Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Freitag, 1. November 2024
D. E. Shaw & Co., L.P. hält mehr als 5 Prozent an der Commerzbank
HELMA Eigenheimbau AG: Übernahme vollzogen - CAPELLA-Gruppe übernimmt operative Aktivitäten und den Großteil des Betriebsvermögens der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH
Corporate News
- CAPELLA-Gruppe übernimmt operative Aktivitäten und den Großteil des Betriebsvermögens der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH
- Wiederaufnahme des operativen Geschäfts
- Letzter Handelstag der Aktie 23. Januar 2025
Berlin / Lehrte, 1. November 2024 – Die Berliner CAPELLA-Gruppe hat den Großteil des Betriebsvermögens sowie die operativen Aktivitäten der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH übernommen. Mit dem planmäßigen Closing zum 1. November 2024 übernimmt die CAPELLA-Gruppe das operative Geschäft von HELMA und wird die Geschäftsführung zum 1. Januar 2025 um Arndt Krienen erweitern.
Das Projektportfolio umfasst 29 Projekte in Berlin, Hannover und Leipzig mit einer Gesamtgrundstücksfläche von über 800.000 Quadratmetern, die überwiegend mit Baurecht ausgestattet sind. Alle vertraglichen Bedingungen wurden erfüllt, sodass rund 130 Mitarbeiter, wie vorgesehen, zum 1. November 2024 in die neue Gesellschaft des Investors übergegangen sind. Über die Details des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.
Insolvenzverwalter Manuel Sack, Partner in der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner, sagt: „Während des Insolvenzverfahrens haben wir den Betrieb stabilisiert und fortgeführt, um die Interessen der Gläubiger, der Mitarbeitenden und der Regionen mit HELMA Bauprojekten in Einklang zu bringen. Mithilfe der zielgenauen Instrumente des Insolvenzrechts ist es uns gelungen, eine Zukunftslösung zu entwickeln und umzusetzen.“
Der Investorenprozess für die sich ebenfalls im Insolvenzverfahren befindliche – und von der CAPELLA-Gruppe nicht übernommene – HELMA Ferienimmobilien GmbH sowie die Immobilienprojekte im Raum München läuft wie geplant eigenständig weiter. Das Unternehmen wird fortgeführt und die einzelnen Projekte werden weiterentwickelt. Parallel werden die Verhandlungen mit mehreren Interessenten fortgesetzt.
Adrian Heeger, Gesellschafter und Geschäftsführer der CAPELLA-Gruppe sagt: „Wir freuen uns, mit der Übernahme der Projekte und Mitarbeiter einen neuen Grundstein für eine HELMA 2.0 gelegt zu haben, und werden unverzüglich in die Realisierung sowie Weiterentwicklung der Projekte einsteigen. Der Bau und Erwerb von Einfamilien- und Reihenhäusern, insbesondere in den von uns vertretenen Metropolregionen, dürfte zukünftig auch bei internationalen Investoren für Interesse sorgen.“ Heeger ergänzt: „Darüber hinaus freue ich mich, dass wir Arndt Krienen als Führungspersönlichkeit und ausgewiesenen Immobilienexperten für unser Team gewinnen konnten. Arndt Krienen hat durch seine bisherigen Tätigkeiten bei börsennotierten Immobilen-Aktiengesellschaften auf allen Unternehmenseben die Kompetenz und Erfahrung, die wir für einen Neustart benötigen. Arndt Krienen wird uns ab sofort in der Geschäftsleitung unterstützen und zum 1. Januar 2025 Vorsitzender der Geschäftsführung.“
Die Aktie der HELMA Eigenheimbau AG wird im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse letztmalig am 23. Januar 2025 gehandelt.
NEON EQUITY AG wird DN Deutsche Nachhaltigkeit AG / Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Umfirmierung und Erwerb von 88 % der First Move! AG
Corporate News
- Einbringung von 88 % der Anteile an der First Move! AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
- Einstieg als Impact Investor in Zukunftsmarkt der umweltschonenden Park- und Parkhaustechnologie
Frankfurt am Main, 1. November 2024 – Die Aktionäre der NEON EQUITY AG („NEON EQUITY“, ISIN DE000A3DW408) haben auf der gestrigen außerordentlichen Hauptversammlung allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit von mehr als 97 Prozent zugestimmt. Unter anderem wurde die Umfirmierung der NEON EQUITY in „DN Deutsche Nachhaltigkeit AG“ beschlossen. Dies trägt der strategischen Fokussierung des Unternehmens als Pure Play Impact Investor Rechnung.
