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Mittwoch, 29. Oktober 2025

Bio-Gate AG beschließt und platziert Barkapitalerhöhung

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Nürnberg, 29. Oktober 2025 – Die Bio-Gate AG (ISIN DE000BGAG981) wird das Grundkapital der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts für die Altaktionäre erhöhen. Die neuen Aktien werden vollständig von drei Investoren gezeichnet. Der Mittelerlös soll ausschließlich der Finanzierung des geplanten Wachstums dienen.

Der Vorstand der Bio-Gate AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 10.079.750,00 Euro um 113.941,00 Euro auf 10.193.691,00 Euro durch Ausgabe von 113.941 neuen Aktien zu erhöhen. Das Bezugsrecht für Altaktionäre ist ausgeschlossen worden. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabepreis von 1,00 Euro je Aktie im Rahmen einer Privatplatzierung platziert.

PSI Software SE: PSI erwartet im Geschäftsjahr 2025 höhere Einmalaufwendungen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 29. Oktober 2025 – Die PSI Software SE erwartet im Zusammenhang mit dem Abschluss des Investment Agreements mit Warburg Pincus und dem angekündigten öffentlichen Übernahmeangebot Transaktionskosten in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags, die als Einmalaufwendungen sowohl das unbereinigte Betriebsergebnis (EBIT) als auch das Konzernergebnis belasten. Die hierfür gebildeten Rückstellungen sind im Bericht zum 3. Quartal enthalten, den PSI am 30. Oktober 2025 veröffentlichen wird. Für die Finanzierung dieser Transaktionskosten werden der PSI über die bestehenden Kreditlinien hinaus finanzielle Mittel von Warburg Pincus zur Verfügung gestellt.

Wie schon im Bericht zum 1. Halbjahr 2025 angekündigt, wurde im Segment Grid & Energy Management ein Kostensenkungsprogramm initiiert, durch das zusätzliche Einmalaufwendungen von etwa 12 Millionen Euro entstehen. Im operativen Geschäft erwartet PSI für 2025 weiterhin ein Wachstum des Auftragseingangs und Umsatzes um etwa 10 % und eine um Einmalaufwendungen bereinigte EBIT-Marge von etwa 4 %.

OHB SE schließt vollständige Übernahme der MT Aerospace AG ab

Corporate News  29.10.2025 / 14:00 CET/CEST

Die OHB SE (ISIN: DE0005936124, Prime Standard) hat weitere 30 % der Anteile an der MT Aerospace AG übernommen. Dadurch wurde sie zur alleinigen Anteilseignerin der Gesellschaft. MT Aerospace ist ein führendes internationales Luft- und Raumfahrtunternehmen und seit dem Jahr 2005 Teil des OHB-Konzerns.

„Die vollständige Übernahme der Anteile an der MT Aerospace AG unterstreicht sowohl unser Vertrauen in den eingeschlagenen Wachstumspfad der Gesellschaft als auch in den sich sehr positiv entwickelnden Markt für Trägerraketen weltweit. Mit ihren Produkten und Dienstleistungen ist die Gesellschaft seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner nicht nur für die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie, sondern auch für die Verteidigungsindustrie. Wir sind überzeugt, dass die Stellung als alleiniger Anteilseigner uns die stärkere Positionierung im wachsenden Verteidigungs-Markt erleichtern wird“, erklärt Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB SE.

Die mehr als 500 Beschäftigten der MT Aerospace AG entwickeln, fertigen und testen Komponenten für institutionelle und kommerzielle Trägerraketenprogramme, für Flugzeuge, Satelliten und für Anwendungen in der Verteidigungsindustrie. Die Gesellschaft ist Deutschlands größter Zulieferer für das europäische Ariane-6-Programm. Mit einer Beteiligung von über 10 Prozent der Arbeitspakete der Trägerrakete Ariane 6 leistet das Unternehmen einen wesentlichen Beitrag für die Sicherung des europäischen Zugangs zum All.

publity AG stellt Insolvenzantrag

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

Frankfurt am Main, 29.10.2025 – Der Vorstand der publity AG („Gesellschaft“) teilt mit, dass das zuständige Restrukturierungsgericht die von der Gesellschaft mit Anzeige des Restrukturierungsvorhabens rechtshängig gemachte Restrukturierungssache nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) aufgehoben hat.

Infolge der gerichtlichen Aufhebung der Restrukturierungssache nach dem StaRUG wird die Gesellschaft beim zuständigen Insolvenzgericht unverzüglich Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Dienstag, 28. Oktober 2025

PIERER Mobility AG: Änderungen im Hinblick auf den bevorstehenden Kontrollwechsel

Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 28. Oktober 2025

Der Vorstand der PIERER Mobility AG wird für den 19. November 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Im Rahmen dieser außerordentlichen Hauptversammlung soll unter anderem die Firma der Gesellschaft auf Bajaj Mobility AG, aufschiebend bedingt mit der Nicht-Untersagung der Kontrollübernahme durch Bajaj gemäß Verordnung (EU) 2022/2560, geändert werden.

