevor sie ihre Entscheidung über die Annahme des Angebots treffen. Für das Angebot selbst ist allein die Angebotsunterlage des Investors maßgebend.

Über die Schaltbau-Gruppe

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem Jahresumsatz von etwa 500 Mio. EUR und etwa 3.000 Mitarbeitern zu den international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge. Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und E-Mobility.

Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter: https://schaltbaugroup.com/de

Schaltbau Holding AG schließt Investorenvereinbarung mit Carlyle ab

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 7. August 2021 - Die Schaltbau Holding AG [ISIN DE000A2NBTL2] (die "Gesellschaft") und die Voltage BidCo GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Fonds, die von der Carlyle Group ("Carlyle" oder der "Investor") beraten werden, haben heute eine Investorenvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist eine strategische Partnerschaft zur Unterstützung der langfristigen Wachstums- und Investitionsstrategie von Schaltbau. In diesem Zusammenhang hat der Investor angekündigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar (das "Angebot") für alle ausstehenden Schaltbau-Aktien zu unterbreiten.

In der Investorenvereinbarung haben sich Schaltbau und Carlyle auf die Bedingungen des Übernahmeangebots geeinigt. Der Vorstand von Schaltbau hat sich bereit erklärt, das Angebot zu unterstützen, da es im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden und anderer Stakeholder sei, vorbehaltlich der Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage und seiner Sorgfalts- und Treuepflichten.

In der Investorenvereinbarung hat Carlyle zugesichert, die langfristige Wachstums- und Investitionsstrategie von Schaltbau zu unterstützen und die bestehende Struktur und die Standorte der Schaltbau-Gruppe mit ihrer Belegschaft zu erhalten. Carlyle würde es außerdem begrüßen, dass die derzeitigen Vorstandsmitglieder ihre Rolle im Unternehmen beibehalten.

Carlyle plant, eine Barabfindung von 53,50 EUR je Schaltbau-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von 32 % auf den aktuellen Aktienkurs (XETRA-Schlusskurs am 6. August 2021) und einer Prämie von 44 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Bekanntgabe des Angebots.

Carlyle hat Schaltbau mitgeteilt, dass sie bereits unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen ("irrevocable undertakings") mehrerer Großaktionäre der Gesellschaft erhalten hat, die zusammen ca. 69 % des vollständig verwässerten Grundkapitals von Schaltbau repräsentieren und sich verpflichtet haben, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen und das Angebot auch für alle noch zu wandelnden Aktien aus der von Schaltbau begebenen Pflichtwandelanleihe anzunehmen, die sie derzeit halten.

Innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage werden Vorstand und Aufsichtsrat von Schaltbau entsprechend ihren gesetzlichen Pflichten eine begründete Stellungnahme abgeben und weitere Einzelheiten zum Inhalt der Investorenvereinbarung bekanntgeben. Die begründete Stellungnahme wird auf der Internetseite von Schaltbau unter https://ir.schaltbaugroup.com veröffentlicht werden.

Die endgültigen Bedingungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die unter dem Genehmigungsvorbehalt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") steht.

Donnerstag, 5. August 2021

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
  • AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out,  Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)
  • Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 25. Juni 2021
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
  • ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verzögert
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
  • RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021 
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 2. Juli 2021
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021

Gesucht werden noch Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG (früher: Stowe Woodward Aktiengesellschaft), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/squeeze-out-bei-der-andritz-fabrics-and.html (Squeeze-out 15 Jahre nach dem HV-Beschluss), und der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft.

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

MyHammer Holding AG: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien im regulierten Markt

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Berlin (04.08.2021/11:05) - Die MyHammer Holding AG hat gestern den Antrag gestellt, die Zulassung der Aktien der MyHammer Holding AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen.

Die Gesellschaft hatte am 17.06.2021 bekannt gegeben, dass sie auf der Grundlage einer mit der HomeAdvisor GmbH, Ismaning, erzielten Einigung beschlossen hat, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien der MyHammer Holding AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting) demnächst beantragt werden soll (Delisting-Antrag).

Voraussetzung für das Delisting ist, dass den Aktionären der MyHammer Holding AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angeboten wird, sämtliche Aktien der MyHammer Holding AG gegen Zahlung einer Geldleistung zu erwerben, wobei hinsichtlich der Höhe der Gegenleistung ein gesetzlicher Mindestpreis vorgegeben ist. Die HomeAdvisor GmbH hat am 27. Juli 2021 ein entsprechendes Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre der MyHammer Holding AG zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit der ISIN DE000A11QWW6 zu einem Angebotspreis von EUR 22,02 in bar je Aktie veröffentlicht.

Unterlagen zum Delisting-Erwerbsangebot der HomeAdvisor GmbH, insbesondere die Angebotsunterlage, sind unter folgender Internetadresse abrufbar:

https://www.myh-delisting-angebot.de/

Für die dortigen Inhalte sowie die darüber verfügbaren Informationen übernimmt die MyHammer Holding AG keine Verantwortung.

Vorstand und Aufsichtsrat der MyHammer Holding AG haben zu dem Delisting-Erwerbsangebot der HomeAdvisor GmbH eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG (Stellungnahme) abgegeben. Kopien der Stellungnahme werden bei der MyHammer Holding AG, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten (Bestellung per Telefax an +49 (030) 23322 891 oder per E-Mail an ir@myhammer-holding.de).

Die Stellungnahme ist zudem im Internet auf der Website der MyHammer Holding AG unter http://www.myhammer-holding.de in der Rubrik "Investor Relations" unter "Delisting-Erwerbsangebot Home Advisor GmbH" veröffentlicht:

https://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/delisting-erwerbsangebot-der-homeadvisor-gmbh/

Die MyHammer Holding AG hat heute den Delisting-Antrag gestellt. Über den Delisting-Antrag wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Die MyHammer Holding AG rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Die MyHammer Holding AG erwartet, dass dies noch im August 2021 der Fall sein wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der MyHammer Holding AG nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Den Aktionärinnen und Aktionären der MyHammer Holding AG wird daher empfohlen, sich über den Inhalt der Angebotsunterlage und der Stellungnahme Kenntnis zu verschaffen.