Ebenfalls beschlossen wurde eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts. Zur Übernahme der neuen Aktien wurde die SP1 Equity GmbH zugelassen. Im Gegenzug wird sie als Sacheinlage ihre Beteiligung im Umfang von 88 % der Aktien des Park- und Parkhaustechnologie-Unternehmens First Move! AG („First Move“) einbringen. Die Sachkapitalerhöhung soll gegen Gewährung von 30.000.000 neuen NEON EQUITY-Aktien an die SP 1 Equity GmbH erfolgen. Die SP1 Equity GmbH hält aktuell bereits eine Beteiligung an NEON EQUITY von mehr als 25 % und wird nach Umsetzung der Transaktion voraussichtlich mehr als 50 % der Aktien halten. Mit der Übernahme der First Move stärkt die künftige DN Deutsche Nachhaltigkeit ihre Positionierung als führender Akteur im Zukunftsmarkt des automatisierten Parkens.
First Move verfügt über eine patentierte Park- und Parkhaustechnologie, die eine Erhöhung der Flächenproduktivität der Parkhausfläche um über 100 % gegenüber einem herkömmlichen Parkhaus erreicht. Durch die – auch für die Nachrüstung geeignete Lösung – werden der Schadstoffausstoß und der Flächenbedarf deutlich reduziert und die Kapazitäten zur Aufladung von Elektrofahrzeugen zudem deutlich erhöht. Die innovative Technologie trägt damit entscheidend zu einer verbesserten Umwelt mit deutlicher CO2-Reduktion in Innenstädten bei. Aufgrund der effizienten und platzsparenden First Move-Technologie müssen beispielsweise weniger Flächen versiegelt werden. Zudem fördert First Move mit seiner Parkhaustechnologie den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Ole Nixdorff, CEO der NEON EQUITY: „Auf der außerordentlichen Hauptversammlung wurden wichtige Grundsteine für das weitere Wachstum unseres Unternehmens gelegt. Unser klarer Fokus auf nachhaltige Investments spiegelt sich sowohl im neuen Namen als auch in der Übernahme der First Move wider. Umweltschonendes Parken und entsprechende Parkhaustechnologie sind ein stark wachsender Zukunftsmarkt, denn innovative Mobilitäts-Lösungen sind für die Energiewende unabdingbar. Wir werden in den nächsten Quartalen unser Portfolio in solchen Wachstumsmärkten mit positivem Impact auf Umwelt und Gesellschaft noch stärker ausbauen.“
Über NEON EQUITY
Die NEON EQUITY AG investiert in ESG-konforme Unternehmen mit hohen Wachstumschancen in Zukunftsbranchen wie AI, Mobilität, Ernährung, Gesundheit und Energie und begleitet diese bei erfolgreichen Börsengängen. Dabei ist NEON EQUITY einer der führenden Anbieter bei der Beratung von Börsengängen und Kapitalmarkttransaktionen und verbindet schnell wachsende Impact-Unternehmen mit internationalen institutionellen Investoren. NEON EQUITY verfolgt somit eine nachhaltige und börsenrelevante Strategie und berät ihre Portfoliopartner bankenunabhängig zu allen Instrumenten des Kapitalmarktes.
Donnerstag, 31. Oktober 2024
EASY SOFTWARE AG stärkt Eigenkapitalbasis und senkt Verschuldung durch Debt-to-Equity-Swap
Essen, 31. Oktober 2024 – Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG (die „Gesellschaft“) (WKN A2YN99) teilt mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um EUR 1.105.511,00 auf EUR 7.547.550,00 erhöht worden ist. Die Kapitalerhöhung erfolgte gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts und wurde heute in das Handelsregister eingetragen. Zur Zeichnung der neu ausgegebenen Aktien wurde die Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft, die conrizon AG („conrizon“), zugelassen, welche Gesellschafterdarlehen im Rahmen eines sogenannten Debt-to-Equity-Swaps eingebracht hat. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgte zum gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate. Die Beteiligung der conrizon am Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich infolge der Kapitalerhöhung um rund 3,1 % auf rund 81,8 %.
Durch den Debt-to-Equity-Swap wird die Verschuldung der Gesellschaft gesenkt und das Eigenkapital gestärkt. Die Finanzierungskosten der Gesellschaft reduzieren sich durch die Transaktion um circa EUR 610.000,00 pro Jahr.
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.10.2024
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.10.2024 2,99 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,14 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 28,43% unter dem Inventarwert vom 31.10.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Oktober 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
Allerthal-Werke AG,
Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
1&1 AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Apontis Pharma AG.
ZEAL Network SE/Lotto 24 AG: Der Squeeze-out der Lotto24 wurde am 8.10.24 eingetragen. Die Scherzer & Co. AG vereinnahmte eine Abfindung in Höhe von ca. 9,2 Mio. Euro, die zum Abbau der Verschuldung genutzt wird und erwartet einen Ergebnisbeitrag von ca. 5,6 Mio. Euro aus der Transaktion. Unmittelbar nach Ausschluss der Lotto24-Minderheitsaktionäre „musste“ ZEAL Network die Prognose für das laufende Jahr deutlich anheben. Dies unterstreicht, dass im anstehenden Spruchverfahren gute Chancen auf eine deutliche Erhöhung der Abfindung bestehen.