In Anbetracht des anstehenden Kontrollwechsels über die PIERER Mobility AG werden Pierer-seitig nominierte Aufsichtsratsmitglieder ihr Aufsichtsratsmandat zurücklegen, und neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. All dies aufschiebend bedingt mit der Nicht-Untersagung der Kontrollübernahme durch Bajaj gemäß Verordnung (EU) 2022/2560. Die Einzelheiten dazu werden am 29. Oktober 2025 auf der Webseite der Gesellschaft unter Investor Relations / Hauptversammlung veröffentlicht werden.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Angebotsunterlage für Aktien der Turbon AG veröffentlicht

Die S77 Holdings GmbH hat den Aktionären der Turbon AG ein Pflichtangebot gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 3,34 je zur Annahme eingereichter Aktie der Turbon AG unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 21. Oktober 2025 bis zum 18. November 2025.

Zu der Angebotsunterlage der S77 Holdings GmbH vom 21. Oktober 2025 auf der Webseite der BaFin:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/neu/turbon.html

Zu der Mitteilung der Kontrollerlangung über die Turbon AG:

PharmaSGP Holding SE: FUTRUE erhöht angemessene Barabfindung für den Squeeze-out

Corporate News

Gräfelfing, 28. Oktober 2025 – Unter Tagesordnungspunkt 1 der auf den 31. Oktober 2025 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE schlagen Vorstand und Aufsichtsrat auf Verlangen der FUTRUE GmbH vor, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der PharmaSGP Holding SE auf die FUTRUE GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz zu übertragen (sog. Squeeze-out).

Die angemessene Barabfindung wurde von der FUTRUE GmbH ursprünglich auf EUR 29,33 je PharmaSGP-Aktie festgelegt. In Anbetracht der zwischenzeitlichen Entwicklung des Kapitalmarkts sowie der Geschäftsentwicklung der PharmaSGP Holding SE hat ValueTrust als neutraler Gutachter seine gutachterliche Stellungnahme aktualisiert. Die FUTRUE GmbH hat sich angesichts dessen entschlossen, die angemessene Barabfindung von EUR 29,33 auf EUR 30,64 je Aktie zu erhöhen und hat diese Erhöhung dem Vorstand der PharmaSGP Holding SE heute mitgeteilt.

Aufgrund dieser Entwicklungen haben Vorstand und Aufsichtsrat heute ihren Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung am 31. Oktober 2025 angepasst, sodass dieser nun eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je Aktie vorsieht.

Der angepasste Beschlussvorschlag sowie weitere Dokumente hierzu, insbesondere ein Nachtrag zum Übertragungsbericht der FUTRUE GmbH zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der angepassten Barabfindung sowie aktualisierte Erklärungen des neutralen Gutachters und des gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers sind über die Internetseite der PharmaSGP Holding SE unter der Rubrik „Hauptversammlung“ verfügbar.

Zudem ist auf der Internetseite der PharmaSGP Holding SE unter der Rubrik „Hauptversammlung“ ein aktualisiertes Formular zur Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verfügbar, welches sich auf den geänderten Beschlussvorschlag bezieht.

ÜBER DIE PHARMASGP HOLDING SE

PharmaSGP ist ein führendes Consumer-Health-Unternehmen mit einem diversifizierten Portfolio von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (over-the-counter „OTC“) und anderen Gesundheitsprodukten, die mit Fokus auf den Vertriebskanal Apotheke vermarktet werden. Die Arzneimittel des Unternehmens basieren mehrheitlich auf natürlichen pharmazeutischen Wirkstoffen mit dokumentierter Wirksamkeit und wenig bekannten Nebenwirkungen.

Die Kernmarken des Unternehmens decken chronische Indikationen ab, darunter rheumatische Schmerzen und Nervenschmerzen sowie andere altersbedingte Leiden. In Deutschland ist PharmaSGP mit den Markenfamilien RubaXX® bei rheumatischen Schmerzen und Restaxil® bei neuralgischen Schmerzen (auch: Nervenschmerzen) Marktführer für systemische, chemiefreie Schmerzmittel. Darüber hinaus bietet PharmaSGP führende Produkte gegen sexuelle Schwäche und Schwindelbeschwerden an. Seit der Einführung des ersten Produkts aus dem aktuellen Produktportfolio im Jahr 2012 hat PharmaSGP ihr Geschäftsmodell erfolgreich in anderen europäischen Ländern, darunter Österreich, Italien, Belgien, Spanien und Frankreich, etabliert. Im September 2021 wurde das Produktportfolio um die Marken Baldriparan®, Formigran®, Spalt® und Kamol® erweitert und damit die Indikationsbereiche Schmerzen und Schlafstörungen weiter ausgebaut bzw. erschlossen. Das Vertriebsgebiet wurde um die Schweiz sowie Osteuropa erweitert. PharmaSGP erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Umsatz von 118,8 Mio. EUR bei einer bereinigten EBITDA-Marge von 31,3 %.

