Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Karlsruhe / Berlin, 21. November 2025. Der Vorstand der IONOS Group SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen und bis zu 2.000.000 eigene Aktien (dies entspricht ca. 1,4 % des Grundkapitals von 140.000.000 EUR) über die Börse zu erwerben. Das Volumen des Rückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 60 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten).
Das Rückkaufprogramm soll in den nächsten Tagen beginnen und längstens bis zum 30. April 2026 durchgeführt werden. Der Rückkauf erfolgt unter anderem zur Bedienung von Ansprüchen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, kann aber grundsätzlich für alle in der Hauptversammlungsermächtigung genannten Zwecke verwendet werden.
Damit macht die IONOS Group SE von der durch die außerordentliche Hauptversammlung am 26. Januar 2023 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 31. August 2026 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals bzw., falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen.
Auf Basis dieser Ermächtigung wurden bisher 2.350.000 eigene Aktien (ca. 1,7 % des Grundkapitals von 140.000.000 EUR) erworben und die Gesellschaft hält derzeit 1.153.361 eigene Aktien (0,82 % des Grundkapitals).
Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014, zuletzt geändert am 4. Dezember 2024, und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 orientieren. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die IONOS Group SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen.
Die STINAG Stuttgart Invest AG hat beschlossen, den Widerruf der Einbeziehung ihrer Aktien in den Börsenhandel zu beantragen. Bislang werden die Aktien unter anderem im Segment Freiverkehr Plus an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart sowie im Segment m:access an der Börse München notiert. Die Gesellschaft sieht keine Vorteile in der Fortführung der Börsennotierung und bewertet das Delisting als im besten Interesse des Unternehmens.
Im Zuge dessen hat STINAG eine Delistingvereinbarung mit ihrer Mehrheitsaktionärin, der Brasserie Holding SA, Lenzburg, Schweiz, geschlossen. Die Brasserie Holding wird ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für bis zu 2.784.337 Aktien der STINAG zu einem Preis von 15,50 Euro je Aktie in bar abgeben. Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle und wird voraussichtlich am 20. November 2025 veröffentlicht.
Die STINAG Stuttgart Invest AG ist eine traditionsreiche Holdinggesellschaft mit Wurzeln in der Brauerei Stuttgarter Hofbräu AG. Heute konzentriert sich die Unternehmensgruppe vollständig auf das Immobiliengeschäft. Im Mittelpunkt steht die Optimierung des Immobilienportfolios durch zukunftsorientierte und wertsteigernde Investments mit ausgewogenem Rendite-Risiko-Verhältnis. Die Geschäftstätigkeit umfasst den Ausbau renditestarker Immobilienassetklassen sowie die Entwicklung des Portfolios durch Eigenentwicklungen, Revitalisierungen, Bestandskäufe und Projektübernahmen. Dabei legt STINAG großen Wert auf ein gesundes Eigen-Fremdkapitalverhältnis, um eine stabile Eigenkapitalquote und langfristige Rentabilität sicherzustellen.
HEUKING begleitet STINAG seit vielen Jahren umfassend in sämtlichen Rechtsfragen – insbesondere beim Kauf und Verkauf von Immobilien sowie in gesellschafts- und aktienrechtlichen Themen.
Berater STINAG Stuttgart Invest AG
HEUKING:
Jens-Hendrik Janzen, LL.M. (University of Queensland), (Federführung), Stuttgart,
Dr. Thorsten Kuthe, (Co-Federführung),
Stefan Westerheide, LL.M. oec.,
Meike Dresler-Lenz,
Magdalena Köster, LL.M. (University of Cape Town),
Meike Daniels (alle Kapitalmarktrecht), alle Köln