Apontis Pharma AG: Die Zentiva AG, Teil der Zentiva Gruppe, hat ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zu 10 Euro je Apontis-Aktie abgeben und sich bereits den 37,5%-Anteil des bisherigen Hauptaktionärs Paragon gesichert. Die Aktie soll delistet werden. Die Zentiva Gruppe wird von einem Fonds der Advent International L.P. kontrolliert.
Data Modul AG: Aufgrund eines schwächeren Geschäftsverlaufs des bisherigen Jahres ist die Prognose für 2024 gesenkt worden. Der Kurs hielt sich trotzdem stabil.
HelloFresh SE: Die führende Kochboxen- und Ready-to-Eat-Anbieter erwartet ein bereinigtes EBITDA für Q3 2024 deutlich über der Markterwartung, da insbesondere im Segment Kochboxen der Fokus auf Profitabilität verlagert wurde. Die Ergebnisprognose für das Gesamtjahr wurde daher angehoben, entsprechend die Umsatzerwartung gesenkt.
Siltronic AG: Der globale Produzent von Wafern aus Reinstsilizium hat solide Zahlen für das 3. Quartal 2024 gemeldet und den Ausblick für das laufende Geschäftsjahr bestätigt.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Der Vorstand
KPMG Kapitalkostenstudie 2024 veröffentlicht
Die KPMG Kapitalkostenstudie ist eine jährlich durchgeführte empirische Untersuchung, die Aufschluss darüber gibt, wie sich aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen auf die Geschäftsmodelle, Planungsrechnungen und langfristigen Renditeerwartungen (Kapitalkosten) von Unternehmen in der DACH-Region auswirken. Die jährlich hohe Reichweite der KPMG Kapitalkostenstudie unterstreicht den hohen praktischen Nutzen, den diese Untersuchung für Unternehmen bietet.
Deutsche Konsum REIT-AG: Deutsche Konsum REIT-AG erhält rund EUR 30,6 Mio. Rückführung auf ihre ausstehende Darlehensforderung gegenüber der Obotritia Capital KGaA
Potsdam, 31. Oktober 2024 - Die Deutsche Konsum REIT-AG ("DKR") (ISIN DE000A14KRD3) hat heute auf ihre Darlehensforderung gegenüber der Obotritia Capital KGaA („Obotritia Capital“) eine Rückzahlung in Höhe von rund EUR 30,6 Mio. erhalten.
Eine weitere Rückzahlung in Höhe von rund EUR 7,4 Mio. wurde von der Obotritia Capital für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2024/2025 in Aussicht gestellt. Unter der Bedingung dieser weiteren Rückzahlung wurde mit der Obotritia Capital eine weitere Verlängerung des Rückzahlungstermins für den dann noch ausstehenden Rückzahlungsbetrag bis zu 31. Dezember 2025 vereinbart.
Da die DKR die Darlehensforderungen gegenüber der Obotritia Capital zum 30. September 2023 aus Vorsichtsgründen wertberichtigt hatte, entsteht durch die jetzige und die weitere in Aussicht gestellte Rückzahlung ein außerordentlicher ergebniswirksamer Ertrag für das Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von rund EUR 28,2 Mio.
VARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen (Jagst), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059 („Gesellschaft"),
beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 RES 1243/24
Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins
über den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan
am Montag, dem 25. November 2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr),
im Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart
Restrukturierungsbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart.
Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Stuttgart – Restrukturierungsgericht – („Gericht") am 21. Juli 2024 ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt.
Die Gesellschaft hat am 31. Oktober 2024 bei dem Gericht die Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan nebst Anlagen beigefügt.
Das Gericht hat daraufhin am 31. Oktober 2024 den folgenden Beschluss erlassen und die folgenden Hinweise gegeben:
Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:
Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Stuttgart im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und über den Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG.
Hinweise:
1. Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG werden den Planbetroffenen über einen Link auf der Website https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 elektronisch zugänglich gemacht. Über den vorgenannten Link erhalten die Planbetroffenen auch die notwendigen Zugangsdaten.
Planbetroffene Gläubiger sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie im Verzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum Restrukturierungsplan aufgeführt werden oder anderweitig ihre aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.
Planbetroffene Aktionäre sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie einen durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellten Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 31.10.2024 oder einen nachfolgenden Tag beziehen.
2. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.
3. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.
4. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
a. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen planbetroffenen Gläubiger berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen Forderungen sind. Dies sind alle Gläubiger, die im Verzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum Restrukturierungsplan aufgeführt werden oder im Erörterungs- und Abstimmungstermin ihre aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.
Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und vertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen, der in der Zeit vom 31.10.2024 bis zum Beginn des Erörterungs- und Abstimmungstermins am 25.11.2024 stattfindet, ist für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen.
Für die vorgenannten Glaubhaftmachungen gelten die formalen Anforderungen gem. Ziff. 7 b) (s.u.).
b. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen planbetroffenen Aktionäre berechtigt, die beim Erörterungs- und Abstimmungstermin einen durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellten schriftlichen Nachweis über den Anteilsbesitz des planbetroffenen Aktionärs in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf Montag, den 18. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), der sog. „Nachweisstichtag“, beziehen.