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der SHS Viveon AG im Handelsregister eingetragen und damit wirksam

Die Hauptversammlung der SHS Viveon AG hat 27. August 2025 hatte einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 3,05 je SHS-Viveon-Aktie zugestimmt. Der Übertragungsbeschluss wurde zunächst am 19. September 2025 in das Handelsregister der SHS Viveon AG und am 28. Oktober 2025 dann in das Handelsregister der Sidetrade AG eingetragen und bekannt gemacht. Damit ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SHS Viveon AG wirksam.

Die Angemessenheit der dafür angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Deutsche Konsum REIT-AG kündigt außerordentliche Hauptversammlung am 4. Dezember 2025 an

PRESSEMITTEILUNG

Potsdam, 28. Oktober 2025 - Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute den Termin für eine außerordentliche Hauptversammlung bekanntgegeben. Diese wird am 4. Dezember 2025 als Präsenzhauptversammlung in Berlin stattfinden.

Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung sollen die Aktionärinnen und Aktionäre insbesondere über die Sanierungskapitalerhöhung beschließen, die eine zentrale Maßnahme des zusammen mit der FTI-Andersch AG entwickelten Sanierungskonzepts vom 1. September 2025 ist. Wie in der Pressemitteilung vom 1. September 2025 angekündigt, ist eine gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht vorgesehen. Als Sacheinlage sollen Forderungen aus Namens- und Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu rund EUR 120 Mio. eingebracht werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat nunmehr auch die erforderliche Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜG für den Fall erteilt, dass es im Rahmen der Sanierungskapitalerhöhung zu einer Kontrollerlangung an der Gesellschaft durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder mit der VBL verbundene Unternehmen kommt (Sanierungsbefreiung).

Über das Unternehmen

Die Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf, ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Fokus auf deutsche Einzelhandelsimmobilien für Waren des täglichen Bedarfs an etablierten Mikrostandorten. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Gesellschaft liegt im Erwerb, in der Bewirtschaftung und in der Entwicklung der Nahversorgungsimmobilien mit dem Ziel einer stetigen Wertentwicklung und dem Heben stiller Reserven.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Prime Standard der Deutschen Börse (ISIN: DE 000A14KRD3) sowie im Wege eines Zweitlistings an der JSE (JSE Limited) (Südafrika) gehandelt.

Squeeze-out bei der VOQUZ Labs AG eingetragen

Der Beschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs AG ist am 23. Oktober 2025 im Handelsregister (Amtsgericht Charlottenburg) eingetragen und damit wirksam geworden:

"Die Hauptversammlung vom 12.08.2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 296602) gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen."

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de  

Samstag, 25. Oktober 2025

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG nunmehr vor dem Kammergericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2008 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hatte das LG Berlin II mit Beschluss vom 26. November 2024 die Barabfindung auf EUR 60,55 erhöht. Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00. Gegenüber diesem Betrag bedeutet die Erhöhung auf EUR 60,55 eine Anhebung um 6,23 % (bzw. 41,57 % gegenüber den ursprünglich angebotenen EUR 42,77). 

Die Antragsgegnerin Vattenfall AB hatte ihre Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung mit Schriftsatz vom  9. September 2025 begründet. Das Landgericht hat dieser Beschwerde mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 nicht abgeholfen und die Sache dem Kammergericht vorgelegt. 

Das LG Berlin II verweist auf seine bisherige Begründung. Entgegen der These der Antragsgegnerin setze eine Abänderung der Barabfindung im Spruchverffahren nicht voraus, dass jede einzelne Annahme im Bewertungsgutachten isoliert auf ihre fehlende Vertretbarkeit überprüft werden müsse. Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sei nach § 327f Satz 2 AktG allein die Höhe der gewährten Barabfindung. Die Bewertung der Gesellschaft sei im Gesamtkontext zu betrachten und könne nicht auf die additive Betrachtung einzelner Fragestellungen und Wertansätze reduziert werden.

KG, Az. noch unbekannt
LG Berlin II, Beschluss vom 26. November 2024, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin

Freitag, 24. Oktober 2025

The Social Chain AG: Insolvenzplan wird erstellt / Aktionäre sollen sämtliche Aktien kompensationslos verlieren

Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 24. Oktober 2025 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Social Chain AG i.I. (ISIN: DE000A1YC996 / WKN: A1YC99) erstellt der Vorstand der Gesellschaft in Abstimmung mit dem Sachwalter einen Insolvenzplan. Ein wesentlicher Teil des Plans soll vorsehen, die Gesellschaft zu entschulden und die aktuell bestehenden Aktien an der Gesellschaft an die MERIDIANA Capital Markets SE aus Hamburg oder andere durch die MERIDIANA Capital Markets SE zu bestimmende Investoren zu verkaufen und zu übertragen. Bestehende Aktionäre sollen keine Kompensation für den Verlust ihrer Aktien erhalten. Der Investor beabsichtigt, die Börsennotierung aufrechtzuerhalten. Nach der Erstellung und Prüfung wird der Insolvenzplan den Gläubigern im Rahmen eines Erörterungs- und Abstimmungstermins zur Abstimmung vorgelegt werden.