Der Nachweis kann zusammen mit einer Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin bis spätestens am Freitag, den 22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einen Link auf der Website https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 vorab elektronisch übermittelt werden. Der vollständige Nachweis ist dennoch zusätzlich in der vorgenannten Form zum Erörterungs- und Abstimmungstermin mitzubringen.
Über die Aktien kann ungeachtet des Nachweisstichtags weiter verfügt werden. Erwerber von Aktien nach dem Nachweisstichtag können aus diesen Aktien keine Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder ermächtigen. Die Vollmacht bzw. Ermächtigung ist im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen. Es gelten die formalen Anforderungen für Vollmachten gem. Ziff. 7 b) (s.u.).
5. Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.
6. Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen und in die Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG über den vorgenannten Link sowie zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin sind alle Planbetroffenen persönlich oder durch gem. § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte berechtigt.
7. Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten mitzubringen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- bei Vertretung eines Planbetroffenen zusätzlich eine entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) für jeden Vertreter zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers,
- bei Vertretung einer juristischen Person bzw. rechtsfähigen Personengesellschaft zusätzlich einen aktuellen schriftlichen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate; bei ausländischen Gesellschaften ggfls. entsprechende gleichwertige Nachweise) und ggfls. eine entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) für jede betroffene juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers und
- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zusätzlich die entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) und einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis der/des Aussteller(s) der Vollmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.
Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme und Abstimmung am Erörterungs- und Abstimmungstermin zugelassen zu werden.
8. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am und zur Ausübung des Stimmrechts im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die planbetroffenen Gläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, unter Vorlage der notwendigen Unterlagen bis Freitag, den 22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einen Link auf der Website https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 mitzuteilen, ob sie am Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen werden und ob sie sich vertreten lassen. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Erörterungs- und Abstimmungstermin übersandt.
9. Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).
Ein Antrag gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach den §§ 26 bis 28 StaRUG nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen - der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
- dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und
- gegen den Plan gestimmt hat und
- mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
HEUKING berät die Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH bei dem Delisting der Splendid Medien AG
Ein HEUKING-Team unter der Leitung von Dr. Thorsten Kuthe, HEUKING-Partner am Standort Köln, und Dr. Timo Piller, Salaried Partner im Düsseldorfer Büro, hat die Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH bei ihrem Delisting-Übernahmeangebot an die Aktionäre der Splendid Medien AG rechtlich beraten und begleitet.
Die Zielgesellschaft hat sich im Rahmen einer Delistingvereinbarung verpflichtet, vor Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots einen Antrag auf Delisting aus dem regulierten Markt bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Das Closing der Transaktion wird für Dezember 2024 erwartet. Die Bieterin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft von Andreas Klein, dem Vorstand der Splendid Medien AG.
Die Splendid Medien AG ist ein mittelständischer, integrierter Medienkonzern, der hauptsächlich in deutschsprachigen Ländern Europas sowie in den Benelux-Ländern tätig ist. Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe gliedert sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie erbracht, wobei der Schwerpunkt auf Digitalisierung und Synchronisation liegt.
Berater Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH
HEUKING:
Dr. Thorsten Kuthe, Köln,
Dr. Timo Piller (beide Federführung, beide Gesellschaftsrecht/M&A), Düsseldorf,
Dr. Henrik Lay (Steuerrecht), Hamburg
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft
- ALBA SE: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 7,94 je ALBA-Aktie
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation)
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, Übernahmeangebot
- BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Eintragung am 19. September 2024 (Fristende am 19. Dezember 2024)
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)
- Covestro AG: Übernahmeangebot von Adnoc zu EUR 62,- je Covestro-Aktie
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlungen im Dezember 2024 geplant
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
- DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Sitzverlegung für nichtig erklärt
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
- EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 12. September 2024 (Fristende am 12. Dezember 2024)
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie
- Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
- infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
- Klassik Radio AG: Downlisting-Erwerbsangebot
- Linus Digital Finance AG: Delisting-Erwerbsangebot
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024
- MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024
- Nagarro SE: mögliches Übernahmeangebot
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE
- niiio finance group AG: Delisting
- Philomaxcap AG: Pflichtangebot
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024
- SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
- Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 22. November 2024)
- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, bevorstehendes Delisting
- SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
- VARTA AG: StaRUG-Verfahren angekündigt
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen, Eintragung und damit Wirksamwerden am 1. Oktober 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Delisting-Angebot
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Mittwoch, 30. Oktober 2024
niiio finance group AG: Antrag auf Einstellung der Notierung im allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf (sog. Delisting) sowie Kündigung und vorzeitige Rückzahlung der Wandelanleihe 2021/2026
Görlitz, 30.10.2024
Weiter hat die Gesellschaft heute beschlossen, sämtliche 406.246 noch nicht gewandelten Schuldverschreibungen der von der Gesellschaft ausgegebenen Wandelanleihe 2021/2026 (ISIN DE000A3E5S26; „Wandelanleihe“) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 406.246 mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 unter Einhaltung einer mindestens 90-tägigen Kündigungsfrist nach Ziffer 3.3 der Anleihebedingungen zu kündigen und damit die Wandelanleihe vorzeitig sowie vollständig zurückzuzahlen.
Angebotsunterlage - Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Neptune BidCo AG c/o Cormoran GmbH an die Aktionäre der niiio finance group AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Oktober 2024
home24 SE: RAS Beteiligungs GmbH konkretisiert Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung fest
Berlin, 30. Oktober 2024 – Die home24 SE hatte am 22. Oktober 2024 das Verlangen ihrer Mehrheitsaktionärin RAS Beteiligungs GmbH bekannt gemacht, dass die Hauptversammlung der home24 SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der home24 SE auf die RAS Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll.
Die RAS Beteiligungs GmbH hat gestern das angekündigte konkretisierende Squeeze-out-Verlangen an die home24 SE übermittelt und mitgeteilt, dass auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung die angemessene Barabfindung EUR 7,46 pro Aktie der home24 SE beträgt. Der zuvor gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat heute die Angemessenheit dieser Barabfindung bestätigt.
Nach Angaben der RAS Beteiligungs GmbH hält diese weiterhin 95,97 % des Grundkapitals der home24 SE.
Die home24 SE wird zeitnah entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu der Hauptversammlung, in der der Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, einladen.
APONTIS PHARMA AG: Vorstand und Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA AG empfehlen Annahme des öffentlichen Erwerbsangebots von Zentiva
- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht
Monheim am Rhein, 30. Oktober 2024. Vorstand und Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5) (die „APONTIS PHARMA“), einem führenden Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Erwerbsangebot der Zentiva AG (die „Bieterin“) an alle APONTIS PHARMA-Aktionärinnen und -Aktionäre zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der APONTIS PHARMA (das „Angebot“) abgegeben. Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Zentiva Pharma GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und Teil der Zentiva-Gruppe („Zentiva“). Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 24. Oktober 2024 von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen der Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA den APONTIS PHARMA-Aktionärinnen und Aktionären, das Angebot anzunehmen. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA beabsichtigen, alle von ihnen gehaltenen APONTIS PHARMA-Aktien anzudienen.
Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA halten den Angebotspreis in Höhe von EUR 10,00 je APONTIS PHARMA-Aktie aus finanzieller Sicht für fair, angemessen und attraktiv und sehen darin eine attraktive Prämie von rund 52,9 % gegenüber dem Börsenschlusskurs vom 15. Oktober 2024 sowie einer Prämie von 38,3 % gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs (Xetra) der letzten drei Monate bis zum 15. Oktober 2024 (einschließlich).
Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA sind unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Angebots sowie der Ziele und Absichten der Bieterin – unabhängig voneinander – der Auffassung, dass die von der Bieterin angebotene Gegenleistung fair, angemessen und attraktiv ist und der Vollzug des Angebots im Interesse von APONTIS PHARMA und ihrer Aktionärinnen und Aktionäre, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstigen Stakeholder liegt. Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA unterstützen das Angebot. Der Zusammenschluss ermöglicht es der Bieterin und APONTIS PHARMA, ihre vorhandenen Ressourcen zu bündeln, um eine höhere Ressourcenverfügbarkeit und eine breitere Produktpalette zu erreichen.
Darüber hinaus begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA das in der Angebotsunterlage niedergelegte wirtschaftliche und strategische Ziel der Bieterin und von Zentiva, APONTIS PHARMA zu stärken und in ihrem Wachstum zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA sind der Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung sowie der Zugang zum europäischen Netzwerk von Zentiva für die zukünftige Vermarktung der von APONTIS PHARMA entwickelten pharmazeutischen Produkte von zentraler Bedeutung für den langfristigen Unternehmenserfolg der Gesellschaft sind.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA besteht mangels Anwendbarkeit des WpÜG nicht. Die gemeinsame begründete Stellungnahme ist auf der Internetseite von APONTIS PHARMA im Bereich Investor Relations unter Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in deutscher Sprache veröffentlicht und wird auch in einer unverbindlichen englischen Übersetzung zur Verfügung gestellt.
Die Annahmefrist für das Angebot hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 24. Oktober 2024 begonnen und endet am 21. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Alle relevanten Details zu den Bedingungen und Regelungen, sowie insbesondere zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: www.zentiva-offer.com. Um ihre Aktien in das Erwerbsangebot einzuliefern, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich direkt mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen.
Wichtiger Hinweis
Die Informationen in dieser Veröffentlichung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der begründeten Stellungnahme dar. Allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA ist maßgeblich.