Donnerstag, 23. Oktober 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung am 8. Oktober 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025

  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als beherrschter Gesellschaft eingetragen

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE ist am 22. Oktober 2025 im Handelregister eingetragen und bekannt gemacht worden: 

"Mit der "Succession German Bidco GmbH", München (Amtsgericht München HRB 294659) wurde am 30.06.2025 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 30.06.2025 zugestimmt hat."

Die herrschende Succession German Bidco GmbH ist eine zur Carlyle Group gehörenden Gesellschaft.

Eine gerichtliche Überprüfung der im Rahmen des BuG angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung kann innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

WashTec AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 5,0 Millionen Euro

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Der Vorstand der WashTec AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien mit einem Gesamtvolumen von bis zu 5,0 Millionen Euro (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten) und einer Laufzeit bis spätestens zum 4. Mai 2026 (einschließlich) durchzuführen („Aktienrückkaufprogramm 2025“). Das Programm soll am 6. November 2025 beginnen.

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2025 sollen im Zeitraum vom 6. November 2025 bis spätestens zum 4. Mai 2026 (einschließlich) über die Börse bis zu insgesamt 100.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 5,0 Millionen Euro zurückgekauft werden. Aktuell hält die Gesellschaft bereits 594.646 eigene Aktien, das entspricht ca. 4,25% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.

Der Rückkauf eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2025 soll ausschließlich über die Börse erfolgen und entsprechend den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mit Ausnahme der Beschränkungen gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durchgeführt werden.

Die erworbenen eigenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 zugelassenen Zwecken, einschließlich der Einziehung der Aktien, verwendet werden.

Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2025 von der WashTec AG separat bekannt gemacht. Die WashTec AG behält sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden.

PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.

Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

Wels, 23. Oktober 2025

- Keine Verpflichtung zur Stellung eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der PIERER Mobility AG

- Anordnung von Auflagen und Bedingungen durch die Übernahmekommission

Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sämtliche von der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG gehaltenen 50.100 Aktien zu erwerben. Die entsprechenden Verträge, nämlich ein Aktienkaufvertrag in Bezug auf den Erwerb von 100 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG und eine Call-Optionsvereinbarung über den Erwerb von bis zu 50.000 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG, wurden in den Monaten April und Mai 2025 abgeschlossen. Beide Verträge unterliegen denselben aufschiebenden regulatorischen Bedingungen im Hinblick auf fusionskontrollrechtliche, investitionskontrollrechtliche und subventionskontrollrechtliche Freigaben, sowie der weiteren aufschiebenden Bedingung, dass der Kontrollerwerb durch die Bajaj Auto International Holdings BV über die Pierer Bajaj AG und somit mittelbar über die PIERER Mobility AG kein Pflichtangebot nach den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes auslöst. Sämtliche erforderliche fusionskontrollrechtliche Freigaben wurden bereits erteilt.

Die österreichische Übernahmekommission hat der Bajaj Auto International Holdings B.V. am 23. Oktober 2025 einen Bescheid zugestellt, in dem bestätigt wird, dass diese beiden Transaktionen gemeinsam zur mittelbaren Kontrollerlangung an der PIERER Mobility AG durch Bajaj Auto International Holdings B.V. führen und dass dieser Kontrollerwerb zu Sanierungszwecken im Sinne des § 25 Abs 1 Z 2 ÜbG erfolgt.

Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurde von der Übernahmekommission folgende Bedingung gemäß § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen:

Bajaj Auto International Holdings B.V. ist weder nach § 22 ÜbG noch nach § 25 Abs 2 ÜbG verpflichtet, ein Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der PIERER Mobility AG zu stellen, wenn die Call-Optionsvereinbarung vom 22.05.2025 nach der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung innerhalb von 20 Börsentagen zur Gänze ausgeübt wird.

Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurden von der Übernahmekommission folgende Auflagen gemäß § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen:

(i) Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Übernahmekommission über die Erteilung der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und den Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung unverzüglich zu informieren und den erfolgten Kontrollwechsel in der PIERER Mobility AG unverzüglich zu veröffentlichen.

(ii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehende Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben zudem

a. der Übernahmekommission unverzüglich nach Vollzug der Transaktion und unter Vorlage der entsprechenden Vereinbarungen und

b. der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG, welche einem möglichen Anteilserwerb an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG nachfolgt,

über die Konditionen des Anteilserwerbs, insbesondere über den Kaufpreis, an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG zu berichten.