Über APONTIS PHARMA:
Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patient:innen, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken. Daher sind Single Pill-Kombinationen in zahlreichen internationalen Behandlungsleitlinien die zu bevorzugende Therapieoption, darunter in der EU und in Deutschland. APONTIS PHARMA entwickelt, vermarktet und vertreibt seit 2013 ein breites Portfolio an Single Pill-Kombinationen und anderen Arzneimitteln, mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Hypertonie, Hyperlipidämie und Sekundärprävention. Weitere Informationen über APONTIS PHARMA finden sich unter www.apontis-pharma.de.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft: Kommt ein gerichtliches Sachverständigengutachten?
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft
wollte das LG Berlin II einen Verhandlungstermin am 3. September 2024 durchführen. Bei diesem
Termin sollte die Angemessenheitsprüferin WollnyWP angehört werden. Wegen Krankheit und kürzlichen Todes des Geschäftsführers,
Der Squeeze-out bei WESTGRUND war bereits Ende 2016 angekündigt worden. Der dann (nach Jahren der Diskussion zwischen den Wirtschaftsprüfern) auf der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 gefasste Übertragungsbeschluss wurde nach Verzögerung durch eine Anfechtungsklage schließlich am 3. November 2021 im Handelsregister eingetragen.
LG Berlin II, Az. 102 O 155/21
SCI AG u.a. ./. ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 60323 Frankfurt am Main
DLA Piper berät die VIB Vermögen AG bei der Verschmelzung mit der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
DLA Piper hat die VIB Vermögen AG (VIB) bei der erfolgreichen Verschmelzung mit der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft (BBI), einem Bestandshalter für Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich, beraten. Die Transaktion führt zu einer vereinfachten Konzernstruktur, die die Umsetzung einer einheitlichen Unternehmensstrategie erleichtert und Kostensynergien schafft. Die Verschmelzung der beiden Unternehmen erhöht die Flexibilität und Rechtssicherheit. Zudem können durch den Wegfall der Börsennotierung der BBI operative Kosten eingespart werden.
Im Zuge der Verschmelzung wurde eine Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) durchgeführt. Vor der Verschmelzung hielt die VIB bereits rund 94,88% des Grundkapitals der BBI und war somit Hauptaktionärin der BBI.
Am 13. August 2024 beschloss die Hauptversammlung der BBI, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung auf die VIB zu übertragen. Die Hauptversammlung der VIB stimmte dem Verschmelzungsvertrag vom 27. Juni 2024 am 14. August 2024 zu. Die Verschmelzung wurde am 7. Oktober 2024 mit der Eintragung in das Handelsregister der VIB wirksam. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung ging das gesamte Vermögen der BBI auf die VIB über.
Die VIB Vermögen AG mit Sitz in Neuburg an der Donau entwickelt, erwirbt und verwaltet als mittelständische Gesellschaft seit über 30 Jahren erfolgreich Gewerbeimmobilien. Der Fokus liegt dabei auf Immobilien aus der Assetklasse Logistik, Light Industrial sowie Büro. Seit 2005 sind die Aktien der VIB im Freiverkehr an den Börsen München und Frankfurt notiert.
Das Team von DLA Piper stand unter der Federführung von Partnerin Kerstin Schnabel (Corporate, Köln) und Counsel Juliane Poss (Capital Markets, Frankfurt) und umfasste darüber hinaus Associate Melissa Sehringer (Corporate, Köln).
Delisting-Übernahmeangebot für Aktien der Splendid Medien AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 30. Oktober 2024
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Aareal Bank AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Oktober 2024
SMT Scharf AG: Deutliche Anhebung der Umsatz- und Ergebnisprognose für 2024
Hamm, 30. Oktober 2024 – Die SMT Scharf AG (WKN: A3DRAE, ISIN: DE000A3DRAE2) hebt ihre Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024 deutlich an. Grund hierfür ist die erstmalige Konsolidierung des Joint Venture Unternehmens Shandong Xinsha Monorail Co., Ltd. („Xinsha“), das aufgrund geänderter vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Joint Venture Partnern ab dem 1. November 2024 konsolidiert werden wird.
Dementsprechend rechnet der Vorstand nun für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Konzernumsatz zwischen 87 Mio. EUR und 97 Mio. EUR. Zudem wird ein operatives Ergebnis (EBIT) zwischen 2,8 Mio. EUR und 4,6 Mio. EUR prognostiziert. Zuletzt war die SMT Scharf AG für das Jahr 2024 von einem Konzernumsatz zwischen 74 Mio. EUR und 79 Mio. EUR und einem operativen Ergebnis (EBIT) zwischen 1,5 Mio. EUR und 2,5 Mio. EUR ausgegangen.
Das prognostizierte Wachstum wird auf Umsatz und operatives Ergebnis (EBIT) von Xinsha für die Monate November und Dezember des Geschäftsjahres 2024 zurückzuführen sein, wobei für den Umsatz zwischen 13 Mio. EUR und 18 Mio. EUR sowie für das operative Ergebnis (EBIT) zwischen 1,3 Mio. EUR und 2,1 Mio. EUR erwartet werden. Die Auswirkungen der Konsolidierung von Xinsha können für das Geschäftsjahr 2025 sogar noch höher ausfallen, da Xinsha dann für das gesamte Jahr konsolidiert werden wird.