(iii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben weiters

a. der Übernahmekommission unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Vereinbarung bzw. Vollzug des jeweiligen Rechtsgeschäfts und

b. in den Hauptversammlungen der PIERER Mobility AG zu berichten,

zu welchen Konditionen Vereinbarungen bzw. Rechtsgeschäfte zwischen Bajaj Auto International Holdings B.V. bzw. mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern einerseits und Dipl. Ing. Stefan Pierer bzw. mit ihm gemeinsam vorgehende Rechtsträger andererseits bis einschließlich 31.12.2026 abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Kontrollerwerb der Bajaj Auto International Holdings B.V. an der PIERER Mobility AG stehen.

Der Vorstand der Emittentin wurde von Bajaj Auto International Holdings B.V. informiert, dass

a. die Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und der Eintritt aller Bedingungen in § 2 der Call-Optionsvereinbarung für 10. November 2025 erwartet wird und

b. Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sodann die Call-Optionsvereinbarung hinsichtlich aller 50.000 Stück Aktien an der PIERER Bajaj AG auszuüben und damit mittelbar alleinige Kontrolle an der PIERER Mobility AG zu erlangen.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Cherry SE: Großaktionär stellt zusätzliche finanzielle Mittel bereit

Corporate News

München, 23. Oktober 2025 – Die Cherry SE, ein global tätiger Hersteller von Computer-Eingabegeräten und digitalen Lösungen für den Gesundheitssektor, hat heute Vereinbarungen mit ihrem Großaktionär Argand über die Zuführung von Liquidität bekanntgegeben. Insgesamt fließen der Cherry-Gruppe bis zu 5,7 Mio. Euro zu.

Die Cherry SE, ihre US-Tochtergesellschaft Cherry Americas LLC sowie die Cherry Europe GmbH haben heute mit Argand Partners, LP und bestimmter mit ihr verbundener Unternehmen (gemeinsam „Argand“) Vereinbarungen zur Verbesserung der Liquiditätssituation der Cherry Gruppe geschlossen. Argand ist bislang mit über 30 % am Grundkapital der Cherry SE beteiligt und aufgrund des damit verbundenen maßgeblichen Einflusses ein der Gesellschaft im Sinne des § 111a AktG nahestehendes Unternehmen.

Oliver Kaltner, CEO der Cherry SE kommentiert: „Argand zeigt als größter Shareholder der Cherry SE ein starkes und konkretes Commitment hinsichtlich des weiteren Strategieplans des Vorstands. Der Blick auf die zu hebende Substanz der Firma wird unterstützt durch konkrete finanzielle Maßnahmen, um dem Management mehr Raum zu verschaffen, die inhaltlich richtigen Maßnahmen in den Bereichen Peripherals und Digital Health mit ausreichender Konsequenz umzusetzen. Das USA-Geschäft bleibt unverändert in der Hand von Cherry. Dies sind sehr positive Signale an die Firma, den Vorstand, das Cherry-Team und an den Kapitalmarkt.“

Im Einzelnen haben die Cherry SE und Argand die folgenden Verträge geschlossen:

Im Rahmen eines Forderungskaufvertrages erwirbt Argand zwei konzerninterne Darlehensforderungen der Cherry SE gegenüber der Cherry Americas LLC sowie der Cherry Europe GmbH zum Nominalwert von insgesamt 1,5 Mio. Euro. Die damit verbundene Rückzahlungsvereinbarung sieht vor, dass eine erste Tranche von 0,5 Mio. Euro spätestens Ende März 2026 und die restliche Darlehenssumme zum Ende des Jahres 2027 fällig werden.

Die Cherry SE veräußert darüber hinaus ihre 1.100.284 im eigenen Bestand gehaltenen Aktien an Argand zum aktuellen Marktpreis. Auf Basis des 10-Tage volumengewichteten Durchschnittskurses (VWAP) ergibt sich ein weiterer Mittelzufluss von rund 680.000 Euro für die Cherry SE.

Im Rahmen einer Finanzierungszusage verpflichtet sich Argand darüber hinaus, der Gesellschaft weitere Finanzmittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Soweit Cherry diese Mittel in Anspruch nimmt, werden die Cherry Americas LLC und Argand einen Kaufvertrag über bestimmte Lagerbestände der US-Tochtergesellschaft zu einem Kaufpreis von 3,5 Mio. Euro abschließen, welcher dem Marktwert entspricht. Unter dem Kaufvertrag wird Cherry Americas LLC den Lagerbestand für einen Zeitraum von 15 Monaten weiter zwischenlagern und als Selling Agent im Namen von Argand vermarkten.

Über Cherry

Die Cherry SE [ISIN: DE000A3CRRN9] ist ein internationaler Hersteller von Computer-Eingabegeräten wie mechanischen Tastaturen, Mäusen, Mikrofonen und Headsets für Anwendungen in den Bereichen Office, Gaming und Industrie für hybrides Arbeiten sowie Hardware- und Software-Lösungen im Bereich Digital Healthcare. Seit Gründung im Jahr 1953 steht CHERRY für innovative und langlebig-hochwertige Produkte, die speziell für bestimmte Kundenbedürfnisse entwickelt werden.