SYNLAB AG: Cinven erwirbt Elliotts Anteil an SYNLAB AG, Squeeze-Out wird folgen
30.10.2024 / 07:32 CET/CEST
Elliott bleibt indirekter Minderheitsaktionär von SYNLAB
Der Vorstand der SYNLAB AG („SYNLAB“) wurde darüber informiert, dass die internationale Private-Equity-Gesellschaft Cinven eine Vereinbarung mit Fonds getroffen hat, die von Elliott Advisors (UK) Limited („Elliott“) beraten werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird Cinven die derzeitige direkte Minderheitsbeteiligung von Elliott in Höhe von ca. 10 % an SYNLAB erwerben. Elliott wird neben den bestehenden Aktionären Cinven, Labcorp (vorbehaltlich behördlicher Genehmigung) und Qatar Holding LLC ein indirekter Minderheitsaktionär von SYNLAB werden. Die Transaktion unterliegt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden und wird voraussichtlich Anfang 2025 abgeschlossen sein.
Der Käufer der Elliott-Anteile wird die Ephios Bidco GmbH („Ephios Bidco“) sein, ein Unternehmen, das von Fonds kontrolliert wird, die von Cinven verwaltet und/oder beraten werden, und das Mehrheitsaktionär der SYNLAB AG ist. Ephios Bidco hält derzeit rund 86 % des Grundkapitals von SYNLAB. Nach Abschluss der Transaktion mit Elliott wird Ephios Bidco mindestens 96,09 % des Grundkapitals und mindestens 97,15 % der Stimmrechte der SYNLAB AG halten.
Vor diesem Hintergrund hat Ephios Bidco heute beim Vorstand von SYNLAB einen Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung für die SYNLAB AG gestellt, um die Übertragung der Aktien der verbleibenden (Minderheits-) Aktionäre auf Ephios Bidco als Mehrheitsaktionär gegen eine angemessene Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out) zu beschließen. Ephios Bidco wird die Höhe der angemessenen Barabfindung dem Vorstand von SYNLAB nach Abschluss der erforderlichen Bewertungen gesondert mitteilen.
Der Vorstand von SYNLAB wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den Termin der Hauptversammlung informieren, auf der der entsprechende Übertragungsbeschluss gefasst wird. Der Squeeze-Out wird erst nach Zustimmung der Hauptversammlung von SYNLAB und Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Mathieu Floreani, CEO des SYNLAB-Konzerns, kommentierte: „Wir sehen diese Entwicklung als einen positiven Schritt für SYNLAB. Die Entscheidung von Elliott, weiterhin indirekter Anteilseigner zu bleiben, zeigt, dass der Investor weiterhin an das Potenzial und das zukünftige Wachstum unserer Gruppe glaubt. Wir freuen uns darauf, eng mit all unseren Anteilseignern zusammenzuarbeiten, um den Erfolg von SYNLAB voranzutreiben.“
Hamburger Hafen und Logistik AG: HHLA hebt Erwartung für das Geschäftsjahr 2024 an
Hamburg, 30. Oktober 2024
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hebt basierend auf den vorläufigen und ungeprüften Geschäftszahlen der ersten neun Monate ihre Jahresprognose für das laufende Geschäftsjahr an.
Trotz der globalen Herausforderungen wie der anhaltenden Konjunkturschwäche in Deutschland, dem militärischen Konflikt im Nahen Osten mit seinen Auswirkungen auf die Seewege sowie dem Krieg in der Ukraine, verzeichnete die HHLA eine positive Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten 2024. Grund hierfür waren insbesondere der starke Anstieg der Transportmenge sowie eine insgesamt starke Umsatz- und Ergebnisentwicklung im dritten Quartal im Teilkonzern Hafenlogistik.
Vor diesem Hintergrund wird für das Geschäftsjahr 2024 im Teilkonzern Hafenlogistik nunmehr mit einem leichten Anstieg im Containerumschlag gegenüber dem Vorjahr (vormals: moderater Anstieg) sowie unverändert mit einem deutlichen Anstieg im Containertransport gerechnet. Bei den Umsatzerlösen wird nunmehr von einem starken Anstieg ausgegangen (vormals: deutlicher Anstieg). Grund hierfür ist im Wesentlichen ein Erlösanstieg bei den Bahnverkehren. Vor dem Hintergrund eines höheren Erlösniveaus durch temporär längere Verweildauern von Containern an den Hamburger Terminals wurde auch die Erwartung an das Betriebsergebnis (EBIT) angehoben und liegt nunmehr in der Bandbreite von 110 bis 130 Mio. Euro (vormals: in der Bandbreite von 70 bis 100 Mio. Euro). Dabei wird innerhalb dieser Spanne sowohl im Segment Container als auch im Segment Intermodal ein starker Anstieg des jeweiligen Segment-EBIT gegenüber dem Vorjahr erwartet.