CHERRY hat seinen operativen Hauptsitz in Deutschland (Auerbach in der Oberpfalz). Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Service, Logistik und Produktion an Standorten in Deutschland (Auerbach), China (Zhuhai) und Österreich (Wien) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Deutschland (München, Auerbach), Frankreich (Paris), Schweden (Landskrona), den USA (Kenosha), China (Shanghai) und Taiwan (Taipeh).

Weitere Informationen im Internet unter: https://ir.cherry.de/de/

Endspiel-Studie der Solventis AG „Endspiele 2026"

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere letztjährigen Endspiel-Favoriten konnten mit einer Rendite von 27,8 % glänzen und damit besser performen als die gängigen deutschen Aktienindizes. Bei alstria office REIT-AG, New Work SE und Synlab AG erfolgte ein Squeeze-Out. Bei diesen drei Werten bestehen u. E. zusätzliche Chancen auf eine Nachbesserung im Spruchverfahren. Nach ihrer starken Performance zählt die Commerzbank AG nicht mehr zu den Favoriten. Im Falle von der USU Ventures AG (ehemals USU Software AG) erwarten wir in absehbarer Zeit erst einmal keine Strukturmaßnahme mehr.

Für die 20. Ausgabe der Endspiel-Studie, die in den Startlöchern steht, haben wir wieder ein interessantes Portfolio mit 11 Einzelwerten zusammengestellt. Zu jedem Favoriten gibt es eine Analyse inkl. Modell. Ein Endspiel-Favorit sollte unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial aufweisen und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten.

Unter „Endspielen“ verstehen wir Sondersituationen, in denen Struktur-maßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung oder Delisting wahrscheinlich sind oder bereits laufen. Oft folgen solche Maßnahmen auf Übernahmeangebote. Endspiele sind im Grunde eine eigene Asset-Klasse und weisen i. d. R. ein günstigeres Chance-Risiko-Profil aus als herkömmliche Aktien.

Die Endspiel-Studie 2026 beschäftigt sich außerdem mit dem Standortfördergesetz, das bis Ende Januar 2026 beschlossen werden soll. Es sieht die Öffnung des Spruchverfahrensgesetzes für Delisting-Erwerbsangebote vor.

Seit der letzten Endspiel-Studie erzielten abgeschlossene Spruchverfahren eine durchschnittliche Aufbesserung inkl. Zinsen von 10,6 % (Vj. 25,9 %). Darin enthalten sind die Fälle ohne Aufbesserung („Nuller“). Ohne Nuller kommen wir inkl. Zinsen auf ein Plus von 19,7 % (Vj. 43,1 %). In 54 % (Vj. 60 %) der Spruchverfahren wurde aufgebessert.

Unser Endspiel-Universum zählt 155 (Vj. 143) Unternehmen, die nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst sind.

Die einzigartige Endspiel-Studie von Solventis können Sie zum Preis von 1.250  € zzgl. USt. erwerben.

Bei Interesse nehmen Sie bitte formlos Kontakt (sekretariat@solventis.de, 06131/4860-500) mit uns auf oder senden Sie uns das beiliegende Bestellformular. Sie erhalten die Studie inkl. Rechnung dann umgehend per Post.

Die Endspiel-Studie basiert auf einer umfangreichen Datenbank, die über Jahre hinweg aufgebaut wurde. Ab sofort ist die digitalisierte Datenbank gegen Bezahlung zugänglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in einer separaten E-Mail. In der Datenbank finden Sie alles rund um die Themen Strukturmaßnahmen und Übernahmeangebote. Bei Interesse nutzen Sie bitte die oben angegebenen Kontaktdaten.

Solventis AG
Am Rosengarten 4
55131 Mainz
Tel.: 06131 - 4860 - 500
Fax: 06131 - 4860 - 519

Biotest AG: Absage der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2025

PRESSEMITTEILUNG

Rücknahme des Einberufungsverlangens vom 1. August 2025 durch Grifols S.A.


Dreieich, 23. Oktober 2025. Die Biotest AG gibt bekannt, dass ihre Großaktionärin, die Grifols S.A., Barcelona, Spanien, am 22. Oktober 2025 mitgeteilt hat, dass sie das Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vom 1. August 2025 zurücknimmt. Außerdem hat die Grifols S.A. im selben Schreiben mitgeteilt, dass sie erneut verlangt, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um über den Formwechsel der Biotest AG von einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zu beschließen. Der Aufsichtsrat wurde umgehend über den Eingang des Schreibens informiert.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die für den 28. Oktober 2025 einberufene außerordentliche Hauptversammlung der Biotest AG abzusagen.

Der Vorstand wird das neue Verlangen der Grifols S.A. gemäß § 122 Abs. 1 AktG, eine außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommandit-gesellschaft auf Aktien (KGaA) einzuberufen, sorgfältig prüfen. Sollte das neue Einberufungsverlangen zulässig sein, wird der Vorstand erneut eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Die Einzelheiten werden von der Gesellschaft veröffentlicht.

Über Biotest


Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.500 Mitarbeiter. Seit Mai 2022 ist Biotest Teil der Grifols Gruppe, Barcelona, Spanien (www.grifols.com).

Dienstag, 21. Oktober 2025

Janosch film & medien AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Preis von EUR 5,00 je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Janosch film & medien AG (die "Gesellschaft") hat heute vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. September 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und den Aktionären den Rückkauf von bis zu 107.727 eigenen Aktien (dies entspricht ca. 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft) im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Rückkaufangebots anzubieten.
Der Aktienrückkauf soll zu einem Angebotspreis von EUR 5,00 je Aktie erfolgen. Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt voraussichtlich am 29. Oktober 2025, 0:00 Uhr (MEZ) und endet voraussichtlich am 18. November 2025, 24:00 Uhr (MEZ).

Der Vorstand plant, die im Rahmen des Rückkaufangebots erworbenen Aktien einzuziehen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats steht noch aus, wird jedoch erwartet.

Die weiteren Einzelheiten zum Aktienrückkauf werden demnächst auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse https://janosch-medien.de/investor-relations-aktienrueckkauf-2025/ sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.

PAL Next AG: Vorstand schließt Vertrag über Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Einbringung einer Forderung – Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 21. Oktober 2025. Der Vorstand der PAL Next AG (ISIN: DE000A12UPJ7) mit Sitz in München hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Vertrag über die Einbringung einer Forderung gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 750.000,00 im Zusammenhang mit der Vergütung von Dienstleistungen bezüglich einer Filmproduktion als Sacheinlage abgeschlossen. Die Einbringung erfolgt gegen Ausgabe von 595.238 Stück neuen Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Die Durchführung der Kapitalerhöhung soll noch im Jahr 2025 erfolgen.

In diesem Zusammenhang wird die bisherige Prognose der PAL Next AG für das Geschäftsjahr 2025 angepasst. Die Gesellschaft geht weiterhin von Umsatzerlösen in Höhe von EUR 21 Mio. bis EUR 23 Mio. aus. Die Gesamtleistung zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge soll im Jahr 2025 bei mindestens EUR 24 Mio. liegen. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 nun von einer Bandbreite zwischen TEUR -1.250 und TEUR -550 aus (zuvor: TEUR -500 bis TEUR +200).

Die Anpassung beruht insbesondere auf bilanziellen Effekten der Forderungseinbringung und hat keinen Einfluss auf die Liquiditätslage der PAL Next AG.

Rechtlicher Hinweis

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf aktuellen Annahmen beruhen. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich abweichen.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der PAL Next AG handelt es sich um die ehemalige PANTAFLIX AG.

ProSiebenSat.1 Media SE: ProSiebenSat.1 kündigt Veränderungen im Vorstand an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Unterföhring, 21. Oktober 2025. Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE hat heute umfassende Veränderungen im Vorstand beschlossen.

Marco Giordani, bislang Finanzvorstand (CFO) von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. („MFE“), übernimmt mit sofortiger Wirkung den Vorstandsvorsitz (CEO) der ProSiebenSat.1 Media SE („ProSiebenSat.1“). Bert Habets tritt den CEO-Posten in bestem gegenseitigem Einvernehmen an Marco Giordani ab und wird ihn bis Jahresende bei ProSiebenSat.1 beraten, insbesondere um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.

Bob Rajan wird mit sofortiger Wirkung als neuer Finanzvorstand (CFO) zu ProSiebenSat.1 wechseln und folgt auf Martin Mildner, der das Unternehmen in bestem gegenseitigem Einverständnis verlassen wird. Bob Rajan wird die Position auf Interimsbasis übernehmen, um vor allem den Reorganisationsprozess voranzutreiben und die Profitabilität des Unternehmens zu steigern.

Darüber hinaus hat Markus Breitenecker, bisher Chief Operating Officer von ProSiebenSat.1, beschlossen, mit sofortiger Wirkung und in bestem gegenseitigem Einvernehmen von seiner Position zurückzutreten; seine Position wird auf Vorstandsebene nicht neu besetzt.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SYNLAB AG

Die Hauptversammlung der SYNLAB AG am 16. Mai 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), gegen eine Barabfindung in Höhe von 12,44 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juni 2025 in das Handelsregister eingetragen. Mehrere ausgeschlossene SYNLAB-Minderheitsaktionäre hatten beim LG München I eine Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das Gericht hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 10667/25 verbunden.