Für den Teilkonzern Immobilien wird unverändert mit einer Umsatzentwicklung und einem Betriebsergebnis (EBIT) auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet.
In Summe wird auf Konzernebene unverändert ein deutlicher Anstieg bei den Umsatzerlösen erwartet. Das Betriebsergebnis (EBIT) wird vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Effekte nunmehr in einer Bandbreite von 125 bis 145 Mio. Euro liegen (vormals: in der Bandbreite von 85 bis 115 Mio. Euro).
Infolge von zeitlichen Verschiebungen in der Umsetzung von Investitionsprojekten im Wesentlichen im Teilkonzern Immobilien sowie im Segment Intermodal aufgrund exogener Faktoren werden nunmehr auf Konzernebene Investitionen am unteren Ende der Bandbreite von 325 bis 375 Mio. Euro erwartet (vormals: 400 bis 450 Mio. Euro). Davon entfällt mit 300 bis 350 Mio. Euro der wesentliche Teil auf den Teilkonzern Hafenlogistik (vormals: 360 bis 410 Mio. Euro).
Angesichts der weiterhin volatilen Umfeldbedingungen bleibt der Ausblick mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.
Die vollständigen Geschäftszahlen für Januar bis September 2024 wird die HHLA am Donnerstag, den 14. November 2024, um 7:30 Uhr veröffentlichen.
EBIT ist definiert als Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Detaillierte Angaben finden Sie hier.
Dienstag, 29. Oktober 2024
Herbst-Ausgabe des European Business Valuation Magazine (EBVM) erschienen
Die Herbst-Ausgabe (Fall 2024) des European Business Valuation Magazine (EBVM) ist erschienen und kann kostenlos heruntergeladen werden:
https://eacva.com/wp-content/uploads/EBVM_2024-03_European_Business_Valuation_Magazine.pdf
Das EBVM wird von der European Association of Certified Valuators and Analysts (EACVA) und dem International Valuation Standards Council (IVSC) veröffentlicht.
Aus dem Inhalt:
Framework for Start-up ValuationRoman Sustek, Ph.D.
Dr. Martin H. Schmidt / Dr. Andreas Tschöpel, CVA, CEFA, CIIA
Prof. Dr. Stefan O. Grbenic, StB, CVA
European Valuation Institute (EVI)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der onoff AG: Verhandlungstermin verschoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der onoff AG zugunsten der SpiraTec AG hat das LG Hannover den auf den 6. November 2024 angesetzten Termin aufgehoben. Die Kammer sei neu besetzt und müssen sich zunächst in die Sache einarbeiten. Bei dem Termin sollten WP/StB Til Ammermann und WPin/StBin Monika Martyniak von der sachverständigen Prüferin angehört werden.
LG Hannover, Az. 23 O 323/23Jaeckel u.a. ./. SpiraTec AG
22 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrenbevollmächtigte: Rechtsanwälte der Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main
"Machtlos bei Pleiten? Varta - was Aktionäre wirklich wissen müssen"
Brichta & Bell - der ntv Wirtschafts-Podcast
"Machtlos bei Pleiten? Varta - was Aktionäre wirklich wissen müssen"
VIB Vermögen AG: Verschmelzung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG auf die VIB Vermögen AG erfolgreich vollzogen
- Verschmelzung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG auf die VIB Vermögen AG am 07. Oktober 2024 wirksam geworden
- Vermögen der BBI ist im Ganzen auf die VIB übergegangen
- Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI wurden gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die VIB übertragen
Neuburg/Donau, 29. Oktober 2024. Die VIB Vermögen AG („VIB“) hat die Verschmelzung mit der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG („BBI“) erfolgreich abgeschlossen. Der Beschluss zur Verschmelzung erfolgte am 13. August 2024 durch die Hauptversammlung der BBI. Die Hauptversammlung der VIB stimmte der Verschmelzung am 14. August 2024 zu. Mit der finalen Eintragung der Transaktion in das Handelsregister der VIB am 07. Oktober 2024 ist sie nun wirksam geworden.
Dirk Oehme, Vorstandssprecher der VIB, kommentiert: „Die vollzogene Verschmelzung optimiert unsere Konzernstruktur erheblich und erzeugt Kostensynergien. Sie ist somit ein weiterer Meilenstein bei der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie mit dem Ziel, die führende Stellung der VIB als Experte für Logistik- und Büroimmobilien weiter auszubauen.“
Das Vermögen der BBI ist im Rahmen der vollzogenen Verschmelzung im Ganzen auf die VIB übergegangen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI wurden gegen eine angemessene Barabfindung auf die VIB übertragen. Vor der Verschmelzung hielt die VIB bereits 94,88 % des Grundkapitals der BBI und war somit Hauptaktionärin der BBI.