LG München I, Az. 5 HK O 10667/25
Bäßler, F. u.a. ./. Ephios Bidco GmbH
37 Antragsteller
Verfahrendbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmB

Montag, 20. Oktober 2025

DG-Gruppe AG: Antrag auf Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Nürnberg, den 20. Oktober 2025

Der Vorstand der DG-Gruppe AG (ISIN DE000A1PHB97) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates heute beschlossen, einen Antrag auf Beendigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in das Handelssegment HIGH RISK MARKET des Freiverkehrs an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg („Börse Hamburg“) und der damit verbundenen Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Börse Hamburg zu stellen. Der entsprechende Antrag wird heute gestellt.

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse Hamburg entscheidet über die Beendigung der Einbeziehung der Aktien und den genauen Zeitpunkt der Notierungseinstellung der Freiverkehrsausschuss der Börse Hamburg. Mit einem Wirksamwerden der Beendigung der Aufnahme werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr im Freiverkehr der Börse Hamburg sowie an keiner anderen Börse oder im Freiverkehr handelbar sein. Die Gesellschaft wird unverzüglich nach der Entscheidung der Börse Hamburg über den Antrag den Beendigungszeitpunkt der Notierungseinstellung bekannt geben.

DG-Gruppe AG

Nürnberg

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: SNP erzielt erneutes Rekordquartal und erhöht Prognose für das Gesamtjahr

Corporate News

- Auftragseingang steigt um 7 % auf rund 80 Mio. € mit starker Entwicklung in internationalen Märkten (Q3 2024: 74,9 Mio. €)

- Konzernumsatz legt um etwa 11 % auf rund 74 Mio. € zu (Q3 2024: 66,8 Mio. €)

- EBIT klettert um ca. 83 % auf rund 15 Mio. € (Q3 2024: 8,2 Mio. €)

- Starke Ergebnisse führen zu Prognoseanhebung für 2025


Heidelberg, 20. Oktober 2025 – SNP, ein weltweit führender Anbieter von Software für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement im SAP-Umfeld, gibt nach vorläufigen Zahlen ein anhaltendes Wachstum für das dritte Quartal 2025 bekannt.

Der Auftragseingang stieg um 7 % auf rund 80 Mio. € (Q3 2024: 74,9 Mio. €). Der Umsatz legte um 11 % auf rund 74 Mio. € zu und das EBIT verbesserte sich überproportional um ca. 83 % auf rund 15 Mio. €. Die EBIT-Marge stieg im dritten Quartal 2025 entsprechend um über 7 Prozentpunkte auf rund 20 % (Q3 2024: 12,2 %). Die deutliche Ergebnisverbesserung ist vor allem auf gesteigerte Softwareumsätze zurückzuführen.

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im dritten Quartal und des anhaltenden Marktmomentums hat das Unternehmen seine Jahresprognose 2025 angehoben. Die Umsatzprognose für das Gesamtjahr wird auf 280 Mio. € bis 295 Mio. € erhöht (bisherige Prognose: 270 Mio. € bis 280 Mio. €). Darüber hinaus wird das EBIT in einer Bandbreite zwischen 34 Mio. € und 46 Mio. € erwartet (bisherige Prognose: 30 Mio. € bis 34 Mio. €). Für den Auftragseingang wird unverändert eine Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang / Umsatzerlöse) größer als eins prognostiziert.

Jens Amail, CEO von SNP, kommentiert: „Im aktuellen Marktumfeld sind Unternehmensagilität und Transformationsfähigkeiten für unsere Kunden und Partner wichtiger denn je. Wir sind sehr dankbar für deren anhaltendes Vertrauen und haben unsere Investitionen in KI-basierte Dienstleistungskapazitäten und Softwareinnovationen weiter erhöht, um sie zukünftig noch besser unterstützen zu können. Es ist uns zudem gelungen, an die starken Ergebnisse des ersten Halbjahres mit dem besten dritten Quartal unserer Unternehmensgeschichte anzuknüpfen. Besonders freue ich mich über das starke Wachstum in internationalen Märkten wie Frankreich, Brasilien, Australien und dem Nahen Osten. Die deutliche Verbesserung unserer Profitabilität zeigt, dass wir mit unserem Fokus auf Prozessexzellenz und Skalierbarkeit auf dem richtigen Weg sind. Dies ist das Ergebnis der großartigen Arbeit aller SNP-Kolleginnen und -Kollegen, und ich bin sehr stolz darauf, Teil dieses weltweiten Teams sein zu dürfen."

SNP wird die vollständigen Neunmonatszahlen 2025 am 6. November 2025 veröffentlichen.

Über SNP 

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen mehr als 3.000 Kunden aller Größen und Branchen in über 80 Ländern auf SNP, unter ihnen zahlreiche DAX 40 und Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.600 Mitarbeitende an 36 Standorten in 23 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 254,8 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

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Anmerkung der Redaktion:

SNP hatte kürzlich mit der Succession German Bidco GmbH (Carlyle) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025 zugestimmt hatte. Ausgleich und Abfindung werden in einem Spruchverfahren überprüft werden.